Wegen Flüchtlingskindern: Künftig in Ausnahmefällen größere Kita-Gruppen möglich

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In Ausnahmefällen dürfen Kita-Gruppen in Schleswig-Holstein angesichts der Flüchtlingslage künftig befristet bis Ende des kommenden Kitajahres 25 statt bislang 22 Mädchen und Jungs angehören. Der Landtag beschloss eine entsprechende Änderung des Kita-Gesetzes. Hintergrund ist der derzeitige Zuzug von Flüchtlingsfamilien mit Kindern aus der Ukraine.

Viele Flüchtlingskinder aus der Ukraine – hier im polnischen Grenzort Korczowa – müssen Traumata verarbeiten. Foto: Shutterstock / Damian Pankowiec

Sozialminister Heiner Garg (FDP) sagte, es gehe um bestmögliche Hilfe für die aus dem Kriegsgebiet angekommenen Menschen. «Wir werden dafür Rahmenbedingungen in den unterschiedlichen Formen der Betreuung und Begleitung ukrainischer Familien schaffen.» Sein Ministerium rechnet mit etwa 2000 ukrainischen Kindern, die künftig die Kitas im Norden besuchen könnten.

Die SPD lehnte die Pläne ab. Die Belastung der Erzieherinnen und Erzieher sei bereits sehr groß, sagte die Sozialpolitikerin Birte Pauls. Größere Gruppen könnten dazu führen, dass noch mehr Menschen diesem Beruf den Rücken kehrten.

Außerdem will das Land zusätzliche niedrigschwellige Betreuungs- und Unterstützungsangebote in Sozialräumen schaffen, beispielsweise in Familienzentren oder Kita-Räumen. Dafür stellt der Landtag 15 Millionen Euro bereit. Diese Angebote sollen Familien entlasten und ihnen Zeit geben, gemachte Erfahrungen bewältigen zu können. Zudem sollen geflüchtete Kinder grundsätzlich nach drei Monaten Rechtsanspruch auf Förderung und Betreuung in einer Kita oder in der Kindertagespflege erhalten. dpa

„Bisschen enger“: Kommunen wollen wegen Flüchtlingskindern Kita-Standards lockern

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3 Kommentare
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TaMu
1 Jahr zuvor

Bildunterschrift: Viele Kinder haben Traumata. Ich habe den Artikel jetzt dreimal gelesen und die Stelle nicht gefunden, an der erklärt wird, was genau die Traumaheilung in den Kitas ermöglicht. Oder heilt der Rechtsanspruch nach drei Monaten Traumata? Kann mir bitte jemand helfen? Ich möchte es aus beruflichen Gründen so gut wie möglich verstehen. Danke!

Angelika
1 Jahr zuvor
Antwortet  TaMu

Es traut sich niemand – noch dazu während der Tarifverhandlungen für den TVöD SuE – schnöde den „heiligen Rechtsanspruch“ in Frage zu stellen. Er ist unseren Politikern wichtiger als das Kindeswohl.

Schade, dass Ursula von der Leyen trotz ihrer sieben Kinder einfach ausgeblendet hat, wie viele Windelwechsel in Krippen anfallen und wie viel Zeit das Essen anreichen und trösten in Anspruch nimmt.

Realist
1 Jahr zuvor

DIe „Ausnahme“ wird zur Regel werden. Wie alles, was mit Bildung und Erziehung in dieser vermurksten „Bildungsrepublik Deutschland“ zu tun hat.

Die Erzieherinnen sollten sich nicht verar… lassen.