Urteil: Privatschulen müssen keinen Religionsunterricht anbieten

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Um in Baden-Württemberg als Privatschule staatlich anerkannt zu werden, muss ein Gymnasium nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) keinen Religionsunterricht anbieten. Die obersten Verwaltungsrichter im Südwesten gaben mit ihrer am Freitag veröffentlichten Entscheidung der Klage einer Trägerin von Privatschulen statt und kassierten ein Urteil des Verwaltungsgericht Sigmaringen. Die Revision wurde nicht zugelassen. Dagegen kann Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt werden (Az.: 9 S 994/21, Urteil vom 9. Mai 2022).

Das Gericht hat gesprochen. Foto: Shutterstock

Den Angaben nach hatte das Regierungspräsidium Tübingen der Ulmer Schule im April 2019 die Eigenschaft einer staatlich anerkannten Ersatzschule für die gymnasiale Oberstufe verliehen – allerdings mit der Auflage, das Fach Religionslehre (katholische und/oder evangelische Religion) entsprechend der Grundsätze für öffentliche Gymnasien zu unterrichten. Dagegen klagte die Schulträgerin.

Das Verwaltungsgericht in Sigmaringen entschied, ohne ein solches Unterrichtsangebot erfülle die Schule nicht dauernd die gesetzlichen Anforderungen an öffentliche Schulen. Eine anerkannte Privatschule übe hoheitliche Funktionen aus. Mit der staatlichen Anerkennung darf eine Schule Prüfungen abhalten und Zeugnisse erstellen.

Der VGH in Mannheim sah das anders: Aus dem Privatschulgesetz lasse sich nicht ableiten, dass Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach angeboten werden müsse, um eine solche Anerkennung zu bekommen. Das decke sich mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts. News4teachers / mit Material der dpa

Ist Religionsunterricht in der Corona-Krise verzichtbar – oder gerade wichtig?

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2 Kommentare
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Teacher Andi
1 Jahr zuvor

Religionsunterricht an den allgemeinbildenden Schulen gehört schon lange auf den Prüfstand, allein schon der Tatsache geschuldet, dass sich die Religionen in der letzten Zeit nicht gerade mit Ruhm bekleckert haben. Wer rechtfertigt noch diesen Zwang? Es kann nicht sein, dass wir mittlerweile an den Schulen mehr Religionslehrer als Prüfungsfachlehrer haben, schöne kleine Gruppen, nach Konfesion getrennt. Mit unserer Multi-Kulti Integration dürften neben dem Islam auch noch andere Religionsrichtungen Ansprüche erheben, demnach ist das an Schulen nicht mehr durchführbar und es sollte endlich Staat und Kirche getrennt werden. Diese staatliche Hätschelei (vor allem finanziell) ist nicht mehr nachvollziehbar. Die Ressourcen werden wahrhaft nun woanders benötigt.

Markus
1 Jahr zuvor
Antwortet  Teacher Andi

Zwang beiseite, solange es Nachfrage gibt, muss der Staat es anbieten, bzw. die Einrichtung erlauben und dementsprechend fördern. Zwei Drittel der Deutschen sind religiös. Danach sollte sich unsere Demokratie richten, nicht nach Ihrer Weltanschauung, denn wir leben in einer Demokratie, nicht in einem ideologisierten Staat.