Polizei ermittelt nach Doppel-Brand in Essener Gesamtschule

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Wegen eines Feuers in einer Essener Gesamtschule ermittelt die Polizei. Der Brand war nach Angaben der Feuerwehr aus bislang ungeklärter Ursache am frühen Morgen in der Gesamtschule Bockmühle im Essener Stadtteil Altendorf ausgebrochen. Beim Eintreffen der ersten Einsatzkräfte war demnach bereits ein Feuerschein und eine starke Rauchentwicklung im ersten Stock des Gebäudes zu erkennen. Menschen wurden nicht gefunden – es gab demnach keine Verletzten.

Gleich zweimal innerhalb von Stunden brannte es an einer Gesamtschule in Essen. (Symbolfoto) Foto: Shutterstock

Bereits in der Nacht zuvor war es in der Schule zu einem kleineren Feuer gekommen. Beide Male brannte es in Klassenzimmern, wobei der zweite Brand deutlich mehr Schaden anrichtete, wie die Polizei mitteilte. Jetzt werde geprüft, ob es einen Zusammenhang zwischen beiden Bränden gebe und ob es sich um vorsätzliche Brandstiftung handle. Zeugen seien gebeten, sich zu melden.

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Zudem wird laut Polizei untersucht, ob der Brand in der Schule in der Nacht zum Donnerstag etwas mit einem nahegelegenen Feuer zu tun hat. Der Schulbetrieb wurde an diesem Donnerstag wegen der Beschädigung und der Verunreinigung durch den Brandrauch ausgesetzt. (dpa)

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4 Kommentare
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Biene
1 Jahr zuvor

Sollten die Verursacher SuS der Schule sein, sollten sie den Schaden und den Einsatz der Feuerwehrkräfte und Rettungskräfte von ihrem Taschengeld abbezahlen.

TaMu
1 Jahr zuvor
Antwortet  Biene

Außerdem sollten sie Dienst bei den Rettungsdiensten leisten, selbst wenn sie nicht an dieser Schule sind.

Soso
1 Jahr zuvor
Antwortet  Biene

Vom Taschengeld?? Wie lange sollen die Geschädigten denn auf die endgültige Abbezahlung warten? Nein, die Eltern müssen ran, mit dem Taschengeld ihrer Kinder müssen sie sich auseinandersetzen.
„Eltern haften für ihre Kinder!“

dickebank
1 Jahr zuvor
Antwortet  Soso

Eben nicht. Das blöde Baustellenschild war noch nie rechtssicher.
Zweite Fehlannahme ist, dass Kinder nicht juristisch belangt werden können. Sie sind bis 14 Jahren strafunmündig. D.h. aber nur, dass sie strafrechtlich nicht belangt werden können. Das schließt aber eine schulrechtliche Ordnungsmaßnahme und vor allem eine zivilrechtliche Verurteilung zu Schadensersatz nicht aus. Letzteres bedeutet, dass eben auch zukünfige Einkünfte und zukünftiges Vermögen lebenslang zur Begleichung des Schadensersatzes herangezogen werden können.