Corona-Infektion als Dienstunfall? Zwei Lehrerinnen klagen auf Anerkennung

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DÜSSELDORF. Kann eine Corona-Infektion als Dienstunfall anerkannt werden? Diese Frage soll das Verwaltungsgericht Düsseldorf klären. Drei Beamtinnen des Landes NRW haben geklagt.

Das Verwaltungsgericht hat zu entscheiden. Foto: Shutterstock

Drei Beamtinnen verlangen in Düsseldorf die Anerkennung ihrer Corona-Infektion als Dienstunfall. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht wird an diesem Montag (10.00, 11.30 und 13.30) über ihre Klagen verhandeln. Geklagt haben eine Grundschullehrerin aus Hünxe (Az.: 23 K 8281/21), eine Oberstudienrätin aus Moers (Az.: 23 K 2118/22) und eine Finanzbeamtin aus Remscheid (Az.: 23 K 6047/21).

Sie alle waren an Covid-19 erkrankt und wollen erreichen, dass ihre Infektion vom Land NRW als Dienstunfall nach dem Beamtenversorgungsgesetz anerkannt wird. Die Klägerinnen geben an, bis heute unter den Folgen zu leiden. Eine von ihnen soll seit Ende 2020 krank geschrieben sein.

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Die Beamtinnen geben an, sie hätten sich im Rahmen ihrer Berufsausübung infiziert. Die Grundschullehrerin will sich auf einer Lehrerkonferenz, die Gymnasiallehrerin bei zwei Schülern und die Steueramtsfrau auf einer Personalrätetagung angesteckt haben.

Das ist dem beklagten Land NRW zu unbestimmt. Die Klägerinnen hätten sich überall infizieren können, führt es an. Dieser Ansicht waren bisher bundesweit mehrere Verwaltungsgerichte, unter anderem in Bayreuth, Magdeburg und Sigmaringen. Nur das Verwaltungsgericht Augsburg habe bislang eine Corona-Infektion als Dienstunfall anerkannt, hieß es. News4teachers / mit Material der dpa

Corona-Infektion als Dienstunfall? Verwaltungsgericht weist Klage einer Lehrerin ab

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5 Kommentare
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Dirk Z
1 Jahr zuvor

Es wird schon mal schwierig zu beweisen dass die Ansteckung tatsächlich auf die von den Klägern genannten Personen stammen. Mag sein dass diese infektiös waren und eine Ansteckung daher naheliegend ist. Aber das müsste erstmal bewiesen sein. Genau so gut kann es sein, dass die Ansteckung von einer Nachbarin gekommen ist, die selbst asymptomisch war und von ihrer Infektion nie etwas mitbekommen hat. Als Dienstunfall sähe ich wenn überhaupt eine Chance, wenn z.B. grob fahrlässig gegen geltende Infektionsschutzregeln verstossen wurde.
Sollten die Kläger Recht bekommen wäre es ein fatales Zeichen- dann könnte jeder Arbeitnehmer den Arbeitgeber verklagen usw. Wie sieht es denn aus, wenn sich jemand aktuell die Grippe einfängt und das als Schulunfall anerkennen lassen will? Irgendwo muss man die Kirche mal im Dorf lassen.

Realist
1 Jahr zuvor

Mein Tipp:

Die Finanzbeamtin bekommt Recht, die Lehrkräfte nicht, denn:

„Die Schulen sind sicher“ und was nicht sein darf, das nicht sein kann…

so?!
1 Jahr zuvor

Dienstunfall wg. Corona wurde auch bei einer befreundeten Lehrperson nicht anerkannt, privat sehr, sehr zurückgehalten, 2 1/2 Jahre keinen Infekt, einkaufen nur mit FFB2 und keinen ÖVPN. In den möglichen Tagen ganze drei private Kontakte gehabt, niemand mit den kleinsten Symptomen oder krank. In der Schule täglich 50 + Kontakte Eltern, Lehrer und Kinder ohne Maske, einschließlich drei bekannt gewordener Infizierte in der Klasse, die von umsichtigen Elterm gemeldet wurden, alle einen Tag bevor der PCR Test dann auch bei ihm positiv war. Ne klar, Schule ist sicher und Kinder sind keine Virenschleudern und bald kommt der Weihnachtsmann.

Bla
1 Jahr zuvor
Antwortet  so?!

Und die Weihnachts-/Winterferien. Yeah.