Terrorplan, um Mitschüler und Lehrer zu töten: (Mildes) Urteil ist rechtskräftig

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Das Urteil für den geplanten rechtsextremen Terroranschlag an einem Gymnasium in Essen ist rechtskräftig. Ein 17-jähriger Schüler war dafür vom Düsseldorfer Oberlandesgericht zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Keine der Prozessparteien habe fristgerecht Rechtsmittel eingelegt, teilte das Oberlandesgericht am Dienstag auf Anfrage mit.

Der Gericht hat entschieden. Foto: Shutterstock

Das Gericht hatte den Gymnasiasten wegen Vorbereitung eines Terroranschlags schuldig gesprochen – in Verbindung mit Verstößen gegen das Waffengesetz. Der geständige Schüler hatte einen rechtsextremistisch motivierten Anschlag geplant und dabei Lehrer sowie Schüler töten wollen.

Der Gymnasiast kam am Freitag aus der Untersuchungshaft frei, wurde vom Gericht aber angewiesen, sich unverzüglich in eine Jugendpsychiatrie in stationäre Behandlung zu begeben. Anschließend muss er in ein betreutes Wohnen einer Jugendhilfeeinrichtung ziehen und an einem Programm zur Deradikalisierung teilnehmen.

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Das Gericht sah die wesentlichen Vorwürfe der Anklage bestätigt. Der Jugendliche habe sich die Bestandteile für potenziell tödliche Bomben beschafft und zwei funktionstüchtige Schusswaffen gebaut. Der Jugendliche sei geständig gewesen, habe Reue gezeigt und sich von seiner Tat distanziert. Da er motiviert sei, sich von seinem rassistischen und antisemitischen Weltbild zu lösen, sei die Strafe vergleichsweise mild ausgefallen, hatte das Gericht ausgeführt.

Die Bundesanwaltschaft hatte drei Jahre Haft ohne Bewährung beantragt. Eine Vertreterin der Behörde hatte beim Prozessbeginn ausgeführt, dass der Angeklagte fest entschlossen gewesen sei, den rassistisch motivierten Anschlag zu begehen. Sein Mandant brauche professionelle Hilfe, um wieder auf die richtige Bahn zu kommen, hatte Verteidiger Andreas Wieser gesagt.

Der Schüler war am 12. Mai nach dem Hinweis eines Mitschülers in seinem Elternhaus in Essen festgenommen worden. Die Ermittler gehen davon aus, dass der damals 16-jährige Deutsche den Anschlag nur einen Tag später, am 13. Mai, am Essener Don-Bosco-Gymnasium begehen und dabei ein Blutbad anrichten wollte. News4teachers / mit Material der dpa

Terrorpläne: Bewährungsstrafe für 17-Jährigen, weil er Mitschüler und Lehrer töten wollte

 

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MirWirdSchlecht
1 Jahr zuvor

Wieder so ein Grund, gerne Lehrer zu werden.

laromir
1 Jahr zuvor
Antwortet  MirWirdSchlecht

Ja. Schauen wir mal wieviel Reue tatsächlich gezeigt werden wird. Hoffen wir auf echte Erkenntnis des Täters und nicht nur auf eine Verschiebung der Pläne. Da geht man morgens doch gerne zur Arbeit…

Georg
1 Jahr zuvor
Antwortet  laromir

Sein Anwalt hat ihn jedenfalls gut trainiert. Hat bei anderen Prozessen auch gut funktioniert.

potschemutschka
1 Jahr zuvor

Werden die Auflagen auch überprüft? Hat der Jugendliche sofort einen Platz in der Psychatrie und für die Anti-Gewalttherapie bekommen oder muss er auch monatelang auf einen freien Platz warten (wie Kinder meiner GS, wegen z. B. Depressionen)?