Terrorpläne: Bewährungsstrafe für 17-Jährigen, weil er Mitschüler und Lehrer töten wollte

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In seinem Kinderzimmer fand sich ein gefährliches Waffenarsenal: Ein Gymnasiast aus Essen wollte einen rechtsextrem motivierten Terroranschlag an seiner Schule begehen. Nun wurde er dafür verurteilt.

Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen sind in den Schulgesetzen der Länder geregelt. Foto: Shutterstock
Das Gericht hat geurteilt. Foto: Shutterstock

Für den geplanten rechtsextremen Terroranschlag an einem Gymnasium in Essen ist ein 17-jähriger Schüler zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Das hat das Oberlandesgericht in Düsseldorf am Freitagabend mitgeteilt. Der Prozess gegen den Gymnasiasten fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Das Gericht sprach ihn wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat schuldig – in Verbindung mit Verstößen gegen das Waffengesetz. Der Schüler habe einen rechtsextremistisch motivierten Anschlag geplant und dabei Lehrer sowie Schüler töten wollen. Der Gymnasiast kam am Freitag aus der Untersuchungshaft frei, wurde aber vom Gericht angewiesen, sich unverzüglich in einer Jugendpsychiatrie in stationäre Behandlung zu begeben. Anschließend muss er in ein betreutes Wohnen einer Jugendhilfeeinrichtung ziehen und an einem Programm zur Deradikalisierung teilnehmen.

Das Gericht sah die wesentlichen Vorwürfe der Anklage bestätigt. Der Jugendliche habe sich die Bestandteile für den Bau von potenziell tödlichen Bomben beschafft und zwei funktionstüchtige Schusswaffen gebaut. Außerdem seien Messer, Macheten, Schlagringe, Armbrüste sowie Luftdruck- und Schreckschusswaffen bei ihm gefunden worden.

«Mein Mandant ist im Internet gedanklich falsch abgebogen. Er braucht professionelle Hilfe, um wieder auf die richtige Bahn zu kommen»

Der Jugendliche sei geständig gewesen, habe Reue gezeigt und sich von seiner Tat distanziert. Da er motiviert sei, sich von seinem rassistischen und antisemitischen Weltbild zu lösen, sei die Strafe vergleichsweise mild ausgefallen und zur Bewährung ausgesetzt worden, führte das Gericht aus.

Die Bundesanwaltschaft hatte drei Jahre Haft ohne Bewährung beantragt. Eine Vertreterin der Behörde hatte beim Prozessbeginn ausgeführt, dass der Angeklagte fest entschlossen gewesen sei, den rassistisch motivierten Anschlag zu begehen. Sein Mandant sei «im Internet gedanklich falsch abgebogen», hatte Verteidiger Andreas Wieser beim Prozessbeginn gesagt. «Er braucht professionelle Hilfe, um wieder auf die richtige Bahn zu kommen.»

Dem Angeklagten drohten bis zu fünf Jahre Haft. Der am 12. Mai nach dem Hinweis eines Mitschülers in seinem Elternhaus in Essen festgenommene Gymnasiast soll den Terroranschlag über einen langen Zeitraum hinweg geplant haben. Die Ermittler gingen davon aus, dass der damals 16-jährige Deutsche den Anschlag nur einen Tag später, am 13. Mai, am Essener Don-Bosco-Gymnasium begehen und dabei ein Blutbad anrichten wollte.

Schwer bewaffnete Spezialeinheiten waren in Essen im Kinderzimmer des Beschuldigten auf 16 Rohrkörper, einige präpariert mit Uhren und Nägeln, gestoßen. Sie entdeckten auch rassistische, antisemitische und antimuslimische Schriften. Der Bundesgerichtshof hatte dem Schüler noch im vergangenen August ungewöhnlich deutlich eine «gefestigte rassistische Gesinnung», «massive Gewaltbereitschaft» und «schädliche Neigungen» attestiert.

Die Einzelheiten des geplanten «Massakers» habe der Jugendliche in einem Tagebuch und einem «Manifest» ausgearbeitet. Für Nachahmer habe er umfangreiche Handlungsanweisungen verfasst und Videobotschaften aufgezeichnet. Das Don-Bosco-Gymnasium und die frühere Realschule des Angeklagten waren nach Bekanntwerden der Terrorpläne vorübergehend geschlossen und mit Sprengstoff-Spürhunden gründlich durchsucht worden. Der Prozess hatte vor zwei Monaten begonnen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. News4teachers / mit Material der dpa

„Lehrer und eine größere Anzahl von Schülern sollten getötet werden“: Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen Essener Schüler

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2 Kommentare
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Michi
1 Jahr zuvor

Interessant wäre auch, ob er auch von allen Schulen in NRW verweisen wurde, oder ob sich demnächst nun die nächste Schule um ihn kümmern und einer Gefährdung aussetzen muss.

Alx
1 Jahr zuvor

Warum muss der Schüler zunächst in die Psychiatrie?

Das spräche ja eher für ein primär psychisches Problem.

Oder wird nur so verfahren, weil unser Jugendstrafrecht keine stärkere Maßnahme zulässt?