Schulbehörde stellt klar (allen Ernstes): Lehrkräfte dürfen nicht bekifft zum Dienst erscheinen

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HAMBURG. Die Cannabis-Legalisierung sende ein falsches Signal an Schulen, befürchtet Hamburgs Schulsenatorin Bekeris. Die Empfehlung ihrer Verwaltung an die Schulleitungen: Die Hausordnung zu ergänzen, um zu verhindern, dass die Droge auf dem Schulgelände kursiert. Auch ein möglicher Konsum durch Lehrkräfte wird thematisiert. 

So nicht! (Symbolfoto) Foto: Shutterstock

Knapp zwei Monate nach Inkrafttreten des neuen Cannabisgesetzes stehen auch in Hamburg Befürworter und Kritiker der Drogenfreigabe vor vielen offenen Fragen. Die Schulbehörde verschickte am Freitag einen Brief an alle rund 470 Schulen, in dem sie darauf hinwies, dass nach der neuen Rechtslage über 18-Jährigen das Mitführen von 25 Gramm Cannabis grundsätzlich gestattet ist.

Die Behörde empfahl den Schulleitungen jedoch: «Um hier Klarheit und Sicherheit für alle zu schaffen, können Sie von Ihrem Hausrecht Gebrauch machen und in Ihrer Hausordnung ergänzen, dass auch das Mitführen von Cannabis in der Schule und auf schulischen Veranstaltungen (inklusive Klassen- und Studienreisen) grundsätzlich untersagt ist.» Zahlreiche Oberstufen- und Berufsschüler sind über 18 Jahre alt.

Zugleich bekräftigte die Behörde, dass Lehrkräfte und Schulmitarbeiter weder im Dienst Rauschmittel konsumieren noch unter dem Einfluss von Drogen zum Dienst erscheinen dürfen. «Dies gilt auch für Rauschmittel wie z.B. Cannabis, die legal erhältlich sind bzw. nicht unter das Betäubungsmittelgesetz fallen», heißt es in dem Brief weiter.

Senatorin: Cannabiskonsum gefährdet die Gesundheit junger Menschen

Schulsenatorin Ksenija Bekeris (SPD) erklärte: «Es besteht die Gefahr, dass die Legalisierung des Cannabiskonsums für Erwachsene bei jungen Menschen ein falsches Signal der Harmlosigkeit von Cannabis setzt.» Tatsächlich gefährde der Cannabiskonsum Gesundheit und Entwicklung von jungen Menschen sehr. Der Senat wolle daher dafür Sorge tragen, dass Kinder und Jugendliche keinen Zugang zu Cannabis erhielten.

Am 9. Mai hatte der Senat einen Bußgeldkatalog für Verstöße gegen das Cannabisgesetz erlassen. Demnach droht für den Konsum vor Minderjährigen ein Bußgeld von 1000 Euro. Wer in der Nähe von Schulen, Kindergärten, Spielplätzen, Jugendeinrichtungen oder öffentlichen Sportstätten einen Joint raucht, riskiert 500 Euro Strafe. Nach den einwöchigen Pfingstferien beginnt am Montag wieder der Unterricht in Hamburg.

Suchtforscher: Cannabisgesetz ist guter Einstieg

Auf einer Expertentagung zum Thema Cannabis an der Universität Hamburg wurde das neue Gesetz am Freitag unterschiedlich bewertet. «Das ist ein guter, sanfter Einstieg», sagte der Politikwissenschaftler und Mitarbeiter am Zentrum für Interdisziplinäre Suchtforschung, Jens Kalke. Er erwarte eine nur leichte Zunahme der Konsumenten. Er hob die im internationalen Vergleich liberalen Bestimmungen des neuen Gesetzes hervor. Beim straffreien Besitz von 25 Gramm spiele die Herkunft des Cannabis keine Rolle, sagte Kalke.

Zum Eigenanbau dürfe jeder Erwachsene in Deutschland drei Pflanzen anbauen. So könne ein Haushalt aus einem Ehepaar mit zwei volljährigen Kindern zwölf Pflanzen haben. «Das ist weitgehend», sagte Kalke. In den USA, wo Cannabis in 24 Bundesstaaten legalisiert ist, seien nur sechs Pflanzen pro Haushalt gestattet. Eine weitere Besonderheit in Deutschland sei die Möglichkeit, auch Genossenschaften zum Anbau zu gründen.

Cannabis-Club: Anbauregeln schließen Gelegenheitskonsumenten aus

Der Gründer des Cannabis Social Clubs Hamburg, Andreas Gerhold, kritisierte die engen Grenzen des Gesetzes für Selbstversorger und Gelegenheitskonsumenten. Anbauvereine müssten sich ausschließlich über Mitgliedsbeiträge finanzieren und dürften keine Angestellten haben, weder eine Verwaltungskraft noch eine Reinigungskraft oder einen Gärtner. Alle Arbeiten sollten ehrenamtlich erledigt werden. Alte, Behinderte oder auch Berufstätige könnten sich aber kaum beteiligen. Gerhold schlussfolgerte: «Gelegenheitskonsumenten sind quasi ausgeschlossen.» Er kritisierte auch, dass Ausländer erst nach sechs Monaten und mit geregelten Aufenthaltsrecht Mitglied einer Anbauvereinigung werden könnten.

Runder Tisch zum Cannabis-Anbau gefordert

Die Regelungen zum Eigenanbau treten am 1. Juli 2024 in Kraft. Der Cannabis Social Club werde keine Anbaulizenz beantragen, sagte Gerhold. Das werde von den Anbauvereinigungen gemacht. Die Anbauflächen würden meist außerhalb von Hamburg liegen. Er habe darum vorgeschlagen, einen Runden Tisch mit Politikern sowie Behördenvertretern aus Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen zu bilden. Die Hamburger Grünen hätten positiv auf den Vorschlag reagiert.

Zu den Mitgliedern des Cannabis Social Clubs gehören nach Angaben von Gerhold auch die Grünenpolitikerin und Justizsenatorin Anna Gallina sowie der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Bürgerschaftsfraktion, Michael Gwosdz. Der Club mache auch Öffentlichkeitsarbeit sowie Politikberatung und setze sich für Aufklärung, Prävention und Jugendschutz ein. «Beispielsweise sind wir häufiger an Schulen zu Gast», sagte der Club-Gründer. News4teachers / mit Material der dpa

Das riecht nach Ärger! Polizei-Einsatz: Lehrer-Party mit Joints an Hamburger Gymnasium

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Heide Blume
22 Tage zuvor

Schade. Da muss ich meinen Antrag für die Reaktivierung des Raucher-Lehrerzimmers für kiffende Kollegen wohl wieder zurückziehen. /s

Mary-Ellen
22 Tage zuvor
Antwortet  Heide Blume

….und den Schulgarten dann jetzt doch lieber nur noch für Blümchen und Gemüsepflanzen nutzen..

Teacher Andi
22 Tage zuvor

Es ist ein Wahnsinn, was diese unüberlegte Cannabis Legalisierung für einen Rattenschwanz nach sich zieht. Das war mal wieder Entscheidung ohne Vorüberlegungen über die Konsequenzen, wie so vieles bei der momentanen Regierung.

Walter Hasenbrot
21 Tage zuvor
Antwortet  Teacher Andi

Wahnsinn ist lediglich die Hysterie, die die Legalisierung bei einigen auslöst.

Ein gutes Beispiel dafür ist, dass man es in Hamburg notwendig findet, Lehrer darauf hinzuweisen, dass sie nicht bekifft bei der Arbeit erscheinen dürfen.

In Wirklichkeit gibt es hier überhaupt keinen Regelungsbedarf. Erstens dürften solche Vorkommnisse absolute Einzelfälle sein, zweitens waren alle Arbeitnehmer und Beamte schon immer verpflichtet, so zur Arbeit zur erscheinen, dass sie sie auch sinnvoll ausüben können. Sowohl Alkohol- als auch Cannabiskonsum standen dem schon immer entgegen.

Nach meinen Erfahrungen wird bei Alkohol da aber mit anderen Maßstäben gemessen.

MB aus NRW
20 Tage zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

An Alkohol habe ich auch gedacht…obwohl der legal ist, bon ich bislang nicht besoffen zum Dienst erschienen…

RainerZufall
21 Tage zuvor
Antwortet  Teacher Andi

Sie nehmen DIESEN Artikel dafür zum Anlass? 😀

Teacher Andi
21 Tage zuvor
Antwortet  RainerZufall

Mag sein, dass dies nicht ganz passend ist, aber es nervt einfach, dass jetzt dieses Cannabis Problem auch noch auf die Lehrer zukommt und man vom KuMi mal wieder für dumm verkauft wird.

Walter Hasenbrot
20 Tage zuvor
Antwortet  Teacher Andi

Welches Problem kommt denn auf Sie zu?

Es ändert sich durch die neue Rechtslage an Schulen gar nichts.

Kiffen in Schulen und ihrer Nachbarschaft bleibt verboten, ebenso wie der Handel mit Cannabis und die Abgabe an Kinder und Jugendliche.

Hans Malz
22 Tage zuvor

Naja, aber solange ich noch besoffen kommen darf ist die Welt noch in Ordnung.

Der Zauberlehrling
22 Tage zuvor

Sowas aber aber auch.

Wir in Baden-Württemberg haben mal vom Kultusministerium während einer GLK verlesen bekommen, dass Alkohol – und insbesondere für die Lehrkräfte – während einer Klassenfahrt strengstens untersagt sei, auch während des Unterrichts – don’t drink an teach.

Begründung: Die volle Dienstfähigkeit müsse immer gewährleistet sein.

Mein erster Gedanke: Da gibt es und gab es Fälle, da war die volle Dienstfähigkeit erst nach dem ersten Schoppen gewährleistet.

Irgendein Telemediziner wird wohl herhalten …

https://www.bfarm.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/Reisen/reise_scheng_formular.pdf?__blob=publicationFile

Wenn einem so viel Gutes widerfährt, das ist schon einen Asbach Uralt wert.

Gut, dass die Behörden auf uns aufpassen.

dickebank
21 Tage zuvor

In NRW ist lediglich der Genuss von Alohol während der Dienstzeit verboten. Also trinken und nach jedem Schluck schütteln und Missfallen kundtun.

447
21 Tage zuvor
Antwortet  dickebank

Für Fortgeschrittene: Tischbedienung unauffällig ansprechen & 20er/50er geben: „Immer wenn ich was alkoholisches verlange, bringen Sie mir bitte die alkoholfreie Version. Ich möchte im Dienst-/Geschäftszusammenhang einen klaren Kopf behalten, aber niemanden verärgern oder die Feierstimmung trüben.“

Spätestens wenn nach der (Klischee-)Weihnachtsfeier dann die paar KuK
(und es ist IMMER wer dabei erfahrungsgemäß) antanzen müssen oder sich Damen beschweren…erleichtert zurücklehnen, Übergang zu Alltagsmodus.

kazoo
21 Tage zuvor
Antwortet  447

Im Ernst????
Sind wir immer noch in dem Stadium, dass wir jemanden bestechen müssen, um nicht nachweislich schädliche Gifte zu uns nehmen zu müssen, weil andernfalls jemand „verärgert“ sein könnte?!?!?!

447
20 Tage zuvor
Antwortet  kazoo

In der Vergangenheit: Ja. Gibt so Saufnester, meist ausgehend von Spritti-Führungspersonal.

RainerZufall
21 Tage zuvor
Antwortet  447

Klingt nach einer sehr unverkrampften Einstellung zu geltenden Regeln…

447
21 Tage zuvor

Ich kann dazu nur sagen: Ich weiß schon, warum ich im dienstlichen Zusammenhang niemals, NIEMALS Alkohol trinke (oder sonstwas konsumiere).
Da kann auf der Kollegiumsfeier auch der Direx die Weingläser kippen, ich so: „no thx :-)“.

Die uralte Regel gilt weiterhin:
1. Früh kommen, von Führungskräften gesehen werden.
2. Unauffällig und früh gehen.
3. Nix machen was Spaß macht. Nix kontroverses ansprechen. Viel Zuhören und nicken, Bestätigungsfragen stellen.
Ausnahmeregel 4: Du bist Chefliebling, dann just have fun.

Aber in Behörden, Schulen, Staatsbetrieben…puh, da gibt es spätestens seit metoo (für singles) und „PC“ (für alle) und Smartphones (für alle) nix zu gewinnen und viel zu verlieren.

RainerZufall
21 Tage zuvor
Antwortet  447

Es klingt so, als würden Sie sich extrem unwohl in ihrem Kollegium fühlen

447
20 Tage zuvor
Antwortet  RainerZufall

Nö.
Das Kollegium ist in Ordnung.

A.J. Wiedenhammer
20 Tage zuvor
Antwortet  RainerZufall

Wieso das? Er kann es doch offensichtlich nüchtern gut ertragen. Nix mit „Schönsaufen“ im übertragenen Sinne. Umgekehrt wäre viel bedenklicher.

Küstenfuchs
21 Tage zuvor

Ich komme gerne vollkommen besoffen und ohne eine Hose zu tragen, aber bekifft, das würde ich niemals machen. Ein Glück aber, dass ich als Beamter noch einmal darauf hingewiesen werde. Das mit der Hose hat mir halt noch nie jemand erzählt.

447
21 Tage zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Ich mache es umgekehrt: Hose an, kein Alkohol. Aber ich war schon immer schräg drauf.

Realist
21 Tage zuvor

„Zugleich bekräftigte die Behörde, dass Lehrkräfte und Schulmitarbeiter weder im Dienst Rauschmittel konsumieren noch unter dem Einfluss von Drogen zum Dienst erscheinen dürfen. «Dies gilt auch für Rauschmittel wie z.B. Cannabis, die legal erhältlich sind bzw. nicht unter das Betäubungsmittelgesetz fallen», heißt es in dem Brief weiter.“

Ich hoffe, die Sienatorin hat einen entsprechenden Brief auch an ihrer anderen Behördenmitarbeiter verfasst… auch iin der Schulbehörde selbst haben bekiffte Mtarbeiter selbstverständlich nichts zu suchen, auch nicht falls sie im Homeoffice arbeiten sollten.

Biene
21 Tage zuvor
Antwortet  Realist

Ihr Post lässt die Vermutung aufkommen, dass in dieser besagten Dienststelle evtl. mit Eintrübungen des Bewusstseins gearbeitet werden könnte, oder ist das dort der Normalzustand?
Achtung Ironie und Sarkasmus.

447
21 Tage zuvor
Antwortet  Biene

Sie kennen…Menschen? Die machen Sachen, mensch mensch mensch.

RainerZufall
21 Tage zuvor
Antwortet  Realist

Wo sie es schreiben… Wurde der Kanzler schon angewiesen?

Ça me fatigue
21 Tage zuvor

“ Zugleich bekräftigte die Behörde, dass Lehrkräfte und Schulmitarbeiter weder …xxx… noch unter dem Einfluss von Drogen zum Dienst erscheinen dürfen.“

Könnte dieser Passus bitte für die Schüler übernommen werden (das Wort Dienst wird durch Unterricht ersetzt) und folgendermaßen ergänzt werden:

ausgehungert,
überzuckert,
angetrunken,
schlaftrunken, …

RainerZufall
21 Tage zuvor
Antwortet  Ça me fatigue

Bei „schlaftrunken“ bin ich einer anderen Meinung, aber ansosten volle Zustimmung. Jetzt müssen wir nur noch alle Eltern beim Staat anstellen, dann MÜSSEN sie gehorchen! Muahaha!

Ça me fatigue
21 Tage zuvor
Antwortet  RainerZufall

… mit „schlaftrunken“ meine ich diejenigen, die die ganze Nacht zocken und deren Eltern das auch noch gut finden, dass ihre Sprösslinge in einem hohen Level spielen – man lernt ja schließlich Englisch dabei …

Florian Mrugalla
21 Tage zuvor

Der Konsum von Cannabis auf dem Schulgelände ist eh verboten, weil man weniger als 200m von ner Schule entfernt ist, wenn man innerhalb einer Schule ist. Von daher unnötig den Konsum zu verbieten.

Sollte der Konsum für Lehrkräfte verboten werden?

Ich würd sagen ne, weil ich schon oft genug Lehrer hatte, die eindeutig ein bisschen dicht beim Lehren waren und die haben ihre Arbeit immer gut gemacht. Und das ist ja auch kein Wunder, weil Cannabis ja auch nicht nur ein lustiges Rauschmittel ist, sondern auch viele medizinische Wirkungen enthält. Gerade der seelische Teil der Wirkung ist nützlich für menschliches Miteinander. Warum sind aggressive Nazis praktisch nie Kiffer? Warum sind viele Sozialarbeiter Kiffer? Ne? Und Lehrer können ja selbst drüber nachdenken, wo sie da wohl stehen. Aber auch unabhängig von den anekdotischen Beweisen: Was wenn ein Lehrer Cannabis als Medizin verschrieben bekommt? Darf der dann nicht unterrichten? Man sieht, das macht alles garkeinen Sinn hier.

Sollte der Konsum für SuS verboten werden?

Offiziell meinetwegen, so wie es schon immer war. Man kann sich ja schlecht gegen die Regierung stellen und sagen „Ja, hier dürfen Minderjährige Drogen konsumieren“. Aber ich sag euch, diese Regeln sind unausgereift und bedürfen einer Nachbesserung. Als ich mit 16 anfing Gras zu rauchen, begann meine schulische Leistung zu steigen. Raus aus den 5en, zu 4en und 3en. Und auf der nächsten Schule 2en und 1en. Natürlich kann der Konsum schlecht für Minderjährige sein, aber er kann auch gut sein. Es ist insofern vergleichbar mit Ritalin. Darum würde ich vorschlagen, dass man sich an solche Regeln nur mit niederer Priorität hält. Wenn wer problematische Muster zeigt, kann man ja reagieren. Aber ansonsten einfach Dinge passieren lassen, die sich natürlich ergeben.

447
21 Tage zuvor
Antwortet  Florian Mrugalla

Aus Ihrer total typischen Erfahrung sollten wir großes Experiment/Schulversuch machen.

Nein, keine Ironie.
Ich will die Videos sehen. 🙂

RainerZufall
21 Tage zuvor
Antwortet  Florian Mrugalla

SOLLTE der Konsum verboten werden? Er IST für alle bis 18 verboten!
Und ähnlich wie Alkohol sollte auch Canabiskonsum nicht geduldet werden.

Wie kann in so einem regelaffinem Land wie hier bloß so viel Unsicherheit im Diskurs zu diesem Gesetz entstehen?

447
20 Tage zuvor
Antwortet  RainerZufall

Es steht vieles auf Papier, was selbst in Ordnungsamt-Anzeigenhauptmeister-Schland nicht durchsetzbar ist.

Ist Kiffen legal wie Alk, kursiert das Zeug natürlich (noch mehr als vorher) bei Jugendlichen.
Zahnpasta ist aus der Tube.

PaPo
21 Tage zuvor

Weil die Legalisierung selbst auch hier in den Kommentaren immer wieder in Frage gestellt wird: Die Legalisierung ist eine gute Sache, die längst überfällig war. Mündigen Bürgern sollte der Konsum selbst straffrei überlassen sein, es verbietet sich in einer liberalen Gesellschaft jeder staatliche Paternalismus in diese Richtung. Dafür muss dann aber auch jeder die Konsequenzen seines Handelns selbst tragen (angefangen bei den Versicherungsbeiträgen, bis hin zu dem Umstand, dass entsprechende Substanzen um Fall der Fälle nicht strafmildernd wirken sollten).

447
21 Tage zuvor
Antwortet  PaPo

Finde ich gut.
Freiheit PLUS die (verhasste) Verantwortung übernehmen (müssen) GLEICH Fortschritt.

Unfassbar
21 Tage zuvor
Antwortet  447

Nur dass der Teil mit der Verantwortung geflissentlich sowohl von den Konsumenten ignoriert/vergessen wird und von den Gerichten im Zweifel strafmildernd ausgelegt wird.

447
21 Tage zuvor
Antwortet  Unfassbar

Eben. Das müsste weg.

RainerZufall
21 Tage zuvor
Antwortet  Unfassbar

Was lässt Sie dies annehmen? Beim Rauchen oder beim Alkohol sind wir doch auch… sagen wir, „im Prozess“ 😉

RainerZufall
21 Tage zuvor
Antwortet  PaPo

Ich bin unwidersprochen Ihrer Meinung! 😀
Es gibt allerdings noch Baustellen bei Gelegenheitskonsum sowie der Prävention, mal schauen, was Bund und Länder dazu liefern werden

FrankDr
21 Tage zuvor

Erst legalisiert man es und dann versucht man auf allen Ebenen der Kommunen, des Landes und des Bundes wieder einen Flickenteppich von Verboten zu schaffen.
Eine gesetzesänderung, die jetzt schon gründlich schief lief

Heuwägelchen
20 Tage zuvor

Grins – dann bleiben wir halt zu Haus

Flieder
19 Tage zuvor

Gut, dass die Schulbehörde das klarstellt. Ohne die könnte ich heute noch nicht richtig lüften ☝️