Start Themenmonate Guter Ganztag Rechtsanspruch auf Ganztag: Defizite in der Vorbereitung (Quantität und Qualität)

Rechtsanspruch auf Ganztag: Defizite in der Vorbereitung (Quantität und Qualität)

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DÜSSELDORF. Diesen Sommer ist es so weit: Mit dem Start des neuen Schuljahres tritt bundesweit der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder in Kraft. Jüngste Zahlen, Umfragen und Analysen lassen jedoch deutliche Defizite in der Vorbereitung erkennen. Wochen vor dem Start ist fraglich, wie gut die Kommunen den Anspruch werden umsetzen können. Laut Kritikern fehlen nicht nur Plätze, es mangelt auch an der Qualität.

Außen hui, innen pfui? (Symbolbild.) Illustration: News4teachers

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung gilt ab kommendem Schuljahr für alle neu eingeschulten Kinder; bis zum Schuljahr 2029/2030 soll er sukzessive auf alle Grundschuljahrgänge ausgeweitet werden. Doch noch Ende vergangenen Jahres meldete das Bundesfamilienministerium eine Lücke von 65.000 Plätzen (News4teachers berichtete).

Große Versorgungslücken in Westdeutschland

Besonders betroffen davon waren demnach die westdeutschen Bundesländer. Der Grund: „In Ostdeutschland haben ganztägige Formen der Schulkind-Betreuung im Primarbereich eine jahrzehntelange Tradition und entsprechend etablierte Systeme sind dort vorhanden“, erklärt der dritte Bericht der Bundesregierung über den Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder. Zudem treffe der Beginn des Rechtsanspruchs auf sinkende Kinderzahlen in den ostdeutschen Bundesländern, mit Ausnahme Berlins.

Der Bericht des Bundesfamilienministeriums unterscheidet allerdings zwischen zwei Szenarien bezüglich des Ganztagsausbaus. Dabei bilden die fehlenden 65.000 Ganztagsplätze für Erstklässler*innen das Ergebnis unter der Annahme, dass der elterliche Betreuungsbedarf um zehn Prozentpunkte steigt. Bleibt er dagegen unverändert, reduziert sich die Lücke auf 30.000 fehlende Plätze bundesweit.

Darüber hinaus macht das Bundesfamilienministerium deutlich, dass der Ausbau der Ganztagsbetreuung auch über die Einführung des Rechtsanspruchs für die ersten Klassen hinaus fortgesetzt werden muss. Bis zum Schuljahr 2026/2027 werden nach den Berechnungen des Ministeriums – je nach Entwicklung der Nachfrage – bundesweit zwischen 166.000 und 284.000 zusätzliche Ganztagsplätze benötigt. Im Mittel entspricht dies einem Ausbaubedarf von rund 225.000 Plätzen.

„Festzuhalten ist, dass der prognostizierte Ausbaubedarf fast ausschließlich auf Westdeutschland entfällt“, heißt es im Bericht. Demzufolge liegt die Prognose , wie viele zusätzliche Ganztagsplätze die westdeutschen Bundesländer benötigen, zum Schuljahr 2026/2027 „zwischen 165.000 (+12,3 Prozent) im Status-Quo-Szenario und 271.000 (+20,1 Prozent) im dynamischen Szenario“.

Im Mittel fehlen 264.000 Plätze bis zum Schuljahr 2029/2030

In diese Berechnung fließen neben den für Erstklässler*innen erforderlichen Plätzen auch die zusätzlichen Kapazitäten für die Klassenstufen zwei bis vier ein. Bis zum Schuljahr 2029/2030, wenn der Rechtsanspruch für alle Grundschulkinder gelten soll, steigt der zusätzliche Platzbedarf nach Angaben des Ministeriums im Mittel auf 264.000 Plätze.

Zu ähnlichen Ergebnissen kommt auch eine Untersuchung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln (News4teachers berichtete). Demnach ist erneut Westdeutschland das Problemkind. Während die ostdeutschen Länder und Hamburg den Rechtsanspruch voraussichtlich ohne weiteren Ausbau erfüllen könnten, seien die Versorgungslücken in mehreren westdeutschen Bundesländern weiterhin erheblich.

Die Analyse geht davon aus, dass in Westdeutschland bis zum Schuljahr 2029/2030 insgesamt 149.700 zusätzliche Ganztagsplätze geschaffen werden müssen, um den von Eltern im Jahr 2024 geäußerten Betreuungsbedarf zu decken. Besonders groß ist der Ausbaubedarf demnach in Nordrhein-Westfalen mit 45.300 fehlenden Plätzen sowie in Bayern mit 42.300. Relativ zur Zahl der Kinder im Grundschulalter sei die Lücke in Schleswig-Holstein mit zehn Prozent am größten, gefolgt von Bremen mit neun Prozent und Bayern mit acht Prozent.

Zugleich weist die IW-Studie darauf hin, dass der tatsächliche Ausbaubedarf deutlich höher ausfallen könnte, wenn die Nachfrage nach Ganztagsbetreuung weiter steigt. Wird eine Betreuungsquote von 75 Prozent als Maßstab angesetzt, müssten die Länder mit Ausbaubedarf insgesamt 570.900 zusätzliche Plätze schaffen. Allein auf Bayern entfielen dann 204.300 zusätzliche Ganztagsplätze.

Hinzu komme, so der Autor der Analyse, dass bestehende Angebote den gesetzlichen Anforderungen teilweise nicht vollständig entsprechen. Dies betreffe insbesondere die Ferienbetreuung. Das Ganztagsförderungsgesetz lasse lediglich eine Schließzeit von maximal vier Wochen zu. „Viele der Ganztagsschulen in Westdeutschland beschränken sich jedoch auf die Schultage, sodass eine eigenständige ergänzende Ferienbetreuungsinfrastruktur notwendig wird, bei der weiterreichende Engpässe bestehen können.“

Kritik an der Qualität der Angebote

Auch an den Schulen selbst besteht Skepsis. Zum Ende des vergangenen Jahres bezweifelte in einer Umfrage des Verbands Bildung und Erziehung (VBE) noch ein Viertel der befragten Schulleitungen, dass im Schuljahr 2026/2027 allen Erstklässler*innen einen Ganztagsplatz werden anbieten können (News4teachers berichtete). Als zentrale Hindernisse nannten die Leitungen fehlendes Personal und unzureichende Räumlichkeiten genannt.

Neben dem Mangel an Plätzen steht im Mittelpunkt der Kritik des VBE aber vor allem die Qualität der Angebote. Der VBE befürchtet, dass der gesetzliche Anspruch zwar formal erfüllt werden könnte, pädagogische Standards dabei jedoch in den Hintergrund geraten. „Ein reines polizeiliches Führungszeugnis sagt noch nichts über die pädagogische Eignung aus“, mahnt der VBE-Bundesvorsitzende Tomi Neckov. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung suggeriere pädagogische Angebote, aber am Ende wird nur die Verwahrung von Kindern zugesichert. „Der Ganztagsanspruch ist eine immense Chance auf Bildungsgerechtigkeit. Bei unzureichender Umsetzung wird diese Gelegenheit vertan.“ Der VBE fordert deshalb verbindliche Qualitätsstandards und spezifische Fortbildungen für das in der Ganztagsbetreuung eingesetzte Personal.

Viele im Ganztag Beschäftigte Auzsbauohne pädagogisch einschlägige Ausbildung

Die Kritik an der Qualität der Ganztagsangebote stützen auch aktuelle Forschungsdaten des Deutschen Jugendinstituts (DJI). Nach aktuelle Datenauswertungen des DJI und des Forschungsverbunds DJI/TU Dortmund verfügte im Jahr 2022 jede fünfte Person, die in der Kinderbetreuung an Grundschulen tätig war, über keinen beruflichen und damit auch keinen pädagogisch einschlägigen Ausbildungsabschluss. „Der Anteil an nicht fachlich ausgebildetem Personal ist damit doppelt so hoch wie in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung“, meldet das DJI. Vor diesem Hintergrund mahnt DJI-Forschungsdirektorin Susanne Kuger davor, den Erfolg des Ganztagsausbaus allein quantitativ zu messen: „Ein Platz allein reicht nicht aus. Fragen der Qualität, der Verlässlichkeit, der Ferienbetreuung und der Erreichbarkeit für sozial benachteiligte Familien bleiben zentral.“ News4teachers

Hier geht es zu allen Beiträgen des News4teachers-Themenmonats “Guter Ganztag”. 

Ganztag als Chance: Warum Lernen nicht immer im Klassenraum stattfinden muss – Grundschul-Materialien „Auf dem Schulhof und Co.“

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