Die umstrittenen Abordnungen von Lehrkräften an unterversorgte Schulen in Nordrhein-Westfalen sind jetzt vom Verwaltungsgericht Münster in zwei Fällen gestoppt worden. Damit hatten Eilanträge einer Grundschullehrerin und eines Gymnasiallehrers Erfolg.
Grundsätzlich könne zwar eine Abordnung gerechtfertigt sein, um die Unterrichtsversorgung sicherzustellen, stellte das Gericht fest. In den konkreten Fällen habe es jedoch «Ermessensfehler» bei der Auswahl der dafür infrage kommenden Lehrkräfte gegeben.
Das Schulministerium betonte hingegen: «Die Möglichkeit, Lehrkräfte für eine begrenzte Zeit abzuordnen, bleibt bis auf Weiteres unverzichtbar, um faire Bildungschancen für alle Kinder und Jugendlichen zu sichern.» Die Beschlüsse sind noch nicht rechtskräftig.
Gerechte Auswahlkriterien statt Los-Trommel
Aus Sicht des Gerichts wäre die Bezirksregierung Münster verpflichtet gewesen, etwa im Fall der abgeordneten Grundschullehrerin «eine auf gleichmäßigen Maßstäben beruhende Ermessensentscheidung» unter allen Grundschullehrern zu treffen, die im Münsterland tätig seien, soweit ihre bisherige Schule auch bei einer Abordnung funktionieren könne, erklärte das Verwaltungsgericht. Dem sei die beklagte Behörde nicht gerecht geworden.
«Die Aufforderung an die jeweilige Schulleitung, die abzuordnenden Personen zu benennen, hätte – um die Auswahlentscheidung auf der Grundlage gleichmäßiger Maßstäbe vornehmen zu können – so nicht ergehen dürfen.» Das zum Teil erfolgte Losverfahren sei «schon im Ansatz kein sachgerechtes Auswahlkriterium», bemängelte das Gericht. Vergleichbares gelte für die erfolgreiche Klage des Gymnasiallehrers.
Lücken stopfen im Ruhrgebiet und Münsterland
Im vergangenen Juni und Juli hatte die Bezirksregierung Münster viele an Grundschulen in Münster und Umgebung tätige Lehrkräften für zwei Jahre an Grundschulen im Emscher-Lippe-Raum abgeordnet. Ebenfalls für zwei Jahre wurden Gymnasiallehrer an unterversorgte Grundschulen in Münster und Umgebung abgeordnet.
Zur Begründung habe die Bezirksregierung unter anderem angeführt, die Notwendigkeit ergebe sich aus dem besonderen Mangel an Grundschullehrkräften insbesondere in den Schulamtsbezirken der Städte Gelsenkirchen, Bottrop und Recklinghausen. Die schulform- und schulamtsübergreifende Abordnung sei eine wesentliche Maßnahme, um
Versorgungslücken zu schließen. Dabei seien auch Nachteile für die private Lebensführung der betreffenden Lehrkräfte abgewogen worden.
Lehrer wehren sich
Gegen die Abordnungsverfügungen haben den Angaben zufolge etwa ein Dutzend Lehrkräfte aus Münster und Umgebung beim Verwaltungsgericht Münster Klage erhoben und entsprechende Eilanträge gestellt. Über alle werde in Kürze entschieden, teilte das Gericht mit. Gegen die Beschlüsse in den ersten beiden Fällen kann noch binnen zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden.
Schulministerin Dorothee Feller (CDU) hatte Ende 2022 ein umfangreiches Handlungskonzept gegen Lehrkräftemangel und Unterrichtsausfall vorgestellt. Es sieht unter anderem erweiterte Möglichkeiten vor, um Lehrkräfte zeitlich befristet an unterversorgte Schulen zu entsenden. Lehrerverbände haben das von Beginn an als demotivierende Zwangsmaßnahme abgelehnt.
Anfang April wurden nach Angaben der Landesregierung landesweit knapp 9.300 Lehrkräfte von ihrer Stammschule abgeordnet. «Alle Beteiligten sind sich der Tatsache bewusst, dass Abordnungen für die einzelnen Lehrkräfte sowie für deren Kollegien mit Herausforderungen verbunden sind», räumte das Schulministerium. Deshalb handele es sich stets um eine Einzelfallentscheidung. Wenn es dort zu Fehlern komme, sei dies von der Bezirksregierung aufzuarbeiten.
FDP: Lehrer nicht wie Schachfiguren verschieben
«Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist ein Denkzettel an die schwarz-grüne Landesregierung für ihre chaotische Schulpolitik», kommentierte die FDP-Abgeordnete Franziska Müller-Rech die juristische Klatsche. Schulministerin Feller habe «mit ihrem unkoordinierten Abordnungsverfahren» versagt hat. «Es ist schlichtweg inakzeptabel, dass Lehrerinnen und Lehrer wie Schachfiguren verschoben werden, ohne dass dabei transparente und faire Kriterien angewendet werden.» Das schaffe Unsicherheit und Unmut unter den Lehrkräften und trage keineswegs zur Lösung der Personalprobleme bei.
Ähnlich äußerte sich die SPD. «Offenbar haben Panik und Hektik zur reinen Willkür bei den Abordnungen geführt», meinte die schulpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion, Dilek Engin. News4teachers / mit Material der dpa
Abordnungen treffen fast 10.000 Lehrkräfte – Schulministerin Feller kündigt weitere an
„Lehrkräfte klagen mit Erfolg.“ Weiter so!Alle sollten weniger jammern und beklagen, sondern bei unzumutbaren „Herausforderungen“ und demotivierenden Zwangsmaßnahmen sofort den Klageweg bestreiten. Dann bekämen auch die Juristen der Verbände und Gewerkschaften eine sinnstiftende Betätigung im Sinne ihrer beitragszahlenden Mitglieder.
Um faire Bildungschancen für alle Kinder und Jugendlichen zu sichern, braucht es nämlich psychisch und physisch gesunde und motivierte Bestandslehrkräfte und keine Bestandsleerschlappen (- lappen würde auch passen).
Monopoli, Monopoli,
Wir sind oft nur die Randfiguren
in einem schlechten Spiel.
Monopoli, Monopoli,
Und die Herrn für chaotische Schulpolitik
verlangen viel zu viel.
( frei nach Klaus Lage)
Das ist der Weg.
Wieder eine Frage: Was passiert,wenn der Lehrer keinen Führerschein hat? Das ist ja keine Pflicht für den Beruf wie es beispielsweise in einer Firma es verlangt werden kann. Gerade von den jüngeren Leuten haben viele nämlich keinen. Zu teuer, erscheint auch in einer Stadt mit gutem Nahverkehr unnötig.
@Lisa
Dann soll man ohne Führerschein bestimmt den nächsten Bus „nehmen“. (Ist dann natürlich KEINE Dienstanweisung wegen der Haftungsfrage, aber man denke an die leuchtenden Kinderaugen!)
Das hat gestern ein 15jähriger Autist in Bremen auch gemacht, und freundlicherweise hat er auch noch Fahrgäste mitgenommen.
(Einfach mal unter „tagesschau“ googeln.)
Stimmt nicht, der Führerschein ist beliebt wie nie.
Und es ist dein Privatproblem, wie du zur Arbeit kommst. Das muss djr, insbesondere als Beamter, vorher klar sein.
Och, ich habe einen Führerschein, käme aber niemals auf die Idee, mir für eine Abordnung ein zweites Auto zu kaufen (meine Frau braucht unser Auto). ÖPNV ist die Lösung und zwar so, dass man auf jeden Fall pünktlich kommt, wenn es da keine Verspätungen gibt…wer in NRW Öffis fährt, weiß, was dann passiert. Kann ich ja nichts dafür.
Die Abordnungen und wie sie verordnet werden, sind eine bodenlose Frechheit, gottseidank bin ich selbst noch nicht davon betroffen.
Lustige Anekdote: 8 Wochen nach ihrer Niederkunft wollte meine Mutter ihre Lehrtätigkeit wiederaufnehmen. Böse Überraschung: nicht 10 Gehminuten vom Haus, sondern 30 Autominuten entfernt an einer anderen Schule. Spontane Versetzung. Schwäbische Ostalb übrigens in den Siebzigern. Das Oberschulamt insistierte. Mein Vater untersagte meiner Mutter daher die Nutzung „seines“ Autos und das Amt musste nachgeben weil die Anreise mit Bus faktisch nicht möglich war….
Tja, früher war nicht alles schlecht. 😉
Dafür gibt es doch extra das Trennungsgeld und die Reisekostenabrechnung – yeah.
Wenn´s gut läuft erhält man einen Teil der Spesen so nach einem Dreivierteljahr vergütet, der rest kommt dann ggf. nach einem halben Jahr – ohne Verzinsund, das versteht sich doch von selbst.
Abrechnungsfähige Entfernung ist die Entfernung zwischen ursprünglichem Dienstort und dem Abordnungsort. Liegt der Wohnort des Abgeorneten zwischen dem Ursprungsort und dem Abordnungsort, wird lediglich die Entfernung zwischen Wohnort und Abordnungsort angerechnet.
Was ist das für eine Frage? Wie im normalen Berufsleben, notfalls umziehen. Wenn Industriefirmen einen Standortwechsel anordnen, kann Frau auch nicht mit dem Argument widersprechen, man hätte keinen Führerschein oder der ÖPNV wäre zu unbequem. Arbeitsgerichte halten 2 Stunden hin und 2 Stunden zurück für zumutbar.
Ich übersetze. Losverfahren= nicht rechtmäßog.
Junge Kollegen/on ohne Kinder kann man jederzeit aborden.
Das nenn man dann euphemistisch einen Sozialplan.
Nicht ohne Grund findet man bei den Ausschreibungen für Vertretungsstellen oft genug die Kombination von Abordnung und Schwangerschaftsvertretung. Die Frage ist nur, ob die Babypause auf den Zeitraum der Abordnung angerechnet wird oder nicht.
Jüngere Lehrer haben oft jüngere Kinder. Das „schützt“ sie ebenfalls.
Ah, es ist also gerechter, wenn Eltern mit Kitakindern einen längeren Fahrweg haben, während kinderlose Lehrer nicht Abgeordneten werden.
Was du polemisch als „euphemismus“ bezeichnet, soll Eltern, Alte und Behinderte eben schützen. Du solltest an deinem Sozialverständniss arbeiten.
Nein, es gibt keinen Grund, warum eine Mutter/ein Vater eines Kindes nicht zu einer anderen Schule 2 km entfernt abgeordnet werden sollte. Zumal ich auch erwarten würde, dass Kinder der2.od.3 Klasse alleine zur Schule gehen.
An meinem Sozialverständnis habe ich jetzt 28 Jahre lan gearbeitet, incl. 9 Vertretungen/ Elternzeit, beschissene Stundenpläbe, weil Mütter nie zur 1. Stunde und NIE zum Nachmittagsunterricht und unzählige Vertretungsstunden, weil Kind krank, Abordnung und und.
Kinderlose Lehrkräfte könnten andere soziale Verpflichtungen haben? Z. B. alte Eltern? Ich habs echt leid, immer dieses Argument zu hören, wenn es um Mehrarbeit etc. geht. Immerhin bezahlen Kinderlose die vielen finanziellen Unterstützungen für Eltern, Kindergärten etc., mit den höchsten Steuern!
Beim Aufbau der Bevölkerungsstruktur ist es vermutlich so, dass es mehr Lehrkräfte im Alter von 50+ gibt, die mindestens ein Elternteil betreuen müssen, als U40-Lehrkräfte, die minderjährigen Nachwuchs betreuen müssen.
Und das wussten Beamte mit (nachträglich) Kindern nicht?
Man könnte auch sagen, dass die Kinderplanung/Familienplanung erschwert wird, wenn man (häufiger) versetzt (usw.) wird als Kinderloser.
Entscheidet man sich nicht meist bewusst für Kinder?
Entscheidet man sich nicht meist bewusst für die Verbeamtung?
Beamte bekommen Kinderzuschläge und Familienzuschläge.
Viele LuL mit Kindern werden bei Stundenplanungen bevorzugt/berücksichtigt.
Viele LuL mit Kindern werden bei Vertretungsstunden bevorzugt/berücksichtigt.
Viele LuL mit Kindern werden bei der „Pflichtstundenzahl“ bevorzugt/berücksichtigt.
Anpassungen/“Lenkungen“ der Steuerklassen für Verheiratet.
Sozialverständnis ja, aber bitte dann auch irgendwie im Rahmen … Demnach dürften Menschen mit Kinder dann nicht verbeamtet werden? [Uuuund los. Auf mich drauf jetzt dafür…]
Cherry Picking ist eine tolle Sache.
Warum müssen/sollten bewusst (oder wegen anderen Umständen) Kinderlose ständig die Bedingungen ausgleichen?
Müsste das nicht system(at)isch anders gehen?
Bspw. Mehr Stellenbesetzungen und geteilte Stellen?
Bessere Kinderbetreuung und dementsprechend mehr Einrichtungen diesbezüglich?
Einbindung von Partner/Partnerin/Eltern/Freunden …?
„Du bist Kinderlos, du hast doch Zeit.“ Ist ein dermaßen dummes Argument, welches immer wieder bei solchen Sachen kommt … Und dann auf die „Sozialschiene“ drücken. Dazu oft bei Sachen „obendrauf“. Ohne Deputat etc.
Normalerweise bin ich da Ihrer Meinung. Bei uns ist es allerdings so, dass Kolleginnen mit Kindern oft bis zu 1600 Euro mehr durch die abartigen Zuschläge verdienen und dann sollen die anderen auch noch diese Mehrarbeit kostenlos übernehmen? So lange dies der Fall ist, kann man die Abordnung von Kinderlosen doch nicht mehr rechtfertigen. Das spricht doch gegen jeglichen moralischen Anstand und ist sittenwidrig.
Ja, ich weiß, wie das ist. Kinderlos = A**** für alles. Meine Reaktion mittlerweile: konsequent nein sagen, falls erforderlich schriftliche Dienstanweisung einfordern. Dienst nach Vorschrift.
einfach aus dem homeoffice unterrichten, dann braucht’s kein langes Pendeln.
Haben andere in unserem Land auch bis zu 3 Tagen pro Woche und hängen in der Mittgaspause ihre Wäsche auf.
Kein Staustehen, kein BLitzer, morgens länger schlafen und im Winter nicht enteisen.
Das Leben kann schön sein.
Was für ein Troll!
Genau. Es hieß doch, der Lehrerberuf müsse wieder attraktiver gemacht werden und mehr Gehalt hat nirgends etwas bewirkt.
Und doch rufen alle nach mehr Gehalt.
Ganz ehrlich: bei den verbeamteten Lehrern kann ich die Klage über die Zuweisung noch weniger verstehen als bei den anderen.
Na klar, eine Abordnung ist doof – aber auch Bestandteil eines jeden anderen Arbeitsvertrags. Nach betrieblichen Bedürfnissen.
Tja, das Leben ist kein Ponyhof.
Ja, nur dass keiner auf die Idee käme, einen Herzchirurgen als Kinderarzt abzuordnen, während bei Lehrern lustig gemischt wird, Gymnasium, Grundschule, Sonderschule…ist doch alles das Gleiche – übrigens tatsächlich bei einer Kollegin mit angekündogtem Popoabputzdienst während ihrer Zwangsabordnung…
Das ist doch völlig egal, es geht doch darum, dass die BezReg nach illegalen Maßstäben abgeordnet hat. Jede Firma muss sich an geltendes Recht halten.
Bin auch definitv für 4 Tage Woche, damit Gerechtigkeit wieder hergestellt wird.
Wer will, kann ja 5 Tage für einen Bonus pro Woche von 1000 netto arbeiten.
ZUschläge locken zurzeit woanders auch überall.
Lehrer werrden z.T. für 10000 abgeworben. Dann dürft ihr euch nicht wundern!!
Mickrige 4-5% anzubieten ist eine Frechheit für einen Präsenzjob!!
Ja. Lasst uns für Gerechtigkeit kämpfen.
Wir schaut es aus mit Pension für alle. Und PKV für alle. Und Familienzuschlag für alle.
Und Ferien für alle!
Coole Sache!
Jeder kann doch in die PKV gehen, er muss es nur bezahlen und genug verdienen. Ist halt sehr teuer, darum macht es kaum jemand. Ich muss meine Beiträge auch komplett selbst bezahlen. Das Land zahlt nicht einen Cent dazu. Also kein Argument.
Ach, Sie erhalten keine Beihilfe? Interessant….
Die Beihilfe beteiligt sich nicht an den Beiträgen, sondern nur an den Behandlungskosten.
Das ist zwar richtig, aber Sie müssen sich bei PKV nur zum Teil versichern (also zu 50% oder wenn Sie Kinder haben zu 30%). Das ist schon ein Unterschied zu 100%, die ein nicht beihilfeberechtiger Arbeitnehmer für eine PKV bezahlen muss.
Das ist doch ohne freie Wahl kein wirklicher Vorteil. Ein nicht beihilfeberechtigter gesunder 24-Jähriger zahlt auch mit 100% Abdeckung nicht mehr als ein kranker 38-jähriger Mensch. Da reicht es bereits aus, eine Autoimmunerkrankung, Krebs oder mal eine depressive Episode gehabt zu haben, schon zahlt man mehr. Eine GKV mit Arbeitgeberbeteiligung wäre dann günstiger, wenn man die Wahl hätte – hat man jedoch nicht. Also kein Vorteil, sondern Nachteil.
Ein Vorteil wäre es, wenn die Beihilfe sich einfach an den Beiträgen beteiligen würde, so wie das Arbeitgeber normalerweise auch müssen. Tut sie aber nicht.
„Lehrer werrden z.T. für 10000 abgeworben. Dann dürft ihr euch nicht wundern!!“
Ja dann nehmen sie doch so ein Lockangebot an und berichten Sie bitte hier über die Realität, die Sie erwartet….
Schön, dass gegen diese Abordnungsregeln immer mehr Klagen kommen! Vielleicht begreifen die Schulämter dann endlich mal, dass es um Menschen geht und nicht um Aktenordner, die man von einem Regal ins andere räumt.
Ich bin immer wieder empört über die Arroganz und Empathielosigkeit der Schulämter
Gerade überlege ich, wie gelungen es die Schulrät*innen fänden, wenn sie in ein anderes unterbesetztes Schulamt „abgeordnet“ würden… Ich glaube, in dem Moment setzt dann Empathie ein,- mit sich selber…
Sie Schulrät:innen werden ständig versetzt oder übernehmen die Schulen der 2 von 5 fehlenden Rät:innen zusätzlich.
Ich frage mich schon lange, ob man nicht auch eine gewollte Versetzung vereinfachen kann.
Auch mal kreisübergreifend, ohne einen Wechselpartner haben zu müssen.
Auch das würde sicherlich mehr neue Lehrkräfte anlocken.
«Die Aufforderung an die jeweilige Schulleitung, die abzuordnenden Personen zu benennen, hätte – um die Auswahlentscheidung auf der Grundlage gleichmäßiger Maßstäbe vornehmen zu können – so nicht ergehen dürfen.»
Ja, der Versuch sich einen schlanken Fuß zu machen. Da wird die Arschkarte einfach nach unten delegiert. So geht das doch nicht.
„Deshalb handele es sich stets um eine Einzelfallentscheidung. Wenn es dort zu Fehlern komme, sei dies von der Bezirksregierung aufzuarbeiten.“
Die Handlungsanweisung kam von der Landesregierung, daher sollte in aller erste Linie die Landesregierung rechtlich prüfen, inwieweit Abordnungen und mit welchen Auswahlstandarts möglich sind. Die gemachten Fehler sind also von der Landesregierung aufzuarbeiten….
Eigentlich hätte man das ganz große Rad drehen müssen. Z.B. mit dem Verteilen von Sozialpunkten für alle Lehrkräfte. Alle mit den wenigsten Punkten kommen potentiell in Frage und dann müsste das Ringelrei eventuell eben größere Ausmaße annehmen….
Dies soll allerdings kein Argument für Abordnungen sein, ich persönlich finde dies nämlich unsäglich!
Dann trifft es die ohne Kinder mit den wenigsten Dienstjahren. Die haben meist auch den schlechtesten Stundenplan, weil man keine Rücksicht auf Öffnungszeiten von Kita u.ä. nehmen muss und haben die anstrengenden Klassen, weil sie (noch) keine Beziehungen zu den Entscheidern haben.
Ja, davon ist auszugehen. Allerdings kann es auch diejenigen treffen, die bereits erwachsene Kinder haben.
Dass junge Kollegen die blödsten Stundenpläne, die schwierigsten Klassen haben, kann ich nicht bestätigen….
Ich schon, ich ergänze noch: 3 Oberstufenkurse gleichzeitig, Kursfahrten, Klassenleitung in 2 Klassen gleichzeitig, weil die jungen Mütter nicht so belastet werden sollen.
Ist das echt nur bei uns so???
Nö.
Dann bekommen aber die, die schon Abordnungen hatten, ebenfalls Sozialpunkte, es kann ja nicht sein, dass immer die gleichen herhalten und zwar bei allem, was es zu verteilen gibt.
Das kennen wir auch bei gelegentlichen Abordnungen an andere Krankenhäuser.
Und beim Einspringen im Krankheitsfall ist es auch so.
Ja, man muss mit Abordnungen rechnen in diesem Beruf aber was hier grade abgeht ist echt unsagbar. Es fehlen überall Lehrkräfte und alle werden wie wild angeordnet bis dann die Stammschule zusammenklappt.
Im übrigen sollte sich die FDP mal geschlossen halten. Ich sage nur Ministerin die vor der Kamera was verkündet von dem das Personal noch nichts weiß freitags um 16 Uhr, mehrmals.
Der Pöbel fängt an sich zu wehren…
Da sind einige im Ministerium aber sicherlich „not amused“…
Wo kämen wir auch hin wenn gute Lehrer aus Münster plötzlich in den Brennpunkt nach Duisburg müssten. Man hat ja schließlich nen gutes Examen gemacht, damit man eben nicht zu schwieriger Klientel ins Ruhrgebiet muss (Ironie off)
Bitte noch einmal den Artikel durchlesen und dann einen sinnvollen Kommentar abgeben.
Gelsenkirchen und Recklinghausen sind jetzt auch nicht so viel besser als Duisburg…
Die Signalwirkung an die nächste Generation nicht zu vergessen … Da wundert sich noch irgendwer, dass nicht genügend junge Leute mehr Lust auf den Lehrerberuf haben?
Mal ernsthaft: Mit gutem Gewissen kann man Abiturienten doch nur noch eindringlich explizit abraten. Falls das überhaupt noch nötig ist.
Das ist das reale Beamtentum heute. 🙂 Es gibt Vorteile. Jeder nimmt sie gerne. Es gibt Nachteile. Man klagt dagegen. Aber was soll der Dienstherr machen? Gerichte haben entschieden und die sind unabhängig. :-)))
Dann nennen Sie doch bitte die Vorteile.
Nettolohn, Pension, Kündigungsschutz, in gewissen Grenzen die private Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung bezahle ich selbst. Wo sehen Sie da den Vorteil?
Für Beamte nicht teurer als GKV für AN bei exorbitant höherer Leistung.
Das könnte man als Vorteil sehen.
Muss man aber natürlich nicht.
Wenn man keine Ahnung hat kann man das so sehen ja.
Naja, ich selbst mit vier Kindern bin begeistert von der privaten Krankenkasse.
Ich bezahle sehr gerne für alle Mitglieder einen ordentlichen Betrag (wer braucht schon diese Familienversicherung).
Ebenfalls freue ich mich ständig vierstellige Beträge vorzustrecken, da weder die Krankenkasse, noch die Beihilfe in der Lage sind, innerhalb von 30 Tagen einen Antrag zu bearbeiten…
Neues Gesetz. Sie dürfen jetzt in die Gesetzliche. Bei 4 Kindern durchaus überlegenswert.
Nopp, in die gesetzliche kommen nur lehrer rein, die in den Beruf einsteigen. Man kann dann wählen: privat oder gesetzlich. Ist man schon in der privaten, darf ich nicht wechseln.
Das stimmt nicht. Es könnte nur sein, dass die Frist für den Wechsel abgelaufen ist.
Ich korrigiere. In Niedersachsen ist die Wechsel im Kalenderjahr 2024 möglich.
https://www.mf.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/erleichterter-zugang-zur-gesetzlichen-krankenversicherung-fur-beamtinnen-und-beamte-niedersachsen-fuhrt-pauschale-beihilfe-ein-227889.html
Der Wechsel.
Familienzuschlag
Günstigere Versicherungen
Lohnfortzahlung
Hochfallen in der Besoldungsgruppe
Ist aber natürlich alles Peanuts im Vergleich zu … hm … du kannst ja kündigen.
Nettolohn bekommen nur die Angestellten. Bei den Beamten wird ja noch nachgelagert die Krankenkasse abgezogen…
Kündigungsschutz gilt generell im Öfentlichen Dienst. In Zeiten des Fachkräftemangels muss sich auch niemand wirklich Gedanken um Arbeitslosigkeit machen.
An meinem Wohnort ist das Lehrergehalt verglichen mit dem Einkommen anderer Akademiker auch keineswegs besonders hoch. Im Gegenteil
Ich ergänze: volles Gehalt bei Krankheit, über Monate, bis der Amtsarzt mal Zeit hat.
Die Pension! Noch 1421 Tage!
Die Gerichte haben aber nur das Auswahlverfahren moniert, nicht die Versetzungen an sich.
Was soll der Dienstherr machen? Vernünftig arbeiten anstatt pfuschige Symbolpolitik. Und dazu gehört eben auch ein vernünftiges Auswahlverfahren.
Und ja liebe KuK – der Beamtenstatus enthält auch eine besondere Treuepflicht und nicht nur einen Pensionsanspruch.
…und diese „Treue“- und „Fürsorgepflichten“ werden regelmässig pervertiert und unterwandert. Sicher meinten Sie das, oder?
😀
Also ist es doch ganz, ganz einfach:
Dann klären das eben Gerichte.
Sind doch alle immer so sonntagsredenrattig auf den „Rechtsstaat“…nun, der steht natürlich auch Beamten zu.
Denn, br(e)aking news:
Auch Beamte sind keine Sklaven oder kaiserdeutsche Befehlempfänger.
Sollen Beamte die Hacken zusammenknallen und wie Anno Tobak „Jaaawoll, Herr Schulamtsratsfrau!“ rufen?
Nun, dann her mit echten „Privilegien“ und dem ganzen (sozialen, indirekten) Vorteilen, die es da vor 123 Jahren mal gab.
Ansonsten lautet die Antwort: „Lol, 2024, Anwalt gogo.“
Immer noch nicht begriffen, dass die „Fürsorgepflicht“ dem Haushalt und die „Treue“ dem Kämmerer/Finanzminister gilt
Schon.
Aber ich lerne ja ständig dazu:
Wichtig ist doch das Indiviiiiiiiiduuuum und seine Gefüüühhhhle, bzw. der Status in der indirekten Hierarchiepyramide…gerne auch mit Reeeeechtstaat unterfüttert.
Da kalkuliert diese Drohne:
1. Prämissen falsch
2. Assimilieren
3. Anpassen
4. Profit
„Lebenslanges Lernen“ und so. 🙂
P.S.: MESA 😀
Ne Amtsfrau (Inspektorenlaufbahn) ist A11, da knallt nicht einmal eine Grundschullerche mit den Hacken, die hat nämlich A12 – vergleichbar einem Amtsrat..
Grundschullerche?
Watt denn sonst? Und ich muss datt wissen, weil Lehramt GHR(HRGe).
Wenn sie ihren kaiserdeutschen Amtsträgerbart zwirbelt und sagt, der Herr Geheimrat aus Preussen hat die niederen Chargen an Ihro Dienste-Pflichten gemahnet, so dass ihro Majestätix es zufrieden seiend…dann schon! *Hackenzusammenknall*
„Nie hörst Du mir zu!“ *Türknall*
Treuepflicht heißt aber nicht Sklavenstatus.
Informieren Sie sich bitte über den Sklavenstatus.
Genau mit solchen Übertreibungen erweisen Sie Lehrern einen Bärendienst und damit sind Sie nicht nur Teil des Problems, sondern bestätigen nur noch die negativen Vorurteile.
Das waren jetzt 2 von ca. 10000 fällen.
Das Gericht hat ja nicht gegen die Abordnungen an sich, sondern gegen die Kriterien zur Entscheidungsfindung der Abordnungen, ausgesprochen.
Das bedeutet doch nur, dass sich die Verantwortlichen dies zukünftig nicht so einfach machen können, sondern das fundiert hinterlegen müssen, wieseo die Entscheidung so gefallen ist.
Wie sich das entwickelt, werden wir sehen. Wenn es mehr Klagen werden, wird vermutlich der Zeitpunkt entscheidend sein, ab wann die Abordnung umgesetzt wird. Mit der Bekanntgabe, mit dem Urteil ( Aufschub durch Klage).
Musterklagen halt. Bedeutet automatisch, dass alle anderen Abordnungen, wenn ihnen widersprochen worden ist, jetzt die Rechtmäßigkeit fehlt und sie somit hinfällig werden.
O.k. es sind ja „nur“ ein Dutzend.
Und es stehen ja noch die Wiederspruchsmöglichkeit aus.
Sie werden es jetzt halt dann richtig machen und dann wird es halt diejenigen treffen, die dann ausgewählt wurden.
Nein, es geht nur um die Legitimation des Auswahlverfahrens, nicht um die Abordnung als solche.
Verwaltungsakte können fehlerhaft aber dennoch rechtsgültig sein, so wie im vorliegenden Fall. Die Auswahlkriterien für die Abordnungen sind laut Gericht fehlerbehaftet. Das heißt aber nicht, dass den Abordnungsverfügungen nicht Folge geleistet werden müsste. Es besteht die Möglichkeit dieser Abordnung zu widersprechen. Auf Grundlage des gefällten Urteiles müsste die personalführende Dienststelle dem Widerspruch stattgeben.
Das MSB macht sich hier einen schlanken Fuß und lässt Bezirksregierungen und Schulleitungen im Regen stehen, ebenso wie den HPR und die fünf BPR, da sie keine Vorgaben für die Personalauswahl hinsichtlich der Abordnungen macht. Die Abordnungen erfolgen somit nach Gutdünken.
Laut ihrer Argumentation müsste sich alle verbeamteten Lehrkräfte absolut alles vom Dienstherr gefallen lassen. Spoiler: Auch die haben rechte die sie hier einfordert haben.
In dem Fall der Abordnungen ist es schlicht auch einfach nur Kappes. Den früher mag es Sinnvoll gewesen sein die sich auf zeigenden Lücken so zu stopfen. Heute wird wie wild ohne Sinn und Verstand irgendwo hin abgeordnet nur damit die Welt halbwegs in Ordnung aussieht.
Im übrigen das ist zwar nur meine Meinung sind die Lehrkräfte nicht dazu da die Jahrzehnte lange versaute Personalpolitik auf zu fangen.
Eine vollumfänglich positive und vollumfänglich
richtige Gerichtsentscheidung.
Es ist doch sehr gut, dass wir in einem demokratischen
Rechtstaat leben, in dem jeder Mitbürger das Recht hat,
sich gegen unzumutbare Entscheidungen von oben
zur Wehr zu setzen.
Wie derartige politische Entscheidungen in Thüringen und Sachsen
demnächst vermehrt getroffenen werden, das erfahren wir nach
den nächsten Wahlen in diesen beiden Freistaaten.
Ob dann unsere unabhängigen Gerichte noch mehr
derartige Entscheidungen korrigieren müssen,
hängt von der Zusammensetzung der Landtage ab.
Wer sich von Populisten tolerieren lässt, der handelt unklug.