Schülerinnen hatten sich beschwert: Schulleiterin hebt Bauchfrei-Verbot wieder auf

125

SÄMMERDA. Eine Schule in Thüringen verbietet bauchfreie Kleidung. Das sorgt bundesweit für Aufsehen. Nun macht die Einrichtung eine Rolle rückwärts.

Darf jetzt wieder. (Symbolfoto) Foto: Shutterstock

Das Bauchfrei-Verbot an einer Schule im thüringischen Sömmerda (News4teachers berichtete) ist wieder aufgehoben. Das habe die Schulleiterin entschieden, sagte eine Mitarbeiterin der Schule auf Anfrage. Zu den Hintergründen machte sie keine Angaben, die Schulleiterin sei aktuell nicht erreichbar. Auf der Homepage der Schule heißt es: «Die Anweisung vom 05.08.24 zur Kleiderordnung an der Salzmannschule wird zum 08.08.24 zurückgenommen.»

Die Lehrerkonferenz der Schule hatte zuvor ein Verbot bauchfreier Kleidung auf den Weg gebracht. Außerdem sollte der Bereich zwischen Schultern und mittlerem Oberschenkel bedeckt gehalten werden. Die Hintergründe waren laut Medienberichten Mobbingfälle. Bundesweit hatte die Entscheidung für Aufsehen gesorgt. Das Bildungsministerium erhob keine Einwände.

Wie die «Thüringer Allgemeine» berichtete, beschwerten sich allerdings Schülerinnen über das Verbot: «Wir dürfen keine Schultern mehr zeigen, kein bauchfrei, keine kurzen Hosen, kein Ausschnitt, nicht mal ein kleiner, nichts.»

Im vergangenen Jahr hatte der Bundeselternrat erklärt, er unterstütze die Diskussion über Kleiderordnungen an Schulen grundsätzlich. Vorsitzende Christiane Gotte sagte, es sei nicht zwingend notwendig, dass jede Schule eine Kleiderordnung habe, aber die Debatte darüber könne für mehr Klarheit sorgen. Der Lehrerverband sah diese Empfehlungen kritisch. News4teachers / mit Material der dpa

Hotpants-Verbot? Bundeselternrat fordert Schulen auf, über Kleiderordnung nachzudenken

Anzeige


Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

125 Kommentare
Älteste
Neuste Oft bewertet
Inline Feedbacks
View all comments
Philine
1 Monat zuvor

Dieser Sieg für die Freiheit des Individuums, sich durch seinen Kleidungsstil auch an der öffentlichen Schule auszudrücken, wird zu einem weiteren Autoritätsverlust für Lehrerschaft und Schulleitung führen. Gegen den Zeitgeist kommen diese eben nicht an, und welche Schulbehörde will sich schon mit einer Klage konfrontiert sehen. Leider gilt “anything goes” aber auch für die Qualität der vermittelten “Bildung” und das Sozialverhalten. Tja.

447
1 Monat zuvor
Antwortet  Philine

Und das macht es so mega peinlich!

Gibt nichts zersetzenderes als diese Aufspielerei und dann das Einknicken, sogar ohne echten Zwang dazu! Die KuK werden da die nächsten Monate richtig Spaß haben.

Für “bauchfrei”-Schülerinnen (nennen wir es mal so) gibt es ein ganz einfaches Rezept:

1. Ignorieren, auch wenn es schwer fällt und man sie vor sich selbst schützen will.
2. Niemals 1 zu 1 – Gespräche führen.
3. Wenn sie dadurch in “Dramen”/Konflikte verwickelt werden – einfach Tasse Tee trinken gehen oder Beratungstermin mit Zeugen vereinbaren, Freitags nach Schulschluss.

Wandervogel
1 Monat zuvor
Antwortet  447

Ja, dieses Einknicken ist fatal ! Es schädigt unser aller Ansehen ! Da wundere man sich nicht, warum Lehrer heutzutage so wenig Respekt genießen.

Walter Hasenbrot
1 Monat zuvor
Antwortet  Wandervogel

In Sömmerda genießen die Lehrer womöglich so wenig Respekt, weil sie sich nicht an Gesetze halten.

Die Schulkonferenz ist für Kleiderordnungen zuständig und nicht die Lehrerkonferenz.

Spazierstock
1 Monat zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

Sollte das das Problem gewesen sein? Würde es so begründet? Vielleicht heißt das in Thüringen so. Vielleicht ist sie in Thüringen zuständig? Vielleicht ist es nur ein Lapsus der Journalisten? Bitte recherchieren Sie!

Walter Hasenbrot
1 Monat zuvor
Antwortet  Spazierstock

Zumindest steht im Artikel, dass es sich um einen Beschluss der Lehrerkonferenz handele.

Ich habe mir das Schulgesetz Thüringens mal angesehen. Auch dort gibt es Lehrer- und Schulkonferenzen.Und die Erstellung einer Hausordnung, worunter die Kleiderordnung ja fällt, ist auch in Thüringen Sache der Schulkonferenz.

Sokrates
1 Monat zuvor
Antwortet  Wandervogel

Wenn Lehrer mit Verboten so über das Ziel hinausschießen, muss man sich nicht wundern, wenn sie so wenig Respekt genießen.
Solche Verbote sind häufig eine pädagogische Bankrotterklärung. Die Law-and-Order-Fraktion sieht das natürlich anders, will aber erfahrungsgemäß lieber die Symptome bekämpfen, statt sich aufwändiger mit den Ursachen zu beschäftigen.

A.M.
1 Monat zuvor
Antwortet  Philine

An anderen Schulen sind schon Schüler an die Schulleitung herangetreten mit der Bitte um einheitliche Schulkleidung. Über den Schüleraustausch haben eben manche die Erfahrung gemacht, dass es auch Vorteile hat, wenn der Schulbesuch nicht zur Präsentation von Piercings, Tatoos und Bauchnäbeln genutzt wird. Bei einem meiner Patenkinder kamen am Ende Jeans und blaue T-Shirts statt als “blaue-Maus-Look” heraus.

Mich hat es durchaus an Uniformierung denken lassen. Röcke, Kleider und bunte Farben pauschal zu verbannen, geht mir definitiv zu weit.

uesdW
1 Monat zuvor
Antwortet  Philine

«Wir dürfen keine Schultern mehr zeigen, kein bauchfrei, keine kurzen Hosen, kein Ausschnitt, nicht mal ein kleiner, nichts.»

Wie wärs denn mit einem “Doch das dürft ihr, in eurer Freizeit. Nur nicht an der Schule, da geht es ums Lernen. Und Leistung dürft ihr gerne zeigen.” gewesen.

Philine
1 Monat zuvor
Antwortet  uesdW

Dafür wäre ich auch. Es ist aber ein verlorener Posten.

Canishine
1 Monat zuvor
Antwortet  uesdW

Ich möchte zum Zitat noch die Frage anschließen: „Warum wollt Ihr das denn (in der Schule) tun?“

A.M.
1 Monat zuvor
Antwortet  uesdW

Um die Verbotsliste noch zu erweitern: “Und ihr dürft auch nicht verschleiert in den Unterricht kommen.”

Schulmeister
1 Monat zuvor
Antwortet  uesdW

Mit Verlaub, bei bestimmten Temperaturen lernt es sich schulterfrei und mit kurzen Hosen besser, man kann also auch besser Leistung zeigen

Canishine
1 Monat zuvor
Antwortet  Schulmeister

So knapp unter 10 Grad?

Sokrates
1 Monat zuvor
Antwortet  Canishine

Wo steht etwas von 10 Grad?

Canishine
1 Monat zuvor
Antwortet  Sokrates

Das sind die Temperaturen, bei denen bei uns bauchfrei getragen wird, manchmal darunter.

uesdW
1 Monat zuvor
Antwortet  Schulmeister

Über Modegeschmack kann man sicherlich streiten. Es gibt sicherlich auch Möglichkeiten, sich entsprechend schulterfrei und in kurze Hosen (Manchmal frägt man sic, ist das jetzt eine Hose oder der Gürtel) zu kleiden.

RainerZufall
1 Monat zuvor
Antwortet  Philine

“Sieg für die Freiheit”?
Es war eine (temporäre) Maßnahme, um (unbeholfen) gegen Mobbing vorzugehen.
Dies wurde kritisiert und genoss anscheinend auch seitens der Lehrkräfte geringen Rückhalt.

Aber Bauchfrei setzen Sie mit “anything goes” gleich? Auch mit der Qualität von Bildung und Verhalten – wegen bauchfreier Outfits?
Ich habe Sie wahrscheinlich gravierend missverstanden 🙂

Philine
1 Monat zuvor
Antwortet  RainerZufall

Wahrscheinlich, aber das ist die conditio humana. Geht mir auch oft so.

Sokrates
1 Monat zuvor
Antwortet  Philine

Conditio Humana scheint es inzwischen auch bei vielen Lehrkräften zu sein, undifferenziert, polarisierend, pauschalisierend und verabsolutierend zu argumentieren.

Canishine
1 Monat zuvor
Antwortet  Sokrates

Ich finde das Argument „Wenn ich in der Schule nicht bauchfrei (oder was auch immer) tragen darf, werde ich in meinen Grundrechten (Freiheit) eingeschränkt.“ auch nicht sehr differenziert.

RSDWeng
1 Monat zuvor
Antwortet  Philine

Ich stimme voll zu. Ein Beispiel für die Angsthasen in dem für mich zuständigen KM:
Ein Schüler trug ein Tshirt mit der Aufschrift (in gotischer Fraktur): “Lieber mit Odin in Walhall saufen als mit Jesus im Himmel weinen.”
Ich untersagte ihm als Direktor das Tragen des Hemdes, zumal die Ehrfurcht vor Gott in unserem Bundesland zu den obersten Erziehungszielen gehört. Der Vater des Knaben wandte sich darauf an den zuständigen Juristen im KM. Dessen Antwort: Das Tragen des Tshirts ist zu gestatten gemäß Art. 2 GG (freie Entfaltung der Persönlichkeit).
Vater und Sohn blieben weiter uneinsichtig. Es gelang mir aber, den Schüler über die Noten (natürlich wasserdicht) sehr schnell von der Schule zu entfernen. Manche mögen das als unpädagogisch ansehen, für mich war uns ist es sehr pädagogisch.

Walter Hasenbrot
1 Monat zuvor
Antwortet  RSDWeng

Sorry, aber Ihre Vorgehensweise ist abstoßend.

Ist das Ihr Ernst? Sie bestrafen Schüler, die laut dem KM im Recht sind, mit schlechten Noten?

Es waren nicht der Schüler und seine Eltern, die uneinsichtig waren. Sie sind es.

Sie sind eine Schande für unseren Berufsstand.

PaPo
1 Monat zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

Es kommt selten vor, aber dafür selbst von mir mal ein Like.

RainerZufall
1 Monat zuvor
Antwortet  PaPo

Die verteidigten auch eine Lehrkraft beim Tragen eines T-Shirts mit Diktatoren (ich meine, Hitler war auch dabei…).

Weiß nicht, ob Hasibrot solchen Zuspruch wünscht 😉

PaPo
1 Monat zuvor
Antwortet  RainerZufall

Was ich wirklich schrieb und was sich Ihnen wie immer Inhaltlich (trotz Erläuterungen) nicht erschloss (Sie haben ja a.a.O. bereits die; Unwahrheit geschrieben): https://www.news4teachers.de/2024/05/lehrer-traegt-allen-ernstes-hemd-mit-hitler-bild-in-der-schule-strafverfahren/#comment-593962.
Können Sie mal bei der Wahrheit bleiben?

A.M.
1 Monat zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

“Schande für den Berufsstand?” – Meinen Sie nicht, dass Sie da arg übertreiben? Der Schüler hatte Gelegenheit, das Shirt mit dem belanglosen Spruch außerhalb der Schule zu tragen. Privat hätten wir das Recht, einem Gast bei einer Feier zu sagen, dass er in dem Aufzug nicht reinkäme und nur wiederkommen könne, wenn er darauf verzichten könne, derart beschriftet auf einer Feier zu provozieren. Warum soll ein ähnlicher Wunsch eines Schulleiters nicht auch als Wahrnehmung des Hausrechts akzeptiert werden?

Und wenn schon der Schüler legal für Verdruss sorgen kann, warum sollte ein Lehrer dann nicht seine Möglichkeiten ebenfalls legal nutzen? Es ist nicht so, dass ich die Methode “Bestrafe einen, erziehe hundert (oder tausend)” schätzen würde. Aber so ein Fall kommt mir vor, als ob ein Mückenschiss zum Mount Everest aufgeblasen werden solle. Der Schüler selbst hätte Souveränität zeigen können, wenn er nach der Kritik auf das Tragen des T-Shirts in der Schule verzichtet hätte. Spätestens nachdem sein Vater wegen dieses Spruchs einen Juristen bemüht hat, hätte auch der Jüngere die Chance gehabt mal nachzugeben. – “Der Klügere gibt nach” – Ein altbackener Spruch, über den man aber trotzdem immer wieder mal nachdenken kann.

Manche unbefriedigende Situation könnte vermieden werden, wenn nicht alle Beteiligten auf stur schalten. Sich gegenseitig wegen Pillepalle zu ärgern, müsste eigentlich nicht sein.

PaPo
1 Monat zuvor
Antwortet  A.M.

@RSDWeng hat hier in seiner Funktion als beamteter Staatsdiener (und nicht privater Veranstalter einer ebenso privaten Feier) zunächst in einer Art und Weise rechtswidrig gehandelt, die jedermann und erst recht einem Lehrer, dem die Erziehung seiner Schüler zur Verfassungstreue zentrales Ziel seiner Profession ist. evident (verfassungs-)rechtswidrig sein muss (die Verfassung ist der Orientierungspunkt, nicht das Hausrecht, dieses muss sich nämlich selbst an der Verfassung orientieren) und hat nachdem er dieses rechtswidrige Verbot aufheben musste, aus niederen Beweggründen (wie mutmaßl. Egobefriedigung; ‘Schutz’ des eigenen religiösen Befindens etc.) mittels (manipulativer) Notenvergabe den Schüler “sehr schnell von der Schule […] entfern[t]”… und er prahlt auch noch mit diesem Verhalten. Ja, doch, eindeutig “eine Schande für unseren Berufsstand.”

“Der Schüler selbst hätte Souveränität zeigen können, wenn er nach der Kritik auf das Tragen des T-Shirts in der Schule verzichtet hätte.”
Inwiefern wäre das souverän gewesen?

“Spätestens nachdem sein Vater wegen dieses Spruchs einen Juristen bemüht hat, hätte auch der Jüngere die Chance gehabt mal nachzugeben.”
Das Recht muss dem Unrecht nicht weichen.
Wir können nicht einerseits das Ziel der Demorkatieerziehung, der Verfassungstreue haben, andererseits kritisieren, wenn unsere Schüler sich ihrer entsprechenden Rechte bewusst sind und sie einfordern.

“Manche unbefriedigende Situation könnte vermieden werden, wenn nicht alle Beteiligten auf stur schalten.”
Es hätte hier gereicht, wenn ein gewisser (ehem.) Schulleiter zumidnest die Grundrechte hierzulande gekannt und respektiert hätte und nicht maximal unprofessionelerweise aus persönlicher Kränkung o.ä. auf Rache aus gewesen wäre.

A.M.
1 Monat zuvor
Antwortet  PaPo

Diese Gedanken sind mir vertraut und ich will sie (bis auf Mutmaßungen zu den Gedanken des Schulleiters) nicht kritisieren. Allerdings meine ich gleichwohl, dass an einer Schule, wo immer wieder Grenzen gesetzt werden müssen, nicht alles so sonnenklar ist. Es gibt sie nicht – Die Patentlösung für jede Situation und alle Schulen.

Lässt man zu, dass Spitzen gegen den Gott der Christen zugelassen werden, könnten bald auch Inhalte des Islam zur Zielscheibe von Spott werden. Dann könnte die Angelegenheit zu mehr Aufruhr – auch unter den Schülern führen. – Klar ist schon, dass das Recht dem Unrecht nicht weichen muss. Allerding gibt es zahlreiche Möglichkeiten wie man mit Schülern selbstverständlich anders umgehen kann. – Ohne das Ziel aus dem Blick zu verlieren, dass der zu vermittelnde Schulstoffs nicht zu kurz kommen darf.

Gerade im Hinblick auf die Förderung der Schüler wäre ein gutes, klärendes Gespräch natürlich wünschenswert gewesen. (Ob es einen ernsthaften Versuch gab, ist dem Beitrag nicht zu entnehmen.)

Einfach als Leiter der Schule den Schüler darum bitten, dass er selbst am Wochenende über das Anstoß erregende T-Shirt nachdenken möge und ihm versichern, dass man dies im Interesse einer guten Lösung auch tun werde. Dazu einen Termin für ein klärendes Gespräch vereinbaren und es dem minderjährigen Schüler freistellen, ob er einen Elternteil oder einen Freund mitbringen möchte. Offenheit und eine gewisse Zeitspanne für eine Entscheidung finde ich auf jeden Fall besser als Wegschauen und sich im Blick auf das Grundgesetz nicht trauen, etwas gegen die Aussagen auf der Kleidung der Schüler zu sagen. Ist es denn wirklich so sicher, dass unser Grundgesetz keine andere Entscheidung zulässt, als hier viele meinen? Wenn wir die Grundrechte absolut ernst nehmen wollen, müssten Schulen dann auch akzeptieren, wenn einige Schüler nackt am Unterricht teilnehmen wollen? Nachsein ist ja nun wirklich nichts Schlimmes…

Es gibt nun mal triftige Gründe für manche Entscheidung, die dem Auftrag von Schulen geschuldet sind. So dürfen volljährige Schüler auf Klassenfahrten nicht nach Belieben Kommen und Gehen. Auf das spätere Arbeitsleben und die Ausbildung bezogen: Dass man als Erwachsener gewisse Anpassungsleistungen später erbringen und deren Sinn erkennen kann, sollte auch von Seiten der Schulen vermittelt werden. Vor allen, wenn daheim Eltern ihren Kindern noch nicht mal sagen würden, dass sie später bei Vorstellungsgesprächen bitte nicht mit Kaugummi im Mund erscheinen sollen. Oder wenn Eltern bereitwillig die Rechtsschutzversicherung bemühen…

Seine Meinung zu sagen, sie gegen Widerstände zu vertreten – diese Freiheit des Schülers ist doch ebensowenig beschnitten worden wie die Freiheit eines Sprayers, dem es nicht erlaubt ist, fremde Mauern vollzusprühen.

Ob Troll oder nicht: Mit seinem “Beispiel für die Angsthasen…” hat RSDWeng wirklich einen Nerv getroffen. Da brüstet sich doch tatsächlich einer vor professionellen Lehrkräften, dass er es geschafft hätte einen Schüler über die Notengebung von der Schule zu entfernen und dann wird ihm diese Aussage zu einer möglicherweise nicht zu beanstandenden Notengebung auch noch als “unprofessionell” angekreidet.

Den Beitrag von RSDWeng würde ich grimdsätzlich nicht so deuten, als sei er persönlich gekränkt oder wolle gar Rache nehmen. Man kann nicht wissen, was ihn dazu bewogen hat wiederholt zu dem zu stehen, was er vermutlich für richtig und angemessen gehalten hat. – Und es ist nicht auszuschließen, dass so eine Einstellung sogar bei Schülern besser ankommt, als die größtmögliche Toleranz.
(Die man auch haben kann, wenn es einem zu doof ist, sich über jeden Pipifax zu empören.)

PaPo
1 Monat zuvor
Antwortet  A.M.

“Ist es denn wirklich so sicher, dass unser Grundgesetz keine andere Entscheidung zulässt, als hier viele meinen?”
Ja, ist es.

“Wenn wir die Grundrechte absolut ernst nehmen wollen, müssten Schulen dann auch akzeptieren, wenn einige Schüler nackt am Unterricht teilnehmen wollen?”
Nein, Art. 2 Abs. 1 GG schränkt das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit bereits dirch das Sittengesetz ein.

“Seine Meinung zu sagen, sie gegen Widerstände zu vertreten – diese Freiheit des Schülers ist doch ebensowenig beschnitten worden wie die Freiheit eines Sprayers, dem es nicht erlaubt ist, fremde Mauern vollzusprühen.”
Doch, duch fas Verbot des T-Shirts. Beim ‘Vollsprühen’ fremden Eigentums kollidieren Rechte unterschiedliche cher Personen, beim Tragen des Shirts nicht (nein, es gibt kein Recht darauf, nicht durch ein T-Shirt provoziert zu sein o.ä.) weshalb das Beispiel nicht vergleichbar ist.

“auch noch als ‘unprofessionell’ angekreidet”
Das ist ein Euphemismus – absolut ungeeignet trifft es besser.

Walter Hasenbrot
1 Monat zuvor
Antwortet  A.M.

Der Schüler hatte das Recht, das T-Shirt in der Schule zu tragen.

Lehrkräfte und Schulleitungen haben die Rechte von Schülern zu respektieren.

A.M.
1 Monat zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

Muss das Gegenteil falsch sein?

Der Schüler hat das Recht, sein Shirt mit dem Spruch daheim zu tragen oder den Spruch mit ner Jacke zu überdecken. Er könnte es auch auf links tragen. (Ist alles nicht so ernst gemeint.)

Und Schüler müssen damit leben, das Schule nicht Freiheit pur und hoch drei ist. Sie dürfen während der Klassenarbeiten keine Gespräche führen und im Sportunterricht dürfen keine High Heels getragen werden. Und das ist kein Verstoß gegen das Grundgesetz!

PaPo
1 Monat zuvor
Antwortet  A.M.

Nochmal: Das Recht muss nicht weichen. Sie vergleichen Äpfel mit Birnen.

RainerZufall
1 Monat zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

Zunächst: Ich halte RSDWeeeh für einen Fake, Troll, whatever. So doof ist kein Mensch ^^

Ich stimme auch Ihrer Haltung zu, bin pro T-Shirts.
Aber würde uns das Urteil so leicht fallen, wäre es eine andere Religion auf dem T-Shirt, echte Gefühle und kein Depp (vermeintlich in Verantwortung) gewesen wären?

Ich würde mir wünschen, dass alle chill wären, aber das alberne Szenario von RSDWeed lenkt von einem echten, ernstzunehmenden Szenario ab.

Wie würden/ müssten wir richtig reagieren?

Walter Hasenbrot
1 Monat zuvor
Antwortet  RainerZufall

Das ist möglich.

Es ist schon ungewöhnlich, wenn jemand mit klar rechtswidrigem Verhalten gegenüber einem Schüler prahlt.

uesdW
1 Monat zuvor
Antwortet  RainerZufall

Fake oder nicht Fake!
In der anschließenden Diskussion spiegelt sich doch das allgemeine Bild der Gesellschaft wieder.
Ein provozierendes T-Shirt wird getragen. Wenn anstelle des Christentums etwas über den Islam bzw. eine andere Gruppe (LT… ) gestanden wäre, wäre der Aufschrei hier groß.

Das sich jemand wegen so einem T-Shirt ans das KM wendet, zeigt doch den Zeitgeist. Sorry, aber ein “Sohnemann, zieh halt dein TShirt in der Freizeit an” hätte Größe gezeigt. Aber mit dem Kopf durch die Wand und ich habe Recht gehabt, ist halt wichtiger.

Das das Verhalten eines Schülers die Notengebung im Unterbewusstsein beieinflusst, ist menschlich. Vorsätzlich ist das aber nicht tragbar. Und das in die Welt hinausposaunen deutet eher auf Fake hin. Die Reaktionen auf diesen Impuls, hinterlassen aber wie schon gesagt, ein interessantes Bild unserer Gesellschaft.

PaPo
1 Monat zuvor
Antwortet  RSDWeng

“Ich untersagte ihm als Direktor das Tragen des Hemdes, zumal die Ehrfurcht vor Gott in unserem Bundesland zu den obersten Erziehungszielen gehört”

Spoiler: Bundesrecht bricht Landesrecht – das Erziehungsziel “Ehrfurcht vor Gott” und Ihr Jandeln wird durch Art 2 Abs. 1 und Art. 4 Abs. 1 GG gebrochen – haben Sie ja auch selbst gespürt. Ihr nachfolgendes Verhalten ist m.E. abstoßend. Als Schulleiter komplett ungeeignet.

Canishine
1 Monat zuvor
Antwortet  PaPo

Die Noten scheinen ja auch juristisch einwandfrei gewesen zu sein, deshalb kann man beide Verhaltensweisen nicht allein auf der juristischen Schiene beurteilen. Für mich sind beide fragwürdig, sowohl die Provokation des Schülers einschließlich des massiven, eskalierenden Beharrens des Vaters als auch die Reaktion des Direktors.

PaPo
1 Monat zuvor
Antwortet  Canishine

Sie wissen doch, dass wir, wenn wir wollen, selbst einen Einserschüler juristisch “wasserdicht” ins Defizit beurteilen könnten, wenn wir hinreichende kriminogene Energie investieren… und die Schwelle ust besonders niedrig: Alleine schon unsere Dokumentationspflichten zur sonstigen Mitarbeit sind ein Witz, man kann die Formulare mit irgendwelchen ad hoc frei interpretierbaren Fantasiezeichen füllen oder bis zu einem evtl. Widerspruch o.ä. gleich konplett frei lassen und dann erst so ausfüllen, dass Sie exakt der erteilten Note entsprechen. Was könnte die Gegenseite schon dagegen tun?

Und das Verhalten des Schülers kann ich nicht als “Provokation” erkennen, in keiner Weise.

Canishine
1 Monat zuvor
Antwortet  PaPo

Womit eben gesagt ist, dass juristische Unanfechtbarkeit nicht zwangsläufig „gerecht“ ist.
In diesem konkreten Fall weiß ich nicht, ob der Schüler ungerechtfertigt schlechte Noten erhalten hat, oder einfach die fast normale Schönbenotung eingestellt wurde. Außerdem haben ja Lehrer eine gewisse Notenautonomie (auch wenn der Direktor ob seines Anteils ein klein wenig stolz zu sein scheint), so dass man über das Zustandekommen des Gesamtnotenbildes verschiedene Szenarien erdenken kann.
Ich halte den Aufdruck schon für eine Provokation, zumal er das christliche Verständnis verhöhnt und der nordische Götterkult (soweit ich ihn kenne) mit seiner Kriegsaffinität (hier halt eher Saufkultur) auch/besonders für rechte Gruppen attraktiv ist. Ob und wie man darauf eingehen muss, steht auf einem anderen Blatt.
Aber selbst, wenn das Kind nur Aufmerksamkeit haben wollte: Man kann auch so Mitschüler vom Unterricht ablenken.

PaPo
1 Monat zuvor
Antwortet  Canishine

“Ich halte den Aufdruck schon für eine Provokation, zumal er das christliche Verständnis verhöhnt und der nordische Götterkult (soweit ich ihn kenne) mit seiner Kriegsaffinität (hier halt eher Saufkultur) auch/besonders für rechte Gruppen attraktiv ist. Ob und wie man darauf eingehen muss, steht auf einem anderen Blatt.”

Der Aufdruck ist weit vom bspw. Tatbestand eines (m.E. ohmehin unsinnigen) § 166 StGB entfernt, ich erkenne auch ‘im Kleinen’ kein Gefährdungspotenzial für den Schulfrieden o.ä. (vielleicht an einer Schule in christlicher Trägerschaft , die sollte es m.M.n. aber ohnehin nicht geben) – mithin, Religionen resp. deren Gläübige müssen Kritik und auch Ridikül ggü. ihrer Religion (die ist ja nicht gleichbedeutend mit der Verhöhnung ihrer Person) aushalten, das ist eine der Errungenschaften der Aufklärung.

Und so bedauerlich es ist, dass Rechtsextreme oftmals einen Hang zu einem (bspw. völkisch verklärten) Zerrbild nordischer Mythologie und vermeintl. Historie haben, allerlei Symbole, Bilder und Versatzstücke (Runen, Thorshämmer, Wikingerbilder etc.) für sich versuchen zu vereinnahmen und damit z.T. kontaminieren, so erfreut sich Dgl. ja auch andernorts einiger Beliebtheit – T-Shirts wie dieses und eine Affinität zu nordischer Mythologie etc. (ausgedrückt in bspw. Runentattoos, Thorshämmern u.ä.) findet man z.B. in der Metalszene massenhaft.

Canishine
1 Monat zuvor
Antwortet  PaPo

Wenn ein Schüler nach mehrfacher Aufforderung aufreizend langsam seine Sachen aus dem Fach holt, dann greift weder §166, noch ist der Schulfrieden in Gefahr, es ist aber vermutlich eine Provokation.
Was immer der Schüler mit dem Tragen des T-Shirts zum Ausdruck bringen wollte, geht aus dem Post des Kollegen tatsächlich nicht hervor. Ein Blümchenmuster wäre freundlicher.

A.M.
1 Monat zuvor
Antwortet  PaPo

“Und das Verhalten des Schülers kann ich nicht als „Provokation“ erkennen, in keiner Weise.” – Das kann ich nachvollziehen. So ein flapsiger Spruch hätte an anderen Schulen für keinerlei Aufregung gesorgt. Aber die Weigerung auf das Tragen des Shirts mit einem nicht gerade geistreichen Spruch zu verzichten, könnte als Provokation empfunden worden sein.

Wir kennen keine Vorgeschichten. Der zitierte Spruch erfüllt wohl nicht den Tatbestand des § 166 Absatz 1 StGB – aber falls ein Schulleiter Anlass hat, dass an seiner Schule abfällige Sprüche gegen den Glauben die Runde machen, wenn er nicht rechtzeitig mit Verboten reagiert, müsste einiges überdacht werden.

Walter Hasenbrot
1 Monat zuvor
Antwortet  Canishine

Der Schulleiter stellt die Sache so dar, dass die schlechten Noten sein “Verdienst” waren.

“Es gelang mir aber, den Schüler über die Noten (natürlich wasserdicht) sehr schnell von der Schule zu entfernen.”

Da sind wir weit von dem entfernt, was in Ordnung ist.

A.M.
1 Monat zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

Das sehe ich anders: Er hat nicht behauptet, dass die schlechten Noten des Schülers auf seine Korrektur zurückzuführen seien – sondern implizit gesagt, dass der Schüler keine besseren Noten verdient habe. Mag sein, dass er dessen Arbeiten nach nem doppelten Espresso korrigiert und darum keinen einzigen Fehler übersehen hat – aber ein “wasserdichtes Geständnis” hat er damit nicht abgelegt.

RSDWeng
1 Monat zuvor
Antwortet  A.M.

Danke für die Unterstützung. Ich gebe zu, dass meine Formulierung (…es gelang mir…) sehr unglücklich ist. Ich selbst hatte den Schüler nie im Unterricht, und keiner meiner Lehrer wurde dahingehend beeinflusst, bei der Notengebung zu manipulieren. Das wäre tatsächlich abstoßend gewesen. Ich hätte schreiben sollen, dass ich froh war, dass der Schüler die Schule verlassen musste. Dazu stehe ich.
Noch einmal vielen Dank an die Kolleginnen und Kollegen, die dafür Verständnis aufbrachten.

.

A.M.
1 Monat zuvor
Antwortet  PaPo

Nur ein Zitat:

“Natürlich achte ich das Recht. Aber auch mit dem Recht darf man nicht so pingelig sein.”
Konrad Adenauer

PaPo
1 Monat zuvor
Antwortet  A.M.

Oh… sehe ich anders, insb.(!) was die Grundrechte betrifft (OK, Art. 7 Abs. 3 GG kann weg… ^^).

blau
1 Monat zuvor

Also vor 25 Jahren war es ganz normal, dass man nicht bauchfrei in die Schule kommen durfte.

Der Zauberlehrling
1 Monat zuvor
Antwortet  blau

Vor 40 Jahren war auch ein Arafat-Tuch in Ordnung. Samt Parka.

Vor 80 bis 90 Jahren war es ganz anders.

Was bringt das Argument?

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  blau

Und wenn Sie auf der Zeitschiene nocht etwas weiter zurückgehen, gab es Bademoden, die Schwimmen einfach unmöglich machten.

Karl Heinz
1 Monat zuvor
Antwortet  blau

Stimmt nicht!
Damals waren Hüfthosen inkl. Stringtanga und Arschgeweih in.
Das hat auch nicht gestört.
Vor 30 Jahren war es normal, dass Frauen oben ohne im Freibad lagen.
Heute muss das diskutiert werden.

Art 2 GG schützt den freien Bauch.

Unfassbar
1 Monat zuvor
Antwortet  Karl Heinz

Mit wem und warum?

RainerZufall
1 Monat zuvor
Antwortet  blau

Und jetzt ist es normal.
Und selbst wenn man privat reserviert ist: ergibt es Sinn, dies für alle zu verbieten, weil jemand gemobbt wurde, weil ihr das Outfit angeblich nicht stand?
Da sehe ich doch ein Problem eher an einer anderen, schwerwiegenderen Stelle

Der Zauberlehrling
1 Monat zuvor

Angenommen es gibt 50 Kollegen an dieser Schule.

Dieses Reden 30 Minuten über die Bauchfreiheit oder eben die Nicht-Bauchfreiheit (Aussprache vor Beschluss).

Die Beschlussfassung sei mal in den 30 Minuten mit drin.

50 Kollegen x 30 Minuten = 25 Stunden, abgerundet auf einen Tag.

Für die Katz.

Ein Tag vergeudete Lebenszeit. Und das war vor der Aussprache schon klar.

Canishine
1 Monat zuvor

Also keine Aussprache und direkt der Beschluss?

RainerZufall
1 Monat zuvor

Ich teile Ihre Rechengrundlage nicht, aber vor allem kann ich mir nicht vorstellen, wie man sich ernsthaft 30 min über Bauchfrei unterhalten kann 😛

Heuwägelchen
1 Monat zuvor
Antwortet  RainerZufall

Dann kommen Sie mal in unser dikutierfreudiges Kollegium 🙂

RainerZufall
1 Monat zuvor
Antwortet  Heuwägelchen

Ich empfehle dringend ein Zeitlimit für Konferenzen 😉

447
1 Monat zuvor
Antwortet  RainerZufall

Oh, sweet summer child…kennen Sie Konferenzen, wo so richtig lebenslange Pädagogen anfangen zu diskutieren?

Bisheriger Rekord:
4,5 Stunden über ein (wie durch Nachfrage meinerseits zu Beginn der Diskussion schon feststand juristisch klar unzulässiges!) allgemeines “Handyverbot an der ganzen Schule”.

RainerZufall
1 Monat zuvor
Antwortet  447

Krass! Zeit festmachen ggf. Zeitwächter ernennen. Immer noch besser als 4,5 Stunden! °___°

447
1 Monat zuvor
Antwortet  RainerZufall

Schön wäre es. 😀

Glücklicherweise bin ich von der Truppe nun erlöst.

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  447

Es wurde bereits alles gesagt – aber nicht von jedem:(

Ganz einfach, Konferenzen beginnen um 13:30 h, da die Mittagspause rechtsverbindlich einzuhalten ist und enden maximal 2,5 Stunden später mit Ende des regulären Unterrichtstages. Nicht behandelte Punkte werden auf die nächste LeKo vertagt. Profunde Kenntnisse der GO sollten zumindest bei einigen älteren KollegInnen vorhanden sein.

Besonderheit ist die SchuKo, da einige Elternvertreter vor 19:00 Uhr in der Regel keine Zeit haben. Aber auch die sollte spätestens 21:30 h zu Ende sein.

NinaDTM
1 Monat zuvor

Und wieder wird über die Kleidung des Mädchen/ der Frau gesprochen.Über Muskelshirts usw. wird mal wieder nicht gesprochen.
Ich finde, dass man das anziehen darf, was man möchte, solange es gepflegt und nicht vollkommen daneben ist. Bauchfrei und zu kurz- ein Schelm, wer Böses dabei denkt…Autoritätsverlust, weil man alles durchgehen lässt? Wir haben wirklich andere Probleme in den Schulen.
Ich kenne zig Schülerinnen, die absolut tolle Umgangsformen haben, sich sehr respektvoll verhalten und bauchfrei tragen. Wenn man respektvoll mit den Schüler und Schülerinnen umgeht, werden sie ebenfalls respektvoll mit einem umgehen.

Wandervogel
1 Monat zuvor
Antwortet  NinaDTM

Wenn aktuell das Problem bauchfreier Bekleidung diskutiert wird, warum muss man dann auch noch alle anderen möglichen Themen dieser Art besprechen? Daraus, dass bauchfrei nicht sein solle, ergibt sich nicht automatisch, dass Bizeps-Trizeps-frei erlaubt wäre.

David
1 Monat zuvor
Antwortet  NinaDTM

Gehen Sie auch bauchfrei ins Büro?

Walter Hasenbrot
1 Monat zuvor
Antwortet  David

Was für ein Büro?

RainerZufall
1 Monat zuvor
Antwortet  David

Gehen Schüler*innen ins Büro?

Gustav
1 Monat zuvor
Antwortet  David

Probiere das bauchfreie Tragen direkt mal aus. Habe gelernt, dass das Spiegeln von Verhaltensweisen ein pädagogisches Mittel sein soll.

A.M.
1 Monat zuvor
Antwortet  Gustav

Damit könnten Sie wie der Vater von Cassie zum “Star” werden!
https://www.vol.at/grossartig-vater-macht-sexy-selfies-seiner-tochter-nach/4773705
Schön wäre es, wenn die Redaktion darüber berichten würde! 😉

RainerZufall
1 Monat zuvor

“Rolle rückwärts” ist meiner Meinung nach unglücklich formuliert und mir lieber, als wider besseren Wissens weiter zu machen.
Die Schüler*innen sollten künftig in solche Überlegungen vielleicht mehr eingebunden werden…

RainerZufall
1 Monat zuvor

Freuen wir uns also auf die nächste Diskussion über Jogginghosen oder Kopftücher…

Walter Hasenbrot
1 Monat zuvor

Wenn in Thüringen ein ähnliches Schulrecht gilt wie in NRW, ist klar, dass die Kleiderordnung zurückgenommen werden musste.

Zumindest in NRW ist für eine Kleiderordung die Schulkonfenz zuständig und nicht die Lehrerkonferenz.

Wandervogel
1 Monat zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

Dann erweckt diese ganze Debatte natürlich wieder einen falschen Eindruck. Es wurde nur vom falschen Gremium beschlossen, aber durch die Medien geht, dass eine Schule so etwas nicht beschließen dürfe. Fataler Fehler!

Wandervogel
1 Monat zuvor

Eine Schule hat schulrechtlich das Recht, eine Kleiderordnung zu verfügen und somit bauchfreie Bekleidung zu verbieten. Leider knicken Schulen andauernd ein, wenn es öffentlichen Protest gibt. Gab es keine Zustimmung?

Auch Lehrer müssen sich “amtsangemessen” kleiden. Das sage man heute mal noch jemandem! 😉

Walter Hasenbrot
1 Monat zuvor
Antwortet  Wandervogel

Ja, Schulen dürfen das, aber nicht die Lehrerkonferenzen , sondern die Schulkonferenzen.

So weit ich weiß, ist das auch in Thüringen so.

In Thüringen scheint es sogar so zu sein, dass ein Beschluss in der Schulkonferenz trotz Mehrheit nicht zustande kommt, wenn eine der Gruppen der Eltern, der Lehrkräfte oder der Schüler:innen geschlossen dagegen stimmt.

Der Protest der Schüler:innen war also gerechtfertigt. Die Lehrer haben Mist gebaut.

Außerdem ist es für die Akzeptanz unter den Schüler:innen sinnvoll, eine Kleiderordnung nicht über ihren Kopf hinweg zu beschließen, sondern die Schüler:innen einzubinden.

Gab es hier bei News4Teachers nicht gerade eine Artikel über Schulen als Lernort für Demokratie?

Das ist in Sömmerda wohl noch nicht durchgedrungen.

Spazierstock
1 Monat zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

Sie glauben, aber Sie wissen nicht.

Die Schulleitung sollte wissen, was schulrechtlich geht. Das ist Ihr Job! Sie muss auf die Einhaltung der Bestimmungen achten!

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  Spazierstock

Die Zuständigkeit der Schulkonferenz ist aber gegeben. Ein Beschluss der Lehrkräftekonferenz ist nicht ausreichend im besagten Casus.

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  dickebank

Das sieht man auch daran, wie “unbürokratisch” dieser zurück genommen worden ist. Wäre ein Eilausschuss beteiligt gewesen, wäre er ja auch nur vorläufig ausgesetzt worden.

Schon doof, wenn eine SL ihre Zuständigkeiten überschreitet – und das in eigener Machtvollkommenheit:(

uesdW
1 Monat zuvor
Antwortet  dickebank

Deswegen hat Spazierstock ja Recht. Die Schulleitung hätte die Umsetzung mit dem Hinweis auf die Schulkonferenz verhindern müssen.

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  uesdW

Dann hätte die SL den Eilausschuss zusammengetrommelt, der anstelle der gesamten SchuKo einen Beschluss fassen kann, um die Kleiderordnung zu Beginn des Schuljahres umzusetzen bzw. deren Rechtmäßigkeit vorläufig abzusichern.
Im Regelfall ergeht in der darauf folgenden, regulär terminierten SchuKo die Bestätigung des Beschlusses des Eilausschusses, der aus einem Vertreter der Schülerschaft (da es eine weiterführende Schule ist, an GS gibt es keine Schülervertreter in der SchuKo), der Elternschaft und der Lehrerschaft besteht. Die drei Mitglieder des Eilausschusses werden von der SchuKo gewählt, um anstelle des Geamtgremiums zustimmungspflichtige Maßnahmen der SL formal legitimieren zu können.

Kann es sein, dass sich eine ordentlich gewählte Schulkonferenz zu Beginn des laufenden Schuljahres in TH überhaupt noch nicht konstituiert gehabt hat?
Wenn das so wäre, wäre die SL wirklich nicht besonders rechtsicher.
Das ist auch nicht schlimm, denn in solchen Fällen kann sie sich Rechtsauskunft bei der Schulaufsicht einholen. Tut sie das nicht, fällt sie eben auf die Schnauze – wie im vorliegenden Fall. Einzige Ausnahme, die SL stand nicht hinter dem Beschluss der LeKo und hat den Beschluss auf diesem wege torpediert. Dann wäre das nicht Dummheit sondern Taktik.

Wandervogel
1 Monat zuvor
Antwortet  dickebank

Ich finde wie @Spazierstock, das hätte die Schulleitung aber wissen müssen. Wer, wenn nicht diese? Bei uns sagt uns immer die Schulleitung, ob etwas rechtlich ok ist oder nicht. Notfalls erkundigt sie sich selbst.

Walter Hasenbrot
1 Monat zuvor
Antwortet  Wandervogel

Bei uns wissen auch einige kluge Lehrkräfte Bescheid.

Wie sollen auch die Mitwirkungsgremien ihre Interessen vertreten, wenn sie die Rechtslage nicht wenigstens in Grundzügen kennen?

Walter Hasenbrot
1 Monat zuvor
Antwortet  Spazierstock

Ich habe als Lehrerat schon so oft erlebt, dass Schulleiter die haarsträubendsten Fehler machen, dass es mich nicht wundern würde, wenn in Sömmerda das falsche Gremium den Beschluss gefasst hat.

In der Schulkonferenz hätten die Schüler:innen den Beschluss wohl verhindert.

Der Rechtsfehler würde zumindest gut erklären, wieso die Schulleitung sich über einen ja sonst eigentlich bildenden Beschluss hinwegsetzt und die Kleiderordnung ohne öffentliche Erklärung aufhebt.

Walter Hasenbrot
1 Monat zuvor
Antwortet  Spazierstock

Es muss “bindender Beschluss” heißen. *#?!- Autokorrektur.

Karl Heinz
1 Monat zuvor
Antwortet  Wandervogel

auch das ist dezenter Unsinn:

Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbildes von Beamten | Öffentlicher Dienst | Haufe
bzw:
§ 34 BeamtStG – Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
btw: Da ist ja bei diversen verbeamteten Lehrkräften Punkt 1 schon kaum gegeben…

Passend dazu eine aktuelle Umfrage

Wandervogel
1 Monat zuvor
Antwortet  Karl Heinz

Was genau ist Unsinn? Dass es dieses Gebot gibt (weil es nicht stimme) oder dass es dieses Gebot gibt (und es Ihnen nicht gefällt)?

Lesen Sie nach! Es gibt dieses Gebot. Wird nur wahrscheinlich kaum noch angewendet.

Wandervogel
1 Monat zuvor
Antwortet  Karl Heinz

In Ihrem Link liest man nur etwas zu Tätowierungen und zum Piercing. Ihr Link sagt nichts zur Kleiderordnung.

Wir wissen nun also nicht, ob diese Neuregelung das alte Gebot aufgehoben hat oder gar nicht berührt.

Von daher ist Ihr Link nichts wert. Dezenter Unsinn sozusagen.

Karl Heinz
1 Monat zuvor
Antwortet  Wandervogel

Setz doch auch mal Links
Oder wandere weiter, du Vogel

Besseranonym_3
1 Monat zuvor
Antwortet  Wandervogel

Was heisst denn “amtsangemessen”?

Ich komme als Mathe/Physik/Informatiklehrer so wie ich es will. Random aus dem Kleiderschrank. Da kann es durchaus mal sein, dass ich mit Pullover und kurzen Hosen im Winter mit Sandalen durch den Schnee stampfe.

447
1 Monat zuvor
Antwortet  Besseranonym_3

Da gab es schon absurdeste Urteile…”amtsangemessen” heisst nicht viel, da es eine (ich vereinfache extrem) direkte Korrelation zum Normalbürger gibt, die dann gezogen wird.

Das gleiche gilt auch für Tätowierungen usw.

Ist ein Papiertiger.

uesdW
1 Monat zuvor
Antwortet  Besseranonym_3

Bitte daraus ein Stochastikaufgabe formulieren. Der Lebensbezug für die Schüler ist gegeben, da sie es live miterleben können. 🙂

Wandervogel
1 Monat zuvor
Antwortet  Besseranonym_3

Wenn Sie Beamter sind, sollten Sie das wissen. Oder lesen Sie es nach. Das müsste ich ja jetzt auch tun.

Lisa
1 Monat zuvor
Antwortet  Besseranonym_3

Sie kriegen einen Nerdbonus.

Pauker_In
1 Monat zuvor
Antwortet  Besseranonym_3

Das ist auch völlig in Ordnung, denn als Mathe/Physik/Informatiklehrer sind Sie eh als dermaßen neben der Spur anerkannt, dass man sich schon freut, wenn Sie überhaupt wissen, welche Klasse gerade vor Ihnen sitzt und wenn Sie sich im Unterricht keine Pfeife anstecken.
Für alle anderen gilt: “Kurze Hosen sind für dumme Jungs!”

Canishine
1 Monat zuvor
Antwortet  Pauker_In

Dieses Forum hilft mir sehr bei meiner Selbstfindung. Soviel habe ich schon herausbekommen: Nerd, „zufällig“ gekleidet, neben der Spur, orientierungsschwach, fett (aus einem anderen Thread). Bald habe ich meine Mitte gefunden …

RSDWeng
1 Monat zuvor
Antwortet  Wandervogel

Dann kommt das KM und sagt, dass die Kleiderordnung gegen das Grundgesetz Art. 2 verstoße. Tatsächlich passiert!!

Walter Hasenbrot
1 Monat zuvor
Antwortet  RSDWeng

Ja, auch in Schulen gilt das Grundgesetz.

Was haben Sie dagegen einzuwenden?

Wandervogel
1 Monat zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

Wenn man sich ein wenig auskennt, weiß man, dass das Grundgesetz sozusagen Leitlinien nennt und der Gesetzgeber diese dann präzisiert.

So darf man eben doch Menschen einsperren, wenn… obwohl doch die Würde des Menschen unantastbar ist und jemand einwenden könnte, es verletze seine Würde, eingesperrt zu werden.

Walter Hasenbrot
1 Monat zuvor
Antwortet  Wandervogel

Ja und ?

Lesen Sie doch einfach noch einmal den Ausagangskommentar.

Schulmeister
1 Monat zuvor

Wenn sich Regeln als falsch oder unpraktisch erweisen, gehören sie geändert. Das nennt man Einsicht oder Pragmatismus, nicht Autoritätsverlust.
Schlimmer wäre es, wider besseres Wissen an der als falsch erkannten Regelung festzuhalten, nur um eine vermeintliche Autorität aufrechtzuerhalten.
Das Problem tritt ja im Vorfeld auf, wir im Bereich Schule neigen viel zu häufig dazu, Dinge per Order de Mufti zu regeln. Dann geht es plötzlich um die spannende Frage, welche Kleidung noch regelrecht ist und welche nicht mehr. Dass es bei aktuell fast 30° angenehm ist, Kleidung auf ein Minimum zu reduzieren, scheint mir nachvollziehbar. Wenn dann, bei der Gelegenheit, das eine oder andere Tattoo sichtbar wird, sei es drum.
An dieser Stelle scheint es mir passender, mit den Schülern darüber ins Gespräch zu kommen, dass es sich bei Kleidung in erster Linie um Äußerlichkeiten handelt. Entscheidend ist doch, was drin steckt. Das verstehen auch unsere Schüler. Und wenn tatsächlich, der eine Schüler mal Anstoß an der Kleidung eines anderen nimmt, kann man ja Reinhard Mey zitieren:
„ also tue ich, was ein Baum tun würde, wenn ein Schwein sich an ihm kratzt…“
Wenn wir unsere Schüler stärken wollen, dann auch auf diese Weise

Karl Heinz
1 Monat zuvor

Womit wird ein Verbot bauchfreier Kleidung für Mädchen überhaupt begründet??

Gelbe Tulpe
1 Monat zuvor

Die Rücknahme des Verbots es richtig. Die Sexualisierung von Frauenbäuchen ist frauenfeindlich.

David
1 Monat zuvor
Antwortet  Gelbe Tulpe

Die Sexualisierung von Brüsten, weiblich wie männlich, ist auch frauen-, bzw. männerfeindlich. Also, raus damit! *ironieoff

Denken Sie öfter Gedanken nicht zuende?

RainerZufall
1 Monat zuvor
Antwortet  David

Für Sie sind Brüste und Bäuche gleichermaßen sexualisiert?
Interessanter Fetisch 😛

Konfutse
1 Monat zuvor

Spätestens in der Ausbildung oder im Berufsleben werden die Kindlein wegen ihres Kleidungsstils geerdet. In manchen Branchen gibt es sogar eine einheitliche Kluft.
Ich tu mir diesen Kampf um ein „angemessenes Outfit“ am Arbeitsplatz nicht mehr an. Bin zu alt und zu lange dabei. Das ist ein Kampf gegen Windmühlen.
Als Lehrerin habe ich eine Vorbildfunktion und die zeige ich auch über meine Kleidung.

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  Konfutse

Och, da sind AG flexibel. Man muss sich doch nur die Vorgaben bzgl. Tätowierungen und dergl. mehr bei den Länderpolizeien ansehen. Und wenn kein Kundenkontakt besteht oder UV-Vorschriften dagegen stehen, ist es letztendlich egal, wer was trägt.

Bei Richtern und Richterinnen fragt doch auch keiner, was sie unter der Robe tragen.

Mimü
1 Monat zuvor
Antwortet  Konfutse

Das hängt davon ab, wo man arbeitet. Die Arbeitsstelle wählt man selbst. Das ist mit der Pflichtveranstaltung Schule nicht vergleichbar. Kleiderordnungen bei der Arbeit gibt es auch meist nur bei Kundenkontakt. Schüler/innen haben keine Kunden. Es geht in Schule nur um allgemein anerkannte Regeln des Anstandes. Bauch-/ Schulterfrei und kurze Hosen sind zu tolerieren. Es wird immer Grenzfälle geben aber die Grenze verschiebt sich – mal in Richtung Freizügig -mal in die andere Richtung. Der persönliche Geschmack der Lehrkräfte ist völlig bedeutungslos.

Sokrates
1 Monat zuvor
Antwortet  Konfutse

Letzteres finde ich einen guten Ansatz. Die Problematik zu offenherziger Kleidung sollte man durchaus thematisieren, überzeugen ist aber immer nachhaltiger als mit Verboten zu “überreden”.

Canishine
1 Monat zuvor
Antwortet  Sokrates

Dem stimme ich zu, man redet allerdings mindestens gegen eine Modebranche, alle möglichen Influencer und Heidi Klum an. Ich nehme mir dafür Zeit, aber irgendwann müssen wir auch mal Mathe machen. Vielleicht sollte ich es bauchfrei auf TikTok versuchen.

Samson
1 Monat zuvor
Antwortet  Konfutse

Ist es erstrebenswert, dass es eine einheitliche Kluft gibt? Sind Sie für Schuluniform?

Wandervogel
1 Monat zuvor

Da steht: “Das Bildungsministerium erhob keine Einwände.”

Bedeutet das nun, dass nicht einmal das Bildungsministerium in Thüringen weiß, (wie manche Kommentatoren hier argumentieren), dass das nur die Schulkonferenz und nicht die Lehrerkonferenz beschließen dürfe? Oder ist das gar nicht so in Thüringen? Niemand hat das bisher belegt, alle behaupten und mutmaßen nur.

Walter Hasenbrot
1 Monat zuvor
Antwortet  Wandervogel

Wie wäre es, wenn Sie einfach mal selbst ins Schulgesetz von Thüringen schauen. Das findet man im Internet ganz einfach.

Stattdessen beschweren Sie sich immer wieder, dass keiner diesen Service für Sie übernimmt.

Wandervogel
1 Monat zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

Wer die Behauptungen aufstellt, sollte Belege liefern, mindestens auf Nachfrage. Nicht der, der das anzweifelt, muss den Nachweis erbringen (prinzipiell).

Ich sage dann jetzt einfach, im Schulgesetz von Thüringen steht, dass die Lehrerkonferenz das beschließen darf! So! Nun Sie!

Walter Hasenbrot
1 Monat zuvor
Antwortet  Wandervogel

Wir sind hier nicht ine iner wissenschaftlichen Diskussion, wo ich für alles einen Beleg mit genauer Fundstelle liefern muss.

Hier reicht der Verweis auf das Schulgesetz in Thüringen. Wenn Sie das wirklich interessiert, können Sie selbst googlen.

Wenn es Sie in Wirklichkiet gar nicht interssiert, sondern Sie nur rumnölen wollen, können Sie weiterhin hier danach fragen, wo keiner die Lust hat Ihnen die Arbeit abzunehmen.

Ihre Entscheidung!

Canishine
1 Monat zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

https://bildung.thueringen.de/fileadmin/ministerium/publikationen/thueringer_schulgesetz.pdf
Evtl. §38, Absatz 3, 6. aber ich bin da nicht so firm.
“Der Schulkonferenz ist insbesondere Gelegenheit zu einer vorherigen Stellungnahme zu geben:“
Gruß aus NRW

Ulrike M.
1 Monat zuvor

Alle Befürworter der Bauchfreiheit möchte ich dann aber doch fragen, denn es geht ja immer um die Grenzen (wo fängt das an, wo hört es auf), dürfte man dann an heißen Tagen im Sommer, auch nur in Badehose bzw. nur im Bikini zur Schule kommen? Dürfte eine Schule das denn verbieten?

David
1 Monat zuvor
Antwortet  Ulrike M.

Sie stellen die richtigen Fragen, sehr schön!

Pauker_In
1 Monat zuvor

Jetzt reden sich hier alle die Köppe heiß über Regeln und wer sie aufstellt und wieder abschaffen muss – nur die Begründung für das Verbot bauchfreier Kleidung interessiert wohl niemanden.
Die Hintergründe waren laut Medienberichten Mobbingfälle.
Darüber wüsste ich gerne etwas mehr. Was ist da genau vorgefallen? Wer hat wen gemobbt? Hat die Schulleitung nur das Verbot ausgesprochen, damit vielleicht sogar die Opfer eingeschränkt oder doch die Täter (wohl -innen) getroffen, oder gab es ein Bündel von Maßnahmen?
Von einem brauchbaren Artikel erwarte ich genau das: Hintergründe. Und die fehlen.

David
1 Monat zuvor

Die Frage, deren Antwort mich interessiert ist eher: Wer lässt seine Kinder so rausgehen?

RainerZufall
1 Monat zuvor
Antwortet  David

Diese Frage stelle ich regelmäßig meinen Schüler*innen. Wenn die und ich kein Problem bei der Kleidung sehen – wegen mir.

Wenn die Eltern nicht wissen, wie ihre Kinder herumrennen, dann sehe ich ein Problem

Gustav
1 Monat zuvor
Antwortet  RainerZufall

Habe eine Mutter beim Elternsprechtag diesbezüglich angesprochen.
Sie viel aus allen Wolken, da die Schülerin sowohl morgens als auch nach der Schule in Hose und langem Shirt nach Hause kam.

Donauperle
1 Monat zuvor
Antwortet  David

Ganz einfach. Sie gehen „ordentlich“ gekleidet von zu Hause weg und kleiden sich in der Schultoilette um. Das haben wir schon vor 50 Jahren so gemacht.