AACHEN. Auch wer das Mixen von Drinks lehrt, unterrichtet: Das denkt sich ein verbeamteter Lehrer, der seine Erfahrung aus Cocktailkursen für eine höhere Besoldung einbringen will. Er blitzt vor Gericht ab.

Ein verbeamteter Lehrer hat keinen Anspruch auf eine höhere Besoldung, weil er vor der Tätigkeit an der Schule Cocktailkurse gegeben hat. Mit diesem Urteil hat das Verwaltungsgericht Aachen die Klage eines in der Städteregion Aachen tätigen Realschullehrers abgewiesen. Die Klage zielte auf die Berücksichtigung von «Vordienstzeiten» und eine höhere Besoldung ab. «Das Halten von Cocktailkursen ist weder qualitativ noch quantitativ mit der Tätigkeit eines Realschullehrers vergleichbar», erklärte das Gericht.
Zur Begründung führte es aus: „Eine Tätigkeit als Anbieter von Cocktailkursen ist für die Tätigkeit als verbeamteter Lehrer nicht förderlich im besoldungsrechtlichen Sinne. Eine Tätigkeit ist allgemein förderlich, wenn sie für die Dienstausübung des Beamten nützlich bzw. von konkretem Interesse ist, d.h. wenn diese entweder erst aufgrund der früher gewonnenen Fähigkeiten und Erfahrungen ermöglicht oder wenn sie jedenfalls erleichtert und verbessert wird. Ausgehend hiervon kann die Tätigkeit als Betreiber einer Gesellschaft, die Cocktailkurse und Barcatering anbietet – auch wenn diese Tätigkeit über mehrere Jahre ausgeübt wurde – nicht als förderlich angesehen werden.“
So habe der Kläger im Rahmen seiner Cocktailschule insbesondere nicht mit Minderjährigen gearbeitet, sondern deren Angebot zielte primär auf die Schulung von Mitarbeitern aus dem Hotel-, Restaurant- und Cateringgewerbe. Auch seien die Anforderungen an die Erstellung eines Cocktailkurses nicht mit der Erstellung eines differenzierten Lehrplans für einen Schulunterricht in den Schulklassen 5 bis 10 vergleichbar.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Kläger kann gegen die Entscheidung einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen. Darüber würde das Oberverwaltungsgericht von NRW in Münster entscheiden. News4teachers / mit Material der dpa
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Versteh ich nicht, dass diesem cocktailkompetenten Lehrer Besoldungs- und Aufstiegschancen verwehrt bleiben. Mancher hält die Lage an Schulen schon lange für besäufniserregend.
Wo Bürgerräte und Schülervertreter von Chill-Räumen träumen. Wo Unterricht mit “essen und immer auf Toilette gehen dürfen” sowie bei leiser Hintergrundmusik “mehr über Erfolge reden” als lebensweltnahe Lernumgebung favorisiert wird, da fehlt das Cocktailglas in der Hand eigentlich noch. Für SuS ab 16 Jahren darf dieser dann auch C2H5OH enthalten.
Der cocktailkompetente Lehrer hätte dann als lebensweltnaher Vertrauenslehrer und Cocktail-Coach sogar Zutritt zu den sonst gewünscht aufsichtsfreien Chill-Räumen.
Und dann alle Pubertiere in der Lounge lebensweltnah und easy peasy im Chor: “Mit dem Whiskymixer mixt der Whiskymixer den Whisky.”
“Mit dem Whiskymixer mixt der Whiskymixer den Whisky.”
-> so würde auch der Logopädiebedarf bedient und Gehirn und Aufmerksamkeit aktiviert 🙂
Ich finde Ihre Glosse nur noch Klasse.
Und: Ich würde nicht weiterklagen sondern aussteigen und dann als Quereinsteiger Gastro/( evtl. plus bereits vorhandenes Fach) wieder einsteigen -> A 13 ( höherer Dienst oder FL/ Fachoberlehrer ) Die Gastro sucht beides.
… aber jeder nur einen winzigen Schluck …
Falls sie weg sind – es waren fünf, mit Cocktail zehn – tränenlachende Smileys.
Lebensnaher Unterricht und Chemie, Biologie, Hauswirtschaft, Deutsch, Englisch, Mathematik, Physik, alles mit drin.
Quasi “all in” – mehr geht doch wirklich nicht.
Wohl alles Abstinenzler:innen in den Roben…
Meine Kollegin würde jetzt sagen „betreutes Trinken“….ein geflügelter Insider in Corona Zeiten….
Aber ansich spannend, denn hätte ich gewusst, dass meine Jahre nach dem Referendariat, die ich mit Erwachsenenbildung, als wissenschaftliche Hilfskraft, als Führerin durchs Druckgebäude einer großen Tageszeitung, als PC-Lehrerin für Kinder verbracht habe, zu einer höheren Einstufung geführt hätten, hätte ich auch den Gang vor ein Gericht gewagt…..Aber nein, ich war viel zu glücklich überhaupt irgendwann eine Stelle zu ergattern….
Wäre ich nochmal jung….oder so….
Grämem Sie sich nicht…
Das meiste wäre sicher nicht anerkannt worden. Ich habe damals (in jener fernen Zeit, als wir zu viele Lehrkräfte hatten…)jahrelang Vollzeit DaZ für Spätaussiedler unterrichtet.
Gleiche Arbeit, Geld kam aus den gleichen Töpfen. Der Vertrag bei einer Kreis-VHS wurde anerkannt (da öffentlicher Dienst), der bei einem Bildungsträger nicht.
Aber auch ich war damals so glücklich, endlich eine Stelle zu ergattern, wenn auch als SekII Lehrkraft an einer Hauptschule, dass ich nie auf die Idee gekommen wäre, zu klagen.
Wenn die Cocktailkurse in einem Kreishaus oder einer Stadtverwaltung stattgefunden hätten, so als Burnout-Prophylaxe, ja dann…
Geht mir ähnlich, das hätte ich auch gern gewusst. Zumal diese Zeiten der BezReg vorlagen, da man sie damals noch nutzen konnte, um in der Warteliste aufzusteigen. Zumindest sollten Sie (und ich) dran denken, die als pensionswirksame Zeiten mit zu beantragen.
Da sich hier über das Anliegen amüsiert wird: Wäre er Lehrer an einer BBS für Hotellerie und Gastgewerbe, hätte er vermutlich trotzdem kein Anrecht auf die Anerkennung, obwohl die Erfahrungszeiten eigentlich einschlägig sind. Insgesamt ist die Praxis lächerlich. Ich kenne Fälle, in denen jahrelang an derselben Schulform unterrichtet und trotzdem nicht ein Tag anerkannt wurde, weil der Unterrichtsumfang um eine Stunde zu gering war.
Eine Zulage für “Hahnenschwänze” wäre aber sexistisch.
Dieser Fall ist natürlich etwas speziell.
Wahr ist aber auch, dass die Anerkennung von Vordienstzeiten viel zu restriktiv gehandhabt wird und der Ermessensspielraum im Grunde nie zugunsten der Lehrer genutzt wird.
Anerkannt wird eigentlich nur, wenn man unmittelbar vor der Verbeamtung an der gleichen Schulart in Vollzeit und mit quasi gleichen Aufgaben wie ein Lehrer gearbeitet hat.
Kleinkarierter geht’s nicht.
#neue_gesucht
Als REALSCHULlehrer ist es wirklich unpassend, keine Frage. Wäre er an einer BERUFLICHEN Schule im Bereich Ernährung, würden die Chancen evtl. etwas anders aussehen.
In der Gastronomie ist das immer ein sehr beliebter Teil, die entsprechenden SUS in diesem Ausbildungsbereich freuen sich rege über die Möglichkeiten des Mixen von Cocktails aller Richtungen.