Bildungsministerium reagiert auf Berichte über Gewalt an Lehrkräften: Dienstanweisung

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ERFURT. Der Thüringer Lehrerverband berichtete von bedenklichen Ereignissen an Schulen. Nun will das Bildungsministerium des Freistaats reagieren – mit einer Dienstanweisung. So sollen etwa Lehrkräfte mehr Handlungssicherheit erhalten.

Hilft eine Dienstanweisung, Gewalt an Schulen einzudämmen? (Symbolfoto) Foto: Shutterstock

An Thüringer Schulen soll der Umgang mit Gewalt eindeutiger geregelt werden. Eine entsprechende Dienstanweisung sei in den vergangenen Wochen erarbeitet worden und werde nun an alle staatlichen Schulen verschickt, teilte das Bildungsministerium auf Anfrage mit.

In der Weisung gehe es darum, jede Form von Gewalt – auch sexualisierte – zu identifizieren und darzulegen, wie ihr entgegenzutreten sei. Dafür sollen auch klar definierte Methoden aufgezeigt werden. Unter anderem waren Experten der Staatsanwaltschaft Erfurt und des Thüringer Instituts für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien an der Erstellung der Dienstanweisung beteiligt. Diese richte sich nicht nur an Lehrkräfte, sondern fordere auch Referendare, Erzieher sowie Verwaltungs- und Hauspersonal auf, sich mit dem Thema Gewalt intensiv auseinanderzusetzen.

Staatssekretär: Gewalt darf nicht folgenlos bleiben

Schulen seien Schutzräume, sagte Staatssekretär Bernd Uwe Althaus. «Alle Mitglieder der Gemeinschaft sollen sich respektiert und geschützt fühlen und gewalttätige Verhaltensweisen, auch die Androhung von Gewalt, dürfen nicht folgenlos bleiben oder toleriert werden.» Wer Gewalt ausübe, dem müsse klare Grenzen gesetzt werden.

Vor einigen Wochen hatte der Thüringer Lehrerverband (tlv) Details aus einer eigenen – nicht repräsentativen – Umfrage unter Schulpersonal veröffentlicht, darin berichteten einzelne Betroffene von Bedrohungen, Schlägen und Tritten. Diese Gewaltumfrage des tlv zeige seit Jahren ein dramatisches und alarmierendes Bild, so der Verbandsvorsitzende Tim Reukauf. Gewalt gegen Lehrkräfte sei kein Randphänomen. Demnach ist aktuell die Hälfte des befragten Schulpersonals seit Beginn des Schuljahres selbst Opfer von Übergriffen geworden. Im vergangenen Jahr seien es noch drei Prozent weniger gewesen.

Fast ein Viertel der Teilnehmenden hat demnach körperliche Gewalt wie Tritte oder Schläge erlitten. 46 Prozent der Opfer wurden beleidigt oder bedroht. Der Großteil der Gewalt gehe von Schülerinnen und Schülern aus, etwa ein Viertel von Eltern und der Rest von Arbeitskollegen. In der Umfrage schilderten die Betroffenen unter anderem Vorfälle, bei denen Brillen zertreten, die Lehrer ins Gesicht geschlagen oder mit Gegenständen beworfen wurden. Laut Verband scheitern die Pädagogen oft an der Uneinsichtigkeit der Kinder und Jugendlichen, aber auch der der Eltern. Diese würden sich oft direkt per Nachricht oder in Klassenchats beleidigend über die Lehrpersonen äußern.

Die in der Umfrage bekanntgewordenen einzelnen Fälle verdienten zwar große Aufmerksamkeit, hieß es damals aus dem Bildungsministerium. Sie müssten allerdings im Verhältnis zu rund 970 allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen mit etwa 260.000 Schülerinnen und Schülern gesehen werden. An der Umfrage des Lehrerverbandes hatten sich 289 Lehrkräfte beteiligt. In Thüringen unterrichten nach Angaben des Landes rund 17.000 Lehrer.

Mehr zwischenmenschliche Kompetenz für Schüler und Lehrer

Mehr Schulsozialarbeiter könnten helfen, Gewaltvorfällen entgegenzuwirken, so Reukauf. Den Lehrkräften selbst fehle im Schulalltag oftmals die Zeit, sich jedem Vorfall individuell zu widmen. Schulen sollten Programme zur Förderung emotionaler Intelligenz und Konfliktlösungskompetenzen für Schüler einführen, lautet ein weiterer Vorschlag Reukaufs. Auch regelmäßig Fortbildungen zur Gewaltprävention und zum Umgang mit Konflikten seien für Lehrer sinnvoll.

Ein Problem sieht der Lehrerverband auch im bisherigen Vorgehen, um Gewaltvorfälle an Schulen zu erfassen. Dabei melden Schulen sogenannte besondere Vorkommnisse auf dem Dienstweg an die Schulämter. Für staatliche Schulen ist das Pflicht, Schulen in freier Trägerschaft melden laut Bildungsministerium nach eigenem Ermessen.

Konsequenzen für Meldesystem?

Reukauf zufolge gebe es Schulleitungen, die nach einer Meldung Reaktionen aus dem Schulamt vermissten. Weil bei diesen so das Gefühl entstehe, dass keine Handlungen folgten, würde auch nicht jeder Gewaltvorfall als besonderes Vorkommnis gemeldet. «Jede Form von Gewalt muss zwingend an das Schulamt gemeldet werden, um verlässliche Zahlen zu erlangen», so Reukauf.

Auch das Bildungsministerium weiß um die Tücken des Meldesystems. Manche Fälle würden mehrfach erfasst, andere erst gar nicht gemeldet. Die Ergebnisse seien deshalb nicht statistisch belastbar. News4teachers / mit Material der dpa

Immer mehr Gewalt gegen Lehrkräfte – VBE: „Beobachten, dass Respekt gegenüber schulischen Autoritäten abnimmt“

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Schlaubi
1 Monat zuvor

Mir fehlt hier eine Forderung an die Täter. Wieso müssen diese keine Seminare o.ä. besuchen?

Riesenzwerg
1 Monat zuvor
Antwortet  Schlaubi

Kostet zuviel.

Eltern müssen zustimmen. Gespräche, Unterschriften, ……., (dauert seine Zeit), Tat vergessen.

Wir können und dürfen nun mal niemanden zwingen.

Außerdem bekunden die Täter ja oft nur ihre Meinung (verpiss dich, alte Fotze, geh sterben,…) und machen ihrem Unmut – wenn verbal nicht in der Lage dazu – mit Schlägen und Tritten Luft.

Ironie inside.

Walter Hasenbrot
1 Monat zuvor
Antwortet  Schlaubi

Weil die Seminare dafür nützlich sind, dass eine Lehrkraft profssionell mit schwierigen Situationen umgehen lernt. Es handelt sich nicht um eine Strafe.

Außerdem steht im Artikel Folgendes: “Schulen sollten Programme zur Förderung emotionaler Intelligenz und Konfliktlösungskompetenzen für Schüler einführen, lautet ein weiterer Vorschlag Reukaufs. Auch regelmäßig Fortbildungen zur Gewaltprävention und zum Umgang mit Konflikten seien für Lehrer sinnvoll.”

Die Programme beziehen sich aber wohl nicht auf die Täter, sondern auf alle Schüler.

Man kan über die Frage und die 34 “Daumen” nur den Kopf schütteln.

Biene
1 Monat zuvor

Immerhin ist es ein Anfang. Andere Länder dürfen gerne folgen.

RSDWeng
1 Monat zuvor

Bei körperlicher Gewalt gegen Lehrkräfte sollte
1. der Schüler bzw. die Schülerin der Schule verwiesen werden
2. Strafanzeige gestellt werden
3. pädagogisches Herumgerede vermieden werden, konsequentes Verhalten ist angesagt. Das heißt aber nicht, dass die Gewaltprävention keine Rolle mehr spielen sollte. Sie ist von elementarer Wichtigkeit.
Ich selbst wurde mal von einem Vater (Aussiedler aus Kasachstan) als “dreckiger Faschist) bezeichnet. Es wurde teuer für ihn.

Schotti
1 Monat zuvor
Antwortet  RSDWeng

In diesem Fall sollte der Täter natürlich auch abgeschoben werden. Zurück nach Kasachstan. Da kann er sich gerne dem Kampf gegen Faschisten anschließen. Die Russen suchen dafür gerade auch gezielt Personal.

RSDWeng
1 Monat zuvor
Antwortet  Schotti

Diese Ironie ist leider unangebracht.

447
1 Monat zuvor
Antwortet  RSDWeng

Welche Ironie?

RSDWeng
1 Monat zuvor
Antwortet  447

Das kann doch nicht ernst gemeint sein, was Schotti schreibt. Oder wollen Sie mich auch verarschen?

Hysterican
1 Monat zuvor
Antwortet  RSDWeng

Wieso Ironie?

RSDWeng
1 Monat zuvor
Antwortet  Hysterican

Siehe Antwort an 447

Walter Hasenbrot
1 Monat zuvor
Antwortet  Schotti

Sollen Menschen auch für Falschparken und Nasebohren abgeschobenund in den Krieg geschickt werden?

Der von der AfD geschürte Rassismus wird immer unmenschlichen.

Oben.an.Deck
1 Monat zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

Nasebohren ist nach meiner Kenntnis nicht verboten.

447
1 Monat zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

Falschparken ist m.W.n. eine praktisch irrelevante Ordnungswidrigkeit. Was ist es…15 Euro oder so?
(Ausser vor Rettungswegen, da ist das Kfz dann eben im Ernstfall Schrott und das wird auch nicht ersetzt)

Fragesteller
1 Monat zuvor
Antwortet  RSDWeng

Zustimmung zu Ihrem Maßnahmekatalog.

Rainer Zufall
1 Monat zuvor

Was soll das Folgen der Dienstanweisung genau bewirken, wenn eine Reaktion des Schulamtes ausbleibt?

Unfassbar
1 Monat zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Das ist das Problem. In dem Artikel fehlt mir eine glaubhafte Ankündigung, dass die Täter, falls es Schüler gegen Lehrer sein sollten, angemessen hart und zeitnah sanktioniert werden dürfen, insbesondere ohne pädagogisches Dududu.

Riesenzwerg
1 Monat zuvor
Antwortet  Unfassbar

Naja, dafür steht aber drin, dass wir Fortbildungen machen sollen…..

Kung Fu?

Oder nehme ich an der Ausbildung der Polizei teil, wo ich lerne, auf alle Fälle DEESKALATION (hier dann auch im Nachhinein, verwechselt leider mit “wir lassen’s laufen”) und mit PokerFace sämtliche Beschimpungen über mich ergehen zu lassen?

Klar darf es zu keiner Eskalation kommen. Das ist keine Frage.

Doch es darf halt auch nicht im Sande verlaufen.

Bei uns läuft es in den schlimmen Fällen – die die SL oft anders interpretiert – inzwischen so, dass wir eine Gefährdeansprache durch die Polizei androhen und umsetzen.

Will die SL nicht, doch wenn Leib und Lebensqualität bedroht sind, kann die uns mal …. Abmahnungen oder sonstwas schicken, da ja der Dienstweg und so.

So traurig das ist – das macht Eindruck.

Oben.an.Deck
1 Monat zuvor
Antwortet  Riesenzwerg

Nein, wie bei der Bundeswehr: Dienstsport während der Dienstzeit…

(ja, das vermisse ich echt ein wenig)

Oben.an.Deck
1 Monat zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Wir reden doch hier über Thüringen? Ich nehme an, dass sich da in den nächsten Jahren bei den Schulämtern viel ändern wird.

David
1 Monat zuvor

“In der Umfrage schilderten die Betroffenen unter anderem Vorfälle, bei denen Brillen zertreten, die Lehrer ins Gesicht geschlagen oder mit Gegenständen beworfen wurden.”

Wie ist denn aktuell die Regelung, wie Lehrer sich in solchen Fällen zu verhalten haben?

Realist
1 Monat zuvor
Antwortet  David
  1. Möglichkeit: Der Schulleiter stellt Strafantrag. Gibt aber keinen Rechtsanspruch darauf meines WIssens nach.
  2. Möglichkeit: Alternativ stellt die Lehrkraft Strafantrag. Risiko: Der gegnerische Anwalt kann Einblick in die Prozessakte nehmen und erfährt dadurch ggf. die Privatadresse der Lehrkraft.

Sowohl 1. als auch 2. haben immer das Risiko, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren nicht weiterverfolgt wg. “mangelndem öfffentlichen Interesse” (aka “haben Wichtigeres zu tun”).
3. Möglichkeit (auch zusätzlich zu 1. und 2.): Zivilklage der Lehrkraft auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Risiko wie 2. und zusätzlich: Wo nichts zu holen ist…

Beste und sauberste Möglichkeit ist 1. da die Lehrkraft dann nur mit der Dienstadresse im Verfahren auftaucht. Das müsste gesetzlicher Standard werden = Pflicht des Dienstvorgesetzten so zu handeln. Und eine Strafverfolgungspflicht auf Seiten der Staatsanwaltschaft. Aber bei 800.000+ Lehrkräften hat da wohl nicht wirklich jemand Interesse dran…

Omg
1 Monat zuvor
Antwortet  Realist

Das Schulamt darf selbstverständlich eine Anzeige stellen. Dort argumentiert man aber damit, dass man so viel zu tun habe…………

David
1 Monat zuvor
Antwortet  Realist

Und wenn man sich im akuten Fall wehrt, wird man im schlimmsten Fall selbst belangt?

Wow, das klingt wirklich frustrierend. Damit ist der Lehrberuf nicht gerade attraktiver geworden, muss ich ehrlich zugeben

Riesenzwerg
1 Monat zuvor
Antwortet  David

Bloß nicht wehren!

Ich persönlich würde vermutlich das Gegenteil tun.

Geht um Leib und Lebensqualität.

Denke, es wird einen Rausschmiss geben.

WIR sind im schutzlosen Raum.

Aber das kennen wir ja spätestens seit Corona…

Riesenzwerg
1 Monat zuvor
Antwortet  David

Als Privatperson darf ich mich wehren – es sei denn, der SuS bricht bei mir ein….. Dann darf ich das natürlich nicht. (Hoffentlich stolpert der nicht auf dem illegalen Weg durch Haustür oder Fenster – meine Fresse! Das kann teuer werden!)

Auf der Straße und im Freien darf ich mich hoffentlich wehren.

Also außerhalb des Schulgeländes.

Wenn man so darüber nachdenkt….. mir wird schlecht.

Nicht mein Thema
1 Monat zuvor
Antwortet  Realist

4. Möglichkeit ist die Krankschreibung bis hin zur Dienstunfähigkeit auf Dauer aufgrund der erlittenen Traumatisierung im Dienst.

Riesenzwerg
1 Monat zuvor
Antwortet  Nicht mein Thema

Bin ich voll dabei!

Inzwischen. Habe früher ganz anders gedacht und gehandelt.

Bin klüger und achtsamer geworden

Mika
1 Monat zuvor
Antwortet  Realist

Genau das waren meine ersten Gedanken: es würde schon massiv helfen, wenn konsequent von der Dienststelle Strafanzeigen gestellt würden und als Ladeadresse die Dienstadresse erwendet würde. In meiner Schule sind sowohl Polizei, Schulleitung und Schulrat der Ansicht, dass die Lehrkraft privat Anzeige erstatten und damit ihre Privatadresse den Tätern preisgibt. Gerade im Konflikt mit Nazieltern/Schülern überlegt man sich das sehr gut, ob man Zuhause Besuch von denen bekommen will.

Ingrid
1 Monat zuvor
Antwortet  Mika

Wer Interesse an der Adresse hat, bekommt die einfach raus. Ob klassisch hinterher fahren oder ein AirTag ans Auto kleben…

Riesenzwerg
1 Monat zuvor
Antwortet  Mika

Vermutlich ist die Frage unklug….

Was, bitte, macht der Personalrat?

Walter Hasenbrot
1 Monat zuvor
Antwortet  Riesenzwerg

Was soll er machen?

Hysterican
1 Monat zuvor
Antwortet  Riesenzwerg

Das, was unsere politischen Verantwortlichen auch immer machen … Betroffenheit formulieren, Mitleid bekunden und dabei die Hände ganz fest im Schoß behalten … bei drängenden Nachfragen an den Personalrat (so, wie ich es seit 30 Jahren erleben muss) nach Unterstützung darauf verweisen, dass sie nicht juristische Vertretung für einzelne KuK übernehmen dürfen, nach oben signalisieren, dass man versuchen wird, die Betroffenen ruhig zu halten und natürlich den „wertvollen Tipp“ geben, dass man doch den Weg der Zivilklage beschreiten soll … dann – möglichst wegtauchen, wenn das Nachhaken nicht aufhört und im Zweifelsfall auf die bockbeinige Haltung der Betroffenen verweisen, sodass unter den anderen KuK der Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Erwartungshaltung an den PR geweckt wird.

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  Realist

Wieso eigentlich die Schulleitung? Aus meiner Sicht hat die Bezirksregierung/das Schulamt hier die Personalverantwortung. Als personalführende Dienststelle verfügt sie sogar über einen Volljuristen, der ja auch als Disziplinarvorgesetzter der Lehrkräfte zuständig ist.

Hier zeigt sich doch der Widerspruch, sobald gegen eine Lehrkraft formell Beschwerden durch Eltern- oder Schülerschaft eingereicht werden, wird der Disziplinatargesetzte tätig. Wenn aber im umgekehrten Fall eine Lehrkraft Opfer einer Straftat im dienstlichen Kontext ist, dann sind die Dienstvorgesetzten außen vor und geben das Bild von den drei Affen ab – nix sehen, nix hören und nix sagen.

Hysterican
1 Monat zuvor
Antwortet  dickebank

Bisher eine bekannte „loose – loose“-Situation.
zumal bei rechtlichen Vorwürfen gegen LuL seitens der Behörden irre schnell reagiert wird … ratzfatz setzt es eine „Beurlaubung“ – sprich eine Suspendierung, die einem dann – egal, wie der Fall ausgeht langanhaltend nachhängt.

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  Hysterican

Die “lose Kanone an Deck”? Bei dem Lehrkräftemangel müssen es schon justiziable Beschuldigungen sein, die zu einer Beurlaubung führen. Unterhalb dieser Schwelle ist die übliche Vorgehensweise, die kurzfristige Abordnung an eine andere Schule mit der begründung, die betroffene Lehrkraft könne so am besten aus der schusslinie gebracht werden.

Hysterican
1 Monat zuvor
Antwortet  dickebank

Jepp … oder so … ich habe beide Fälle in meinem Umfeld bereits erleben müssen.

Alex
1 Monat zuvor

Soso, Lehrer als Opfer dieser zunehmenden Gewalt sollen als FoBi in Gewaltprävention belegen… Wie dreist ist das denn? Ist man zukünftig also selbst schuld, wenn einem der Stuhl entgegengeworfen wird o.ä.?

447
1 Monat zuvor
Antwortet  Alex

So stellen die sich das vor, ja.

Hysterican
1 Monat zuvor
Antwortet  Alex

Wieso zukünftig?
In den meisten Fällen wird den KuK dann vorgeworfen, dass sie nicht ausreichend de-eskalierend gehandelt haben und ihr Verhalten demnach unpädagogisch war.

Fragesteller
1 Monat zuvor
Antwortet  Hysterican

Kenne ich, als ich einem rüpelhaften Schüler einen Tadel androhte (was ist schon ein Tadel?), rastete dieser aus und nannte mich “Bastard”. Als ich dann mit der Schulleitung darüber sprach und den Tadel wirklich geben wollte, schimpfte die mich aus, warum ich denn gleich mit einem Tadel drohen musste.

Hysterican
1 Monat zuvor
Antwortet  Fragesteller

Jawoll … singest fürsorglicher Umgang mit den LuL … da können sich andere Institutionen noch ne Scheibe von abschneiden … es ist echt zum k####.

RSDWeng
1 Monat zuvor
Antwortet  Fragesteller

Diese Schulleitung ist fehl am Platz, solche pädagogischen Angsthasen kennen den Begriff “Fürsorgepflicht” nicht.
Ähnliches habe ich in meiner Zeit als Junglehrer erfahren. Ich bezeichnete dann den Leiter der Schulaufsicht vor Zeugen als “pädagogischen Schlappschwanz” – merkwürdigerweise ohne Folgen auf meine weitere berufliche Laufbahn.

Andreas Schwichtenberg
1 Monat zuvor

“Schulen seien Schutzräume, sagte Staatssekretär Bernd Uwe Althaus”
Das ist wieder so ein typisches PolitikerBlaBla, das schlicht nicht der Wirklichkeit entspricht. Wenn man gewalttätige Menschen nicht entfernt, ist es kein Schutzraum, ganz einfach.
Wenn es gewalttätige Menschen dort gibt, dürfen sich Kinder und Jugendliche von diesen nicht mal fernhalten. Dann ist die Schule sogar ein Gegenteil von Schutzraum.

Riesenzwerg
1 Monat zuvor

Schulen sind

Kein Schutzraum Für Alle Beteiligten.

Das ist nur den für Schulen Verantwortlichen immer noch nicht klar.

Oben.an.Deck
1 Monat zuvor

Das Gute ist ja, dass Uwe Althaus diese Position höchstens noch bis 2029 bekleiden wird.

Fragesteller
1 Monat zuvor

Mehr Schulsozialarbeiter könnten helfen, Gewaltvorfällen entgegenzuwirken, so Reukauf. Den Lehrkräften selbst fehle im Schulalltag oftmals die Zeit, sich jedem Vorfall individuell zu widmen. Schulen sollten Programme zur Förderung emotionaler Intelligenz und Konfliktlösungskompetenzen für Schüler einführen, lautet ein weiterer Vorschlag Reukaufs. Auch regelmäßig Fortbildungen zur Gewaltprävention und zum Umgang mit Konflikten seien für Lehrer sinnvoll.

Das sind Vorschläge aus der Mottenkiste. Wir haben das alles in Berlin und wir haben diese Gewaltausschreitungen trotzdem und auch nicht sinkend. In den Stunden, in denen die Sozialarbeiter mit den Kindern “soziales Lernen” üben, sitze ich im Raum und sorge dafür, dass die Kinder nicht über Tische und Bänke gehen.

Riesenzwerg
1 Monat zuvor

Was mich ja auch mal interessiert – was hat der ganze “Spaß” gekostet, der in einer Dienstanweisung (wohlmöglich ohne umsetzbare Hilfen und Lösungen?!) mündete?

Dejott
1 Monat zuvor

Ich weiß nicht. Probleme lösen durch Anweisungen oder Handreichungen. Ich habe das so satt.
Vor Ort spielt die Musik. Wir benötigen vor allem Menschen. Und dass Schulbehörden sich ehrlich machen vor den tatsächlichen Problemen. In jeglicher Hinsicht.

Fragesteller
1 Monat zuvor
Antwortet  Dejott

Es geht denen nur darum, dass man ihnen nicht vorwerfen kann, nichts getan zu haben, obwohl sie es wussten. So können sie nun sagen, dass sie etwas getan haben (Anweisungen, Handreichungen). Leider nutzte das auch nichts, aber das steht schon auf einem ganz anderen Blatt. Und es verursachte keine enormen Mehrkosten.