
Das Berliner Verwaltungsgericht hat den umstrittenen Probeunterricht beim Wechsel aufs Gymnasium für rechtens erklärt. Es wies im Eilverfahren die Beschwerde gegen die neue Zugangshürde ab, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Danach hat eine Schülerin, die den erforderlichen Notendurchschnitt verfehlt und den Probeunterricht zur Eignungsfeststellung nicht bestanden hat, keinen Anspruch auf eine vorläufige Anmeldung am Gymnasium.
Es bestünden keine verfassungsrechtlichen Zweifel an den Übergangsregeln zur Eignungsfeststellung für das Schuljahr 2025/2026, hieß es vom Gericht. Das Land Berlin habe seinen Gestaltungsspielraum mit den neuen Regeln nicht überschritten und «das elterliche Wahlrecht der Schulform nicht unverhältnismäßig eingeschränkt».
Die Schülerin beruft sich auf einen Intelligenztest, der ihr überdurchschnittliche Fähigkeiten bescheinigt
In einer Mitteilung des Gerichts wird der Fall wie folgt beschrieben: «Die Antragstellerin erreichte nach der Förderprognose ihrer Schule einen Notendurchschnitt von 2,6 und bekam daher eine Empfehlung für die Integrierte Sekundarschule bzw. Gemeinschaftsschule. Nachdem sie auch im Probeunterricht nur 63 Prozent der erwartbaren Leistungen erzielte, entschied die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, dass ihre Anmeldung an einem Gymnasium unzulässig sei. Hiergegen hat die Antragstellerin einen Eilantrag eingereicht. Sie beruft sich auf einen Intelligenztest, der ihr überdurchschnittliche Fähigkeiten bescheinige, sowie darauf, dass ihre Teilhabebeeinträchtigung nicht angemessen berücksichtigt worden sei. Die Anforderungen an den Probeunterricht seien insgesamt zu hoch gewesen. Die Entscheidung, nicht auf ein Gymnasium gehen zu können, stelle für sie eine unzumutbare Härte dar.»
Dem folgte das Gericht eben nicht. Die Begründung: «Es bestünden auch keine Bedenken gegen die konkrete Ausgestaltung des Probeunterrichts und die festgelegte Bestehensgrenze von 75 %. Daran ändere die hohe Durchfallquote nichts, denn bei den Prüfungsanforderungen verfüge die Behörde über einen weiten Bewertungsspielraum. Das Land Berlin habe sich zudem in zulässiger Weise entschieden, Faktoren wie einen Intelligenzquotienten nicht als Eignungskriterium heranzuziehen, sondern auf die konkret in der Schule gezeigten Leistungen abzustellen, die über die Zeugnisnoten abgebildet werden. Schließlich habe die Antragstellerin weder dargelegt, dass ihr ein Nachteilsausgleich zugestanden habe, noch dass sie der am Tag des Probeunterrichts stattgefundene Streik der BVG benachteiligt habe.»
Hintergrund: Die Streiks der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) sorgte dafür, dass viele Schülerinnen und Schüler große Probleme hatten, zur Schule zu kommen.
Der Rechtsweg ist nicht ausgeschöpft: Es kann Beschwerde beim OVG eingelegt werden
Gegen den Beschluss kann Beschwerde bei der nächsthöheren Instanz, dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, eingelegt werden. Nach Angaben der Gerichtssprecherin wurden zwei ähnlich gelagerte Fälle ebenfalls per Eilverfahren entscheiden. Darüber hinaus liegen dem Gericht nach ihren Angaben bislang ein weiteres Eilverfahren sowie insgesamt vier Klagen zu der umstrittenen neuen Regelung vor.
Angehende Siebtklässler bekommen nur bei einer Durchschnittsnote bis 2,2 eine Empfehlung für das Gymnasium und ab 2,3 eine für eine Integrierte Sekundarschule oder Gemeinschaftsschule. Grundsätzlich galt das auch bisher. Schulen hatten bei einem Notenschnitt von 2,3 bis 2,7 aber noch Ermessensspielraum für eine Empfehlung. Schüler, deren Eltern trotz nicht ausreichender Noten auf einem Besuch des Gymnasiums bestanden, konnten dort ein Probejahr absolvieren. Dieses Modell wird nun durch den Probeunterricht abgelöst.
Berlins Elternvertreter sehen den neuen sogenannten Probetag kritisch. Die mit 2,6 Prozent «extrem niedrige» Bestehensquote habe viele betroffene Eltern schockiert, teilte der Landeselternausschuss (LEA) mit (News4teachers berichtete). «Auch wir als LEA sind vom Ergebnis sehr überrascht.» Vielen Schülern mit einer Empfehlung für die Integrierte Sekundarschule oder Gemeinschaftsschule, die früher das Gymnasium besucht und das Probejahr bestanden hätten, werde nun der Zugang zum Gymnasium verwehrt.
Angesichts der mutmaßlich sehr hohen Anforderungen der Testsituation stelle sich die Frage, wie viele Schüler mit Gymnasialempfehlung den Test wohl bestanden hätten. Die Prüfungssituation am Probetag erzeuge außerdem enormen Druck, der sich negativ auswirke. Außerdem sei unklar, ob die abgefragten Kompetenzen und das notwendige Wissen tatsächlich in der Schule vermittelt wurden.
Der Probetag – eigentlich ein Test – umfasst schriftliche Leistungen in Deutsch und Mathematik sowie die Überprüfung von fächerübergreifenden Kompetenzen wie selbstständiges Arbeiten, Lösung von Problemen oder Teamfähigkeit. News4teachers / mit Material der dpa
Günther-Wünsch: Dass fast alle beim Probetag durchfielen, war “angemessen”
Interessant bei folgendem link sind wieder die Kommentare (überwiegend Nicht-Lehrer, vermute ich):
https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2025/03/berlin-verwaltungsgericht-eilantraege-klag-probeunterricht-gymnasium.html
Es werden übrigens immer mehr Kommentare. Sie beschreiben sehr gut den Zustand des Berliner Schulsystems (mMn.)
Das Urteil überrascht mich – ich hätte das Gegenteil erwartet.
Da überbewerteten Sie die Aussagekraft von IQ-Tests
Das übersehen leider viele. Intelligenz alleine bringt nicht viel, wenn man das Lernen nicht gelernt hat. Oder einem die Disziplin fehlt, sich auch Themen, die einen weniger interessieren, langfristig und ernsthaft zuzuwenden.
Das Problem ist die häusliche Disziplin bei der Erledigung der Vertiefungsaufgaben und die schulische Disziplin in der Teilnahme und der Mitarbeit am Unterricht. Alles Dinge, die momentan total uncool sind.
Blöd nur, dass das Dinge sind, die man im Leben braucht.
Ich denke nicht, dass 447 den IQ-Test im Sinn hatte, sondern konkret die Entscheidung des Berliner (!) Verwaltungsgerichtes. Und das ist nicht ganz abwegig, finde ich.
Genau so war es.
Ich bin keine Lehrkraft je gewesen, habe aber fast Mitleid mit dem heutigen Lehrerpersonal.
Sich aufzuregen wegen eines Probetages. geht gar nicht. Als ich (in FFM-Stadtteil ) die Prüfung in der 4. Klasse für die weiterführende Schule machen musste, dann war das eine echte Prüfung, die ging
2 Wochen!!! lang, und die Schule, wo das passieren musste, war erst zu Fuß und dann mit dem Bus zu erreichen, und wieder zu Fuß . Man unterschied auch zwischen der Prüfung für das Gymnasium und der für die s.g. Mittelschule (Realschule). Ich war damals noch! 9 Jahre alt , kam mit 5 in die Schule: Volksschule (da war noch der Stress mit der Einschulung nach den Osterferien oder nach den Sommerferien).
Heute in Hessen auch anderes, leider keine echten Aufnahmeprüfungen mehr::
https://kultus.hessen.de//Schulsystem/Grundschule/Uebergang-von-4-nach-5..
Es wäre gut, dies wieder ein bisschen zu händeln wie in “früheren” Zeiten, wie o.a.
Aber dafür wird sich kein Lehrpersonal mehr hergeben, viele Kinder/Jugendliche, einfach zu respektlos.
Jedenfalls denke ich gerne an meine Schulzeit zurück; wir waren zum Teil 40 Schüler in der Klasse. Erst beim Umzug mit meinen Eltern von FFM nach Karlsruhe wurde einem klar:
damals war das Schulsystem in Baden Württemberg noch fast hinter dem Mond stehengeblieben, es gab noch Mädchenschulen und extra “Jungen”-Schulen. .
Später in der Handelsschule (nach der Mittleren Reife) war auch eine Modernisierung in BW zu spüren.
Und Nachhilfeunterricht, das wurde bei uns so gehändelt: Die guten Schüler: innen, je nach Fach
gaben denjenigen weniger Guten unentgeltlich Nachhilfeunterricht , oder vice versa. Und man machte Hausaufgaben auch gemeinsam.
Ich möchte eine Lanze für das heutige Lehrerpersonal brechen und einfach “Danke” sagen für das, was alles zu leisten ist !
Ich habe eine Idee :
Gestaltet die GmS so attraktiv, dass keiner mehr Interesse am Gymnasium hat.
Darum geht es vielen Eltern nicht. Man will das Etikett fürs Kind. “Gymnasium” ist wie mindestens “Hilfinger”.
Nein, man möchte die Klientel auf den Sekundarschulen umgehen.
Beides – und am besten ohne Stress und Aufwand. Aber bitte mit flexi freien Tagen für den Urlaub und einer schönen Abifeier.
Das denke ich auch.
Die hiesige Realschule (privat, mit diffusem, aber trotzdem im Schulprofil hinterlegtem christlichen Fundament und der Eingangsvoraussetzung, sich privat ein I-Pad samt Wartungs- und Versicherungspaket zuzulegen), fängt auch so manches Kind mit Gymnasialempfehlung vom explizit “bunten” Gymnasium in dem sozialökonomisch etwas benachteiligtem Stadtbezirk weg.
Das Etikett *Gymnasium” allein reicht nicht unbedingt. Da spielen tatsächlich andere Kriterien eine Rolle.
Und schön sind die sprachlichen Verrenkungen, wenn man (immerhin von Eltern zu Eltern, dann ist es ein wenig authentischer) in Gesprächen die Schulwahl thematisiert.
Aber inzwischen stelle ich auch hier einen zunehmenden Hang zu “deutlichen” Worten fest.
Polarisierung allenthalben, mir macht das Angst.
Fragen Sie die Eltern mal, was sie bei der Bundestagswahl gewählt haben oder gewählt hätten, falls sie nicht wahlberechtigt sein sollten. Ich erwarte Kollisionen zwischen der Wahl und dem Verhalten bei ihren Kindern.
Falsch. Das Edikett einer bezahlpflichtigen Bildungseinrichtung wie Salem oder Louisenlund zählt weitaus mehr als eines unbedeutenden staatlich Gymnaiums.
“Falsch.” – Ich hoffe, Sie sind keine Lehrkraft.
–
Salem und Luisenlund sind was für Wohlhabende.
Mit dem nächsten Eltern-Aufstand müssen dann die KuK an den Gymnasien rechnen, welche im Kampf um die Erhaltung der fachlichen Qualität und eines der Schulart adäquaten Leistungsanspruches als elitäre rückwärtsgewandte Widerstandskämpfer nicht bereit sind, die Stöckchen (Forderungsbröckchen) immer tiefer zu legen und ein Abiturzeugnis nicht als “Teilnehmerurkunde” am gymnasialen Bildungsgang verramschen wollen.
Schule und Uni mehr Schlachtfelder als Bildungsorte? Welche Bewaffnung macht Sinn?
(Ironie)
Sturheit @ Katze, auf Bewährtes beharren ( insgeheim im Stillen, ohne großes Lautwerden, soastosay pädagogisch bewährtes Vorgehen) – aber ! gut, geschickt getarnt ! könnte helfen, Kids/Eltern wie Lehrkräften, @ Katze.
Zusammen mit der wichtigen Fühli-Fühli-Portion
nach außen ? und der nötigen Drohnenüberwachung der Situation, um vor Glorreichen Marschkörpern sicher zu sein.
Eigentlich für Oldtimer/H-Lehrer nix Neues – pädagogisch nützliche, wditerbringende Show gehörte schon immer dazu.
Das So-bringts-Erfolg-und-macht-Spaß- Banner war schon immer wichtig.
Sollen sie doch klagen und protestieren, die lieben Eltern. Von mir aus bis Karlsruhe. Der Trend geht doch sowieso längst zur zusätzlichen Aufnahmeprüfung in Uni und Wirtschaft. Spätestens da wird dann sowieso gesiebt, eben weil es die Schulen immer weniger tun. Und das kriegen Mami und Papi nicht weg geklagt. Daran werden sie sich samt der lieben Kleinen die Zähne ausbeißen.
Naja, man darf gern recherchieren, wie hoch die Abbrecherquote am den Unis und Hochschulen ist. Hier geht es nahezu ausnahmslos um Ex-Gymnaiastem, die erfolgreich ihr GYM und die späteren Aufnahmeprüfungen an den Einrichtungen bestanden haben.
Es geht ja nicht nur um die Unis, wie ich schon schrieb.
Sondern auch um Einstellungstests in der freien Wirtschaft. Auch da reicht ein Abizeugnis alleine immer häufiger nicht mehr aus. Kommentar eines Ausbildungsleiters in meinem Bekanntenkreis: “Abizeugnisse können sie langsam auf Klopapier drucken und gleich zum Abreißen und Mitnehmen in die Schulklos hängen.”
Dazu eine kleine Story aus meiner Jugend: Da gab es den Witz, wo ein Vater in der Schule wegen des schlechten Zeugnisses seines Sohns erschien um auszuloten, ob die Versetzung doch noch irgend wie möglich ist. Antwort vom Lehrer: Ihr Sohn hat soviele schlechte Noten dass es reicht, dass noch drei andere Schüler damit sitzenbleiben würden.
Die Geschichte gefällt mir. Die Frage ist aber, ob das heutzutage bei den wachsweichen Versetzungsbedingungen überhaupt noch möglich ist.
Sollte ein Gericht diesen Klagen zustimmen, dann dürfen sich die aufnehmenden Gymnasien wohl auch künftig auf die ein oder andere anwaltliche Begegnung freuen, wenn die Note des Kindes in einem Fach nicht passt, da ein zurückliegender Intelligenztest mehr aussagen soll, als die Expertise der Grundschullehrkräfte und die Tests des Probetages.
Solche Eltern tun am Ende niemandem einen Gefallen – am wenigsten Ihrem Kind.
Da man dieses Jahr offenbar noch Kunst, Sport und Musik in den Notenschnitt mit einbezogen hat, ist ein Notenschnitt von 2,2 als Übergangskriterium zum Gymnasium doch schon sehr moderat. Es ist kaum nachvollziehbar, wieso ein Kind einen so hohen IQ haben soll, trotzdem aber eine so geringe Hürde nicht meistert und dieses Scheitern im Test dann auch noch bestätigt. Daher ist das Urteil nur konsequent.
Da viele Eltern denken, dass ihr Elias Korbinian nicht zu doof zum Lesen ist, sondern stattdessen so intelligent, dass ihn die Zweidimensionalität des Schriftbildes schlicht unterfordert, sind sie natürlich dann geschockt, wenn weder die Grundschulkollegen diese immense Begabung erkennen noch der Test diese bestätigt. Und prompt schlagen sie Alarm, mit meist an den Haaren herbeigezogenen Begründungen.
Es soll Menschen geben, die akzeptieren ihr Versagen und lernen draus.
Der Tenor der Ablehnungen der Eilanträge lässt mich hoffen, dass die Klagen gegenstandslos bleiben. Vielleicht gibt es da ja dann auch ein Learning.
Ich verstehe nicht, warum sich die Eltern mit Kleinigkeiten aufhalten. Anstatt gegen die Ablehnung ein GY besuchen zu dürfen sollten sie auf die Erteilung der Hochschulzugangsberechtigung klagen. Nur hat Studium absolut nix mit Intelligenz zu tun; schadet zar nicht, ist aber auch keine zwingende Voraussetzung.
Man sollte es gern wie in der ehemaligen DDR (Schulform EOS) machen. Nur die SuS, bei denen der Gesamtnotenschnit x>1,5 ist, soll für ein GYM zugelassen werden.
Das Problem am Berliner Verfahren ist, dass es ein System zur Verteilung knapper Ressourcen als vermeintlicher Eignungstest verkauft wird – noch dazu mit einer Schwarz-Weiß-Einteilung ohne Skalierung. Es gibt nur “Geeignet” oder “Ungeeignet” für eine gymnasiale Laufbahn, ausgedrückt in der Förderprognose und dem ggf. ergänzten Eignungstest.
Die Begeisterung der Senatorin kann ich nicht nachvollziehen, ich bewerte Ihre Aussage als unprofessionell. Das Ergebnis zeigt lediglich, dass die Aufnahmeprüfung SuS mit negativer Förderprognose sicher zurückweist. Selbst die behauptete Korrelation zwischen Aufnahmeprüfung und Förderprognose wurde nicht gezeigt, da SuS mit positiver Förderprognose nicht am Verfahren teilnehmen. Vielleicht lässt die Prüfung auch einfach nur die Meisten durchfallen.
Kernthema ist aber die Aussage “Die Förderprognose macht gültige Aussagen zu einer zukünftigen Bildungslaufbahn am Gymnasium”
Hier haben wir aus dem vorher angewendeten Probejahr zumindest einen faktenbasierten Anhalt.
Von den SuS mit positiver Förderprognose – Die “Geeigneten” – haben 95% das Probejahr bestanden und 5% sind durchgefallen – eine positive Förderprognose belegt also mit hoher Sicherheit eine tatsächliche Eignung fürs Gymnasium.
Anders das Bild bei den SuS mit negativer Förderprognose die sich trotzdem dem Probejahr stellten – Die “engagierten Ungeeigneten”. Dieses waren ca. 2200 SuS von denen 63% das Probejahr bestanden, nur 37% fielen durch. In dieser Gruppe war die negative Förderprognose also höchst unzuverlässig.
Hardliner merken an dieser Stelle gerne an, dass ein überstandenes Probejahr nicht gleichbedeutend mit dem Erwerb des Abiturs ist. Das ist grundsätzlich richtig, allerdings sind die Daten zur Quantifizierung nicht öffentlich verfügbar.
Um dem Ergebnis der Aufnahmeprüfung zu entsprechen hätten aber 96% der nach dem Probejahr verbliebenen “engagierten Ungeeigneten” am Abitur scheitern müssen – knapp 1300 Schüler eines Abiturjahrgangs. Das wäre wohl durch die Presse gegangen…
Damit erscheint die Validität des weiterbestehenden Kerns des angewendeten Verfahrens – die Förderprognose – weiterhin zweifelhaft.
Wegen der knappen Ressource “Gymnasiumsplätze” gejt es aber wohl eher um eine “Bestenauswahl”. Dann aber bitte auch als solche benannt und transparent durchgeführt mit einem validierten Verfahren hinsichtlich der getroffenen Aussage.
(Der Text bewertet nur das Auswahlverfahren und ist keine grundsätzliche Bewertung des Gymnasialsystems durch den Autor)
Sie unterschätzen m.M. die rein psychologische Hemmschwelle, ein Kind nach einem ganzen Jahr von einer Schule zu verweisen, im Gegensatz zu “nur” einer Testbeurteilung. Von den “Nichtgeeigneten” sind vermutlich viele tatsächlich nicht für das Gymnasium geeignet, krebsen aber in einem Graubereich herum. Da ist die Schule durchaus gewillt zu sagen, dass man noch abwarten will, wie das Kind sich noch entwickelt und will nicht sofort drastische Maßnahmen ergreifen. Die 37%, die direkt das Probejahr nicht überstehen, sind die, von denen die Lehrer dann unisono und ohne großes Nachdenken sagen, dass sie aber auch so gar nicht für das Gymnasium geeignet sind.
Mit anderen Worten, eine gerechte und trennscharfe Selektion gibt es nicht. Alles andere sind nur Vermutungen – vermutlich, um eine kognitive Dissonanz zu vermeiden.
“Das Land Berlin habe sich zudem in zulässiger Weise entschieden, Faktoren wie einen Intelligenzquotienten nicht als Eignungskriterium heranzuziehen, sondern auf die konkret in der Schule gezeigten Leistungen abzustellen, die über die Zeugnisnoten abgebildet werden.”
Diese Narren! Wissen die denn nicht, dass sich das Gymnasium aus der überdurchschnittlichen “Elite” der Normalverteilung der Intelligenz zusammenzusetzen hat? XD
IQ ist böse und darf nix niemals nicht mit gemacht werden.
Wer wäre denn da so verrückt (und das auch noch in Bührlihn), sowas auch nur vorzuschlagen?
Mich interessiert, welche Teilhabebeeinträchtigung in Augen der Eltern nicht genügend berücksichtigt wurden.