MAGDEBURG. Verfassungsfeindliche und rassistische Äußerungen dürfen im Unterricht nicht als bloße „Meinung“ stehen bleiben: Mit einem neuen Erlass stellt Sachsen-Anhalts Bildungsministerium klar, dass Lehrkräfte solche Positionen einordnen und ihnen widersprechen müssen. Gleichzeitig regelt das Land verbindlich, wie mit Parteienwerbung, Wahlkampfmaterial und Politikerbesuchen an Schulen umzugehen ist – und betont: Neutralität bedeutet keine Gleichgültigkeit gegenüber Angriffen auf Menschenwürde und Demokratie.

Das Bildungsministerium in Sachsen-Anhalt regelt den Umgang mit parteipolitischer Werbung, Politikerbesuchen und extremistischen Positionen an Schulen neu. Mit einem Erlass, der in der Februarausgabe des Schulverwaltungsblatts veröffentlicht wurde und damit in Kraft getreten ist, sollen Lehrkräfte und Schulleitungen „klare, rechtssichere und praxisnahe Orientierung“ erhalten. Ziel sei es, die politische Bildung zu stärken und Schulen Rückendeckung im Umgang mit sensiblen Situationen zu geben.
Kern der Neuregelung ist nach Darstellung des Bildungsministeriums eine deutliche Klarstellung im Umgang mit demokratiefeindlichen Äußerungen. Im Erlass heißt es, verfassungsfeindliche, rassistische oder menschenverachtende Positionen seien „nicht als legitime Alternativen darzustellen“. Zudem dürften „diskriminierende, rassistische oder demokratiefeindliche Äußerungen“ nicht als bloße „Meinung“ stehen bleiben. Lehrkräfte müssten entsprechende Aussagen einordnen und kritisch reflektieren. Die AfD in Sachsen-Anhalt wird vom Landesverfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“ geführt – sie liegt in den Umfragen zur Landtagswahl am 6. September vorn.
Bildungsminister Jan Riedel (CDU) betont: „Unsere Schulen sind Orte der Demokratie. Lehrkräfte dürfen, sollen und müssen Haltung zeigen, wenn es um die Werte der freiheitlich-demokratischen Grundordnung geht. Das ist kein parteipolitisches Handeln, sondern unser gemeinsamer Auftrag.“
Zugleich stellt er klar: „Lehrkräfte sind ausdrücklich berechtigt und verpflichtet, für die Werte der freiheitlich-demokratischen Grundordnung einzutreten. Menschenwürde, Gleichberechtigung, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sind keine parteipolitischen Positionen, sondern verfassungsrechtlich verbürgte Grundwerte. Diskriminierende, rassistische oder demokratiefeindliche Äußerungen dürfen nicht als bloße ‚Meinung‘ stehen bleiben, sondern müssen von Lehrkräften eingeordnet und kritisch reflektiert werden. Lehrkräfte können sich darauf verlassen, dass ihr Engagement für Demokratie, Menschenwürde und Grundrechte ausdrücklich gewollt, notwendig und geschützt ist.“
Beutelsbacher Konsens wird verbindlich
Der neue Erlass ersetzt eine bisherige Handreichung und verankert den Beutelsbacher Konsens ausdrücklich als verbindlichen Maßstab politischer Bildung in Sachsen-Anhalt. Dessen drei Grundprinzipien – Überwältigungsverbot, Kontroversitätsgebot und Schülerorientierung – sollen künftig die Richtschnur für Unterricht und Schulveranstaltungen sein.
Das Überwältigungsverbot untersagt jede Form von Indoktrination oder politischer Bevormundung. Schülerinnen und Schüler sollen sich eine eigenständige Meinung bilden können. Das Kontroversitätsprinzip verlangt, dass Themen, die in Politik, Gesellschaft oder Wissenschaft umstritten sind, auch im Unterricht als kontrovers dargestellt werden. Zugleich soll politische Bildung junge Menschen dazu befähigen, eigene Positionen zu entwickeln und sich aktiv am gesellschaftlichen Leben zu beteiligen.
Das Ministerium betont dabei: Parteipolitische Neutralität bedeute nicht politische Indifferenz. Lehrkräfte seien nicht verpflichtet, demokratiefeindliche Positionen neutral neben demokratische Grundwerte zu stellen.
Parteienwerbung auf dem Schulgelände unzulässig
Klare Grenzen zieht der Erlass bei parteipolitischer Werbung. Das Verteilen oder Auslegen von Flyern, Plakaten oder Wahlkampfmaterialien auf dem Schulgelände ist grundsätzlich unzulässig. Auch parteipolitische Kampagnen oder Aktionen sind demnach nicht erlaubt.
Zulässig bleiben hingegen Unterrichts- und Schulveranstaltungen, in denen politische Inhalte sachlich, didaktisch eingebettet sowie im Sinne des Beutelsbacher Konsenses vor- und nachbereitet werden. Politikerbesuche im Unterricht werden ausdrücklich als Bestandteil politischer Bildung anerkannt. Sie müssen pädagogisch vorbereitet und ausgewertet werden, die didaktische Verantwortung liegt bei der Lehrkraft.
Zudem soll im Verlauf eines Schuljahres auf Ausgewogenheit zwischen unterschiedlichen politischen Positionen geachtet werden. In den letzten vier Unterrichtswochen vor einer Wahl sind parteipolitische Einzelveranstaltungen unzulässig.
Beratung im Umgang mit Extremismus
Für den Umgang mit extremistischen Akteuren verweist der Erlass auf Beratungs- und Unterstützungsangebote des Bildungsministeriums, des Landesschulamts und der Landeszentrale für politische Bildung. Riedel unterstreicht die grundsätzliche Bedeutung politischer Bildung: „Demokratiebildung ist kein parteipolitisches Projekt, sondern ein verfassungsrechtlicher Auftrag. Sie befähigt junge Menschen zur eigenständigen Urteilsbildung, demokratischen Teilhabe und aktiven Mitgestaltung der Gesellschaft. Unsere Schulen bleiben Orte offener, sachlicher und pluraler Auseinandersetzung.“
Im September hatte Mecklenburg-Vorpommern ähnliche Regelungen für Lehrkräfte erlassen (News4teachers berichtete). News4teachers / mit Material der dpa
AfD-Auftritte: Vor verängstigten Schülern über “Abschiebungen in großem Stil” diskutieren?









Schade, dass so ein Erlass in manchen Bundesländern offenbar notwendig ist.