Start Politik AfD-Auftritte: Vor verängstigten Schülern über “Abschiebungen in großem Stil” diskutieren?

AfD-Auftritte: Vor verängstigten Schülern über “Abschiebungen in großem Stil” diskutieren?

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BERLIN. Kurz vor der Berlin-Wahl wächst der Druck auf den Senat, den Umgang mit der AfD an Schulen neu zu regeln. Ein breites Bündnis aus Jugend- und Bildungsverbänden verlangt, Vertreter der Partei von Podiumsdiskussionen und ähnlichen Formaten auszuschließen. Die Initiatoren begründen ihren Vorstoß mit dem Schutz- und Bildungsauftrag der Schulen und verweisen auf Einschätzungen des Verfassungsschutzes. Die Bildungsverwaltung sieht allerdings die Schulleitungen in der Verantwortung.

Diskutabel in Schulen? Foto: Shutterstock / Felix Geringswald

Ein breites Bündnis aus der Zivilgesellschaft fordert im Wahlkampf für die Berlin-Wahl am 20. September 2026 ein Verbot für Auftritte von AfD-Politikern an Schulen, etwa im Rahmen von Podiumsdiskussionen. In einem offenen Brief an den Senat wird die AfD als rechtsextreme Partei bezeichnet, deren Programmatik nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar sei. Die AfD selbst kritisierte den Vorstoß.

«Schulen sollen Kinder und Jugendliche in demokratischer Teilhabe unterstützen und stärken», wird der Geschäftsführer des Landesjugendrings, Tilmann Weickmann, in einer Erklärung des Bündnisses zitiert. «Es widerspricht dem Bildungsauftrag aber, wenn Vertreter*innen einer Partei in die Schulen kommen, die ganz offen Demokratie, Rechtsstaat und Menschenwürde missachtet und gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung arbeitet.»

Unsicherheit bei Schulleitungen und Lehrkräften – «verlässlichen Rahmen schaffen!»

Die Landesvorsitzende der Bildungsgewerkschaft GEW, Felicia Kompio, bezeichnete Podiumsdiskussionen mit Politikern als guten Weg zur demokratischen Debatte und Meinungsbildung. Wenn allerdings AfD-Vertreter in Schulen eine Bühne bekämen, gefährde dies den schulischen Schutz- und Bildungsauftrag. «Die Erwartung an den Senat ist, dass er einen verlässlichen Rahmen schafft, um den Schulleitungen und Lehrkräften den Rücken zu stärken.» Zum Umgang mit der AfD gebe es an Schulen große Verunsicherung.

«Verfassungsfeindliche Positionen sollen pädagogisch begleitet und fachdidaktisch aufbereitet behandelt werden», ergänzte Prof. Sabine Achour von der Deutschen Vereinigung für politische Bildung Berlin. Ein direktes Aufeinandertreffen mit AfD-Vertretern sei für eine sachliche Auseinandersetzung «nicht erforderlich».

Die AfD-Landesvorsitzende Kristin Brinker widersprach. «Politische Diskussionen mit Schülern und in Schulen sind richtig und wichtig, schließlich sind bei Landtagswahlen auch viele Schüler wahlberechtigt», sagte sie auf Anfrage. «Und selbstverständlich müssen daran alle im Parlament vertretenen Parteien beteiligt werden, damit die Schüler sich selbst ein Bild machen können.» Bei Gesprächen in Schulen erlebten AfD-Abgeordnete viele positive Reaktionen und Zuspruch. «Dass Schüler wegen der Teilnahme von AfD-Vertretern eines Schutzes bedürfen, entspringt daher ausschließlich der Imagination der Initiatoren des offenen Briefes, hat aber mit der Realität nichts zu tun.»

Die AfD tritt offen migrationsfeindlich auf – und hat sich den Begriff «Remigration», eine rechtsextreme Chiffre «für die Wiederherstellung einer vermeintlich ethnisch-homogenen Bevölkerung“ (Deutsche Welle), zu eigen gemacht, um damit, so Parteichefin Alice Weidel, „Abschiebungen in großem Stil» zu benennen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die hinter dem rechtsextremen Euphemismus liegende Ideologie als «menschenwürdewidrig» beurteilt, weil sie «nicht jeden Staatsbürger in der rechtlich verfassten Gemeinschaft als gleichberechtigt anerkennt». Die Vorstellungen missachteten das «egalitäre Verständnis der Staatsangehörigkeit, weil sie für Deutsche mit Migrationshintergrund einen rechtlich abgewerteten Status vorsehen». Rund ein Drittel der Schülerinnen und Schüler in Berlin haben einen Migrationshintergrund.

Aus der Bildungsverwaltung hieß es, dass bei Einbindung politischer Interessenvertreter etwa in Gesprächsrunden das staatliche Neutralitätsgebot zu beachten sei. «Schulen müssen nicht alle im Parlament vertretenen Parteien zu derselben Veranstaltung einladen, dürfen jedoch keine parlamentarisch vertretene Partei pauschal ausschließen», teilte ein Sprecher mit. Zugleich hätten einzelne politische Akteure keinen Anspruch auf eine Einladung. Die Entscheidung darüber liege bei der Schulleitung oder unterrichtenden Lehrkraft und richte sich nach pädagogischer Eignung und Zweckmäßigkeit.

«Vertreter verfassungsfeindlicher oder anderer extremistischer Parteien oder Bestrebungen, die die geltende demokratische Werteordnung infrage stellen, müssen nicht eingeladen werden, da Schulen dem verfassungsrechtlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag verpflichtet sind», hieß es außerdem dazu.

«Rechtsextreme wie die AfD haben an Schulen nichts verloren»

Grünen-Fraktionschef Werner Graf erklärte zu dem Brief: «Rechtsextreme wie die AfD haben an Schulen nichts verloren.» Politische Bildung bedeute auch, die Würde des Menschen und die Grundrechte zu verteidigen. «Deshalb ist es richtig, dass Schulen eigenständig entscheiden können, ob sie der AfD eine Bühne bieten.»

Zum Bündnis gehören neben GEW und Landesjugendring unter anderem die Eltern gegen Rechts, Kinderschutzbund, AWO und Landeselternausschuss. Im offenen Brief, der als Petition auf dem Portal WeAct veröffentlicht wurde, verweisen die Beteiligten auf Einschätzungen des Verfassungsschutzes über die Partei. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die AfD im Mai 2025 als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft; diese Einstufung ist jedoch derzeit ausgesetzt, weil die Partei dagegen klagt. News4teachers / mit Material der dpa

Geheimtreffen mit AfD-Politikern: Wie nach Machtübernahme Millionen von Menschen aus Deutschland herausgedrängt werden sollen

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Rüdiger Vehrenkamp
24 Tage zuvor

Das Verbotene / Geheimnisvolle macht besonders neugierig. Auf sozialen Medien ist die AfD meist aktiver als jede andere Partei. Diese zwei Aspekte sollte man bedenken. Der Versuch, die AfD durch Umschiffen klein zu halten, misslingt seit Jahren. Ergo: Nur durch ein Verbotsverfahren kann man ihr noch habhaft werde. Die hier gewählte Taktik des Bündnisses könnte in eine verkehrte Richtung laufen.

unfassbar
24 Tage zuvor

Allerdings nur unter der Bedingung, dass das Verbotsverfahren durchgeht. Ansonsten verweise ich auf die brillante Rede von Harald Martgenstein vom vergangenen Freitag (13.2.26)

Prozess gegen Deutschland – Eröffnung: Auftaktplädoyers & Eröffnungsreden
(Ab ungefähr Marke 2:00:00)

Rainer Zufall
24 Tage zuvor
Antwortet  unfassbar

“Allerdings nur unter der Bedingung, dass das Verbotsverfahren durchgeht.”
Jaja, die haben sich bisher echt gut angestellt!
Wenn deren Verteidigung so gut ist, wie gegen die Einschätzung als Verdachtsfall, müssen wir uns keine Sorgen machen 😀

unfassbar
24 Tage zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Ich bitte auch um die Einleitung des Verbotsverfahrens. Das dauert mir insgesamt viel zu lange.

dickebank
24 Tage zuvor
Antwortet  unfassbar

Dazu müsste die AfD aber zunächsteinmal gerichtsfest vom Verdachtsfall hochgestuft werden als gesichert rechtsextremistisch. Behördenintern ist das zwar geschehen, aber dagegen hat die Partei geklagt. Und solange darf das Amt die Partei nicht so nennen. Und solange das so ist, wird es nicht zur Beantragung des Verbotsverfahrens durch eine der beteiligten Verfassungsorgane kommen.

Rainer Zufall
23 Tage zuvor
Antwortet  unfassbar

Können Sie und ich nicht.
Achten Sie bei der Landtagswahl darauf, eine Partei zu wählen, die eine Prüfung des Verbotes im Bundesrat unterstützt 🙂

dickebank
24 Tage zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Als Verdachtsfall sind sie doch schon lange eingestuft. Es geht um die Hochstufung als gesichert rechtsextremistich, die derzeit mit Mitteln des Rechtsstaates blockiert ist. Die tatsache, dass das BfV diese Hochstufung behördenintern vorgenommen hat, heißt ja nicht gleichfalls, dass dieser verwaltungsakt Bestandskraft erhalten hätte. Es ist derzeit also nur eine vorläufige Einstufung, weshalb die AfD als Bundespartei weiterhin als Verdachtsfall bezeichnet werden darf. Einzelne Parteigliederungen hingegen dürfen auch als rechtsextremistische Organisationen tituliert werden. Nicht umsonst wurde doch die Jugendorganisation umstrukturiert, die JA abgewickelt und die “Generation D” neu an den Start gebracht.

Rainer Zufall
22 Tage zuvor
Antwortet  dickebank

“Es geht um die Hochstufung als gesichert rechtsextremistich, die derzeit mit Mitteln des Rechtsstaates blockiert ist.”
DURCH die gesichert rechtsextreme AfD…

Wenn Sie Zeit haben und lachen wollen, lesen Sie sich die Clownshow durch, die haben allen Ernstes KEIN Argument dagegen! 😀

unfassbar
24 Tage zuvor
Antwortet  Redaktion

Ich bitte um die Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht. Je schneller, desto besser.

Abgesehen davon hat er die AfD nicht als demokratische Blüte beschrieben, sondern vielmehr das Verbot als grob undemokratisch dargestellt.

Um die AfD loszuwerden, braucht es kein Verbot. Man muss nur Deutschland wieder auf kulturell und finanziell stabile und sichere Füße stellen.

Peterchens Klo knarrt
23 Tage zuvor
Antwortet  Redaktion

Wie kommen Sie denn darauf, dass die AfD ein libertäres Deutschland will? Völkisch, ja, aber libertär? Die allermeisten Pläne der AfD sind stramm autoritär und damit das Gegenteil von libertär.

Peterchens Klo knarrt
23 Tage zuvor
Antwortet  Redaktion

Danke für den Link, das klärt mein Verwundern etwas auf. Der im Artikel erwähnte “Rechtslibertarismus” hat in der Tat Überschneidungen mit dem Rechtsextremismus. Mein Verständnis von Libertarismus war/ist ein anderes.

Ihre Aussage “Libertär bedeutet, den gesellschaftlichen Schutz von Schwächeren schleifen zu wollen” ist aber mindestens unterkomplex. Das ist kein erklärtes Ziel des Libertarismus. Auch ein schlanker Staat, der sich weitgehend aus dem Leben der Bürger heraushält, kann für den Schutz von Schwächeren sorgen. Das ist dann vielleicht Linkslibertarismus?

Jedenfalls bleibe ich bei meiner Aussage, dass die AfD eine durch und durch autoritäre Partei ist. Sie mag qua Lippenbekenntnis mit der ein oder anderen (markt-)libertären Idee spielen, käme sie jedoch an die Macht, käme die autoritäre Breitseite.

Walter Hasenbrot
23 Tage zuvor

Könnte es sein, dass Sie liberal und libertär verwechseln?

Peterchens Klo knarrt
23 Tage zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

Nein, ich denke nicht. Die Übergänge von Liberalismus und Libertarismus sind allerdings auch fließend.

Rainer Zufall
22 Tage zuvor

Ich würde frei sagen, dass es beim Einen um Freiheit geht, beim anderen um die Verantwortungslosigkeit.
Fragen Sie sich manchmal auch, was die alte FDP von der Lindner-Truppe oder den 100-mal radikaleren und zudem rechtsextremen AfD-Leuten halten würde?

Rainer Zufall
22 Tage zuvor

Weil die alle Subventionen streichen, Sozialstaat abschaffen, die Reichsten beschenken, Märkte deregulieren und Sicherheitsmaßnahmen abschaffen wollen.

dickebank
24 Tage zuvor
Antwortet  Redaktion

Dafür spricht aber der Aktenstau bei Staatsanwaltschaften und Gerichten.

Selbst die Tatsache, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als “gesichert rechtsextrimistisch” eingestuft hat, hat ja nicht zur Folge, dass sie die partei auch so bezeichnen darf. Und bis das Kölner VG ein entsprechendes Urteil gefällt hat, gilt das Stillhalte abkommen, das als Vergelich im Vorfeld geschlossen worden ist. Bis die Kölner sich entschieden haben, kann maximal in Berichterstattungen von der “mutmaßlich als gesichert rechtsextremistischen” einzustufenden Partei geschrieben werden. Und das entspricht der behördlichen Einstufung als “Verdachtsfall”.
So lange die Einstufung als “gesichert rechtsextremistisch” nicht gerichtsfest bestätigt ist, ist das Verbotsverfahren müßig, da es an der Rechtsgrundlage fehlt. Als Verdachtsfall können die Verfassungsschutzämter die AfD zwar beobachten, dürfen aber keine weiteren nachrichtendienstlichen Maßnahmen anwenden, um z.B. durch Infiltration die fehlenden Beweise zu erlangen.

Rechtstaatliches Handeln geschieht eher im Schneckentempo als im Sprint.
Aber Angst vor der justiz haben die extremistischen Parteien schon. Warum siehe Polen, USA, Russland und weitere Regime sollten sie sonst nach Wahlerfolgen zu allererst damit anfangen, die Justiz umzubauen?

dickebank
23 Tage zuvor
Antwortet  Redaktion

Das läuft dann wie bei der JA, die firmieren um. Solange kein Verbotsverfahren gegen die Bundespartei auf den Weg gebracht werden kann, macht es keinen Sinn gegen die Landesverbände vorzugehen, die bereits als gesichert rechtextremistisch eingestuft sind.
Ich sehe deshalb auch keine Bestrebungen einzelner Bundesländer gegen die Landesverbände in ihrem jeweiligen Bundesland vorzugehen, um einen Präzedenzfall zu schaffen. Ein VGH-Urteil in einem Bundesland hätte bindende Wirkung auch für andere Länder.
Wenn’s so einfach wäre, hätte schon eine Landesregierung oder ein Landesparlament einen Antrag gestellt.

Achin
24 Tage zuvor
Antwortet  unfassbar

Unabhängig davon, ob Sie einen selbstgefälligen Mitarbeiter der BILD-Zeitung (!) wie Herrn Martenstein als vorbildlichen Kämpfen gegen Populismus darstellen möchten:

Das von Ihnen genannte obige Theater-Projekt ist nicht unumstritten, etwa, wenn es suggeriert, dass es an deutschen Gerichten Geschworene gäbe und manches plakativ bleibt, wie Qualitätsmedien berichten:

AfD verbieten? So ist der “Prozess gegen Deutschland” ausgegangen | ndr.de

»Prozess gegen Deutschland« am Thalia Theater in Hamburg: Ein Prozess, der keiner war – DER SPIEGEL

Walter Hasenbrot
23 Tage zuvor
Antwortet  unfassbar

Von Martenstein kam schon lange nichts Brillantes mehr.

Und auch diese Rede hat gezeigt, dass Martenstein sich ganz offenbar nicht intensiv mit der Verfassungsfeindlichkeit der AfD und den rechtlichen Voraussetzungen für ein Verbot auseinandergesetzt hat.

Rainer Zufall
24 Tage zuvor

Macht ne Projektwoche draus:

Montag und Dienstag: Vorbereitung – auch in Hinblick auf Populismus, Demokratie-, Rechtstaat-, Menschen-, Religions- und Wissenschaftsfeindlichkeit, Sexismus, Antisemitismus sowie Russlandhörigkeit/ -Spionage.

Mittwoch die Gespräche mit den Parteien.

Donnerstag die Zerlegung der Aussagen und Aufdröseln von Falschaussagen bezüglich des Wahlprogramms, der Einschätzung des Verfassungsschutzes und Bürgerrechtsorganisationen. Abgleich der Aussagen/ Ziele der Parteien mit dem Grundgesetz, Menschenrechten und Rechtstaat.

Freitag Reflexion im Klassenverband, welche Gruppen durch die jeweiligen Parteien negativ betroffen wären, welche konkreten Konsequenzen solche Politik hätte und wie sich die Inividuen dabei wohl fühlen.

Ich denke, niemand wird etwas gegen informierte Wahlentscheidungen haben 😉

ed840
24 Tage zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Montag und Dienstag: Vorbereitung – auch in Hinblick auf Populismus,

Und dabei darauf hoffen, dass die SuS den Text in den Anführungszeichen nicht in eine Suchmaschine eingeben?

Rainer Zufall
23 Tage zuvor
Antwortet  ed840

Sonst lesen Sie die vielen Fakenews, Falschinformationen und die geballte Verachtung der Erwachsenen, stimmt schon…

HerrLampe
20 Tage zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Das können Sie aber mal knicken. Ich war an mehreren Schulen, auch in Westdeutschland, und selbst dort können Sie mit massiven Widerstand rechnen.

Und aus demokratischer Sicht (Überwältigungsverbot) ist das auch gut so.