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Erlass: Lehrkräfte dürfen verfassungsfeindliche Positionen nicht als legitim hinnehmen

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MAGDEBURG. Verfassungsfeindliche und rassistische Äußerungen dürfen im Unterricht nicht als bloße „Meinung“ stehen bleiben: Mit einem neuen Erlass stellt Sachsen-Anhalts Bildungsministerium klar, dass Lehrkräfte solche Positionen einordnen und ihnen widersprechen müssen. Gleichzeitig regelt das Land verbindlich, wie mit Parteienwerbung, Wahlkampfmaterial und Politikerbesuchen an Schulen umzugehen ist – und betont: Neutralität bedeutet keine Gleichgültigkeit gegenüber Angriffen auf Menschenwürde und Demokratie.

Stop. (Symbolbild.) Foto: Shutterstock

Das Bildungsministerium in Sachsen-Anhalt regelt den Umgang mit parteipolitischer Werbung, Politikerbesuchen und extremistischen Positionen an Schulen neu. Mit einem Erlass, der in der Februarausgabe des Schulverwaltungsblatts veröffentlicht wurde und damit in Kraft getreten ist, sollen Lehrkräfte und Schulleitungen „klare, rechtssichere und praxisnahe Orientierung“ erhalten. Ziel sei es, die politische Bildung zu stärken und Schulen Rückendeckung im Umgang mit sensiblen Situationen zu geben.

Kern der Neuregelung ist nach Darstellung des Bildungsministeriums eine deutliche Klarstellung im Umgang mit demokratiefeindlichen Äußerungen. Im Erlass heißt es, verfassungsfeindliche, rassistische oder menschenverachtende Positionen seien „nicht als legitime Alternativen darzustellen“. Zudem dürften „diskriminierende, rassistische oder demokratiefeindliche Äußerungen“ nicht als bloße „Meinung“ stehen bleiben. Lehrkräfte müssten entsprechende Aussagen einordnen und kritisch reflektieren. Die AfD in Sachsen-Anhalt wird vom Landesverfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“ geführt – sie liegt in den Umfragen zur Landtagswahl am 6. September vorn.

Bildungsminister Jan Riedel (CDU) betont: „Unsere Schulen sind Orte der Demokratie. Lehrkräfte dürfen, sollen und müssen Haltung zeigen, wenn es um die Werte der freiheitlich-demokratischen Grundordnung geht. Das ist kein parteipolitisches Handeln, sondern unser gemeinsamer Auftrag.“

Zugleich stellt er klar: „Lehrkräfte sind ausdrücklich berechtigt und verpflichtet, für die Werte der freiheitlich-demokratischen Grundordnung einzutreten. Menschenwürde, Gleichberechtigung, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sind keine parteipolitischen Positionen, sondern verfassungsrechtlich verbürgte Grundwerte. Diskriminierende, rassistische oder demokratiefeindliche Äußerungen dürfen nicht als bloße ‚Meinung‘ stehen bleiben, sondern müssen von Lehrkräften eingeordnet und kritisch reflektiert werden. Lehrkräfte können sich darauf verlassen, dass ihr Engagement für Demokratie, Menschenwürde und Grundrechte ausdrücklich gewollt, notwendig und geschützt ist.“

Beutelsbacher Konsens wird verbindlich

Der neue Erlass ersetzt eine bisherige Handreichung und verankert den Beutelsbacher Konsens ausdrücklich als verbindlichen Maßstab politischer Bildung in Sachsen-Anhalt. Dessen drei Grundprinzipien – Überwältigungsverbot, Kontroversitätsgebot und Schülerorientierung – sollen künftig die Richtschnur für Unterricht und Schulveranstaltungen sein.

Das Überwältigungsverbot untersagt jede Form von Indoktrination oder politischer Bevormundung. Schülerinnen und Schüler sollen sich eine eigenständige Meinung bilden können. Das Kontroversitätsprinzip verlangt, dass Themen, die in Politik, Gesellschaft oder Wissenschaft umstritten sind, auch im Unterricht als kontrovers dargestellt werden. Zugleich soll politische Bildung junge Menschen dazu befähigen, eigene Positionen zu entwickeln und sich aktiv am gesellschaftlichen Leben zu beteiligen.

Das Ministerium betont dabei: Parteipolitische Neutralität bedeute nicht politische Indifferenz. Lehrkräfte seien nicht verpflichtet, demokratiefeindliche Positionen neutral neben demokratische Grundwerte zu stellen.

Parteienwerbung auf dem Schulgelände unzulässig

Klare Grenzen zieht der Erlass bei parteipolitischer Werbung. Das Verteilen oder Auslegen von Flyern, Plakaten oder Wahlkampfmaterialien auf dem Schulgelände ist grundsätzlich unzulässig. Auch parteipolitische Kampagnen oder Aktionen sind demnach nicht erlaubt.

Zulässig bleiben hingegen Unterrichts- und Schulveranstaltungen, in denen politische Inhalte sachlich, didaktisch eingebettet sowie im Sinne des Beutelsbacher Konsenses vor- und nachbereitet werden. Politikerbesuche im Unterricht werden ausdrücklich als Bestandteil politischer Bildung anerkannt. Sie müssen pädagogisch vorbereitet und ausgewertet werden, die didaktische Verantwortung liegt bei der Lehrkraft.

Zudem soll im Verlauf eines Schuljahres auf Ausgewogenheit zwischen unterschiedlichen politischen Positionen geachtet werden. In den letzten vier Unterrichtswochen vor einer Wahl sind parteipolitische Einzelveranstaltungen unzulässig.

Beratung im Umgang mit Extremismus

Für den Umgang mit extremistischen Akteuren verweist der Erlass auf Beratungs- und Unterstützungsangebote des Bildungsministeriums, des Landesschulamts und der Landeszentrale für politische Bildung. Riedel unterstreicht die grundsätzliche Bedeutung politischer Bildung: „Demokratiebildung ist kein parteipolitisches Projekt, sondern ein verfassungsrechtlicher Auftrag. Sie befähigt junge Menschen zur eigenständigen Urteilsbildung, demokratischen Teilhabe und aktiven Mitgestaltung der Gesellschaft. Unsere Schulen bleiben Orte offener, sachlicher und pluraler Auseinandersetzung.“

Im September hatte Mecklenburg-Vorpommern ähnliche Regelungen für Lehrkräfte erlassen (News4teachers berichtete). News4teachers / mit Material der dpa

AfD-Auftritte: Vor verängstigten Schülern über “Abschiebungen in großem Stil” diskutieren?

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Walter Hasenbrot
22 Tage zuvor

Schade, dass so ein Erlass in manchen Bundesländern offenbar notwendig ist.

HarneEinrichson
22 Tage zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

Ich sehe das deutlich positiver, so ein Erlass erspart im Zweifelsfall lange Diskussionen und schafft nochmals eine klare Rechtslage.

Da wird endlich mal den Lehrkräften der Rücken gestärkt

Walter Hasenbrot
21 Tage zuvor
Antwortet  HarneEinrichson

Es gibt doch gar keine Zweifelsfälle. Selbstverständlich machen Lehrkräfte klar, das verfassungsfeindliche Positionen nicht legitim sind. Da ist auch die Rechtslage ohne den Erlass klar.

Am Ende bin ich ja auch nicht gegen den Erlass, sondern finde es schade, dass er nötig ist, weil sich offenabr zu viele Lehrkräfte von der AfD oder rechtsextremen Eltern einschüchtern lassen.

Fräulein Rottenmeier
21 Tage zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

Ein Erlass ist meist ja eine nähere Ausführung zu bereits bestehenden Gesetzen. Ich erinnere an den „Schulwandererlass“, an den „Erlass zur Annahme von Zuwendungen“, an den „Unwettererlass“…..
So gesehen ist es schon sinnvoll, im vorliegenden Erlass dezidierte Angaben zu machen, wie sich eine LK zu politischen Meinungen zu verhalten hat.
Insofern, ja, sinnvoll!

Corinna Gonest- Miss 71%
22 Tage zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

Richtig. Grundgesetz, Schulgesetz und Dienstrecht sind da eigentlich bereits eindeutig genug. Müsste man halt kennen…

Rainer Zufall
21 Tage zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

Ich dachte ehrlichgesagt, es wäre… Konsens 🙁

Mika BB
21 Tage zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

In manchen (übrigens auch den sogenannten „alten“) Bundesländern wäre das ebenfalls notwendig, wenn man sich so manche Aktionen von SuS anschaut.

Ich fänds gut, wenn durch diese Klarstellung der Politik die von der AfD gern betriebene Falschdarstellung der Verpflichtungen einer Lehrkraft durch den Beutelsbacher Konsens Rechtssicherheit für die Lehrkräfte korrigiert würde.

Übrigens, falls Ihr Kommentar auf die „neuen Bundesländer“ abzielt: Nerling, Höcke, Dannenberg: nur drei Personen aus den “alten Bundesländern”, die als Lehrer gearbeitet haben und jetzt AfD-Politik machen.

Nick
21 Tage zuvor
Antwortet  Redaktion

Die alten Bundesländer sind aber auch keine Vorbilder. Man darf gern einmal die Werte zwischen RP und MV vergleichen (nachfolgender Link). Auch in den Landtagen der alten Bundesländer sind AfD- Fraktionen keine Seltenheit.

https://share.google/vIELVy16JkwX9fu8M

Walter Hasenbrot
21 Tage zuvor
Antwortet  Nick

In RP würden laut Umfragen 18 Prozent die rechtsextreme AfD wählen und in MV 37 Prozent.

Das ist schon ein entscheidender Unterschied. (Auch wenn 18 Prozent für eine rechtsextreme Partei in RP natürlich auch viel zu viel sind.)

Leider sperrt sich die CDU/CSU gegen die Einleitung eines Verbotsverfahrens. Man muss hier leider der CDU/CSU vorwerfen, dass sie selbst nicht eindeutig gegen rechtsextreme Positionen vorgeht.

Rainer Zufall
21 Tage zuvor
Antwortet  Nick

“Die alten Bundesländer sind aber auch keine Vorbilder.”
???

Selbst wenn die (Ihnen) kein Vorbild dargestellen, sind sie doch nicht egal!
Welch Trost soll es sein, dass es woanders (ggf. im Verhältnis) mehr Rechtsextreme gibt?

Mika BB
19 Tage zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

„ In ostdeutschen Bundesländern ist die AfD mittlerweile stärkste politische Kraft – das ist schon nochmal ein Unterschied.“
Fragen Sie den/diejenigen, der/dies so sieht!

Rainer Zufall
15 Tage zuvor
Antwortet  Mika BB

Zitieren Sie ds mich?

Rainer Zufall
14 Tage zuvor
Antwortet  Mika BB

Meine Irritation gilt Nicks Aussage: “Die alten Bundesländer sind aber auch keine Vorbilder.”
Dieser Meinung teile ich nicht, was soll diese Unterscheidung, als könne diese Entwicklung anderen Bundesländern egal sein?

Fridolin
21 Tage zuvor
Antwortet  Nick

Die alten Bundesländer hatten in den 1960er Jahren sogar die NPD in Landtagen und in den 1980er/90er Jahren die rechten Republikaner. In Hamburg gab’s auch mal die Schill-Partei. Galt die nicht auch als rechts?

Bitte nicht alles so schnell vergessen!

Walter Hasenbrot
21 Tage zuvor
Antwortet  Fridolin

Aber nirgendwo hatten rechtsextreme Parteien auch nur den Hauch einer Chance, die stärkste Partei zu werden. In den östlichen Bundesländern ist das anders.

Nick
21 Tage zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

Die Schill-Partei hat in Hamburg Regierungsverantwortung wahrgenommen.

Walter Hasenbrot
21 Tage zuvor
Antwortet  Nick

Die Schill-Partei war nicht gesichert rechtsextrem oder rechtsextremer Verdachtsfall. Sie kam nie auf 37 Proezent der Stimmen.

Widerlich war sie natürlich trotzdem. Sie hatte mit Schill auch wie die AfD für rechtsextreme und rechtspopulistische Parteien typisch zwielichtige Mitglieder.

unverzagte
20 Tage zuvor
Antwortet  Fridolin

Ja, die Schill-Partei galt als sehr rechts. Hat der sich nicht nach Südamerika abgesetzt ? Können Höcke und Co nicht auch…?

unfassbar
20 Tage zuvor
Antwortet  unverzagte

Schill war auch bei PromiBB.

Mika BB
21 Tage zuvor
Antwortet  Redaktion

„ In ostdeutschen Bundesländern ist die AfD mittlerweile stärkste politische Kraft – das ist schon nochmal ein Unterschied.“

Das erklärt freilich, warum man lieber mit dem Finger gen Osten zeigt: Man selbst hat das Problem nicht und wird es auch nie bekommen…

Warten wir einfach ab: das angekündigte Halbieren der AfD hat ja bisher nicht so gut geklappt.

Nick
21 Tage zuvor
Antwortet  Redaktion

Entschuldigung, die DDR gibt es seit fast 40 Jahren nicht mehr.

potschemutschka
21 Tage zuvor
Antwortet  Redaktion

Ich wusste gar nicht, dass Kaiserslautern und Gelsenkirchen in Ostdeutschland liegen. Oder sind so viele Ossis dorthin abgewandert?
https://www.swr.de/swraktuell/wahlen/bundestagswahl/bundestagswahl-afd-hochburg-in-kaiserslautern-gelsenkirchen-analyse-100.html

Rainer Zufall
14 Tage zuvor
Antwortet  Redaktion

“Ist das eigentlich Realitätsverweigerung?”
Jup, seit ca. 35 Jahren…

Walter Hasenbrot
20 Tage zuvor
Antwortet  potschemutschka

Es ist nicht seriös statistische Spitzen im Westen mit dem Durchschnitt im Osten zu vergleichen.

Im Osten gibt es statsitsche Spitzen, die sehr viel höher liegen als Kaiserslautern oder Gelsenkirchen.

Bei der letzen Bundestagswahl kam die AfD in Gelsenkirchen zu m Beispiel auf 24,7 Prozent (Das ist sehr weit von den landesweiten Umfrageergebnissen in merheren östlichen Bundesländern entfernt. Dort erreicht die AfD durchgängig mehr als 30 Prozent und bewegt sich zum Teil auf die 40 Prozent zu.)

In Schönwalde kam die AfD hingegen auf 58 Prozent bei der letzten Bundestagswahl.

Ein Teil des Problems im Osten, ist ,dass viele sich dem Problem nicht stellen wollen. Viele begnügen sich so wie Sie damit, es zu relativieren.

Mika BB
19 Tage zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

„ Es ist nicht seriös statistische Spitzen im Westen mit dem Durchschnitt im Osten zu vergleichen.“

Es ist nicht seriös, mit Strohmännern zu werfen. Potschemutschka hat hier garnichts verglichen, sondern auf bestehende Fakten hingewiesen.

„ Viele begnügen sich so wie Sie damit, es zu relativieren.“

Es ist ebenfalls nicht seriös, ad hominem „zu argumentieren“.
Und ganz speziell für Sie: Es ist keine Relativierung des Problems des zunehmenden Rechtsrucks im Osten, wenn man darauf hinweist, dass der Rechtsruck ein gesamtdeutsches (und übrigens weltweites) Problem ist. Relativierend wäre: „Ist doch nicht schlimm, dass der Zulauf zur AfD im Osten immer stärker wird. Passiert doch überall, auch im Westen“. Das sagt hier bisher aber keiner: gern noch mal nachlesen.

Walter Hasenbrot
18 Tage zuvor
Antwortet  Mika BB

Es passiert eben nicht im selben Maße im Westen. Schauen Sie sich die Zahlen doch an, die ich jetzt schon mehrfach angeführt habe.

Das Falsche trotzdem immer wieder zu behaupten, ist eben dieses Relativierung, von der ich sprach.

(Und selbstverständlich hat potschemutschka einen Verlgeich angestellt. Dazu muss man nicht explizit sagen: “Ich vergleiche…” Und auch dieser Vergleich sollte der Relativerung dienen.)

Gestern haben in Düsseldorf 7000 Menschen gegen einen Auftritt Höckes demonstriert. Wann sind das letzte Mal 7000 Menschen in Thüringen gegne die AfD auf die Straße gegangen? (An die 100.000 Demonstranten in Düsseldorf nach dem Remigrations-Treffen der AfD könnte man auch erinnern. Wo waren ähnlich große Dmeonstrationen im Osten?

Mika BB
21 Tage zuvor
Antwortet  Redaktion

Zu Millionen. Solche wie mich. Da hab ich doch tatsächlich Werte wie Ehrlichkeit, sich nicht wegducken, Achtung vor dem und Liebe zum Leben, Nächstenliebe, Solidarität, Familiensinn, Anstrengungsbereitschaft und „zu sich stehen“ weitergegeben – so, wie meine Eltern zuvor an mich.

Ist es Ihre Absicht, diesen Ihren Satz so klingen zu lassen, als könnten DDR – sozialisierte Eltern nur “Werte” wie Autoritätshörigkeit, Untertanentum und Despotengehabe (je nach Stand in der DDR) weitergeben können?

Mika BB
19 Tage zuvor
Antwortet  Redaktion

„ In Ostdeutschland gab es aber keine Studenten- und Bürgerrechtsbewegung (aus nachvollziehbaren Gründen), also auch keine Aufarbeitung des Autoritarismus.“

Das ist eine Diskussion, die ich lieber in Real Life mit Ihnen führen würde, da ich sonst Hornhaut auf den Fingerkuppen bekomme. Nur ganz kurz: sehen Sie sich einfach mal die Verteilung von Ex(?)- Nazis in Führungspositionen und an Universitäten in der BRD und in der DDR in den 70ger Jahren an.

Was die von Ihnen so bezeichnete „Demokratieseeligkeit“ in Bezug auf die Baseballschlägerjahre betrifft: die Baseballschlägerjahre sind die gesamtdeutschen 90er mit Hoyerswerda und Rostock Lichtenhagen, aber auch Mölln und Solingen (1993). Die Nazis aus dem Westen haben den Osten nach der Wende mit Geld und Ideologie geradezu geflutet – die gesellschaftlichen Verwerfungen mit der Massenarbeitslosigkeit und Zukunftsangst boten sich geradezu dafür an. Gern mal die Erinnerungen eines Ingo Hasselbachs dazu lesen.

Es bleibt meiner Ansicht nach dabei: diesesRattenrennen „Ihr im Osten seid viel schlimmer als wir“ führt nur dazu, den Rechtsextremismus im Westen zu verharmlosen, ja zu ignorieren.

Mika BB
19 Tage zuvor
Antwortet  Redaktion

Wie kommen Sie auf: „ Es geht doch nicht um Schuld.“? Ich stelle keine Schuldfrage.

„ Es geht erst einmal darum, Probleme festzustellen (wie soll man sie sonst lösen)? “

Sehe ich genauso.

„ Und da hat Ostdeutschland offensichtlich andere als der Westen.“

Das sehe ich anders, zumindest was die AfD betrifft. Wie gesagt: abwarten. Vor 5 Jahren hätten Sie mich als irre bezeichnet, wenn ich gesamtdeutsche Zustimmungswerte von 20% zur AfD prognostiziert hätte.

Aus einem aktuellen Paper der Amadeu Antonio Stiftung:

„ Nach wie vor ist die AfD in Ostdeutschland am stärksten und das mit Abstand. Doch nun lediglich auf den Osten zu schauen, wäre fatal. Denn auch im Westen holt die AfD auf. Teilweise sind die Zustimmungswerte in westdeutschen Bundesländern so hoch, wie in ostdeutschen bei der Bundestagswahl 2021. Die AfD holt hier also auf. So hatte die AfD in Mecklenburg-Vorpommern bei der Bundestagswahl 2021 ein Ergebnis von 18 Prozent erzielt. In Bayern, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Baden-Württemberg liegt die AfD bei dieser Bundestagswahl bereits über 18 Prozent, in Niedersachsen und Hessen liegt die AfD mit 17,8 Prozent fast genau auf dem Niveau von Mecklenburg-Vorpommern von 2021. Der Westen hinkt dem Osten bei der Zustimmung zur rechtsextremen AfD also nur knapp 4 Jahre hinterher und holt immer schneller auf.“

Gern selbst reinlesen:
https://www.amadeu-antonio-stiftung.de/analyse-der-westen-hinkt-dem-osten-bei-der-afd-zustimmung-nur-knapp-4-jahre-hinterher-133345/

Mika BB
19 Tage zuvor
Antwortet  Redaktion

PS: Wenn man Gründe für die AFD-Erfolge im Osten benennen will, reicht es halt nicht, auf die DDR-Sozialisation zu verweisen. Da kommt manches zusammen und muss ebenfalls beachtet werden, wie eben das Engagement der bundesdeutschen Altnazis nach der Wende im Osten, welche die Umbruchsituation im Osten genutzt haben, genauso wie das Versagen der Politik, welche sich jetzt! rühmt, über 30 Jahre nach der Wende die Tarifverträge im ÖD in Ost und West anzugleichen, und den Osten bisher gekonnt weitestgehend ignoriert hat.

Mika
21 Tage zuvor
Antwortet  Redaktion

Jupp. Ich bin total töpfchengestört, so wie alle Ex-DDR-Bürger.

Herr Renz – Polster ist KINDERARZT, kein Soziologe oder Pädagoge. Natürlich kann er seine diesbezügliche Meinung darlegen, einen Blog betreiben und Bücher zum Thema schreiben. Das bedeutet jedoch nicht, dass diese seine Meinung den Stand der Wissenschaft zum Thema repräsentiert.

Mein Problem mit dem ständigen: „Gucke, Herbert, die im Osten…. Denen muss man jetzt schon per Gesetz sagen, dass die gegen verfassungsfeindliche Äußerungen vorgehen müssen. Is ja auch klar, alles Diktatursozialisierte, Nazis und dümmliche Mitläufer dort – die raffen das ja sonst nicht, wenn man‘s ihnen nicht deutlich sagt, ge Herbert?“ ist eher, dass beim Hinweis auf den Osten die beginnende braune Suppe im Westen ignoriert wird, weil: lieber redet man übers schmuddelige Nachbarkind als eigene Nabelschau betreiben zu müssen. Ich mach mir einfach Sorgen, wenn ich auf absolute Zahlen schau. Und mich nervt, dass mit jeder dieser Bemerkung all diejenigen Menschen als nonexistent abgetan werden, die sich dort jeden Tag wieder und wieder für Demokratie einsetzen. Im keinem Bundesland im Osten

Ich bin nicht beleidigt, ich bin besorgt.

potschemutschka
20 Tage zuvor
Antwortet  Mika

🙂

Walter Hasenbrot
20 Tage zuvor
Antwortet  Mika BB

Eigentlich hat niemand mit dem Finger gen Osten gezigt. Eigenlich war es ganu umgekehrt. Sofort kam ein Kommenatr mit dem Tenor: “Aber schaut mal nach Westen.”

Ich finde es problematisch, wenn diejenigen mit dem größten Problem mit Rechtsextremismus abwiegeln, statt sich klar zum Problem zu bekennen.

Das ist wahrscheinlich auch ein Grund, weshalb der Erlass notwendig wurde.

Mika BB
20 Tage zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

Sie meinten also mit: „ Schade, dass so ein Erlass in manchen Bundesländern offenbar notwendig ist.“ alle Bundesländer, neue wie alte? Na dann freu ich mich, das Sie das Problem tatsächlich als gesamtdeutsches anerkennen. So wie ich und all die Foristen hier, die letzteres unterstützen.

ed840
21 Tage zuvor
Antwortet  Mika BB

In manchen (übrigens auch den sogenannten „alten“) Bundesländern wäre das ebenfalls notwendig

Ich denke auch, dass es solche Regelungen eigentlich in allen Bundesländern nicht schaden könnten.

Vorbeugen ist m.M. besser als Nacharbeiten

Mika BB
21 Tage zuvor
Antwortet  ed840

Sehe ich auch so. Sich auf die Schulter klopfen und sagen: „sieh mal da, die Schmuddelkinder wieder“ spielt nur den Rechten in die Hände.

Rainer Zufall
21 Tage zuvor

Gesichert Rechtsextreme an Schulveranstaltungen einladen, inwiefern soll dies mit dem Beutelsbacher Konsens vereinbar sein? Etwa hoffen, dass die an diesem Tag ihre verfassungsfeindlichen Positionen nicht haben? (augenroll)

“Lehrkräfte können sich darauf verlassen, dass ihr Engagement für Demokratie, Menschenwürde und Grundrechte ausdrücklich gewollt, notwendig und geschützt ist.”
Nicht, wenn Rechtsextreme in der Regierung sind…
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-bildungspolitik-didacta-100.html

Mit Blick auf die heutigen USA, was soll Deutschlands Ausrede sein, schon wieder Rechtsextremist*innen “entzaubern” zu wollen?
https://www1.wdr.de/stichtag/stichtag2894.html

Steißtrommler
21 Tage zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Gesichert Rechtsextreme an Schulveranstaltungen einladen, inwiefern soll dies mit dem Beutelsbacher Konsens vereinbar sein?

Das könnte man durchaus unter

Das Kontroversitätsprinzip verlangt, dass Themen, die in Politik, Gesellschaft oder Wissenschaft umstritten sind, auch im Unterricht als kontrovers dargestellt werden.
verstehen!
Nicht der bequemste Weg, aber vielleicht der beste. Wenn man gute Leute am Start hat, die smart auftretenden Extremisten das Wasser abgraben können.

Mika BB
21 Tage zuvor
Antwortet  Redaktion

Ich lad mir die Heidi und den Gregor dazu ein. Erstere redet so schnell, dass AfDler ihr nicht folgen können, und letzterer ist dermaßen intelligent, dass jegliche Gegenrede eines AfDlers nur lächerlich wirkt. Lustig wirds dann allemal. also für uns, nicht für die AfD.

Steißtrommler
20 Tage zuvor
Antwortet  Redaktion

Das ist halt die Kunst des guten Politikers: Die Zuhörer von seinem eigenen Standpunkt zu überzeugen!
Ausgrenzen: Wird gemacht, der Erfolg ist dürftig. Die AfD sitzt unsichtbar immer dabei.
Verbotsverfahren: Sollte es überhaupt je in die Gänge kommen, wie viele Landtags- und auch Bundestagswahlen sind bis dahin ins Land gegangen?
Eine vierte Idee habe ich nicht parat.

unfassbar
20 Tage zuvor
Antwortet  Redaktion

Ich wäre ja eher dafür, die Gründe anzugehen, die die Menschen zur AfD treiben.

dickebank
19 Tage zuvor
Antwortet  Redaktion

Nun ja, die CDU schafft es ja nicht einmal die CSU zu integrieren.

Rainer Zufall
14 Tage zuvor
Antwortet  unfassbar

Stattdessen rennen Populist*innen den Lügen der Rechtsextremen hinterher:

Überlastete Hilfsstrukturen der Kommunen?
Keine Arbeit gefunden?
Wirtschaft hat zu wenige Fachkräfte?
Lehrkräftemangel?
Zu wenige Kitaplätze?
Demografischer Wandel?
Wohnungsmangel?
Inflation?
Müssen alles die Ausländer schuld sein. (augenroll)

Ist schon seltsam, was sich die AfD dabei denkt…
Aber die Frage, wessen Kriegstreiberei die Menschen aus Syrien nach Europa trieb, nun Menschen aus der Ukraine, wessen Angriffskrieg zudem die Inflation in die Höhe trieb, wessen staatlichen Trollfabriken die sozialen Medien mit Desinformation fluten und wer jeglichen Einfluss ausnutzt, Europa zu schwächen bspw. durch die Finanzierung demokratiefeindlicher Parteien…
Achja, deshalb sind für die AfD wohl die Ausländer schuld 😉

Rainer Zufall
14 Tage zuvor
Antwortet  Steißtrommler

“Das ist halt die Kunst des guten Politikers: Die Zuhörer von seinem eigenen Standpunkt zu überzeugen!”
DEMOKRATISCHER Politiker*innen 😉

Laden wir Islamist*innen zum Gespräch ein oder rufen wir die Polizei?
Warum sollten rechtsextreme, putinhörige Demokratiefeinde an einem Gespräch interessiert sein? Die haben keine Antworten und verachten die offene, freie Gesellschaft im Rechtstaat.
Die hauen Ihre Tiktok-Schnipsel raus und fertig.

Das es Zeit für einen gründliches Verbotsverfahren bedarf, ist Voraussetzung, kein Nachteil – Rechtstaat und so 😉

Corinna Gonest- Miss 71%
21 Tage zuvor
Antwortet  Steißtrommler

Grundgesetz, Schulgesetz und Dienstrecht VERLANGEN ein aktives Eintreten für die FDGO und gegen verfassungsfeindluche Positionen und Bestrebungen. Und deshalb haben gesichert rechtsextreme Positionen und Personen bei Schulveranstaltungen nichts zu suchen. Sie und ihre Positionen sind eben NICHT gleichwertig kontrovers zu anderen zu setzen!
Lesen Sie sich mal genauer ein zum Beutelsbacher!

Steißtrommler
20 Tage zuvor

Lesen Sie sich mal genauer ein zum Beutelsbacher!
Das habe ich gerade gerne noch einmal getan, Wikipedia war meine Quelle.
Zunächst einmal geht es um UNTERRICHT. Wen ich in meinen Unterricht einlade, entscheide ich selbst. Einen Politiker hatte ich noch nie am Start.

Zur Kontroversität:

Das Gebot der Kontroversität (auch: Gegensätzlichkeit) zielt ebenfalls darauf ab, den Schülern freie Meinungsbildung zu ermöglichen. Was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, muss auch im Unterricht kontrovers erscheinen. Seine eigene Meinung und seine politischen wie theoretischen Standpunkte sind dabei für den Unterricht unerheblich […]

Da steht nichts dazu, wer zu Schulveranstaltungen eingeladen werden darf.

Ganz wichtig für uns Lehrer und nicht im Sinne der AfD:

Beim Kontroversitätsgebot handelt es sich allerdings nicht um ein Neutralitätsgebot für die Lehrkraft.

Neben der Kontroversität geht der B. Konsens noch auf Schülerorientierung und Überwältigungsverbot durch den Lehrer ein.
Das ist alles! Simpel, verständlich, keine Raketenwissenschaft.

Mein Fazit: Einladungen an Politiker in die Schule im Sinne von Unterrichtsveranstaltungen sind grundsätzlich mit Vorsicht zu genießen, auf jeden Fall im Vorfeld von Wahlen.
(Damit meine ich ausdrücklich nicht die Grußworte der Bürgermeisterin an die Abiturienten!)

Sollten sie zu Podiumsdiskussionen in ein Schulgebäude eingeladen werden, könnte es sinnvoll sein, alle für die Wahlen und kommenden Landtage relevanten Parteien zu berücksichtigen.
Eine Oldtimerfahrerpartei mit 0,3% Volumen gehört nicht unbedingt dazu. Eine AfD mit 37% dagegen muss man ernst nehmen.
Den Kopf in den Sand zu stecken hilft da nicht.

Rainer Zufall
20 Tage zuvor
Antwortet  Steißtrommler

Kontroversitätsprinzip bedeutet nicht, Rexhtsextreme, Islamist*innen, Linksextreme oder sonstige Verfassungsfeinde einzuladen 😉

Walter Hasenbrot
20 Tage zuvor
Antwortet  Steißtrommler

Positionen, die gegen das Grundgesetz verstoßen, sind nicht im Sinne des Beutelsbacher Konsenses kontrovers.

In allen Bundesländern, in denen die AfD als gesichert rechtsextrem gilt, darf sie selbstvertändlic nicht in Schulen eingeladen werden.

Steißtrommler
20 Tage zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

Positionen, die gegen das Grundgesetz verstoßen, sind nicht im Sinne des Beutelsbacher Konsenses kontrovers.

Schön wär’s. Alle Positionen, die in der aktuellen Politik eine Rolle spielen, fallen unter das Kontroversitätsgebot.
Genauer: Alle Positionen, die Ihre Schüler im Unterricht einnehmen, fallen unter das Kontroversitätsgebot. Sonst ergäbe der Konsens gar keinen Sinn.

Der B. Konsens geht mit im Übrigen keinem Wort auf Extremismus, auf Neutralität der Lehrkräfte oder gar auf Grundgesetz ein; er gibt nur Leitlinien vor, die Schüler im Sinne einer demokratischen Gesellschaft zur Bildung einer eigenen Meinung und zur Mündigkeit zu befähigen.

Walter Hasenbrot
20 Tage zuvor
Antwortet  Steißtrommler

Nein, das ist nicht so. Auch wenn der Beutelsbacher Konsens nicht explizit auf das Grundgesetz oder Extremismus eingeht, muss er natürlich im Rahmen der geltenden Gesetze interpretiert werden.

Extremistische Positionen gelten deshalb im Sinne des B.K nicht als kontrovers, da sie ohnehin schon durch das Grundgesetz als legitime Position ausgeschlossen sind. “Kontrovers” heißt im Sinne des B.K. immer “kontrovers im weiten Rahmen des Grundgesetzes”.

Wer im Unterricht so tut, als wären auch extremistische Postionen legitim und mit offenem Ausgang zu diskutieren, kommt seinem Erzeiungsauftrag als Lehrkraft nicht nach.

Schotti
21 Tage zuvor

Ist inhaltlich vollkommen richtig, kommt jedoch etwas spät. Was mir missfällt ist, dass die CDU hier mal wieder sehr viel von den Lehrkräften fordert, selbst aber ihrer demokratischen Verantwortung nicht nachkommt. Es gibt in Sachsen-Anhalt keine Arbeitszeiterfassung und auch keine amtsangemessene Besoldung, obwohl das mehrfach durch unsere höchsten Gerichte angemahnt wurde. Bedeutet, die CDU verletzt hier selbst grundlegende demokratische Prinzipien. Also erstmal vor der eigenen Haustür kehren.

Fridolin
21 Tage zuvor
Antwortet  Schotti

Ihre angestellten Kollegen wünsche sich übrigens die Übertragung der amtsangemessenen Besoldung auf ihre Gehälter.

Die Arbeitszeiterfassung muss gerichtlich für die Angestellten erfolgen, für die Beamten muss es “anders” organisiert werden.

447
21 Tage zuvor

Ich bin überrascht – war das nicht schon immer so?

Hysterican
21 Tage zuvor

Tja, dieser Erlass ist sicherlich sinnvoll – v.a. in Anbetracht der politischen Agitation seitens der Affen futtern Datteln gegen LuL, die offensiv gegen kryptofaschistische Aussagen und Aktionen der blauen Politschlümpfe vorgehen und klare Stellung beziehen. (Meldeportale, Verunglimpfungen, schlecht verdeckte Drohungen usw)
Was einen ernüchtert ist die erwartbare Reaktion der Blauen, wenn sie bei der Wahl die deutliche Mehrheit und damit Zugang in die Regierung bekommen …. die werden doch als erstes genau solche Erlasse kippen und versuchen, ihre rechtextremen Positionen zu verbreiten, zu stärken und erlasstechnisch abzusichern.

Karl Heinz
21 Tage zuvor

gibt es da auch einen Handreichung, was genau alles unter
verfassungsfeindliche, rassistische oder menschenverachtende Positionen”
fällt?

man erinnere sich – das Sylt-Video war dann doch nur Meinungsfreiheit…

Walter Hasenbrot
20 Tage zuvor
Antwortet  Karl Heinz

Das stimmt ja nun so auch nicht.

Es gab eine Verurteilung wegen des Zeigens des Hitlergrußes.

Abgesehen davon kann eine Parole auch dann rechtsextrem sein, wenn sie nicht strafbar ist.

In Deutschland sind extremistische Äußerungen nämlich nicht per se strafbar. Sonst säße ja die halbe AfD im Gefängnis.

Fräulein Rottenmeier
21 Tage zuvor

Schon alleine diese Diskussion zeigt schon, wie sinnvoll dieser Erlass ist. Dort wird genau erklärt, wie eine LK sich zu verhalten hat. Und nein, Gesetze sind nicht selbsterklärend, sie bedürfen in den meisten Fällen nähere Erläuterungen und ggf. Zuspitzungen.
Ich erlebe jeden Tag, wie unsicher meine mir anvertrauten LuL sind, wenn es um rechtliche Fragen geht…..Z.B. die Annahme von Geschenken…..da gibt es LuL, die behaupten, man dürfe so gar nichts annehmen….was im Übrigen nicht stimmt. Laut Erlass sind Geschenke bis 20 € als Gemeinschaftsgeschenk der Klasse legitim…..auch gebackene Plätzchen, kleine Blumensträuße etc. sind es…..aber natürlich kein Reisegutschein….
Viele LuL sind der Meinung, dass der Beutelsbacher Konsens zur politischen Neutralität verpflichtet und der Lehrer verfassungsfeindlichen Aussagen nicht entgegensetzen dürfe…..auch das ist nicht richtig….

Also ja, Erlasse sind sinnvoll und oft höchst notwendig….