Start Praxis Verfassungsfeindliche Symbole im Klassenraum zu zeigen, soll (endlich) Straftat werden 

Verfassungsfeindliche Symbole im Klassenraum zu zeigen, soll (endlich) Straftat werden 

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BERLIN. Hitlergruß im Klassenraum oder ein Hakenkreuz auf der Schultoilette – bislang können solche Vorfälle strafrechtlich oft nicht verfolgt werden, weil Schulen juristisch nicht als öffentlicher Raum gelten. Eine Initiative der Thüringer Landesregierung will diese Lücke im Strafrecht schließen. Der Bundesrat hat den Vorstoß nun unterstützt. Auch der israelische Botschafter begrüßt das Signal.

Kein Bagatelldelikt. (Symbolbild.) Illustration: Shutterstock

Der Bundesrat hat einer Initiative aus Thüringen zugestimmt, die das Verwenden verfassungswidriger Symbole und Gesten an Schulen künftig strafrechtlich verfolgen will. Damit wächst der Druck auf die Bundesregierung, das Strafrecht entsprechend anzupassen. Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt (CDU) sagte nach der Entscheidung in Berlin: „Wir erwarten von der Bundesregierung jetzt, dieser Initiative auch in der Bundesgesetzgebung zu folgen.“

Hintergrund ist eine juristische Besonderheit: Nach derzeitiger Rechtslage greift der Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nach Paragraf 86a des Strafgesetzbuches in der Regel nur im öffentlichen Raum. Der Klassenverband einer Schule gilt jedoch rechtlich nicht als Öffentlichkeit. Dadurch bleiben Vorfälle wie das Zeigen des Hitlergrußes oder das Verwenden von Hakenkreuzen im schulischen Kontext häufig straflos.

Mit der geplanten Gesetzesänderung soll diese Lücke geschlossen werden. Voigt erklärte, damit werde deutlich gemacht, „dass Antisemitismus an den Schulen keinen Platz hat“. Zugleich gehe es darum, Schülerinnen und Schüler zu schützen und Grenzen zu markieren. „Wir wollen unsere Kinder und Jugendlichen schützen, ihnen aber auch deutlich machen, dass es Konsequenzen hat, wenn man den Hitlergruß zeigt oder das Hakenkreuz ritzt“, betonte der CDU-Politiker.

„Es geht letztendlich darum, Lehrerinnen und Lehrern ein Werkzeug in die Hand zu geben, um zu sagen, bis hierher und nicht weiter“

Thüringens Justizministerin Beate Meißner (CDU) begründete den Vorstoß mit einer zunehmenden Zahl rechtsextremer Vorfälle an Schulen. Das betreffe nicht nur Thüringen, sondern auch andere Bundesländer. Nach Angaben ihres Ministeriums wurden im Freistaat im Jahr 2021 insgesamt 49 Fälle registriert, in denen Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen an Schulen verwendet wurden. Im vergangenen Jahr waren es bereits 173.

Die geplante Änderung des Strafgesetzbuchs ziele nicht darauf ab, Kinder zu kriminalisieren oder möglichst harte Strafen zu verhängen, betonte Meißner. „Es geht letztendlich darum, ein Gesetz der Realität, der gesellschaftlichen Entwicklung anzupassen und Lehrerinnen und Lehrern ein Werkzeug in die Hand zu geben, um zu sagen, bis hierher und nicht weiter.“

Auch außerhalb Thüringens beobachten Behörden eine ähnliche Entwicklung. In Nordrhein-Westfalen etwa ist die Zahl rechtsextremer Vorfälle an Schulen nach Angaben des dortigen Bildungsministeriums deutlich gestiegen. 2023 wurden 277 Fälle registriert, im Jahr darauf bereits 452.

„Wenn man jemanden bestraft, der nicht einsieht, dass er etwas falsch gemacht hat, bringt das niemanden weiter“

Die Debatte über strafrechtliche Konsequenzen wird in den Schulen selbst unterschiedlich bewertet. Der Schulleiter des Berufskollegs für Technik und Informatik in Neuss, Edelbert Jansen, sieht einem WDR-Bericht zufolge strafrechtliche Verschärfungen skeptisch. Nachdem an seiner Schule ein Hakenkreuz an eine Flurwand geschmiert worden war, entfernten Schulleitung und Schülervertretung die Schmiererei gemeinsam. Die beschädigte Stelle blieb sichtbar; darüber wurde eine Gedenktafel angebracht. „An dieser Stelle befand sich ein Zeichen des Hasses. Wir haben es entfernt“, heißt es dort. Ein QR-Code führt zu einer Petition gegen Hass und Extremismus.

Jansen setzt vor allem auf pädagogische Aufarbeitung. „Mir ist es in meiner Rolle als Schulleiter egal, ob so etwas im öffentlichen Raum stattfindet oder nicht. Ein Hakenkreuz auf der Schultoilette ist genauso schlimm wie eines an der Schulmauer“, sagte er dem WDR. Strafrechtliche Sanktionen hält er nicht unbedingt für den wirksamsten Ansatz. „Wenn man jemanden bestraft, der nicht einsieht, dass er etwas falsch gemacht hat, bringt das niemanden weiter.“

Andere Stimmen aus dem Bildungsbereich sehen in einer möglichen Gesetzesänderung jedoch ein wichtiges Signal. Die Schulleitungsvereinigung Nordrhein-Westfalen empfiehlt, den Vorstoß ernsthaft zu prüfen. Vorstandsmitglied Reto Stein erklärte gegenüber dem WDR: „Wenn entsprechende Handlungen außerhalb von Schule strafbar sind, ist es schwer vermittelbar, dass dies innerhalb einer Schulklasse nicht in gleicher Weise gilt.“ Strafrecht könne pädagogische Arbeit zwar nicht ersetzen, aber „eine klare gesellschaftliche Grenze markieren und Schulen in schwierigen Einzelfällen unterstützen“.

Auch Israels Botschafter in Deutschland, Ron Prosor, begrüßte die Initiative aus Thüringen. „Wenn wir gegen Antisemitismus auftreten wollen, dann sind diese Schritte strategisch, nicht nur taktisch“, erklärte er. Es dürfe nicht geduldet werden, dass Jugendliche muslimischen, christlichen oder jüdischen Glaubens Angst haben müssten, in der Schule von Gleichaltrigen unter Druck gesetzt zu werden.

Die nordrhein-westfälische Antisemitismusbeauftragte und frühere Schulministerin Sylvia Löhrmann verwies zugleich darauf, dass Schulen bereits heute über rechtliche Möglichkeiten verfügen, auf extremistische Vorfälle zu reagieren. „Schulen sind keine rechtsfreien Räume“, sagte sie dem WDR. Lehrkräfte könnten bei strafrechtlich relevantem Verhalten Anzeige erstatten. Darüber hinaus ermögliche das Schulrecht erzieherische Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen. Entscheidend sei, dass diese Instrumente konsequent genutzt würden. News4teachers / mit Material der dpa

Studie: Ein Drittel der Jüngeren offen für rechtsextreme Ideologien – Wissenschaftler fordert politische Bildung schon in der Grundschule

 

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Opossum
1 Monat zuvor

Der Sohn meiner belarussischen ex Kollegen hat einem Freund den Unterschied und die Ähnlichkeiten zwischen UdSSR und nazi Deutschland auf dem Hamburger Schulhof erklärt und hat Hammer und Sichel und Hakenkreuz auf dem Boden mit Kreide dazu gemalt. Als die Pause zum Ende war, hat er alles versucht mit dem Fuß zu löschen. Das Resultat: seine Eltern wurden in die Schule gerufen und trotz allen Erklärungen hat der junge einen Vermerk in seine Schulakte bekommen… Das haben nicht mal unsere deutsche Kollegen verstanden.
Jetzt wäre es sogar ein Straftat…

Opossum
1 Monat zuvor
Antwortet  Redaktion

Differenzierung wäre trotzdem immer gut.
In meiner Heimat ist es erlaubt, Hakenkreuz zb zu malen, wenn es keine Propaganda ist und zwecks Erklärung dient. Das es in dieser Schule absolut keine Rolle spielt, auch wenn das Kind seit halbes Jahr in DE war, ist für mich befremdlich.

Opossum
1 Monat zuvor
Antwortet  Redaktion

Ich bin für die Integration aller Flüchtlingen. Über ausschließlich Muslime haben Sie selber ausgedacht.

Integration muss auch vernünftig sein. Ich denke, die neu eingebürgerte Deutstche haben kein Schuldgefühl wegen des WK2 und es ist gut so. Und die Sachen, die mit Faschismus und Nazismus zu tun haben, soll man besprechen dürfen und sogar zeigen, wenn es die Erklärung mit sich bringt.

Der Junge ist übrigens zurück nach Belarus gezogen. Solche ungerechte Entscheidungen und Youtube Videos als Erklärungen in Matheunterricht haben ihn nicht überzeugt.

Opossum
1 Monat zuvor
Antwortet  Redaktion

Die Eltern arbeiten in DE und pendeln regelmäßig zwischen Ländern, das Kind geht in die Schule zu Hause, wohnt mit Großeltern.

KZ Gedenkstätte, spezielle Museen haben wir in Belarus besucht, danke. Viele Bücher im Literaturunterricht wurden gelesen, Geschichten von Großeltern gehört.

Bla
1 Monat zuvor
Antwortet  Opossum

Als Lehrkraft [hier im Bereich Geschichte] darf/muss ich das in meinem Rahmen des Unterrichts sinnvoll und transparent gestalten. Ich sehe ehrlicherweise keinen Grund, warum SuS das auf den Schulhof schmieren sollten/müssten.
Sie können gerne zu mir kommen und wir behandeln das dann sinnvoll und ernst im Unterricht. Das ist mein Job. Und dazu kenne ich den Rahmen und wurde dazu ausgebildet und fortgebildet. Den rechtlichen Rahmen dazu habe ich ebenfalls.

Zum Artikel:
“„Wenn man jemanden bestraft, der nicht einsieht, dass er etwas falsch gemacht hat, bringt das niemanden weiter.“”

Das kommt stark auf den Kontext an.
Sind die Strafen hoch genug? Dann bringt das was. Auch wenn SuS/Menschen das nicht einsehen. Es dämmt zumindest “Ausbreitung” (der Symbolik) ein.
Bei Straftaten sowieso. Ansonsten wären die Gefängnisse auch ziemlich leer und die Straftaten noch mehr … Wenn nur jeder bestraft werden würde, der das auch einsieht … Macht keinen Sinn in dem Kontext dann.
Also: Welche Strafen generell? Wir Handhabung? Wer beurteilt das? Usw. usf. Hier fehlt dann der SINNVOLLE Kontext/Zusammenhang/Erwartungen.

Dazu müsste man mir erklären, wie man das rechtlich definiert. Hatte ich entweder überlesen … Oder stand nicht drin.
Im Bereich der Schule als “private Veranstaltung”, “öffentliche Veranstaltung” und “Grenzbereich/Grauzone” kennen sich meiner Erfahrung nach sogar viele Schulleitungen nicht/zu wenig aus. Da bin ich ja mal gespannt … Ob man über diese “Definition” das stemmen kann und “möchte”. Haha. Ist nämlich bei weiten nicht so unkompliziert, wie sich das manche so “Wünschen/Erdenken”.

Opossum
1 Monat zuvor
Antwortet  Bla

Das ist sehr nett, dass Sie das Thema mit den Kindern besprechen würden. Allerdings möchten Kinder manchmal unter sich einige Themen besprechen. Ich finde es absolut normal. Kindern in Deutschland kann es auch interessant sein, die Geschichte seitens postsovjetischen Ländern zu hören, wo übrigens nazisymbole auch verboten sind, wenn sie als Propaganda dienen (also der Kontext ist wichtig).

Dem Kind in diesem Fall zu unterstellen, faschistische Symbole zu verbreiten, ist merkwürdig.

Ich bin mir gewöhnt, dass man alle Themen überall besprechen kann. Auch Senioren, die bei uns vom Krieg betroffen wurden, haben dieses Thema mit uns offen besprochen. Deshalb verstehe ich nicht, warum man als Erklärung bestimmte Symbole nicht malen darf. Darf man sie nur in Büchern und Filmen zeigen?

Bla
1 Monat zuvor
Antwortet  Opossum

Ich würde das nicht nur besprechen. Ich bespreche das. Darüber hinaus die rechtlichen Rahmenbedingungen und warum ich das zeigen darf und sie eben nicht. Das verstehen Kinder ab einem bestimmten Alter sehr gut. Da muss das nichtmal “hohe Klassenstufe” sein.
Natürlich darf und sollte darüber gesprochen werden, warum das so ist und gerne auch als Diskurs, ob das [Verbot von Symbolen] “zu hart” und/oder sinnvoll ist. Selbstverständlich gehört auch das dazu.

Und das Thema dürfen sie ja besprechen – unter Kinder. Mit dem Wissen und den Bezug/Einordnung als Kind zu Kind. Dazu braucht es keine Symbolik. Die kann man dann durchaus den Lehrkräften überlassen. Wer sagt denn, dass die Kinder/Eltern das alles wirklich “richtig” einordnen? Viele können und machen das nicht.
Als zusätzliche Möglichkeit könnte man ggf. die Eltern/Großeltern auch einladen – wenn sie möchten. Dann kann man das etwas besser kontrollieren bzw. lenken.

“Dem Kind in diesem Fall zu unterstellen, faschistische Symbole zu verbreiten, ist merkwürdig. ”

Wenn das nicht sofort gelöscht wird und stehen bleibt, dann geschieht das. Ob das eine bewusste Sache ist – ist etwas anderes. Das Symbol ist jedoch dann (erstmal) da.
Ggf. gibt es dadurch dann auch eine “Weiterverbreitung”, weil es andere Kinder ohne Einordnung und Bezug sehen und “nachmalen”. Finden Sie das sinnvoll und “gut”?
Auch das sollte man natürlich hierbei bedenken.

Dem Kind zu unterstellen, dass es das bewusst stehen lassen würde und zeichnet. Das wäre durchaus “zu weitgehend”. Außer es gibt keinen Kontext. Dann muss man das unbedingt klären.
Wenn das Kind die Symbolik usw. “nur” erklären wollte, dann kann man das dementsprechend einordnen und besprechen. Das ist ggf. sogar ein Mehrwert ohne das Kind/die Kinder zu verurteilen.
Kommt hier auch auf das Alter und der geistigen Reife an.

“Ich bin mir gewöhnt, dass man alle Themen überall besprechen kann. Auch Senioren, die bei uns vom Krieg betroffen wurden, haben dieses Thema mit uns offen besprochen. ”

Ja, besprechen darf man das. Symbole sind halt – v. A. als “Privatperson” und im öffentlichen Rahmen – verboten.
Ob das “sinnvoll” ist oder nicht lässt sich streiten. Da haben Sie einen Punkt. Allerdings wird das ja auch immer wieder gemacht. Und das Verbot gilt weiterhin. Eingeschränkt durch Bezug und Kontext.

“Deshalb verstehe ich nicht, warum man als Erklärung bestimmte Symbole nicht malen darf. Darf man sie nur in Büchern und Filmen zeigen?”

Hierfür braucht man durchaus eine Genehmigung meines Wissensstandes nach. Klar fällt das auch je nach Land anders aus. Aber wenn man es im Theater oder Film (Deutsch) einsetzt, dann eben kontextbezogen und abgesichert – also genehmigt oder/und im gesetzlichen Rahmen.
Als Lehrkraft darf ich das in Geschichte bspw. durchaus kontextbezogen einordnen und verwenden. Hier gibt es gesetzlich den ausdrücklichen Rahmen.

Mannkannesnichtfassen
1 Monat zuvor
Antwortet  Opossum

Welchen anderen Sinn als Propaganda sollen solche Symbole denn haben?

Opossum
1 Monat zuvor

Mann kann diese Symbole bei Erklärungen, was Faschismus und Nazismus ist (war), benutzen. Es wäre auch Propaganda, aber gegen diese Ideologien.

Walter Hasenbrot
1 Monat zuvor
Antwortet  Opossum

Wie kommen Sie darauf, dass die Erklärung des Jugendlichen keine Rolle gespielt hat?

Ich habe nämlich nichts von irgendeiner Bestrafung gelesen.

Dass die Eltern in die Schule gerufen wurden (Im Rahmen einer Ordnungsmaßnahmenkonferenz?) ist vollkommen normal und richtig. Schließlich müssen auch die Eltern an der Erziehung ihres Kindes mitwirken und mit der Schule zusammenarbeiten. Und möglicherweise mussten auch die Eltern über die Rechtslage in Deutschland aufgeklärt werden.

Dass der Vorfall in derAkte des Schülers dokumentiert wird, ist auch völlig richtig. Schließlich muss im Fall einer Wiederholung dokumentiert sein, dass der Schüler schon früher verfassungsfeindliche Symbole verwendet hat.

Und noch einmal: Von einer Ordnungsmaßnahme oder Strafe haben Sie nirgends geschrieben.

Bla
1 Monat zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

So ist es.

Muxi
1 Monat zuvor
Antwortet  Redaktion

Was nichts daran ändert, dass möglicherweise eine Angstkulisse entsteht und das Thema gemieden wird, außer von denen, denen Sanktionen egal sind.

Könnte insgesamt nach hinten losgehen.

Rainer Zufall
1 Monat zuvor
Antwortet  Muxi

Shit! Am Ende könnten die Schüler*innen Angst haben, überall Hakenkreuze hinzuschmieren…

TheTeacher
1 Monat zuvor
Antwortet  Muxi

Ich halte es für sehr weit hergeholt, dass eine Angstkulisse endstünde, wenn man kein Hakenkreuz malen darf oder beispielsweise den Hitlergruß nicht zeigen darf, um über das Dritte Reich zu sprechen.

Muxi
1 Monat zuvor
Antwortet  TheTeacher

Es sind ja nicht nur solche klaren Schmierereien bzw. Gesten betroffen.
Ein unbedachter, offensichtlich spöttischer Satz und zack kommt ein Brief von der Staatsanwaltschaft. Genau das ist jetzt Jan Fleischhauer passiert. Oder davor Norbert Bolz.
Wenn man seine Worte vorher auf die Goldwage legen muss, ist die Angstkulisse da. Zumal es auch keine Liste von verbotenen Formulierungen gibt.

Walter Hasenbrot
1 Monat zuvor
Antwortet  Muxi
TheTeacher
1 Monat zuvor
Antwortet  Muxi

Der Bundesrat hat einer Initiative aus Thüringen zugestimmt, die das Verwenden verfassungswidriger Symbole und Gesten an Schulen künftig strafrechtlich verfolgen will.”

Da seht nichts von “spöttischen” Sätzen, was auch immer das sein soll. Ich muss gestehen, dass sich unsere Wortwahl offensichtlich unterschiedet. Ich habe noch nie irgendwelche “spöttischen”-Nazi-Sprüche gebraucht.

Rainer Zufall
1 Monat zuvor
Antwortet  Opossum

Was für Unterschiede schrieb er unter die Zeichen in ihrem total nicht erfundenen Beispiel? Oder sah er den einzigen Unterschied in der Symbolik?

Das mit der Straftat sehe ich persönlich problematisch, da jetzt alles auf (Würfelroll) die Eltern und die Polizei abgewälzt wird – funktioniert uneingeschränkt immer…
Aber wenn der Junge kein Problem darin sieht, kontextlos Hakenkreuze herumzuschmieren, ist der Akteneintrag doch ein ziemlich angemessenes Mittel, ihn auf Problematik aufmerksam zu machen – sofern er existiert 🙂

Walter Hasenbrot
1 Monat zuvor
Antwortet  Opossum

Die Schule hat mit dem Elterngespräch und der Dokumentierung des Vorfalls völlig richtig gehandelt.

Eine Strafe oder Ordnungsmaßnahme haben Sie nicht erwähnt.

Offenbar hat die Schule mit viel Augenmaß gehandelt.

Rainer Zufall
1 Monat zuvor

“Nachdem an seiner Schule ein Hakenkreuz an eine Flurwand geschmiert worden war, entfernten Schulleitung und Schülervertretung die Schmiererei gemeinsam.”
Einfach stark! 😀

“Wenn entsprechende Handlungen außerhalb von Schule strafbar sind, ist es schwer vermittelbar, dass dies innerhalb einer Schulklasse nicht in gleicher Weise gilt.“
Zum Beispiel Freiheitsberaubung der Kinder? 😛
Aber im Ernst, das obrige Beispiel zeigt den Unterschied: Schulen sind eine Gemeinschaft und da muss die pädagogische Arbeit weiterhin ansetzen, um Verbesserungen zu erzielen.
WENN die Politik Schulen gerne dabei unterstützen möchte, wie wäre es mit besserem Personalschlüssel, Schulsozialarbeit und genug Luft, um sich um die Menschen zu kümmern, anstatt den Lernstoff pressen zu müssen?

Schotti
1 Monat zuvor

Im Prinzip richtig, da Kinder jedoch erst ab 14 strafmündig sind, ändert sich in der Praxis eigentlich kaum etwas.

Rainer Zufall
1 Monat zuvor
Antwortet  Schotti

Genau. Welchen Sinn soll es machen, Kinder für etwas zu bestrafen, wenn die noch keine Einsichtsfähigkeit, geschweige Risikobewusstsein voll ausgeprägt haben?

Die würden entwicklungsbedingt die gleichen Fehler begehen, während die Erwachsenen – wider besseren Wissens – wirkungslos bestrafen, anstatt zu unterstützen, Prävention zu leisten und Opfer zu schützen

Biene
1 Monat zuvor
Antwortet  Schotti

Es gibt genügend 14-jährige, die diesen Mist machen. Beobachten Sie bitte die Wortmeldungen im Klassenzimmer. Da reicht oft eine Erklärung nichts, weil SuS hat ja angeblich “nichts falsch gemacht” (0,50€ pro Aussage und jede Lehrkraft hat zum Schuljahresende ein 14. Monatsgehalt). Übrigens ist auch einiges an bekannten rechtslastigen Modemarken wieder im kommen, da bitte auch drauf achten. Liebe KUMI-Sekretäre, die hier mitlesen, jetzt ist eure Zeit zu glänzen, haut die Fortbildungen dazu raus, 15/ Halbjahr wäre angemessen. Gerne auch in EUREN Urlaubszeiten von EUCH gehalten.

Muxi
1 Monat zuvor

Wenn ich jetzt in Rechnung stelle, dass gegen Jan Fleischhauer ermittelt wird, dann könnte man als Geschichtslehrer wirklich Angst bekommen wenn das Dritte Reich behandelt wird.
Bisher konnte man auf Vernunft und Maß der Ermittlungsbehören vertrauen, das Vertrauen reißen die aber gerade mit Anlauf ein.

Rainer Zufall
1 Monat zuvor
Antwortet  Muxi

Hat Herr Fleischhauer noch kein Schuldbewusstsein entwickelt, dass nicht ermittelt – es steht ja kein Urteil fest – dass Sie ihn da mit Kindern unter 14 Jahren mitführen?

Wen juckt es… ich meine natürlich: WAS Sprachverbote in Bayern? Ich dachte, sowas wendet sich nur gegen echte Gefahren wie das Gendern, aber bei Naziparolen hört der Spaß wohl auf – da könnte es ja echt jeden treffen 😛

Aber wenn Sie sich wahrhaftig große Sorgen machen, nicht die woke CSU wählen

TheTeacher
1 Monat zuvor
Antwortet  Muxi

Ihr Vergleich greift meines Erachtens zu kurz, da sie zwei unterschiedliche Sachverhalte mischen.

Für den Geschichtsunterricht gibt es im Strafrecht ausdrücklich eine Ausnahme. Zwar verbietet § 86a StGB grundsätzlich das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (z. B. NS-Symbole). Gleichzeitig enthält § 86 Abs. 3 StGB eine klare Ausnahme für Unterricht, Wissenschaft, Forschung sowie staatsbürgerliche Aufklärung und Berichterstattung über Geschichte.

Das bedeutet: Wenn solche Symbole oder Quellen im klaren historischen und kritischen Kontext verwendet werden, etwa bei der Analyse von Propagandaplakaten, Fotos oder Dokumenten aus der NS-Zeit, ist das rechtlich zulässig und seit Jahrzehnten gängige Praxis im Geschichtsunterricht.

Im Unterricht geht es um Aufklärung und Einordnung, nicht um Verherrlichung. Deshalb müssen Geschichtslehrer keine Angst haben, wenn sie das „Dritte Reich“ sachgerecht behandeln, im Gegenteil: Genau dafür ist diese gesetzliche Ausnahme geschaffen worden.

Als Geschichtslehrer habe ich deshalb keinerlei Angst, wenn ich die Zeit des Nationalsozialismus im Unterricht behandle.

Walter Hasenbrot
1 Monat zuvor

Schon zu meiner Schulzeit vor vielen Jahrzehnten wurde bisweilen Hakenkreuze in Tische geritzt. In der Regel hatte das keinen ideologischen Hintergrund. Eine strafrechtliche Verfolgung wäre in der Regel unangemessen gewesen.

Heute sind die Umstände aber anders als damals. Dass eine rechtsextreme Partei in irgendeinem Landtag die Mehrheit erringen könnte war damals undenkbar. Es gab auch keine Regionen und Schulen in Deutschland, in denen Rechtsextremismus auf aggressive Weise die symbolische Oberhoheit beanspruchte.

Eine strafrechtliche Verfolgung verfassungsfeindlicher Symbole würde erst ab dem Alter von 14 Jahren erfolgen und in der Regel unterem Jugendstrafrecht verhandelt werden, das in seinem Mittelpunkt einen pädagogischen Gedanken hat.

Das Gesetz sollte aber so gestaltet sein, dass es keine Anzeigepflicht von Schulen in minderschweren Fällen gibt.

Ein interessantes Schlaglöcher wirft die geplante Strafbarkeit des Hakenkreuzes an Schulen, auf die Diskussion um die Absenkung der Strafmündigkeit auf 12 Jahre.

Kaum ein 12-Jähriger hätte die nötige Einsichtsfähigkeit, warum das Hakenkreuz strafrechtliche verboten ist.

Rainer Zufall
1 Monat zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

Ja, aber nun können wir endlich mal wieder andere in “Eigenverantwortung” nehmen, anstatt selbst etwas verbessern zu müssen.

Geringe (Herzens-)Bildung und keine positive Beziehung zu der Institution, wo ein Großteil des jungen Lebens stattfindet? (Noch) kein Unrechtsbewusstsein oder Empathie?
Künftig wohl kein Themenfeld der Schule mehr, DAS hätten die im Kindergarten lernen müssen, jetzt rufen wir nur noch die Polizei 😛

Natürlich noch lustig, da viele glauben, das eigene Kind würde doch niemals wegen Beamt*innenbeleidigung, verbotenen Zeichen/ Parolen, Körperverletzung oder Diebstahl angezeigt. Es wird ja immer die anderen treffen…

Walter Hasenbrot
1 Monat zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

Statt “Schlaglöcher” muss es natürlich “Schlaglicht” heißen. Autokorrektur…