WIESBADEN. Hessens Landesregierung will die Tarifeinigung für den öffentlichen Dienst auf Beamte und Pensionäre übertragen und zugleich die Besoldung nach Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts neu ordnen. Dafür plant das Land Mehrausgaben von mehr als einer Milliarde Euro pro Jahr ein. Kern des Gesetzentwurfs ist ein neues „Familieneinkommensmodell“, bei dem künftig auch ein fiktives Einkommen eines zweiten Erwachsenen berücksichtigt werden soll. Die GEW hält die rechtliche Grundlage des Modells für ungeklärt und kündigt eine genaue Prüfung an.

Die geplanten Tariferhöhungen für Hessens Beschäftigte, Beamte und Pensionäre würden das Land jedes Jahr insgesamt etwas mehr als eine Milliarde Euro kosten. Diese Summe nannte Innenminister Roman Poseck (CDU) bei der Vorstellung eines Gesetzentwurfs mit neuen Regelungen zur Beamtenbesoldung. Die zusätzlichen Kosten seien in Hessens Finanzplanung 2026 und 2027 jedoch bereits „eingepreist“, ein Nachtragshaushalt sei nicht nötig.
Zuvor war bereits bekanntgeworden, dass die Ende März erzielte Tarifeinigung auf mehr Geld für die Landesbeschäftigten auf die Beamten übertragen wird. Die erste Erhöhung um 3,0 Prozent, mindestens aber um 110 Euro pro Monat für die 58.000 Beschäftigten zum 1. Juli 2026 soll zugleich auch für die 110.000 aktiven Beamten und 87.000 Pensionäre des Landes gelten. Es folgt ein zweites Plus von 2,8 Prozent zum 1. Oktober 2027.
Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus weitere Änderungen vor. Der Familienzuschlag für die beiden ersten Kinder soll um jeweils 87 Euro angehoben werden. In der Besoldungsordnung A soll zudem die erste Erfahrungsstufe entfallen, wodurch Einstiegsgehälter steigen würden. Auch bestimmte Schichtzulagen vor allem für Polizei- und Justizbeamte sollen erhöht werden.
Mit dem Gesetz will das Land zugleich Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation umsetzen. Dabei soll nach Angaben des Innenministeriums das bisherige alimentationsrechtliche „Alleinverdienermodell“ durch ein sogenanntes „Familieneinkommensmodell“ ersetzt werden. Künftig würde bei einer vierköpfigen Familie zusätzlich ein fiktives Einkommen eines zweiten erwachsenen Haushaltsmitglieds angerechnet. Hessen folgt damit Regelungen beziehungsweise Gesetzentwürfen des Bundes und anderer Länder.
Der Hessische Beamtenbund bezeichnete dies als „verfassungsrechtlich zumindest als fragwürdig“ und kündigte eine juristische Prüfung an.
Auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) äußerte Zweifel an der rechtlichen Tragfähigkeit des neuen Modells. Das Bundesverfassungsgericht habe sich in seinem Urteil zur Berliner Besoldung vom September 2025 nicht ausdrücklich zu einem solchen Familieneinkommensmodell geäußert, erklärte die Gewerkschaft. Das Gericht habe lediglich festgestellt, dass die „vierköpfige Familie“ keine zwingende hergebrachte Struktur des Berufsbeamtentums sei und dem Gesetzgeber unter bestimmten Bedingungen konzeptionelle Änderungen offenstehen könnten. Die DGB-Gewerkschaften würden das vorgelegte Konzept deshalb „genau prüfen“.
Kritisch sieht die GEW zudem, dass es über die höheren Familienzuschläge und die veränderten Einstiegsgehälter hinaus keine weiteren Anpassungen der Grundtabellen gebe. Das Innenministerium halte die neue Besoldung dennoch insgesamt für amtsangemessen.
Offen blieb nach Angaben der GEW außerdem, wie das Land mit den Widersprüchen zahlreicher Beamtinnen und Beamter aus den vergangenen Jahren umgehen will. Dazu habe sich Innenminister Poseck bei einem Gespräch mit Gewerkschaften und Interessenverbänden nicht konkret geäußert. Nach Verabschiedung des Gesetzes solle diese Frage „anschließend“ behandelt werden.
Poseck betonte, mit der Erhöhung der Beamtenbesoldung gehe das Land nach Jahren der Rezession in krisenreichen Zeiten „an seine Belastungsgrenze“. Noch größere Beträge wären „eine schwere Hypothek für nachfolgende Generationen“. In der freien Wirtschaft herrsche vielerorts Spardruck bis hin zu Stellenabbau – gerade auch vor diesem Hintergrund sei der öffentliche Dienst attraktiv.
Der Minister ergänzte, zusammen mit zwei Gehaltssteigerungen 2025 beliefen sich die Besoldungserhöhungen für Beamte unter Einbeziehung des geplanten neuen Sprungs am 1. Juli 2026 auf insgesamt fast 14 Prozent in nur knapp eineinhalb Jahren.
Der DGB in Hessen hatte die geplanten Tariferhöhungen bereits als „einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung“ bezeichnet. Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sprach von „einzelnen Verbesserungen“. Zugleich fehle jedoch weiterhin eine „echte strukturelle Stärkung der Besoldung“ von Beamten.
Ende 2021 hatte der Verwaltungsgerichtshof in Kassel entschieden, dass die Beamtenbesoldung in Hessen teilweise zu niedrig war und gegen das Grundgesetz verstieß. Beamtinnen und Beamte hatten demnach von 2013 bis 2020 zu wenig Geld bekommen.
Im September 2025 urteilte das Bundesverfassungsgericht zudem, dass die Besoldung zahlreicher Berliner Beamter über Jahre verfassungswidrig gewesen war (News4teachers berichtete). Seit langem gibt es in etlichen Bundesländern Streit über die Höhe der Beamtenbesoldung, der immer wieder die Karlsruher Richter beschäftigt. News4teachers / mit Material der dpa









diese Nullrunden sind wir langsam leid, mal so richtig 12 % drauf und eine Präsenzarbeitspauschale. Wie viele haben schon Homeoffice und 7 Stunden Tage??
😀
Lasst mich raten. Wenn die erste Erfahrungsstufe gestrichen wird, dann steigen alle anderen Stufen natürlich nicht automatisch eine Stufe auf. Bedeutet, obwohl es Erhöhung genannt wird, bekommt eigentlich niemand mehr Geld.