BERLIN. Private Krankenversicherungen werben gezielt um junge Lehrkräfte – oft schon im Referendariat. Wer verbeamtet wird, bekommt plötzlich Angebote für besonders günstige Tarife, kombiniert mit dem Hinweis auf die staatliche Beihilfe. Doch dieses System macht die Entscheidung kompliziert: unterschiedliche Tarifmodelle, Familienplanung, verschiedene Regelungen der Bundesländer und die Bedingungen für Pensionäre beeinflussen die Kosten langfristig. Ein aktuelles Ranking des Handelsblatts zeigt, welche PKV-Tarife für Lehrer besonders gut abschneiden – für eine erste Orientierung.

Viele Lehrkräfte treffen die Entscheidung für oder gegen eine private Krankenversicherung (PKV) nicht erst kurz vor dem Berufseinstieg – sondern bereits im Referendariat. Wer als Beamter auf Widerruf verbeamtet wird, bekommt plötzlich Post von Versicherern, Vergleichsportalen und Vermittlern. Oft geht es um dieselbe Botschaft: Wer in den Staatsdienst geht, könne sich „besonders günstig“ privat versichern.
Tatsächlich ist das deutsche Krankenversicherungssystem für Beamte ein Sondermodell. Der Staat übernimmt einen Teil der Krankheitskosten selbst – über die sogenannte Beihilfe. Doch dieses System, so attraktiv es erscheint, macht die Entscheidung kompliziert. Denn Lehrer müssen nicht nur Tarife vergleichen, sondern auch abschätzen, wie Familienplanung, spätere Pensionierung oder ein möglicher Wechsel des Bundeslands ihre Absicherung verändern könnten. Aktuelle Rankings des Handelsblatts weisen zwar Testsieger unter den PKV-Angeboten für Lehrer aus. Sie machen aber auch anschaulich, wie unübersichtlich und kleinteilig das System inzwischen geworden ist.
„In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, weiterhin Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse zu bleiben“
„Wer verbeamtet wird, ist nicht mehr versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Für die meisten Staatsbediensteten zählt das zu den Vorteilen des Beamtentums. Gelten doch die Leistungen der PKV als besser. Außerdem erhalten Privatversicherte in der Regel schneller einen Termin bei Fachärzten“, heißt es dazu bei „Öffentlicher Dienst News“.
Die staatliche Beihilfe beteiligt sich an Krankheits-, Pflege- und Geburtskosten. Anspruch haben Beamte im aktiven Dienst, Versorgungsempfänger und teilweise auch Familienmitglieder. Wie stark der Staat sich beteiligt, hängt von der persönlichen Situation ab. Beamte des Bundes erhalten grundsätzlich 50 Prozent Beihilfe. Mit mindestens zwei Kindern steigt der Zuschuss häufig auf 70 Prozent. Für Kinder übernimmt die Beihilfe sogar 80 Prozent der Krankheitskosten. Pensionäre erhalten ebenfalls meist 70 Prozent.
Das bedeutet: Die private Krankenversicherung muss bei Beamten nur noch den verbleibenden Rest absichern. Deshalb gelten Beamtentarife häufig als vergleichsweise günstig. Allerdings entstehen dadurch hochkomplexe Tarifstrukturen mit zahlreichen Ergänzungsbausteinen. Das Handelsblatt beschreibt Fälle, in denen etwa Zahnersatz oder Laborkosten nur teilweise beihilfefähig sind und Versicherte zusätzliche Ergänzungstarife benötigen, um größere Eigenanteile zu vermeiden.
Vor diesem Hintergrund ließ das Handelsblatt die Tarife für Lehrkräfte von der Ratingagentur Franke und Bornberg analysieren. Unterschieden wurde zwischen klassischen Beihilfetarifen für verbeamtete Lehrer sowie Tarifen für angestellte und freiberufliche Lehrkräfte. Grundlage waren Musterfälle mit festgelegtem Leistungsumfang, Selbstbehalt und Altersprofil.
- Bei den Beihilfetarifen für verbeamtete Lehrer landete ein Tarif der Deutscher Ring Krankenversicherung, eine Marke der Signal Iduna, auf Platz eins. Der Monatsbeitrag lag laut Handelsblatt bei 321,25 Euro. Auf Platz zwei folgte ein Tarif der Barmenia Krankenversicherung für 336,43 Euro im Monat. Den dritten Rang belegte ein Tarif der ARAG Krankenversicherungs-AG für 303,02 Euro monatlich. Insgesamt vergaben die Tester neunmal die Note „sehr gut“ (bei 20 bewerteten Tarifen). Dazu gehörten außerdem Tarife der DBV Deutschen Beamtenversicherung, der Halleschen Krankenversicherung, der uniVersa, der Bayerischen Beamtenkrankenkasse, der Union Krankenversicherung und der Debeka.
Für angestellte und freiberufliche Lehrer untersuchte Franke und Bornberg gesondert sogenannte Komfort- und Premiumschutz-Tarife. Freiberufliche Lehrkräfte können unabhängig von ihrem Einkommen zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen. Angestellte Lehrer dürfen dagegen erst dann in die PKV wechseln, wenn ihr Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt. Laut Handelsblatt lag diese Grenze 2025 bei 73.800 Euro brutto jährlich.
- Beim Komfortschutz setzte sich ein Tarif der ARAG an die Spitze. Der Monatsbeitrag lag bei 593,60 Euro. Ebenfalls mit „sehr gut“ bewertet wurden Komforttarife der Continentale Krankenversicherung, des Deutschen Rings, der Bayerischen Beamtenkrankenkasse, der HanseMerkur, der Union Krankenversicherung, der Allianz sowie der Süddeutschen Krankenversicherung.
- Beim Premiumschutz lagen die Bayerische Beamtenkrankenkasse AG und die Union Krankenversicherung gemeinsam vorne (mit Monatsbeiträgen ab 705,32). Dahinter folgten die Hallesche Krankenversicherung und die uniVersa. Ebenfalls ein „sehr gut“ erhielten Tarife der ARAG, AXA, Continentale, Süddeutschen Krankenversicherung, Allianz sowie der HanseMerkur.
Zu beachten ist allerdings auch, dass sich die Grundlage ändern kann: Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung können Familienmitglieder in der PKV nicht kostenlos mitversichert werden. Für Ehepartner und Kinder sind eigene Verträge nötig. Zwar beteiligt sich der Dienstherr bei beihilfeberechtigten Familienangehörigen ebenfalls an den Kosten. Doch insbesondere bei mehreren Kindern kann die finanzielle Belastung steigen.
Hinzu kommen erhebliche Unterschiede zwischen den Bundesländern. „Öffentlicher Dienst News“ verweist darauf, dass einzelne Länder andere Beihilfeverordnungen haben. Berlin übernimmt beispielsweise keine Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung oder Zweibettzimmerzuschläge. Nordrhein-Westfalen verzichtet dagegen auf Zuzahlungen für Arzneimittel. Im Saarland gibt es wiederum Kostendämpfungspauschalen.
Auch politisch gerät das traditionelle Beihilfesystem inzwischen unter Druck. Neun Bundesländer ermöglichen mittlerweile die sogenannte pauschale Beihilfe. Beamte können dort statt der individuellen Beihilfe einen Zuschuss zu den Beiträgen der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten. Nach Angaben von „Öffentlicher Dienst News“ gilt dieses Modell inzwischen in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen.
„In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, weiterhin Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) zu bleiben. Etwa, wenn der angebotene Versicherungsschutz der privaten Krankenversicherung durch bestehende Vorerkrankungen oder späte Verbeamtung sehr teuer ist“, so heißt es im Bericht. Für kinderreiche Familien könne eine Absicherung in der GKV ebenfalls vorteilhaft sein.
Die Entscheidung – so oder so – ist allerdings folgenreich. „Die Wahl der pauschalen Beihilfe ist unwiderruflich“, heißt es dort. Wer später in ein Bundesland ohne pauschale Beihilfe wechselt, könne erhebliche Nachteile haben.
Für viele Lehrkräfte beginnt die Entscheidung über die Krankenversicherung heute schon mit dem Referendariat – und sie begleitet sie oft über Jahrzehnte. Wer sich privat versichert, entscheidet nicht nur über Arzttermine oder Monatsbeiträge, sondern auch darüber, wie Familie, Wohnort oder ein späterer Berufswechsel finanziell abgesichert sind. Deshalb reicht ein Blick auf Rankings und Einstiegstarife allein nicht aus. News4teachers
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Die Köderung von jungen Lehrkräften ist furchtbar. Woher die Versicherungen die Adressdaten wohl haben? Einen Versicherungsvertreter, der partout nicht gehen wollte, habe ich regelrecht rausgeworfen. Die niedrigen Beiträge zu Beginn rächen sich dann im fortgeschrittenen Alter. Sie sollten von Anfang höher sein und dann später nicht mehr steigen. Schließlich geht man damit eine Bindung fürs Leben ein.