
Weil er seinen fünfjährigen Sohn vor dem Kindergarten in Düsseldorf in die Magengrube geschlagen hat, ist ein 45 Jahr alter Vater zu 4.200 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht sprach den Mann wegen vorsätzlicher Körperverletzung schuldig. Er hatte die Tat im Prozess eingeräumt.
Nach Gerichtsangaben ereignete sich der Vorfall am 12. Dezember 2024 vor einer Kita in einem Bürogebäude. Nachdem die Mutter den Sohn nicht aus der Einrichtung habe bewegen können, habe sie ihren Mann gebeten.
Überwachungskamera filmt Vorfall
Eine Überwachungskamera zeichnete den Vorfall auf: Auf dem Video ist zu sehen, wie sich das Kind gegen das Anziehen der Jacke wehrt. Daraufhin schlägt der Vater zu. Der Junge krümmt sich danach vor Schmerzen und fällt mehrfach hin.
Ein Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes beobachtete den Vorfall. Die Kita-Leitung verständigte schließlich die Polizei. Laut Anklage stritt der Vater den Schlag zunächst ab.
Der inzwischen sechs Jahre alte Junge lebt nach Angaben des Verteidigers inzwischen bei den Großeltern. Die Eltern hätten nur noch begleiteten Umgang mit ihrem Sohn. Sein Mandant habe sich professionelle Hilfe gesucht und besuche einen Antigewaltkurs für Eltern. Die Staatsanwältin hatte 5.900 Euro Strafe gefordert, der Verteidiger 2.400 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. News4teachers / mit Material der dpa
Autoritäre Erziehung erhöht das Risiko für psychische Erkrankungen bei Kindern enorm









Interessanter als die Strafe insgesamt ist die Zusammensetzung (Quelle rp-online): 70 Tagessätze à 60€. Dabei zeigen sich zwei interessante Aspekte:
Nein. Was hat denn Brutalität mit dem Einkommen zu tun?
Für mich eher typisch ist es, dass er nicht nur NICHT im Kittchen landet, sondern sogar die Strafe so exakt bemessen wird, dass er behaupten kann, nicht vorbestraft zu sein.
Täterverstehertum halt.
Für einen Ersttäter ist das für eine einfache Körperverletzung unter Einbeziehung der sonstigen Konsequenzen ein knackiges Urteil.
Gut möglich.
Zeigt nur, wie krank der Gesamtrahmen schon verschoben wurde.
Wie lange wollen Sie denn in den Knast gehen, wenn Sie jemandem eine ballern?
Ich antizipiere jetzt natürlich die Antwort…
Wie viele Leute wollen Sie denn wie lange einknasten, weil die sich auf Partymeilen oder in Clubs, Kneipen eine ballern?
Ich hätte nicht gedacht, dass unter Lehrkräften (?) mein Beitrag tatsächlich weiterhin erklärungsbedürftig ist. Nachdem hier offensichtlich bewusst Missverständnisse gelesen werden:
Meine Erkenntnisse ziehe ich aus jahrelanger Erfahrung und den Ergebnissen anderer Verfahren. Wenn es sich bei dem Geschädigten hier nicht um ein Kind gehandelt hätte und die Beweissituation nicht so eindeutig gewesen wäre, wäre das Verfahren mit einiger Wahrscheinlichkeit eingestellt worden.
Eine Verhandlung hätte es auch nicht gegeben sondern höchstens einen Strafbefehl und der auch nicht höher als 30 Tagessätze.
Zu 3) Susanne M. fragte nach einem Zusammenhang, diese Frage beantworten Sie leider nicht.
Mehr als verständlich, dass der Junge sich die Jacke nicht hat anziehen lassen wollen…