Start Kita Vater schlägt Fünfjährigen vor Kita in die Magengrube: 4.200 Euro Strafe

Vater schlägt Fünfjährigen vor Kita in die Magengrube: 4.200 Euro Strafe

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DÜSSELDORF. Weil er seinen kleinen Sohn vor einer Kita schlug, muss ein Vater 4.200 Euro Strafe zahlen. Der Sohn lebt inzwischen bei seinen Großeltern.

Das Gericht hat gesprochen. Foto: Shutterstock

Weil er seinen fünfjährigen Sohn vor dem Kindergarten in Düsseldorf in die Magengrube geschlagen hat, ist ein 45 Jahr alter Vater zu 4.200 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht sprach den Mann wegen vorsätzlicher Körperverletzung schuldig. Er hatte die Tat im Prozess eingeräumt.

Nach Gerichtsangaben ereignete sich der Vorfall am 12. Dezember 2024 vor einer Kita in einem Bürogebäude. Nachdem die Mutter den Sohn nicht aus der Einrichtung habe bewegen können, habe sie ihren Mann gebeten.

Überwachungskamera filmt Vorfall

Eine Überwachungskamera zeichnete den Vorfall auf: Auf dem Video ist zu sehen, wie sich das Kind gegen das Anziehen der Jacke wehrt. Daraufhin schlägt der Vater zu. Der Junge krümmt sich danach vor Schmerzen und fällt mehrfach hin.

Ein Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes beobachtete den Vorfall. Die Kita-Leitung verständigte schließlich die Polizei. Laut Anklage stritt der Vater den Schlag zunächst ab.

Der inzwischen sechs Jahre alte Junge lebt nach Angaben des Verteidigers inzwischen bei den Großeltern. Die Eltern hätten nur noch begleiteten Umgang mit ihrem Sohn. Sein Mandant habe sich professionelle Hilfe gesucht und besuche einen Antigewaltkurs für Eltern. Die Staatsanwältin hatte 5.900 Euro Strafe gefordert, der Verteidiger 2.400 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. News4teachers / mit Material der dpa

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10 Kommentare
Mona
14 Tage zuvor

Interessanter als die Strafe insgesamt ist die Zusammensetzung (Quelle rp-online): 70 Tagessätze à 60€. Dabei zeigen sich zwei interessante Aspekte:

  • Mit 70 Tagessätzen gilt der Täter damit noch nicht als vorbestraft. Angesichts des Tatvorwurfs und der zunächst fehlenden Aufklärungsbereitschaft ist das jedenfalls überraschend. Aber den Inbegriff der Hauptverhandlung hat außer dem Gericht, den Beteiligten und wenigen Zuschauern niemand erlebt. Als mildernd wurden in der Presse nur die fehlenden Vorstrafen genannt. Dass das Kind tatbedingt aus der Familie herausgenommen worden ist, wurde jedenfalls von der Verteidigung geltend gemacht, ist als Milderungsgrund aber zweifelhaft.
  • Mit einem Tagessatz von 60€ bewegt sich der Täter bei einem verfügbaren Nettoeinkommen von 1800€. Dass es sich demnach nicht um einen Bürgergeldempfänger handeln wird, ist vermutlich für viele auch überraschend.
Susanne M.
12 Tage zuvor
Antwortet  Mona

Nein. Was hat denn Brutalität mit dem Einkommen zu tun?

447
11 Tage zuvor
Antwortet  Mona

Für mich eher typisch ist es, dass er nicht nur NICHT im Kittchen landet, sondern sogar die Strafe so exakt bemessen wird, dass er behaupten kann, nicht vorbestraft zu sein.

Täterverstehertum halt.

GBS-Mensch
10 Tage zuvor
Antwortet  447

Für einen Ersttäter ist das für eine einfache Körperverletzung unter Einbeziehung der sonstigen Konsequenzen ein knackiges Urteil.

447
2 Tage zuvor
Antwortet  GBS-Mensch

Gut möglich.

Zeigt nur, wie krank der Gesamtrahmen schon verschoben wurde.

GBS-Mensch
2 Tage zuvor
Antwortet  447

Wie lange wollen Sie denn in den Knast gehen, wenn Sie jemandem eine ballern?

Ich antizipiere jetzt natürlich die Antwort…

Wie viele Leute wollen Sie denn wie lange einknasten, weil die sich auf Partymeilen oder in Clubs, Kneipen eine ballern?

Mona
10 Tage zuvor

Ich hätte nicht gedacht, dass unter Lehrkräften (?) mein Beitrag tatsächlich weiterhin erklärungsbedürftig ist. Nachdem hier offensichtlich bewusst Missverständnisse gelesen werden:

  1. @447 Auch ich halte die Bemessung für zu niedrig (insb. die Vermeidung der Vorstrafeneigenschaft), aber ich kenne die Umstände des Einzelfalls („Inbegriff der Hauptverhandlung“) eben wie die anderen Foristen hier bis auf die in meinem Beitrag geschilderten Umstände nicht.
  2. @GBS-Mensch Das Ergebnis und auch ein noch härterer Warnschuss sind für mich und im Rahmen meiner Erkenntnisse für einen Täter diesen Alters nicht „knackig“, sondern völlig legitim, gerade durch die Begehung im eigentlich geschützten Familienumfeld gegenüber Schutzbefohlenen. Ihre eigenen Kenntnisse ziehen Sie evtl. aus dem Jugendstrafrecht, für das andere Fälle typisch sind und das typischerweise mit ganz massiv schwächeren Maßnahmen reagiert.
  3. @Susanne M. Sie haben meinen Beitrag wirklich so verstanden, dass mich das Einkommen überraschen würde? Ich kann Ihnen versichern, dass dies bei mir nicht der Fall ist, aber bei weiten Teilen der Bevölkerung sehr wohl.
GBS-Mensch
10 Tage zuvor
Antwortet  Mona

Meine Erkenntnisse ziehe ich aus jahrelanger Erfahrung und den Ergebnissen anderer Verfahren. Wenn es sich bei dem Geschädigten hier nicht um ein Kind gehandelt hätte und die Beweissituation nicht so eindeutig gewesen wäre, wäre das Verfahren mit einiger Wahrscheinlichkeit eingestellt worden.

Eine Verhandlung hätte es auch nicht gegeben sondern höchstens einen Strafbefehl und der auch nicht höher als 30 Tagessätze.

Unverzagte
2 Tage zuvor
Antwortet  Mona

Zu 3) Susanne M. fragte nach einem Zusammenhang, diese Frage beantworten Sie leider nicht.

Unverzagte
2 Tage zuvor

Mehr als verständlich, dass der Junge sich die Jacke nicht hat anziehen lassen wollen…