MAGDEBURG. Die AfD ist mit ihrer Forderung gescheitert, staatliche Kulturförderung künftig an ein Bekenntnis zur deutschen Kultur zu knüpfen. Was das ist? Das will die AfD nach einer Regierungsübernahme entscheiden. Der Landtag von Sachsen-Anhalt lehnte den entsprechenden Antrag nach einer kontroversen Debatte ab.

Nach den Vorstellungen der AfD sollten öffentliche Fördergelder künftig nur noch an Kultureinrichtungen fließen, die sich zur deutschen Kultur und zum demokratischen Gemeinwesen bekennen. Die Partei argumentierte, der Staat solle keine Kunst fördern, die sich gegen Deutschland richte.
„Was wir fordern, ist kein nationaler Politkitsch“, sagte der kulturpolitische Sprecher der AfD, Hans-Thomas Tillschneider. „Deutsche Kunst aber wird vor allem dann politisch, wenn sie antideutsch wird.“ Solche Kunst wolle die AfD nicht verbieten, aber nicht länger mit Steuergeld unterstützen. In seiner Rede berief sich Tillschneider auf den Dichter Friedrich Schiller.
Der CDU-Abgeordnete Stephen Gerhard Stehli widersprach und griff ebenfalls auf Schiller zurück. Er zitierte den Dichter mit den Worten: „Zur Nation euch zu bilden, Deutsche, hofft es vergebens, bildet darum, ihr könnt es besser, zu Menschen euch aus.“ Die deutsche Nation sei weiter gefasst als der „Engführungsbegriff einer Partei“, sagte der CDU-Politiker. Alle Fraktionen außer der AfD applaudierten.
Bildungsminister Jan Riedel (CDU) warf der AfD vor, die Kunstfreiheit infrage zu stellen. „Niemand, der heute zuhört, wird später sagen können, er habe nicht gewusst, was die AfD erreichen will“, sagte er. Die Forderung der Partei sei das Gegenteil von Kunstfreiheit. „Dieser Antrag ist deshalb eklatant verfassungswidrig.“ Die Kunstfreiheit schütze Kunst gerade vor staatlicher Einflussnahme.
Die FDP-Politikerin Lydia Hüskens fragte Tillschneider, wer überhaupt festlege, was als deutsche Kultur gelte. Der AfD-Politiker entgegnete, seine Partei wolle keine Zensur ausüben. Man werde die geförderten Projekte „evaluieren“ und anschließend entscheiden, welche weiterhin öffentliche Mittel erhalten. Im Klartext: Die AfD, die in Sachsen-Anhalt vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“ geführt wird, will das entscheiden. Womöglich kann sie das auch bald erst einmal (bis womöglich ein Gericht sie bremst). In Umfragen zur Landtagswahl im September liegt die Partei vorne. News4teachers
AfD-Chef will die deutsche Kultur retten, kennt aber kein einziges Gedicht









Die Nazis sprachen von „entarteter Kunst“, die AfD sprciht von „antideutscher Kunst“.
Da zeigt sich mal wieder die Verwandschaft der AfD zu den Nazis.
Die CDU sollte aufhören, sich gegen ein Verbotsverfahren zu sträuben.
Sonst fragen ihre Kinder bald auch wieder: „Washast du eigentlich gemacht, als die Nazis an Idie Macht kamen?“ Und die CDUler können nur antworten: „Ich habe ihnen dabei geholfen.“
Naja, die AfD hat ja gerade jetzt einen Beitrag geliefert, warum sie verfassungswidrig ist – Verbotsverfahren wird kommen 🙂
Falsch! Diese Klientel wird (wieder) antworten: „Ich habe von nichts gewusst!“
Jup. Aber im Nachkriegsdeutschland taugt der Unsinn herzlich wenig 🙂
Ich habe einen Vorschlag für eine Definition förderfähiger Kunst:
Künstler, die sich in der Vergangenheit offen und ähnlich radikal wie die Grünen und Linken gegen die AfD positioniert haben, scheinen kein Interesse an durch die mit absoluter Mehrheit regierende AfD genehmigten Fördergelder zu haben, und brauchen sie somit auch nicht.
Damit machen Sie als AfD-Anhänger wunderbar das Staatsverständnis dieser Partei und ihrer Fans anschaulich: ein Selbstbedienungsladen – Deutschland als Kleptokratie. Buddys und Parteigänger werden bedient. Und wenn die röhrende Hirsche oder Gartenzwerge bemalen, dann ist das förderungswürdige deutsche Kunst.
Herzliche Grüße
Die Redaktion
wer Meiner obigen Definition standhält, darf sich für Fördergebiet bewerben. Ob die bewilligt werden, hängt vom Projekt selbst ab. Bei Gartenzwergen habe ich erst einmal Zweifel.
Sind Sie sich sicher, dass Sie den Eid auf unsere Verfassung erfüllen wollen?
Bei solchen Äußerungen habe ich da meine Zweifel.
Sie meinen, die AfD ist eine korrupte Bande, die nur auf Selbstbereicherung aus ist, die Meinungsfreiheit in der Kunst und Individuen aufgrund deren Parteizugehörigkeit gezielt bekämpfen will? Hoffen wir mal, dass dieses gut gehütete Geheimnis nicht an die Gerichte durchsickert 😉
Aber warum wählen Sie diese Spinner, die es Ihrer Auslegung nach auf „Künstler, die sich in der Vergangenheit offen und ähnlich radikal wie die Grünen und Linken gegen die AfD positioniert haben“ abgesehen haben?
Zuerst keine Fördergelder, dann Verbot, dann Verfolgung, dann ….?
Geh weg mit dem braunen Sch…., das hatten wir schon mal.
Sorry, aber das ist blöd
„ähnlich radikal wie die Grünen und Linken gegen die AfD positioniert haben“
und erinnerungsträchtig.
‚ Wir arme arme missachteten, verkannt verfolgten AfDler brauchen Fördergelder und Kunstschätze*, da wir überwacht und völlig unextrem dahinvegetieren müssen ? ‚
Lasst euch doch wenigstens was Neues einfallen und imitiert nicht alles bereits Dagewesene. Va, weil das die Erinnerungsfähigkeit und Intelligenz der Anhängerschaft deutlichst offenbart – da gruselts mich nur noch.
*so wurden schon mal viele reich, auch Interesse?
Wenn die Gefahr der Bereicherung droht, dann würde ich jegliche Förderung einstellen.
AfD-Funktionäre bereichern sich und ihre Lieben doch offenbar jetzt schon, wo sie nur können – gerne hier nachlesen: https://de.wikipedia.org/wiki/Vorw%C3%BCrfe_der_Vetternwirtschaft_in_der_AfD
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Jaja, die AfD und die entartete Kunst oder wie auch immer diese Leute heute nennen…
Aber wenn die AfD noch mehr Gründe anführen möchte, verboten werden zu müssen, sollte man sie ruhig ausreden lassen ^^
Werde ich froh sein, wenn der Laden verboten wird (https://www.spiegel.de/politik/deutschland/afd-verbot-rechtsgutachten-haelt-partei-fuer-verfassungswidrig-a-8243a5ff-c136-437d-8b3d-8645438dd0c9), dann müssen die ganzen Spinner sich erstmal wieder sammeln und sich ausschließlich von Superreichen finanzieren lassen, nicht mehr von der Bevölkerung