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Lehrer missbraucht Schülerin – während er unterrichtet (und vergewaltigt eigenes Baby)

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KÖLN. Ein Kölner Lehrer muss länger ins Gefängnis als bisher gedacht: Er hat eine Schülerin missbraucht – per Fernbedienung, während er unterrichtete. Und sein eigenes Baby vergewaltigt. Es sind nicht seine einzigen Taten.

Das Gericht hat entschieden. Foto: Shutterstock

Weil er unter anderem eine Schülerin im Unterricht missbraucht und sein eigenes Baby vergewaltigt hat, ist die Haftstrafe gegen einen Kölner Physiklehrer am Landgericht verlängert worden. Er muss für fünf Jahre und drei Monate in Haft, wie das Landgericht mitteilte. Zuerst hatte der „Kölner Stadt-Anzeiger“ darüber berichtet.

Die Haftstrafe lag zuvor bei drei Jahren und 10 Monaten und wurde im Dezember 2024 am Kölner Landgericht ausgesprochen, der Bundesgerichtshof hatte jedoch den Schuldspruch korrigiert, weil einzelne Taten lediglich als Versuche gewertet worden waren, tatsächlich aber vollzogen worden sind. Daher kam es zu einer Neuverhandlung, teilte das Landgericht mit.

PhoneLocker, verschließbare Smartphone-Tasche

Der Lehrer hatte die Verbrechen demnach noch während seiner Zeit als Vertretungslehrer an einem Gymnasium begangen. Er knüpfte zu einer damals 16-jährigen Schülerin eine sexuelle Beziehung und missbrauchte das Mädchen während einer laufenden Unterrichtsstunde, indem er ein per Fernbedienung gesteuertes Sexspielzeug aktivierte. Das Gericht wertete dies als sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen.

Chats mit Kindern, um an Nacktbilder zu kommen

Darüber hinaus soll der Mann in Online-Chats wiederholt Kontakt zu Kindern gesucht, sich als Gleichaltriger ausgegeben und Mädchen psychisch unter Druck gesetzt haben, um an Nacktaufnahmen zu gelangen. Nicht alle Kinder kamen seinen Forderungen nach. Die schwerste Tat beging er nach der Geburt seiner Tochter im Jahr 2022: Als das Baby elf Monate alt war, vergewaltigte er es und fertigte Fotos an.

Die Ermittler waren dem Mann erst 2024 auf die Spur gekommen, nachdem ein Hinweis eingegangen war. Zu diesem Zeitpunkt hatte er sein Lehramtsstudium nach wiederholtem Scheitern im Staatsexamen schließlich doch abgeschlossen und war als Studienrat tätig.

Nach einer Razzia und der Sicherstellung kinderpornografischen Materials wurde er in Untersuchungshaft genommen. Seinen Beamtenstatus wird er infolge der Verurteilung verlieren. News4teachers / mit Material der dpa

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20 Kommentare
TaMu
1 Monat zuvor

Fünf Jahre und drei Monate Haft für die Vergewaltigung eines elf Monate alten Babys?
Für mich hört sich das an wie ein Sonderangebot.
Spielen die unvorstellbaren Schmerzen des Kindes und seine traumatisierte Seele in irgendeiner Form eine Rolle?
Und dazu noch der Missbrauch der Schülerin…
Ich vermute, für einen Banküberfall müsste er länger hinter Gitter.
Man hört es raus, ich bin frustriert.

Katinka
1 Monat zuvor
Antwortet  TaMu

Sexualvergehen werden in Deutschland leider viel zu lasch bestraft. Was so etwas für die Opfer bedeutet, kann man sich nur ansatzweise vorstellen, wenn man es nicht selbst erlebt hat. Hier muss sich wirklich etwas tun!

TaMu
1 Monat zuvor
Antwortet  Katinka

Ich wüsste nicht, ob ich einem Opfer zur Anzeige raten würde oder nicht. Monatelanges Warten auf Verhandlungen, immer wieder alles erzählen müssen vor immer wieder anderen Menschen, selbst in den Fokus geraten, irgendwie womöglich selbst Schuld zu sein, dem Täter im Gericht begegnen, Abwägungen zugunsten des Täters zuhören müssen und dann eine lächerliche Strafe mitzuerleben, vielleicht sogar zur Bewährung und danach zu wissen, dass der Täter wieder auf freiem Fuß ist…
Nicht jede Frau ist mit dem Mut und der Entschlossenheit einer Gisele Pelicourt gesegnet und muss es auch nicht sein.
Es ist verdammt schwierig, in einem deutschen Gerichtssaal die Scham die Seite wechseln zu lassen.

Maybe
1 Monat zuvor
Antwortet  TaMu

Danke liebe @ TaMu.

……..und darum dürfte die Dunkelziffer der nicht gemeldeten Vergewaltigungen riesengroß sein
(auch das erhöht die Zahl psychisch unendlich Leidender)
Unser Recht ist bei Taten, die es besser nicht gäbe, sehr sehr veraltet.
Das Strafmaß für Sexualdelikte ist bei weitem nicht abschreckend genug und die „Opfer“ werden oft mehr durch den Dreck gezogen als die Täter.

TaMu
30 Tage zuvor
Antwortet  Maybe

Ich vermute, wir hätten längst andere Gesetze und Strafen, wenn hauptsächlich Männer Opfer solcher Taten mit gewaltsamem Eindringen in dazu nicht bereite Körperöffnungen wären. Aus irgendeinem Grund scheint es bei vielen Vertretern der Hälfte der Menschheit, auch in Deutschland vor Gericht, die Auffassung zumindest unterschwellig zu geben, dass weibliche Wesen aufgrund ihrer Anatomie damit kein so großes Problem haben dürften. Das finde ich zutiefst erschütternd pervers.
Das führt dann dazu, wie Sie schreiben, dass die „Opfer“ mehr durch den Dreck gezogen werden als die Täter. Und die Urteile hören sich für mich immer ein bisschen an wie „hab dich nicht so“.

Maybe
29 Tage zuvor
Antwortet  TaMu

Vollkommen richtig.

Was ich überhaupt nicht nachvollziehen kann:
Als unsere 3 klein waren, hätte ich jeden, der übelwollte, ohne Skrupel KHbereit gemacht. Dieser „Mensch“ vergewaltigt sein eigenes Baby .
( Meine Frau hat mir zwar erklärt, was in dessen Kopf wohl falsch läuft) Trotzdem, nach jetzigem gesetzlichem Stand der Dinge, Sicherheitsverwahrung droht ihm wohl nicht, – je nach psych. Gutachten.

447
29 Tage zuvor
Antwortet  TaMu

Ich finde das hier im „Forum“ immer merkwürdig – bei sexualisierten Angriffen/Übergriffen versteht jeder sofort, warum bestimmte Dinge hart bestraft gehören.

Im übrigen ist es noch viel schlimmer:
5 Jahre stehen auf dem Papier, dann tritt die Täterversteher-Industrie in Aktion:
„Therapiert“, „gute Sozialprognose“, „Freigang“, „xyz für abc zur Bewährung ausgesetzt“…

Maybe
29 Tage zuvor
Antwortet  447

Sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176, § 176a, § 176b StGB)(Hinweis: Die Mindeststrafen wurden durch Reformen verschärft, um den Unrechtsgehalt deutlicher zu betonen) >> !!!

Einfacher Missbrauch (§ 176): Vornahme sexueller Handlungen an oder vor einem Kind (unter 14 Jahren).
Strafmaß: Nicht unter 1 Jahr Freiheitsstrafe.

Schwerer sexueller Missbrauch (§ 176a): Missbrauch durch Einwirken auf das Kind mit Gewalt, Drohungen, oder wenn der Täter eine Vertrauensstellung ausnutzt oder die Gefahr einer schweren gesundheitlichen Schädigung herbeiführt.
Strafmaß: Nicht unter 3 Jahren Freiheitsstrafe.

>> Schwerster sexueller Missbrauch (§ 176b): Bei vollzogenem Beischlaf oder dem Eindringen in den Körper (Penetration), bei gemeinschaftlicher Tat (z. B. durch mehrere Täter) oder wenn das Kind in Lebensgefahr gebracht wird.
Strafmaß: Nicht unter 5 Jahren >> bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe.

Ich denke, oft wird das mögliche Strafmaß nicht ausgeschöpft.
>> das hätten 15 Jahre sein können
( Lebensgefahr für das Baby bestand wohl nicht ?) Mich ekelts

GBS-Mensch
28 Tage zuvor
Antwortet  447

Das Strafmaß kann nie hoch genug sein, wenn es um andere Menschen geht.

GBS-Mensch
28 Tage zuvor
Antwortet  TaMu

Es haben sich drei Berufsrichter einer Strafkammer am Landgericht damit befasst und ein Strafsenat am BGH, aber Sie wissen es besser?

Michael Thomas
1 Monat zuvor

Ob solcher Abartigkeiten ist es schwer, die Fassung zu bewahren.

Wenn ich zu entscheiden hätte, würde dieser Mensch nie wieder Tageslicht sehen.

Schotti
1 Monat zuvor

Die Dauer der Strafe ist ja wohl ein schlechter Scherz. Was man mit diesem Mann machen sollte, ich kann es hier nicht schreiben.

Wie kann man eigentlich wiederholt im Staatsexamen scheitern und dann noch Studienrat werden? Früher hatte man zwei Versuche und dann war man raus.

447
29 Tage zuvor
Antwortet  Schotti

Die Dauer der Strafe (VOR Bewährungs-/Freigang-/Therapierabatt!) ist scheinbar in solchen (und anderen Fällen sowohl sexueller als auch allgemein schwerer körperlicher Gewalt, bis hin zum Totschlag) zu meinem großen Unverständnis Konsens in der Mehrheit der Wahlbevölkerung.

Sonst würde es geändert werden.

nachdenklich
1 Monat zuvor

Unglaublich! Und ich bin fassungslos, wie viele Meldungen dieser Art man in letzter Zeit liest. Was ist denn da los? Bei den Staatsdienern, den privilegierten. Erinnert mich irgendwie an die Skandale in der katholischen Kirche. Gewisse „schwarze Schafe“ und alle leiden darunter!

Susanne M.
1 Monat zuvor

Ich sehe es so, dass dieser Mensch gefährlich ist und bleibt. Er hat ständig versucht, seine perverse Neigung auszuleben, ganz schlimm bei seiner eigenen Tochter, die er ohne Frage körperlich und psychisch schwer geschädigt hat, dann bei Kindern im Internet Chat und einer eigenen Schülerin. Alles Vorgehen zeigt erhebliche kriminelle Energie, Psychopathie und Fixierung auf Minderjährige vom Baby bis zur Teenagerin. Nach den fünf Jahren im Gefängnis wird es hoffentlich Sicherheitsverwahrung. An der gestörten Persönlichkeit wird sich auch nichts mehr ändern.
Vermutlich ist er auch in den Schuldienst gegangen, um freien Zugriff auf Kinder zu haben. Ich frage mich allerdings, weshalb er so lange ein sauberes Führungszeugnis haben konnte.

Biene
1 Monat zuvor
Antwortet  Susanne M.

Vermutlich ist es nie zur Anzeige gekommen, schon ist das Führungszeugnis sauber. Allerdings sollte eine Existenz*, die zu solchen Abscheulichkeiten fähig ist, niemals wieder Kontakt zu kleinen Menschen haben.
*Selbst der Begriff einer Existenz ist zu viel für dieses peeeeeeeeeeeeeeeeeeeep!

HarneEinrichson
1 Monat zuvor
Antwortet  Biene

Nicht nur zu kleinen Menschen

unfassbar
1 Monat zuvor

Die Höhe des Urteils ist einerseits angesichts anderer Taten, die mit Bewährungsstrafen endeten, nicht verwunderlich, andererseits braucht er sich über die Höhe der Haftstrafe nicht zu beschweren.

Persönlich angemessen fände ich eine Haftdauer bis fünf Jahre nachdem alle Opfer die Taten erfolgreich therapiert haben. Besonders bei dem Baby kann das sehr lange dauern oder sogar lebenslänglich werden, wenn es keine (sexuelle Liebes-) Beziehung zu einem anderen Menschen wird aufbauen und halten können.

Einer
29 Tage zuvor

Er bleibt höchstens zwei Jahre hinter Gittern und dann in den offenen Vollzug.

Tür zu und Schlüssel wegschmeißen

Schotti
11 Tage zuvor

Es gibt heute einen neuen aktuellen Bericht beim WDR zu diesem Fall:
https://www1.wdr.de/nrw/koeln/koeln-landgericht-lehrer-missbrauch-sexuell-urteil-100.html

Der Studienrat bezieht anscheinend weiterhin seine vollen Bezüge.