Start Nachrichten 16-jährige Schülerin zum Sex gedrängt: Vize-Schulleiter eines Gymnasiums (53) entlassen

16-jährige Schülerin zum Sex gedrängt: Vize-Schulleiter eines Gymnasiums (53) entlassen

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KIEL. Ein Kieler Vize-Schulleiter muss seinen Posten räumen: Über ein Jahr soll er eine intime «Beziehung» zu einer minderjährigen Schülerin geführt haben. Im Klartext: Er hat sie zum Sex gedrängt. 

Das Gericht hat entschieden. (Symbolfoto.) Foto: Shutterstock

Der stellvertretende Schulleiter eines Kieler Gymnasiums ist wegen einer so genannten Beziehung zu einer minderjährigen Schülerin von einem Gericht aus dem Beamtenverhältnis entfernt worden.

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der inzwischen 53-Jährige zu der minderjährigen Schülerin über ein Jahr eine intime Beziehung führte, teilte eine Sprecherin des schleswig-holsteinischen Verwaltungsgerichts mit. Zu Beginn der Beziehung war das Mädchen 16 Jahre alt. Das Gericht verhängte die disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme.

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Machtposition gezielt ausgenutzt

Nach Gerichtsangaben hat der stellvertretende Schulleiter gezielt seine Machtposition dafür ausgenutzt, die Schülerin in eine Beziehung zu verwickeln. Er soll ihr Vorteile für ihre schulische Laufbahn versprochen und sie zu sexuellen Handlungen überredet haben. Dadurch hat er dem Gericht zufolge nicht nur seine Amtspflichten verletzt, «sondern diese zur Befriedigung eigener Bedürfnisse missbraucht». Das sei «ein schwerer Verstoß gegen das strikte Distanzgebot für Lehrkräfte».

Die Entscheidung darüber, ob der entlassene Lehrer künftig wieder unterrichten dürfe, liege beim Land, erklärte eine Gerichtssprecherin.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Beamte stehen ihren Dienstherren gegenüber in einem besonderen Rechtsverhältnis, aus dem sogenannte Wohlverhaltenspflichten folgen. Für Lehrkräfte ergibt sich daraus unter anderem das Distanzgebot gegenüber Schülerinnen und Schülern.

Die Entlassung eines Beamten ist nur über eine Klage durch den Dienstherrn – das jeweilige Bundesland – möglich. Das Land wird dabei durch das jeweilige Bildungsministerium vertreten.

Mit der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis geht laut Gericht auch die Streichung der Bezüge und Pensionsansprüche einher. Gegen das Urteil kann der Beklagte beim Oberverwaltungsgericht in Berufung gehen. News4teachers / mit Material der dpa

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5 Kommentare
Küstenfuchs
24 Tage zuvor

Mein Gott ist das ekelhaft.

Frederik März
23 Tage zuvor

Vize- Schulleiter? Lautet so die korrekte Amtsbezeichnung?

Maybe
23 Tage zuvor
Antwortet  Frederik März

Jedenfalls versteht das jeder – auch mitlesende Nichtlehrer .

dickebank
23 Tage zuvor
Antwortet  Frederik März

Heißt ja auch Mr. Vice-President – auch wenn J.D. Vance damit gemeint ist.

Aber im Ernst, offiziell heißt das Abwesenheitsvertreter, die Amtsbezeichnung lautet je nach Schulform Stv. SL mit A15-Besoldung oder Konrektor mit deutlich weniger Knete. Im schlechtesten Fall A12.

Küstenfuchs
19 Tage zuvor

@Redaktion: Leider fehlt in Ihrem Artikel ein entscheidendes Detail, welches ich erst heute im Artikel der Kieler Nachrichten erfahren habe: Der Lehrer wird und wurde nicht strafrechtlich belangt, weil es kein direktes Abhängigkeitsverhältnis gab.
Er ist halt „nur“ ungeeignet für seinen Posten (was ziemlich offensichtlich ist) und deshalb kein Beamter mehr.