KIEL/POTSDAM. Für viele verbeamtete Lehrkräfte in Schleswig-Holstein und Brandenburg könnte die Gehaltsabrechnung zum Jahresende ungewöhnlich üppig ausfallen. Beide Länder passen ihre Beamtenbesoldung rückwirkend an – auch als Konsequenz aus der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation. In Schleswig-Holstein summiert sich die Nachzahlung für eine Lehrkraft in A13 allein beim Grundgehalt auf mehrere Tausend Euro. In Brandenburg fällt die geplante Anpassung noch stärker aus: Je nach Eingruppierung werden dort Nachzahlungen zwischen 6.000 und 25.000 Euro brutto erwartet.

Mehr als 1.000 Euro zusätzlich – Monat für Monat: Was nach einem traumhaften Gehaltssprung klingt, soll für manche verbeamtete Lehrkräfte in Brandenburg ab Januar 2026 tatsächlich gelten. Weil die neuen Besoldungstabellen rückwirkend zum Jahresanfang in Kraft treten sollen, läuft bis zum Jahresende zugleich eine beträchtliche Summe auf. In Schleswig-Holstein ist der monatliche Sprung kleiner. Dafür reicht die rückwirkende Anpassung dort bis zum 1. Januar 2025.
Hinter beiden Entwicklungen steht eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025, die am 19. November veröffentlicht wurde. Das Gericht hatte in einem Verfahren zur Berliner Beamtenbesoldung die Maßstäbe für die Prüfung einer amtsangemessenen Alimentation weiterentwickelt. Es stellte für die zur Prüfung vorgelegten Besoldungsordnungen A des Landes Berlin für die Jahre 2008 bis 2020 zahlreiche Verstöße gegen das Alimentationsprinzip aus Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz fest und modifizierte zugleich seine bisherige Prüfmethodik. Die Auswirkungen reichen damit über Berlin hinaus: Auch andere Dienstherren müssen ihre Besoldung an diesen verfassungsrechtlichen Maßstäben messen.
Schleswig-Holstein reagierte darauf bereits Ende 2025. Die Landesregierung sagte zu, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und die darin festgelegten Parameter gesetzgeberisch ab 2025 umzusetzen – und zwar für alle Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter, ohne dass sie für das Jahr 2025 individuell Ansprüche geltend machen mussten.
Inzwischen ist daraus eine umfassende Besoldungsanpassung für die Jahre 2025 bis 2027 geworden. Nach Angaben des Finanzministeriums basieren die Änderungen auf den neuen Maßstäben der Verfassungsgerichtsentscheidung. Zugleich wird die Entwicklung der Tarifentgelte auf die Beamtenbesoldung übertragen. Der Gesetzentwurf nennt als Ziel ausdrücklich, die modifizierten höchstrichterlichen Maßstäbe zur Sicherstellung der amtsangemessenen Alimentation umzusetzen.
Für 2025 werden die Bezüge in Schleswig-Holstein in den Besoldungsgruppen A6 bis A15 rückwirkend zum 1. Januar grundsätzlich um 3,2 Prozent angehoben, wobei ein Mindestbetrag von 125 Euro vorgesehen ist. Zum 1. Januar 2026 folgt eine weitere Erhöhung um vier Prozent. Auch der Familienergänzungszuschlag wird angepasst. 2027 soll eine weitere Erhöhung folgen.
Was sich hinter diesen Prozentzahlen verbirgt, zeigt eine Beispielrechnung des Job-Portals Kununu. Für einen Beamten in Schleswig-Holstein in der Besoldungsgruppe A13, Erfahrungsstufe 6, beziffert Kununu die Nachzahlung auf 5.938,62 Euro brutto. Die Rechnung bezieht sich auf den Zeitraum von Januar 2025 bis Oktober 2026.
Das Finanzministerium beabsichtigt, die erhöhten Bezüge einschließlich der Nachzahlungen mit den Novemberbezügen auszuzahlen. Die Dimension ist auch für den Landeshaushalt erheblich. Für die rückwirkenden Anpassungen der Jahre 2025 und 2026 veranschlagt das Land zusätzliche Ausgaben von rund 463 Millionen Euro.
Für Grundschullehrkräfte lässt sich die Beispielrechnung allerdings nicht ohne Weiteres übertragen. Schleswig-Holstein hat ihre Besoldung erst schrittweise vollständig auf A13 angehoben. Zum 1. August 2025 erreichten nach Angaben des Bildungsministeriums rund 4.850 Grundschullehrkräfte die vollständige Anhebung auf A13. Wer während des Nachzahlungszeitraums die Besoldungsgruppe oder Erfahrungsstufe gewechselt hat, erhält deshalb einen individuell abweichenden Betrag. Gleiches gilt bei Teilzeit sowie bei unterschiedlichen Familien- und Zulagenkonstellationen.
Noch wesentlich größer fällt der Sprung aus, den Brandenburg für seine Beamtinnen und Beamten plant. Dort sollen die Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge rückwirkend zum 1. Januar 2026 neu festgesetzt werden. Die Landesregierung begründet dies ausdrücklich mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation. Berücksichtigt werden zugleich die allgemeine wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung sowie die Ergebnisse der Tarifverhandlungen zum TV-L vom Februar 2026. Insgesamt liegen die vorgesehenen Erhöhungen nach Angaben des Landes zwischen sieben und 18 Prozent.
Weil die höheren Bezüge rückwirkend zum Jahresanfang gelten sollen, können sich bis Dezember erhebliche Beträge ansammeln. Öffentlicher Dienst News berichtet unter Berufung auf den Tagesspiegel, dass die Nachzahlungen für 2026 je nach Eingruppierung zwischen 6.000 und 25.000 Euro brutto ausmachen können. Wie hoch die Zahlung für einzelne Lehrkräfte ausfällt, hängt insbesondere von Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe ab.
Dass gerade der Bildungsbereich von der Reform in erheblichem Umfang betroffen ist, zeigen auch die Zahlen zur Verteilung der Mehrausgaben. Nach Angaben von Öffentlicher Dienst News entfallen von den zusätzlichen Personalausgaben 2026 rund 199 Millionen Euro auf 16.608 Beamtinnen und Beamte im Bildungsressort. Damit fließen 57,7 Prozent der dort ausgewiesenen Mehrkosten von insgesamt 345 Millionen Euro in diesen Bereich.
Anders als in Schleswig-Holstein steht die Auszahlung in Brandenburg zudem noch unter einem wichtigen Vorbehalt. Das Gesetzgebungsverfahren ist Anfang Oktober noch nicht abgeschlossen. Die Zentrale Bezügestelle formuliert deshalb ausdrücklich unter Vorbehalt: Sofern der Landtag das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz beschließt, werde angestrebt, die neuen Bezüge rückwirkend zum 1. Januar mit den Dezemberbezügen auszuzahlen. News4teachers










Und was hat NRW vor? Der Familienzuschlag Stufe 1 (bisher ca. 160 €) soll gestrichen werden, dafür wird das Grundgehalt um 1,68 % erhöht. Klingt erst mal nett, wenn man dann aber nachrechnet, ergibt das in der höchsten Stufe von A13 gerade mal 107 €…https://www.finanzverwaltung.nrw.de/uebersicht-rubrik-aktuelles-und-presse/pressemitteilungen/land-nordrhein-westfalen-richtet
Da liegt der Widerspruch ja direkt schon in der Schublade.
Mir ist auch nicht wirklich klar, warum kinderlose verheiratete Paare überhaupt einen Zuschlag erhalten haben. Diese haben deutlich geringere Kosten und können z.B. so schon deutlich mehr rausholen, wenn die Lohnsteuerklasse gewechselt wird, wenn der Partner einen schlechter bezahlteren Job hat.
Die Erklärung ist ganz einfach, um die Grundbesoldungen zu drücken. Der Familienzuschlag wurde ja nur für Ehepaare bezahlt, obwohl die Grundbesoldungen für alle zu niedrig sind. Höhere Grundbesoldungen bedeuten allerdings auch höhere Pensionen für alle, also nimmt man lieber einen Zuschlag, den lediglich eine Teilgruppe erhält. Schon spart man Geld. Das ist natürlich illegal, interessiert aber die CDU und die Grünen nicht.
Seien Sie sicher, die Länder holen sich das Geld an anderer Stelle zurück. Sie geben ja schon ein Beispiel. Aber die Erhöhung der Wochenarbeitszeit in anderen Bundesländern gehört ja auch dazu, wenngleich das bei den Lehrern kaum auffällt. Denn dann müssten die angestellten Lehrer ein geringeres Stundensoll haben.
Bitte sagen Sie auch dazu, bevor Sie jammern, was A13 in NRW bedeutet. Laut KI + Quelle:
„Das monatliche Brutto-Grundgehalt für verbeamtete Lehrkräfte in der Besoldungsgruppe A13 in Nordrhein-Westfalen (gilt seit April 2026 bzw. nach vollständiger Umstellung aller Schulformen auf A13 im August 2026) liegt je nach Erfahrungsstufe zwischen 5.221,48 € und 6.381,49 €. [1]“
https://www.einfachverbeamtet.de/besoldungstabelle-nrw-fuer-lehrer-so-funktioniert-das-gehaltssystem
Und trotzdem bedeutet die oben genannte Planung letztlich eine Kürzung. Wo da die geforderte amtsangemessene Besoldung herkommen soll, darf man mir gern erklären. In Brandenburg erhält man übrigens ab Januar etwa 1000 € brutto mehr als in NRW. Wie kann es denn sein, dass das den Berechnungen zu Grunde liegende Medianeinkommen dort soviel höher ist?
Auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Und ganz wichtig: Bei der Landtagswahl die Regierung abwählen.
Das ist der Weg.
Zum Glück für die Länder betrifft das nur die Beamten und nicht die Angestellten.
Zum Glück für den Finanzminister wird die Nachzahlung auf einen Schlag und damit sehr hoch besteuert ausgezahlt.
Oh, Sie haben die Unzulänglichkeiten und Ungerechtigkeiten durchschaut ….. aber es bleibt dabei, wir kennen das zur Genüge …
Die höhere Besteuerung, die durch die Einmalzahlung im Vergleich zur kontinuierlichen Zahlung entsteht, könnte man mit einem Antrag auf Fünftelregelung absenken. Das lohnt allerdings nicht wirklich. Ich habe mir für meinen Nachzahlung das mal grob ausrechnen lassen und entschieden, lieber die etwas höhere Steuer zu zahlen und keinen Antrag zu stellen, weil das geschätzt 20-40 € ausmachen. Lohnt einfach den Aufwand nicht.
… und die angestellten Kollegen schauen in die Röhre. Und es juckt niemanden. Das ist die größte Enttäuschung.
Traurig, aber wahr.
Sie vermischen zwei vollkommen getrennte Systeme.
Es ging nicht um die Angestellten von Bund und Bundesländern. Das Bundesverfassungsgericht hatte sich den Besoldungen anzunehmen. Besoldungen werden von Parlamenten als Gesetz geregelt. Die Bezahlung der Angestellten vereinbaren Gewerkschaften und die Regierungen in Bund und Ländern.
Das Entstehen von Vergütungen der Angestellten und der Besoldung von Beamten ist getrennt. Wer bei Angestellten von Enttäuschung und traurig aber wahr schreibt, muss diese Empfindungen an die Gewerkschaften richten.
Der kommentierte Artikel betrifft nur die Beamten.
Nur zu, dann bitte die nächsten Abschlüsse nicht mehr übertragen. Traurig aber wahr, dann bekommen nur die Angestellten mehr, aber es ist auch mehr zu verteilen. Ungerecht? Falscher Adressat, bitte an die Dienstherren richten, jeder ist sich selbst der/die Nächste…
Ihr Kommentar trägt die Folgen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht mit.
Also einmal vorn vorn:
1) In Ländern und im Bund können die Besoldungen nicht einfach den Vereinbarungen der Gewerkschaften mit den öffentichen Arbeitgebern nachvollzogen werden. Vielmehr müssen die Regeln der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erfüllt werden. Damit kann ein Tarifvertrag bei den Angestellten diesem Rahmen genügen, ja dem Dienstherrn Spielraum lassen, mithin die Besoldung geringer anheben oder es muss mehr angepasst werden. Jedenfalls können die Parlamente nicht mehr nichts tun, wie es z. B. Berlin machte.
2) Von all dem ist die Tarifarbeit der Gewerkschaften und die Entscheidung eines Tarifvertrags im öffentlichen Dienst nicht berührt. Das ist und bleibt absolut getrennt.
Wer also mehr oder weniger oder nichts bekommt ist im System der Angestellten den Verhandlungspartnern überlassen, während es bei Beamten mindestens das System aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts als nicht unterschreitbar gibt.
Erklärung unnötig, mein Vorschlag war ein anderer, nicht ‚der übernommene Tarifabschluss kann darunter liegen, muss aber angepasst werden‘. Nein, die Idee ist: Die Beamtenverbände handeln selbst eine Erhöhung aus, die Gewerkschaften verhandeln explizit nur für die Angestellten, und zwar mit Forderungen, die den ‚Gesamtrahmen‘ nicht mehr berücksichtigen. Gerne, lasst uns Tarifvertrag und Besoldung komplett trennen. Beamte bitten ihren Dienstherrn um inflationsgerechte Anpassung oder klagen jedes Jahr auf amtsangemessene Alimentierung, ohne Gewerkschaftsdruck im Rücken.
Merken Sie eigentlich nicht, dass diese legalistische Haltung, ‚geht zur Gewerkschaft‘, nur ein mehr oder weniger deutlicher Götz von B. an alle angestellten KuK ist?
Recht und gerecht sind verschiedene Dinge.
Ihre Idee ist keine. Zum wie vielen Mal: schon jetzt verhandeln die Gewerkschaften „nur“ für die Angestellten und erzielen ein Ergebnis. Das ist der dann geltende Tarifvertrag.
Die Regierungen orientieren sich ggf. für die Beamtenschaft daran und machen das per Gesetz zur Umsetzung einer Besoldung.
Damit wird, bzw. ist Ihr letzter Satz absolut unnötig.
Ihre Idee ist keine. Zum wie vielen Mal: schon jetzt verhandeln die Gewerkschaften „nur“ für die Angestellten und erzielen ein Ergebnis. Das ist der dann geltende Tarifvertrag.
Die Regierungen orientieren sich ggf. für die Beamtenschaft daran und machen das per Gesetz zur Umsetzung einer Besoldung.
Damit wird, bzw. ist Ihr letzter Satz absolut unnötig.
Eben. Sie müssen nur die Bruttolöhne der Angestellten mit den als zu niedrig beanstandeten Bruttosolden der Beamten vergleichen. Sie sind ähnlich hoch.
Das ist seit der Erhöhung in BB faktisch falsch. Die Beamten erhalten (ich hab es jetzt nur in der Endstufe betrachtet, weil nur die mich betrifft) brutto rund 600€ pro Monat mehr, dazu kommen die Familienzuschläge, welche Angestellte nicht erhalten.
Sie verkennen, dass die Trennung bei den Errungenschaften der Angestellten direkt auf die Beamten übertragen wird, da gibt es plötzlich keine Trennung der Systeme mehr. Und dieses immerwährende Argument „das sind zwei getrennte Systeme“ ödet einen nur noch an. Mehr Egoismus geht nicht.
Das Argument bei der Übertragung der Tarifabschlüsse auf die Beamten war stets „Wahrung des Betriebsfriedens“. Merkwürdigerweise scheint das jetzt nicht mehr zu gelten: was die Angestellten betrifft, ist den Ländern der Betriebsfrieden offensichtlich scheißegal.
Es gibt weniger davon…
Das Argument des Friedens ist ja lediglich eine dumme Lüge, auf welche nur uninformierte Menschen reinfallen. Der wahre Grund ist ganz einfach eine Sparmaßnahme auf Kosten der Beamten. Rechtlich betrachtet müssen die Besoldungen sich eigentlich an dem Nominallohnindex orientieren, so wie Brandenburg das in Zukunft auch machen möchte. Dieser ist in den letzten Jahrzehnten natürlich viel stärker gestiegen als die Steigerungen der Tarifverträge es waren. Also überträgt man statt dessen die Steigerungen der Tarifverträge und spart damit eine Menge Geld.
Ich stecke in dem Thema nicht so drin. Kann mir jemand erklären, warum es in manchen Bundesländern hohe Nachzahlungen gibt und in NRW nicht? Ist dort die Besoldung niedriger? Ich bin verheiratet und habe keine Kinder. Demnach ändert sich bei mir nicht wirklich was (außer die Sache mit dem Ehezuschlag).
„warum es in manchen Bundesländern hohe Nachzahlungen gibt und in NRW nicht?“
Weil andere Bundesländer eine amtsangemessene Besoldung für nicht so wichtig halten und lieber die Taktik des Verdrängens, Verzögern und Verschleppens anwenden. In diesen Bundesländern stehen „wichtigere“ Dinge auf der Agenda: z.B. Wirtschaftssozialhilfe („Subventionen“) an Unternehmen, „Gerechtigkeitszahlungen“ an und über NGOs, „Haushaltskonsolidierung“ (auf Kosten der Beamten, wie immer), usw.
Bis 2003 war die Besoldung in Deutschland einheitlich. Ab 2006 ging die Gesetzgebungskompetenz für die Beamtenschaft eines Bundeslandes vollständig an die Bundesländer. Je nach Finanzlage oder schlicht politischem Gusto agierten die Landespolitiker. In Berlin hatte sich der Senatund Dias Abgeordnetenhaus nach Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts dem Thma überhaupt nicht angenommen. Die regierende SPD mit Wowereit hat sogar die Besoldung um über 10% abgesenkt und jahrelang nicht mehr angehoben.
Man darf sagen, dass die SPD sich um ihre Beschäftigten absolut gar nicht bemühte. Das Bundesverfassungsgericht hat zu Berlin jegliche politische Befassung mit dem Thema Besoldung als nicht vorhanden beurteilt. Die Sozialdemokratie mit der SPD hat mehr als geschleudert.
Zu Ihrer Frage: die Besoldungen der Länder entwickelten sich sehr unterschiedlich. Daher kann es in Euro beziffert hohe Unterschiede geben. Wenn Sie sich selbst ein Bild verschaffen wollen, schauen Sie sich die Tabelken der Bundesländer mit Ihrer Vesoldungsstufe und Ihrerer Erfahrungsstufe an. Dann erhalten Sie ein sehr konkretes in Euro beziffertes Bild und können prüfen, wo Sie mit Ihrer Berdildungcstehen.
Weil NRW das Landesbesoldungsgesetz noch nicht an das BVerfG-Urteil zur Mindestbesoldung angepasst hat und vor April 27 vermutlich auch nicht in die Pötte kommen wird.
Na ja, der Gesetzentwurf ist ja da. Beschlossen werden soll das Ganze noch im Oktober, aber eine auch nur irgendwie zu erkennende Gehaltsverbesserung ist darin nicht enthalten. Außerdem wird weiterhin mit dem rechtlich umstrittenen fiktiven Partnereinkommen gerechnet.
Und, bis zu wie vielten Lesung ist der Gesetzesantrag schon gekommen?
Lehrergehälter sind zumeist landesabhängig, also jedes Bundesland selbst bestimmt die Lehrergehälter. Deshalb unterscheiden sie sich manchmal so stark, dass A13 in dem einen Bundesland so hoch ist wie A12 in dem anderen.
Nachzahlungen gibt es nur, wenn ein Bundesland zu wenig gezahlt hat. Vielleicht hat NRW nicht zu wenig bezahlt oder nicht so viel zu wenig bezahlt wie andere?
Die Erklärung ist einfach. In einigen Ländern wird verfassungswidrig besoldet, dazu gehört NRW. Die Regierung, also namentlich Wüst und der Finanzminister Marcus Optendrenk, ignorieren das Bundesverfassungsgericht. Andere, wie zum Beispiel Brandenburg, halten sich dagegen an das Grundgesetz.
Jeder, der in NRW lebt, sollte bei der nächsten Landtagswahl daran denken. Als Staatsdiener würde ich keine Partei wählen wollen, welche das Grundgesetz so sehr missachtet.
Grundsätzlich ist jedes Bundesland verpflichtet, seine Beamten amtsangemessen zu alimentieren. Dazu gab und gibt es diverse Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht. Die erste Klage, sie betraf die Beamten in Berlin, ging zu Gunsten der Kläger aus. Das Bundesverfassungsgericht hat dabei klare Vorgaben gemacht, was bzw. welche Höhe eine amtsangemessene Amimentation haben muss.
Die Kieler Finanzministerin Schneider beispielsweise war im echten Beruf Verfassungsrichterin und hat schnell gemerkt, dass bei uns in SH die Besoldung gemäß den Vorgaben aus Karlsruhe nicht amtsangemessen war. Dies korrigiert sie nun, indem sie die Besoldung kräftig anhebt (zum 1.1.27 werde ich 11,4% mehr haben als zuletzt zum 1.10.26). Zudem könnte noch ein weiterer Zahltag in SH kommen, wenn das Land den Prozess um das gestrichene Weihnachtsgeld verliert. Hier geht es um eine amtsangemessene Alimentation der Jahre 2007-2021. Natülich macht die Finanzministerin da nichts, sondern wartet ein Urteil ab. Sie hat aber schon so eine Ahnung, denn Frau Schneider äußerte sich zuletzt im Interview eher pessimistisch, was mich optimistisch stimmt 😉
In den meisten anderen Bundesländern passiert noch nichts, was auch daran liegen kann, dass die Beamten dort erheblich mehr bekommen haben als wir hier in SH. In NRW beispielsweise haben Beamte A13, Stufe 10 bisher ein wenig mehr (ca. 50€/Monat) verdient als in SH: Ich hoffe für euch, dass früher oder später auch ein kräftiger Nachschlag kommen wird. Auf jeden Fall aber würde ich – falls noch nicht geschehen – in einen Verband oder eine Gewerkschaft eintreten. Die haben das vor Gericht bei uns erstritten (in SH eher der dbb, also Philologenverband oder VBE, in Berlin eher verdi/GEW). Für solche Klagen brauchen die Geld, für politische Gespräche die Masse an Kollegen, die sie vertreten.
Ok, danke für die Rückmeldungen! Ich hatte es so verstanden, dass NRW sich jetzt mit der Anpassung auf das Urteil bezieht. Dann aber anscheinend nicht?
Nein, die betrügen dich einfach weiterhin wissentlich die nächsten Jahre, um Geld zu sparen. Namentlich sind das die CDU und die Grünen, vorher waren auch mal die SPD und die FDP dabei. Nächstes Jahr sind Wahlen. Liebe Grüße und einen schönen Abend noch.
Und während in BB jede Tariferhöhung der Angestellten mit der Begründung der Wahrung des Betriebsfriedens auf die Beamten übertragen wurde, klafft jetzt eine Brutto-Lücke zwischen 6740€ (E13) und 7330€ (A13, jeweils Endstufe ohne Kinderzuschläge), was netto in Steuerklasse 4 vor Abzug der PKV so zwischen 1800 und 2000€ ausmachen dürfte. Jeden Monat. Für exakt dieselbe Arbeit. Und ich höre keine Gewerkschaft, welche die Schließung dieser Gerechtigkeitslücke anmahnt (was sie bei den Tarifübertragungen auf die Beamten getan haben).
Mich treibt das gerade, immer mehr in Richtung Kündigung zu denken. Sowohl bei der Gewerkschaft als auch beim Arbeitgeber Land. Irgendwann reichts auch mal.
genau deshalb bin ich ausgetreten und habe auch schon zum 30. 09.2027 gekündigt.
Anstelle das Geld in die maroden Schulen und Infrastruktur zu stecken, werden gehen verdiente A13 an Stelle von 4300€ mit 4800€ Netto nach Hause. Vorher sind die vor Hunger nicht in den Schlaf gekommen. Herzlichen Glückwunsch. Und sind natürlich im dem Glauben, dass sie in der Wirtschaft mehr verdienen würden, z.B. mit Sport und Ethik.
Das ist doch Blödsinn. Wenn ich mir ein Haus für 600.000 Euro bauen lasse, dann muss ich der Baufirma auch 600.000 Euro bezahlen. Da kann ich nicht einfach sagen, Leute, ich gebe euch nur 500.000, weil den Rest brauche ich für ein neues Auto. Woher kommen eigentlich so romantisch verklärte und unrealistische Weltbilder?
In Niedersachsen tut sich da auch nicht viel, keine Nachzahlungen und minimale Erhöhungen sollen eine amtsangemessene Alimentation ergeben…
Liebe Kollegen, bitte tretet dieses Thema doch nicht so breit. Wenn das in die toxischen Medien kommt, stehen wir wieder am Pranger. Einfach den Ball flach halten und uns über den wohlverdienten Segen freuen. Es gibt schon genug Kollegen, die das überall rumerzählen und damit angeben.
Als normaler Angestellter in der Forschung finde ich die Besoldung der verbeamteten Lehrer nur noch krank. Meine Lehrer-Freunde mit Kindern trauen sich tatsächlich gar nicht mehr, offen darüber zu sprechen, weil sie sich schon dafür schämen, was sie in Teilzeit bekommen. Über die Versorgung im Krankheitsfall brauchen wir gar nicht reden. (GKV-Beitrag übrigens mehr als 1100€ pro Monat)
„Als normaler Angestellter in der Forschung…“
Realistischerweise sind viele „Angestellte in der universitären Forschung“ Realitätsflüchter: Die „freie“ Wirtschaft ist „zu anstrengend“ und ein ordinärer Job als z.B. Lehrer hat zu wenig Presrtige. Also tummelt man sich noch ein paar /viele Jährchen in der „Forschung“ herum und jammert über (unterbezahte) Zeitverträge.
Lösung ist ganz einfach: Als Lehrer einsteigen und sich verbeamten lassen, solange es noch geht, Quereinsteiger werden immer noch gesucht (ok, fach- und bundesandabhängig). Aber sich in der „Wissenschaft“ von Zeitvertrag zu Zeitvertrag durchhangeln, den großen „Durchbruch“ dann doch nicht schaffen (vielleicht doch nicht das hellste Licht auf der Torte der Wissenschaft) und dann versuchen mit über 40 noch in die Schule einzusteigen, um dann wiederum herumzujammern, dass man zu alt für die Verbeamtung ist und die Welt so ungerecht ist… einfach nur peinlich.
Ich habe keinen Zeitvertrag, ich bin nicht an der Uni und ich bin genaugenommen auch kein Wissenschaftler in meiner Position. Sie liegen also dreifach daneben.
Unter den heutigen Bedingungen bin ich nicht bereit Lehrer zu werden und ich möchte auch nicht verbeamtet werden.
Ich habe jedoch ältere Verwandte, die angestellte Lehrer sind und denen gegenüber die Privilegien der „Junglehrer“ im höchsten Maße ungerecht sind. In Bayern oder BaWü mag man mit diesen Besoldungen im Mittel mitschwimmen, aber in unseren strukturschwachen Breiten gehören Lehrer mit A13 zu den oberen 5%-10%. Die Familienzuschläge: Ehe mit drei Kindern insgesamt 1600 € Zuschlag. Das sollen Angestellte (0 € Zuschlag) nicht obszön finden?
Ok, Sie sind also irgendwas und finden etwas mega ungerecht.
Weil andere mehr haben/bekommen.
Wieso arbeiten Sie nicht daran, selber mehr zu verdienen?
Für mich gab/gibt es Gehaltsvorstellungen, die ich erreichen wollte/will.
Darunter mache ich es nicht.
Ihre Region ist ’ne AN-Abzockerregion mit zu starken/nicht verhandlungswilligen AGs? Kann passieren, manchmal kommt man da lokal nicht weiter, egal was man versucht.
Verstehe ich zu 100%. Und das nervt hart ab, klar.
–> Region wechseln, basta.
„Unter den heutigen Bedingungen bin ich nicht bereit Lehrer zu werden und ich möchte auch nicht verbeamtet werden.“
Irgendeinen Anreizt muss man eben heutzutage für diejenigen setzten, die noch Lehrer werden wollen. Wenn die dann alle genauso unterbezahlt wie Sie im TV-L sein sollen: Wer will und soll das dann noch machen?
Verzweifelte, Idealisten, Missionare, „Rudis Resterampe“?
Nur um das klar zu stellen: Die Familienzuschläge sind lediglich so exorbitant hoch, weil die Grundbesoldungen um diesen Betrag zu niedrig sind. Zumindest was die ersten beiden Kinder betrifft. Das ist eine reine Sparmaßnahme, denn diese Zuschläge bekommen nicht alle, sie sind nicht pensionswirksam und fallen weg, so bald die Kinder erwachsen sind. Juristisch betrachtet muss die Grundbesoldung jedoch bereits Kind 1 und 2 abdecken.
Wozu gibt es eigentlich ein Bundesverfassungsgericht, wenn einzelne Bundesländer das Urteil aus dem Jahr 25 einfach ignorieren? Hier sollte das Gericht dringend auf eine Gleichbehandlung in den Bundesländern drängen, sonst gibt es hier bald überall eine Politik nach Art des Hauses Trump: „Ich halte mich immer an die Gesetze – solange ich die Gesetze gemacht habe!“
Unter den Bedingungen darf der Öffentliche Dienst in einigen Ländern lange nach neuen Bewerbern suchen – wahrscheinlich dient diese Verfahren der Abschaffung des Beamtentums durch die Hintertür
„Trump: „Ich halte mich immer an die Gesetze – solange ich die Gesetze gemacht habe!““
Genau. Trumpismus ist mittlerweile ein weltweites Phänomen geworden. In einigen Ländern natürlich stärker ausgeprägt als in anderen.
Beante jubeln also mal wieder. Diesmal wegen Nachzahlungen von bis zu 25.000 Euro. Der Grund? Das Alimentationsprinzip.
Super, das ist nichts anderes als ein Luxus-Aufzug, der immer weiter nach oben fährt.
Dieses Zweiklassensystem ist moralisch unanständig und finanzpolitisch ruinös. Die gigantischen Versorgungslasten fressen die Landeshaushalte auf. Das Ergebnis: Wir sparen bei Schulen, Straßen und Digitalisierung, um die Privilegien einer geschützten Klasse zu finanzieren.
Wer im aktiven Dienst über wegfallende Ehezuschläge jammert, während Angestellte in der freien Wirtschaft das volle Reallohn- und Altersarmutsrisiko tragen, hat schlicht den Kontakt zur Realität verloren. Es wird Zeit, das Beamtentum auf Polizei und Justiz zu beschränken und eine Einheitsversicherung für alle einzuführen!
Sehe ich genauso.
Noch jemand mit Vorurteilen ohne Wissen.
Warum bezeichnen Sie Ihr Nichtwissen als Wissen?
Das BVerfG-Urteil bezieht sich auf die Besoldungshöhe der untersten Besoldungsgruppe in Relation zum gesetzlich festgelegten Mindesteinkommen. Des Weiteren ist das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen und den jeweiligen Stufen zu beachten und einzuhalten.
Das gilt übrigens für alle Beamten des Bundes und der Länder. Dabei muss berücksichtigt werden, dass es u.a. in NRW keine Regelbeförderung für Lehrkräfte gibt – im Gegensatz zu Beamten anderer Verwendungen.
Aber wie heißt es so schön:
Wissen ist Macht, Nichtwissen macht auch nichts.
Meine Antwort bezog sich wie eindeutig zu lesen ist, auf Formulierungen wie „Zweiklassensystem, moralisch unanständig, Luxus-Aufzug, usw“. In vorigen Beiträgen hatte ich zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausgeführt.
Ihre Darlegungen zur untersten Besoldungsgruppe und Abstandsgebot sind erste Prüfschritte einer zutreffenden Mindestbesoldung aller Stufen. Zu Regelbeförderungen gab es keine Entscheidung, weil das mit einer Mindestbesoldung keinen Zusammenhang bildet.
Ich darf damit durchaus zwischen Wissen und Nichtwissen unterscheiden. Dazu gibt Ihr Beitrag nichts her.
Tja, so unterscheiden sich die Vorstellungen.
Als „moralisch unanständig“ und „finanzpolitisch ruinös“ empfände ich es, zwangssolidarisch massiv schlechtere Leistungen zu massiv teureren Beiträgen zu bekommen, weil dumme Menschen mit haufenweise dummen Lebensentscheidungen die Positivbeiträge von Leuten wie mir im Dutzendpack verfuttern und verbrauchen UND es obendrein Rechtsbruch wäre, mir einfach legal erworbene Dinge mal ebenso wegzunehmen/“umzuverteilen“.
Sie strotzen vor Neid. Gleichzeitig machen Sie deutlich, dass Sie das System Beamte nicht kennen. Es ist durchaus bemerkenswert, sich ohne Wissen so zu äußern.
Es ist kein zwei Klassen System. Es zwei unterschiedliche Systeme. Während die Gewerkschaften Tarife aushandeln können, ohne gesetzte finanzielle Grenzen, reglt eine Regierung, das Parlament das bei Beamten.
Mehr zu schreiben scheint müßig, weil Ihre Vorurteile es Ihnen nicht gestatten werden, sachlich mit dem Thema umzugehen.
Warum solletn Polizisten und Justiz weiterhin die „Privilegien“ des Beamtenstatus genießen dürfen, Lehrer aber nicht, wenn das Ganze so ungereicht ist?
SInd Polizisten, Staatsanwälte und Richter die „besseren Menschen“.
Wer über „Privilegien“ diskutiert, der müsste konsquenteweise die Abschaffung des gesamten Beamtensystems fordern. In der französischen Revolution hat man die Privilegien des Adels schließlich auch abgeschafft, indem man den gesamten Adel abgeschafft hat und dort eben gerade keine Ausnahmen gemacht hat.
„Der Grund? Das Alimentationsprinzip.“
Genau. Und dieses besagt, dass Beamten an der allgemeinen Gehaltsentwicklung in der Wirtschaft über alle Branchen teilnehmen sollen und ein gewisser Abstand zu gleichen Bedarfsgemeinschaften, die Bürgergeld beziehen, gewahrt bleiben muss. Sind 15% mehr für den Beamten der niedrigsten Gehaltsklasse zu viel verlangt? Der hat schließlich eine Ausbildung und muss jeden Tag arbeiten.
Der Kern des Problems liegt woanders: Hätte Verdi im Bereich des TV-L die letzten Jahrzehnte nicht so mies verhandelt, hätte sich das Problem der zu niedrigen Alimentation der Beamten überhaupt nicht ergeben, da sich die Besoldungserhöhungen immer an den TV-L-Abschlüsse orientiert haben. Dass Verdi es besser kann, zeigt dieser Verein ja bei den Tarifverhandlungen der Banken, Versicherungen, Hafenarbeiter, Verkehrsunternehmen usw. Aber da Verdi immer mit der Politik klüngelt, war die Entwicklung eigentlich absehbar.
Nur weil der TV-L mies bezahlt, dürfen die Beamten nicht darunter leiden. Das hat das BVerfG letztendlich mit seinem Urteil klargestellt.
Zitat: Hätte Verdi im Bereich des TV-L die letzten Jahrzehnte nicht so mies verhandelt….
Richtig. Verdi hat sich beim öffentlichen Dienst schon merkwürdig bewegt. Mehrfachvwurde von unzufriedenen Verhandlungsständen gesprochen, weiterer Streik bekundet und über Nacht gab es ein Verhandlungsergebnis. Der ehemalige Vorsitzende Bsirskem der die ÖTV in Verdi führte war geradezu das Bild des posaunenden Streikführers, der über Nacht ein mäßiges Ergebnis als zufriedenstellend fabulierte.
Die Nähe zur SPD schien regelmäßig ein Hemmnis zu für die Durchsetzung von Forderungen zu sein. In Berlin nutzte das Wowereit, Vergütungen und Besoldungen über Jahre zu kürzen, ohne sich danach auch nur im Ansatz um eine auch nur angemessene Strigerung zu kümmern.
Verdi und Sozialdemokraten führen anscheinend eine für die Beschäftigten ungünstige Zusammenarbeit.
Welche Lehrkraft ist denn bei ver.di organisiert?
Als Sparten“gewerkschaft“ könnte die GEW genauso handeln wie Cockpit und GdL, wenn sie wollte. Wollen sie aber offensichtlich nicht. Man tritt lieber verbal wie ein Tiger auf und handelt dafür wie ein Bettvorleger, indem man sich bei den Tarifverhandlungen unter dem Mantel von Verdi verkriecht. Wäre ja auch irgendwie „böse“ und „unpädagogisch“, wenn man für seine eigenen Interessen im Bereich Schule eintreten würde.
Eigentlich könnte man die GEW auch auflösen. Aber dann wäre man ja so ganz ordinär bei der „Dienstleistungsgewerkschaft“ organisiert. Klingt ziemlich profan im Gegensatz zur „Erziehung und Wissenschaft“…