ROM. Italien will den Anteil bestimmter Schülerinnen und Schüler ohne italienischen Pass in Schulklassen auf 30 Prozent begrenzen. Begründet wird das mit Sprachproblemen. Doch was geschieht mit den Kindern, die wegen der Obergrenze keinen Platz an ihrer Schule bekommen? Das neue Dekret der Regierung von Ministerpräsidentin Giorgia Meloni sieht vor, sie auf benachbarte Schulen zu verteilen. In Stadtteilen mit hohem Migrantenanteil kann das allerdings schon rechnerisch nicht funktionieren. Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) hatte hierzulande eine ähnliche Debatte angestoßen.

Die italienische Regierung hat mit dem Dekret Nr. 170 eine Obergrenze für bestimmte Schülerinnen und Schüler ohne italienische Staatsangehörigkeit beschlossen. Von Beginn des Schuljahres 2027/28 an dürfen sie in den Eingangsklassen der Schulen grundsätzlich höchstens 30 Prozent ausmachen.
In der Grundschule werden dabei Kinder ohne italienische Staatsangehörigkeit berücksichtigt, die nicht in Italien geboren wurden oder nicht mindestens zwei Jahre eine italienische Vorschule besucht haben. In den ersten Klassen der weiterführenden Schulen gilt die Grenze für Schülerinnen und Schüler ohne italienischen Pass, die nicht mindestens drei Schuljahre erfolgreich im italienischen Bildungssystem absolviert haben. Als reine „Sprachquote“ lässt sich die Regelung deshalb nur eingeschränkt bezeichnen. Einen individuellen Sprachtest schreibt das Dekret für die Zuordnung zu dieser Gruppe nicht vor.
Die Regierung begründet die Regelung gleichwohl vor allem mit der Sprache. Bildungsminister Giuseppe Valditara erklärt, Italienisch müsse als Instrument der Integration gestärkt werden. Nach seinen Angaben gibt es derzeit rund 34.000 Klassen, in denen der Anteil ausländischer Schülerinnen und Schüler über 30 Prozent liegt. Diese Zahl sagt allerdings wenig darüber aus, wie viele Klassen tatsächlich von der neuen Vorschrift betroffen sein werden: Kinder, die in Italien geboren wurden oder lange genug das italienische Bildungssystem besucht haben, fallen schließlich aus der Berechnung heraus.
Nach Berechnungen des Laboratorio di Politica Sociale des Politecnico di Milano, über die die italienische Nachrichtenagentur ANSA berichtet, könnte die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die nach den neuen Kriterien tatsächlich als überzählig gelten könnten, landesweit sogar nur ungefähr 300 betragen – etwa 120 in Grundschulen, 50 in Mittelschulen und 120 in höheren Schulen. Damit stünde einer politisch weitreichenden Regelung möglicherweise eine vergleichsweise kleine Zahl unmittelbar betroffener Schülerinnen und Schüler gegenüber.
Insgesamt besuchen nach den jüngsten verfügbaren Daten für das Schuljahr 2024/25 rund 931.000 Kinder und Jugendliche ohne italienische Staatsangehörigkeit eine italienische Schule. Ihr Anteil beträgt 11,6 Prozent. In den Grundschulen liegt er mit 13,7 Prozent am höchsten. Mehr als 65 Prozent dieser Schülerinnen und Schüler besuchen Schulen in Norditalien; besonders viele leben in der Lombardei, der Emilia-Romagna und Venetien.
Entscheidend für die Folgen der Quote ist allerdings weniger der landesweite Durchschnitt als die Verteilung vor Ort. Der Anteil von Familien mit Einwanderungsgeschichte unterscheidet sich erheblich zwischen Regionen, Städten und einzelnen Stadtvierteln. Schulen bilden diese Wohnverhältnisse ab.
Das Dekret schreibt deshalb nicht nur eine Obergrenze fest. Es regelt auch, was geschehen soll, wenn an einer Schule zu viele der erfassten Kinder angemeldet werden. Die territorialen Schulbehörden müssen nach Anhörung der Schulleitungen organisatorische Maßnahmen ergreifen, um sie „ausgewogen“ auf benachbarte Schulen zu verteilen. Dabei soll die Nähe zum Wohnort berücksichtigt werden. Auch besondere familiäre Umstände sind zu beachten.
Was aber geschieht, wenn auch die benachbarten Schulen die 30-Prozent-Grenze überschreiten? Der Mailänder Bürgermeister Giuseppe Sala sieht genau dieses Problem. „Es gibt Stadtviertel, in denen der Anteil der Kinder von Einwanderern über 30 Prozent liegt“, sagte er nach Angaben der italienischen Nachrichtenagentur ANSA. Auch Attilio Fratta vom Schulleitungsverband Dirigentiscuola bezweifelt, dass sich die Vorgabe überall umsetzen lässt. In manchen Gebieten und Schulbezirken sei der Anteil ausländischer Familien so hoch, dass eine Verteilung auf andere Schulen an praktische Grenzen stoße.
Dass die 30-Prozent-Grenze auf diese Weise nicht überall herzustellen sein wird, berücksichtigt bereits das Dekret. Kann sie trotz der vorgesehenen Maßnahmen nicht eingehalten werden, darf sie überschritten werden. Die betroffenen Schulen sollen dann zusätzliche Mittel für Italienischförderung erhalten. Dafür sind 3,4 Millionen Euro im Jahr 2027 und anschließend jährlich rund 14,14 Millionen Euro vorgesehen.
Warum eine solche zusätzliche Förderung nicht von vornherein an Schulen mit hohem sprachlichem Förderbedarf ausgebaut wird, beantwortet das Dekret nicht.
Die Auseinandersetzung um die Schulen findet dabei nicht losgelöst von der italienischen Migrationspolitik statt. Das Dekret enthält neben der Klassenquote weitere Regelungen, darunter ein Verbot der Gesichtsverschleierung in Schulen, ein sogenanntes Burkaverbot. Zugleich steht Melonis Fratelli d’Italia unter politischem Konkurrenzdruck. Der frühere General Roberto Vannacci hat mit Futuro Nazionale eine Partei gegründet, die sich noch weiter rechts positioniert – und insbesondere in der Migrationspolitik einen schärferen Kurs fordert.
Kritik kommt auch von den italienischen Bildungsgewerkschaften, allerdings aus deutlich anderen Motiven. „Wieder einmal besteht die Gefahr, ein komplexes Thema wie Integration in einen Wahlslogan zu verwandeln“, erklärt Giuseppe D’Aprile, Generalsekretär der UIL Scuola, in einer Stellungnahme seiner Gewerkschaft. Die 30-Prozent-Regel enthalte unklare Kriterien und Ausnahmen und könne „Verwirrung und Diskriminierung“ erzeugen.
Seine Gewerkschaft fordert einen anderen Ansatz. Statt einer Quote brauche es mehr Lehrkräfte für Italienisch als Zweitsprache, Sprachmittler und kleinere Klassen. Derzeit gebe es nur rund 1.000 entsprechend spezialisierte Lehrkräfte. „Integration wird auf diese Weise nicht gefördert“, hatte D’Aprile bereits unmittelbar nach der Ankündigung Melonis erklärt.
„Wo sollen denn die Kinder herkommen, die für die Durchmischung sorgen?“
Die Auseinandersetzung erinnert auffällig an eine Debatte, die Deutschland bereits geführt hat, bislang ohne Ergebnis: Im Sommer 2025 hatte Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) eine Obergrenze für Kinder mit Migrationshintergrund in Schulklassen als „denkbares Modell“ bezeichnet. Sie verwies auf internationale Erfahrungen und nannte Größenordnungen von 30 oder 40 Prozent. Entscheidend sei vor allem, dass Kinder beim Eintritt in die Schule Deutsch sprechen könnten.
Der Vorschlag löste umgehend die Frage aus, wie eine solche Quote praktisch funktionieren sollte. Der Präsident des Deutschen Lehrerverbands, Stefan Düll, bezeichnete eine stärkere Durchmischung zwar grundsätzlich als nachvollziehbare Idee. Zugleich verwies er auf seine Heimatstadt Augsburg, wo knapp die Hälfte der Bevölkerung einen Migrationshintergrund habe. „Wo sollen denn die Kinder herkommen, die für die Durchmischung sorgen?“, fragte Düll. News4teachers
Bildungsforscher Maaz: Obergrenzen für Migrantenkinder „weder umsetzbar noch sinnvoll“










„Die territorialen Schulbehörden müssen nach Anhörung der Schulleitungen organisatorische Maßnahmen ergreifen, um sie „ausgewogen“ auf benachbarte Schulen zu verteilen.“
Schritt 1: Die Kinder teuer und am Ende mit weniger Lernzeit durch die Gegend fahren lassen.
Schritt 2: Sich aufregen, wie viel Geld böse Ausländer den Staat kosten, weil das Geld lieber in Taxidienste gesteckt wurde, als in Schulen.
Ach gäbe es bloß eine Möglichkeit, bereits Kleinkinder zu fördern, dass sie die durchaus nicht unwichtige Sprachquote erfüllen – vielleicht könnte jemand den Tipp nach Deutschland durchstechen…
Vielleicht kommt es auch mal bei den letzten an, dass Migrantenkinder sehr häufig eben nicht mehr im Kleinkindalter sind.
Ein Staat muss darauf achten, dass sich Migrant*innen nicht selbst ghettoisieren (müssen), finde ich.
Leider werden überall Migrant*innen sich selbst überlassen. Es gibt kaum Initiativen, die für mehr Durchmischung sorgen. Die Stadt, in der ich arbeite, ist ein Beispiel für eine falsche Organisation dieser Thematik. Und das seit Jahrzehnten.
Es geht nicht immer nur um Sprachförderung, denn auch in den Sprachkursen sitzen dann wieder viele Kids mit derselben Muttersprache zusammen, was ihnen am Ende nicht so viel bringt wie eine gute Durchmischung.
Mich stört dieses Gutgemeine gewisser interessierter Gruppen inzwischen immer mehr.
Will man Menschen (mit und ohne Migrationsgeschichte) mehr Chancen bieten, muss man von ihnen auch etwas fordern, was sie aus freien Stücken erst einmal vielleicht nicht so gern tun wollen.
Es gibt Menschen, die zu bequem sind, ihre Komfortzone („In meiner Community fühle ich mich am wohlsten.“, „Wir/Ich komme/n so klar, denn der Staat sorgt ja für mich/uns.“) zu verlassen und andere, die sich nicht trauen, weil sie nicht als Spalter*innen gelten wollen.
„Ein Staat muss darauf achten, dass sich Migrant*innen nicht selbst ghettoisieren (müssen).“
Es ist zutiefst menschlich, dass Menschen Communities bilden – das zu verhindern, bedarf eines totalitären Staates, der alles vorschreibt (bis hin zur Wohnlage). Wollen Sie den ernsthaft?
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Nicht, dass ich Meloni verteidigen will, da aber oft Kinder aus einer bestimmten Herkunftsgruppe gemeinsam in einer Klasse landen und dann natürlich ihre Muttersprache ausgiebig verwenden, wäre es für den Spracherwerb und die Integration besser, würde viel mehr auf eine Mischung geachtet.
Die Erfahrung an unserer Schule ist, dass z.B. die ukrainischen Kids nicht so gut deutsch gelernt haben, weil sie andauernd zusammen abhängen.
Meloni hat wahrscheinlich andere Gedanken als Frau Prien.