
Kinder mit Förderbedarf sollen dem Willen der möglichen neuen Regierung in Mecklenburg-Vorpommern nach ein verpflichtendes Jahr in der Kita vor der Einschulung absolvieren. Die neue Regierung prüfe die Möglichkeit einer solchen Neuerung, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) bei der Vorstellung der Verhandlungsergebnisse der geplanten neuen Koalition mit Linken und Grünen.
Wichtig sind dabei die Ergebnisse der künftig verbindlichen Sprachstands- und Entwicklungserhebung. Im Alter von vier Jahren würden Kinder auf ihre motorischen, sprachlichen und sozialen Fähigkeiten überprüft. Wer Nachholbedarf besitze, solle in den Kindergärten gefördert werden, sagte Schwesig.
Stärkung von Mathematik in der Grundschule
Laut dem Fraktionschef der Linken, Hennis Herbst, sollen die Grundschulen zudem Lesen und Rechnen stärken. Als sehr erfolgreich bezeichnete er in dem Zusammenhang die Einführung des Lesebands, «also, dass 20 Minuten am Tag gelesen wird». Ähnlich dazu solle ein Matheband eingeführt werden, «um einen Schwerpunkt bei den mathematischen Fähigkeiten zu setzen und das systematisch zu fördern», kündigte er an.
Der Schulcampus ist die nächste geplante Neuerung. Damit sollen Schulen im ländlichen Raum zusammengeführt werden, um mehr Kompetenzen abzudecken. Was das für die Schulwege der Kinder auf dem Dorf bedeutet, ist vorerst nicht bekannt. Die Sanierung von Schulen soll in den nächsten Jahren mit 600 Millionen Euro gefördert werden.
Ein großes Thema im Wahlkampf waren die vielen Ausfallstunden und die hohe Zahl an Schulabbrechern. Die neue Koalition will beide Zahlen deutlich drücken. Dafür sind neue qualifizierte Lehrer nötig. Durch die Reform der Lehrerausbildung an den Hochschulen mit mehr Praxisbezug wähnt sich die Regierung dafür auf dem richtigen Weg – die Zahl der Studienabbrecher sei zurückgegangen, heißt es.
Lehrerstellen bleiben leidiges Thema
Schwesig bezifferte den Bedarf an Lehrkräften in den nächsten Jahren auf 3.500. Das liegt weiterhin deutlich unter der Schätzung des Verbands Bildung und Erziehung (VBE). Deren Landesvorsitzender Michael Blanck hatte im September den Bedarf auf 5.000 Stellen in den kommenden fünf Jahren taxiert.
Keine Antwort gaben die Verhandler auf die Frage, wie viele zusätzliche neue Lehrkräfte sie einstellen wollen, um nicht nur aus dem Dienst scheidende Lehrer zu ersetzen, sondern auch ihr Ziel zu erreichen, die Ausfallstunden deutlich zu reduzieren. Dabei waren etwa die Linken hier mit konkreten Forderungen wie 950 zusätzlichen Lehrkräften in den Wahlkampf gegangen.
Stattdessen sprachen die Verhandler über «multiprofessionelle Teams», um den Schulalltag der Lehrer zu erleichtern. Dazu zählen Sozialpädagogen und Schulpsychologen.
Handyverbot und KI-Bildung
Nicht neu, aber schärfer durchgesetzt sollen die Handyregeln an den Schulen werden. Bislang sollten die Schulen eigene Regeln für den Umgang mit den Smartphones erarbeiten. Wenn Schulen das bis Jahresende nicht täten, dann gelte künftig die bisherige Empfehlung der Landesregierung als verbindlich; nämlich Handyverbot bis zur 9. Klasse, sagte Schwesig.
Zugleich will sich Rot-Rot-Grün den neuen Technologien nicht gänzlich verschließen. Der Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) soll so verstärkt Teil des Unterrichts werden. Zudem müsse die Medienkompetenz der Schüler gefördert werden, forderte die Chefunterhändlerin der Grünen, Claudia Müller. Einig sind sich SPD, Linke und Grüne vor allem bei einer Stärkung der Demokratiebildung. Lehrer dürften sich zwar nicht parteipolitisch äußern, aber das Eintreten für Demokratie und gegen Extremismus und Ausgrenzung werde die Regierung gezielt unterstützen, kündigte Schwesig an.
Die Finanzierung wird sich ersten Planungen nach kaum ändern: Sind in diesem Jahr genau zwei Milliarden Euro für den Bildungssektor vorgesehen, sind es 2027 2,1 Milliarden. News4teachers / mit Material der dpa
Nach der Landtagswahl: Bildungsverbände fordern mehr Lehrer von Schwesig










„ Sind in diesem Jahr genau zwei Milliarden Euro für den Bildungssektor vorgesehen, sind es 2027 2,1 Milliarden.“
Interessant. Das wären dann ja +0,5%.
Damit will man dann nicht nur die Inflationsrate von ca. 2,8% und die Besoldungserhöhung von 2% ab März 2027 ausgleichen, sondern auch noch die zusätzlichen Stellen für die „multiprofessionellen Teams“ usw. bezahlen?
Ich habe es erst neulich wieder gehört, ich glaube von Bildungsministerin Karin Prien, man dürfe „laut Verfassung“ keine „Kindergartenpficht / Kitapflicht“ einführen. Wer das hört, denkt dann immer, oh, ja, dann geht es ja nicht. Aber wer nachhakt, erfährt zumeist, man beruft sich auf Artikel 6 des Grundgesetzes. Da steht sowas aber gar nicht und ich bezweifle auch sehr, dass sich sowas daraus ableiten lässt. Da steht ja im Kern nur, dass die Erziehung „allen anderen voran“ (zuvörderst) Sache der Eltern ist. Das wird nur von den „Gegnern einer Kindergartenpflicht“ gerne so ausgelegt, dass der Staat sich da nicht einzumischen habe. So ist es aber nicht, für die Schule hat das Bundesverfassungsgericht den „staatlichen Erziehungsauftrag“ sogar ausdrücklich bestätigt.
Zitat (Arrtikel 6, GG):
„(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.“
Das berühmt-berüchtigte Handyverbot ist auch so eine Sache. Man kann im Schulrecht lesen, dass es rechtlich nicht haltbar ist, den Kindern das Mitbringen eines Handys zur Schule zu verbieten. Die Schule kann nur den Gebrauch des Handys aus dem Schulgelände verbieten. Das sind zwei Paar Schuh‘. Es wird fast nie so klar benannt: Mitbringen ja, Benutzen nein.
Wenn es aber für den Unterricht / im Unterricht oder in „Notfällen“ wichtig und sinnvoll ist, warum sollte man dann das Handy nicht im Unterricht benutzen lassen, z.B. bei Recherche für einen Vortrag zu einem Thema? Es geht also – ich vermute – eigentlich nur um den privaten Handygebrauch in den Pausen (und evtl. heimlich im Unterricht)? Dann soll man das doch bitte auch so sagen!
Wir haben in Berlin das Leseband. Woher kommen denn die Erfolgsmeldungen? Erstens wird das Leseband einfach in irgendwelchen Stunden durchgeführt. Dann fehlen da 20 Minuten für Englisch, Mathematik, Sachunterricht usw. Zweitens wird es von den Lehrkräften meistens gar nicht so durchgeführt, wie es durchgeführt werden soll, und zwar absichtlich, weil sie das selbst zu langweilig finden. Beim Leseband soll ja die Lesegeschwindigkeit trainiert werden. Man sagt, viele Kinder läsen zu langsam und zu schlecht, um nebenher auch noch den Inhalt zu beachten. Die lesen dann und wissen hinterher nicht (mehr), was sie gelesen haben. Deshalb Training der Lesegeschwindigkeit. Aber die meisten Kollegen verbinden es mit irgendwelchen Verständnisaufgaben oder spielreische Formen. Das macht das Leseband kurzweiliger, aber es widerspricht dem Sinn dieser Übung. Woher kommen also die Erfolgsmeldungen?