Corona-Infektion als Dienstunfall? Verwaltungsgericht weist Klage einer Lehrerin ab

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BAYREUTH. Eine Lehrerin kümmert sich in einer Grundschule während des Lockdowns Anfang 2021 um Kinder, die die Notbetreuung nutzen. Dann erkrankt sie an Corona. Ist die Infektion ein Dienstunfall? Das Verwaltungsgericht sagt: nein.

Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen sind in den Schulgesetzen der Länder geregelt. Foto: Shutterstock
Das Gericht hat geurteilt – allerdings ist fraglich, ob das schon eine endgültige Entscheidung war. Foto: Shutterstock

Die Corona-Infektion einer Lehrerin ist kein Dienstunfall – das hat das Verwaltungsgericht Bayreuth entschieden. Wie eine Gerichtssprecherin sagte, wurde die Klage einer Grundschullehrerin aus dem oberfränkischen Landkreis Hof am Dienstag abgewiesen. Eine Begründung für die Entscheidung gab es zunächst nicht.

Den Angaben des Gerichts zufolge war die Lehrerin im Januar 2021 in der Notbetreuung an der Schule eingesetzt gewesen. Offiziell waren die Schulen in dieser Zeit geschlossen. Am 1. Februar war sie positiv auf eine Infektion getestet worden. Die Lehrerin macht den Angaben nach geltend, dass es in der Gruppe, die sie betreut hat, zwar keine Fälle gegeben hatte, aber sie habe Pausenaufsicht bei mehreren, später positiv getesteten Kindern gehabt. Zudem habe sie in Kontakt mit einer positiv getesteten Kollegin gestanden.

Privat, argumentierte die Lehrerin, habe sie keine Risikokontakte gehabt

In der Schule habe es in dem Zeitraum ein massives Ausbruchsgeschehen gegeben. Privat, argumentierte die Lehrerin weiter, habe sie keine Risikokontakte gehabt. Die Infektion müsse sie sich während des Dienstes an der Schule geholt haben.

Am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München werden nach Angaben eines Sprechers inzwischen zwei Verfahren mit ähnlicher Thematik bearbeitet: Ein Lehrer aus Unterfranken und ein Polizist aus Augsburg wollen eine Corona-Infektion als Berufskrankheit anerkennen lassen. Die Verwaltungsgerichte Würzburg und Augsburg hatten den Klagenden Recht gegeben.

Der Freistaat Bayern sei jedoch in beiden Berufungsverfahren der Auffassung, die Klagen hätten abgewiesen werden müssen, weil die Annahme einer Berufskrankheit unzutreffend sei, heißt es beim Verwaltungsgerichtshof. Eine Entscheidung in beiden Fällen wird Ende des Jahres erwartet. News4teachers / mit Material der dpa

Offiziell rund 47.000 Lehrer/Erzieher haben sich in der Pandemie infiziert. Eine Ansteckung kann als „Arbeitsunfall“ gelten, wenn…

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Georg
1 Jahr zuvor

So etwas habe ich vorhergesehen. Bei einer derart anstehenden Krankheit ist es nahezu unmöglich, die Infektion am Arbeitsplatz rechtssicher nachweisen zu können. Dazu kommt ein Arbeitgeber, der sich überhaupt nicht um einen Gesundheitsschutz gekümmert hat.

So!?
1 Jahr zuvor
Antwortet  Georg

Das sehe ich anders, wenn du private Kontakte wg. einer Vorerkrankung oder älteren Verwandten auf ein Minimum reduziert und mit FFB2 Maske einkaufen gehst etc. ist seeeehr wahrscheinlich, dass du dich in einer Klasse mit Dutzenden SuS oder bei der Zusammenarbeit mit einer Kollegin infizierst, wenn es gleich mehrere positive Fälle gibt. Eher nicht bei der Pausenaufsicht und wenn alle MNB getragen haben. Im Übrigen ist ein Dienstunfall nicht mit einer Berufskrankheit gleichzusetzen. Sie hat ( lediglich) einen Unfall gemeldet, oder?

Marie
1 Jahr zuvor
Antwortet  So!?

Sie hat ( lediglich) einen Unfall gemeldet, oder?“ In NRW kann man nur als Erzieher in der KiTa Corona als Berufskrankheit anerkennen lassen. Als LK reicht es max zum Dienstunfall…

Krokodilsträne
1 Jahr zuvor

Das war doch klar. Die Lawine an Verfahren und Ansprüchen von Lehrkräften wäre dich nicht zu finanzieren.

Konsequenzen?
1 Jahr zuvor

Man stelle sich vor :

Es ist Montag. Schule. Kein Lehrer in ganz Deutschland ist anwesend!

Es ist Dienstag. Schule. Keine Lehrer in ganz Deutschland ist anwesend!

Es ist Mittwoch. Schule. Keine Lehrer in ganz Deutschland ist anwesend!

Es ist Donnerstag, die Wirtschaft hat keine Arbeiter, weil kein Lehrer in ganz Deutschland anwesend ist!

WORAUF WARTET IHR EIGENTLICH NOCH?

Riesenzwerg
1 Jahr zuvor
Antwortet  Konsequenzen?

Seufz, das habe ich zu Anfang von Corona und den tollen Maßnahmen unserer wertgeschätzten KuMis geschrieben…..

So sind Lehrys einfach nicht gestrickt.

Meiner Meinung nach – der einzige und ganz sicher schnellste Weg, Schutz zu erhalten!

Konsequenzen?
1 Jahr zuvor
Antwortet  Riesenzwerg

Die Amtspflicht gebietet es aber

Mike M.
1 Jahr zuvor
Antwortet  Konsequenzen?

Auf den Busfahrt, der auch fährt, obwohl er nicht isoliert sitzt.
Auf die Krankenschwester, die auch noch zum Dienst erschienen ist, obwohl sie eigentlich nicht dran war, und zig Kollegen schon ausgefallen waren.
Und auf den Zahnarzt, den Physiotherapeuten und den Augenarzt, die behandelt haben als es noch keine Impfung gab.
Worauf ich warte? Auf kleinere Klassen, auf Förderstunden, auf Zeit für Gespräche, auf Arbeitsschutz,…Der Weg dahin? Konstruktiv. Denn was kommt nach „Ich mache nicht mehr mit?“

gehtsnoch
1 Jahr zuvor

Eine COVID-19-Infektion kann als „Berufskrankheit“ für jene beamtete Beschäftigte in Betracht kommen, die im Gesundheitsdienst, der Wohlfahrtspflege und in Laboratorien tätig sind (Beamtenversorgungsgesetze).
Also in den letzten Pandemiezeiten konnte man Schulen durchaus als Laboratorien betrachten, oder?

Btw. die Infektion eines Lehrers, der in Klassen mit hohen Infektionszahlen unterrichtete, und anschließender Erkrankung (VG Würzburg, Urteil vom 26. Oktober 2021 – W 1 K 21.536) wurde eine diagnostizierte COVID-19-Erkrankung als Dienstunfall anerkannt. Es konnte eine Infektion im privaten Umfeld ausgeschlossen und eine hohe Infektionsquote im dienstlichen Umfeld nachgewiesen werden. Dazu scheint das zitierte Berufungsverfahren gehörig zu sein.

Last edited 1 Jahr zuvor by gehtsnoch
Ron
1 Jahr zuvor

Auch wenn Sie auf der Klassenfahrt in der Jugendherbergsdusche ausrutschen, ist das – gerichtlich festgestellt – ja kein Dienstunfall. Wenn aber ein Schüler eben dort ausrutscht, könnte das als Dienstvergehen ausgelegt werden, wenn Sie nicht im Vorfeld über mögliche Unfallgefahren durch nasse Böden aufgeklärt haben 😉

Rüdiger Vehrenkamp
1 Jahr zuvor

Entschuldigung, aber hier sollte die Lehrerin die Kirche im Dorf lassen. Oder möchte sie jede Magen-Darm-Erkrankung oder jede andere durch Viren ausgelöste Krankheit als Dienstunfall anrechnen lassen? Innerhalb der letzten 20 Monate hat sich sowieso jeder mal mit dem Virus angesteckt: Privat, beim Arbeiten, beim Einkaufen, beim Friseur usw.

Lehramtsaussteiger
1 Jahr zuvor

“ Oder möchte sie jede Magen-Darm-Erkrankung oder jede andere durch Viren ausgelöste Krankheit als Dienstunfall anrechnen lassen?“

In der Tat ja, wenn der Arbeitgeber nur für unzureichenden Schutz seiner Beschäftigten sorgt. Was im Schulbereich der Fall ist.

Lehramtsaussteiger
1 Jahr zuvor

Kennt man leide so von den Verwaltungsgerichten. Ich habe dort noch kaum eine Lehrkraft, die es denn gewagt hat für Arbeitsschutz zu klagen dort gewinnen sehen. Gibt es eigentlich Urteile zur Arbeitsrechtswidrigen 84-Stunden-Schichten, die Lehrkräfte auf Klassenfahren schieben müssen?