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Beförderungsstellen für Gemeinschaftsschul-Lehrkräfte – auf Kosten der Gymnasien?

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STUTTGART. Das Kultusministerium Baden-Württemberg hat neue Beförderungsstellen für Studienrätinnen und Studienräte ausgeschrieben. Insgesamt mehrere hundert Stellen der Besoldungsgruppe A14 sollen zum Mai besetzt werden. Der Philologenverband Baden-Württemberg erhebt jedoch schwere Vorwürfe gegen die Personalpolitik des Landes: Beförderungschancen an Gemeinschaftsschulen würden auf Kosten der Gymnasien geschaffen.

Nichts mehr da? (Symbolfoto.) Foto: Shutterstock

Das Kultusministerium Baden-Württemberg hat das diesjährige Beförderungsverfahren für Studienrätinnen und Studienräte gestartet. Nach Angaben der Schulverwaltung stehen zum 1. Mai 2026 landesweit zahlreiche Ausschreibungsstellen der Besoldungsgruppe A14 zur Verfügung, also Stellen für die Beförderung zur Oberstudienrätin oder zum Oberstudienrat.

Für Lehrkräfte an Gymnasien werden demnach 81 Stellen ausgeschrieben. An beruflichen Schulen stehen 203 Beförderungsstellen zur Verfügung. Zusätzlich stünden Beförderungsstellen an Gemeinschaftsschulen zur Verfügung. Grundlage des Verfahrens ist die Verwaltungsvorschrift „Beförderung zur Oberstudienrätin/zum Oberstudienrat“ vom 19. März 2001 in der jeweils gültigen Fassung. Ein prozentualer Anteil der verfügbaren A14-Planstellen wird demnach über ein schulbezogenes Ausschreibungsverfahren vergeben.

Während das Kultusministerium das Verfahren als regulären Bestandteil der Personalentwicklung im Schuldienst darstellt, erhebt der Philologenverband Baden-Württemberg (PhV BW) schwere Vorwürfe gegen die Bildungspolitik des Landes. In einer aktuellen Stellungnahme spricht der Verband von einem „haushalterischen Stellen-Verschiebebahnhof des Kultusministeriums“ und warnt vor „Raubbau am Gymnasium“.

„Die versprochene Angleichung der Beförderungschancen an Gemeinschaftsschulen ist im Haushalt nicht bei den Stellen der GMS hinterlegt“

Nach Angaben des Verbands stützen sich diese Vorwürfe auf Daten, die über das Landesinformationsfreiheitsgesetz abgefragt worden seien. Der Philologenverband erklärt dazu: „Die versprochene Angleichung der Beförderungschancen an Gemeinschaftsschulen ist im Haushalt nicht bei den Stellen der GMS hinterlegt.“

Wenn politisch eine solche Angleichung zugesagt werde, müssten dafür auch entsprechende Ressourcen bereitgestellt werden. Tatsächlich seien die nötigen A14-Stellen für Gemeinschaftsschulen jedoch „schlicht nicht im Plan“. „Sie werden von den Gymnasien geholt“, heißt es in der Mitteilung des Verbands.

Besonders deutlich werde dies nach Darstellung des PhV BW im Regierungsbezirk Karlsruhe. Dort fehle durch die Umverteilung der Stellen nahezu ein komplettes Jahreskontingent an Beförderungen. Für viele Gymnasiallehrkräfte bedeute das weitere Verzögerungen beim beruflichen Aufstieg.

Der Verband sieht darin ein strukturelles Problem der Personalpolitik. Das Kultusministerium betone regelmäßig, dass es die Beförderungschancen zwischen den Schularten angleichen wolle. Ziel sei es, den Anteil von A14-Lehrkräften an Gemeinschaftsschulen langfristig an das Niveau der Gymnasien anzupassen. Nach Einschätzung des Philologenverbands werde dieses Ziel jedoch derzeit ohne zusätzliche finanzielle oder planerische Grundlage verfolgt.

Damit verschärfe sich zugleich ein bereits länger bestehender Beförderungsstau im gymnasialen Bereich. Der Verband argumentiert, dass gerade an Gymnasien zahlreiche Lehrkräfte über Jahre hinweg auf eine Beförderung warten. Wenn A14-Stellen aus diesem Bereich abgezogen würden, verlängerten sich die Wartezeiten weiter.

Die A14-Beförderung gilt im höheren Schuldienst traditionell als zentraler Karriereschritt nach dem Einstieg in das Lehramt mit Besoldungsgruppe A13. Die Stellen sind in der Regel mit besonderen Aufgaben an der Schule verbunden, etwa Koordinations- oder Entwicklungsaufgaben. Ein Teil dieser Stellen wird jährlich im Ausschreibungsverfahren vergeben, während andere Beförderungen über dienstliche Beurteilungen erfolgen.

Die Bewerbungsfrist endete am 30. Januar 2026. Lehrkräfte mussten ihre Bewerbung über den Dienstweg beim zuständigen Regierungspräsidium einreichen. Schulleiterinnen und Schulleiter der Schulen, an denen eine A14-Stelle ausgeschrieben ist, führen anschließend Gespräche mit den Bewerberinnen und Bewerbern und übermitteln bis morgen einen Besetzungsvorschlag an das jeweilige Regierungspräsidium. Die Auswahlentscheidung soll dort bis Ende April getroffen werden; die Beförderungen erfolgen im Laufe des Monats Mai. News4teachers 

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unfassbar
2 Stunden zuvor

Ziel dürfte sein, mehr (Sek II-) Lehrer an die Gemeinschaftsschulen zu bringen. Mehr nicht.