Start Politik Beförderungsstellen für Gemeinschaftsschul-Lehrkräfte – auf Kosten der Gymnasien?

Beförderungsstellen für Gemeinschaftsschul-Lehrkräfte – auf Kosten der Gymnasien?

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STUTTGART. Das Kultusministerium Baden-Württemberg hat neue Beförderungsstellen für Studienrätinnen und Studienräte ausgeschrieben. Insgesamt mehrere hundert Stellen der Besoldungsgruppe A14 sollen zum Mai besetzt werden. Der Philologenverband Baden-Württemberg erhebt jedoch schwere Vorwürfe gegen die Personalpolitik des Landes: Beförderungschancen an Gemeinschaftsschulen würden auf Kosten der Gymnasien geschaffen.

Nichts mehr da? (Symbolfoto.) Foto: Shutterstock

Das Kultusministerium Baden-Württemberg hat das diesjährige Beförderungsverfahren für Studienrätinnen und Studienräte gestartet. Nach Angaben der Schulverwaltung stehen zum 1. Mai 2026 landesweit zahlreiche Ausschreibungsstellen der Besoldungsgruppe A14 zur Verfügung, also Stellen für die Beförderung zur Oberstudienrätin oder zum Oberstudienrat.

Für Lehrkräfte an Gymnasien werden demnach 81 Stellen ausgeschrieben. An beruflichen Schulen stehen 203 Beförderungsstellen zur Verfügung. Zusätzlich stünden Beförderungsstellen an Gemeinschaftsschulen zur Verfügung. Grundlage des Verfahrens ist die Verwaltungsvorschrift „Beförderung zur Oberstudienrätin/zum Oberstudienrat“ vom 19. März 2001 in der jeweils gültigen Fassung. Ein prozentualer Anteil der verfügbaren A14-Planstellen wird demnach über ein schulbezogenes Ausschreibungsverfahren vergeben.

Während das Kultusministerium das Verfahren als regulären Bestandteil der Personalentwicklung im Schuldienst darstellt, erhebt der Philologenverband Baden-Württemberg (PhV BW) schwere Vorwürfe gegen die Bildungspolitik des Landes. In einer aktuellen Stellungnahme spricht der Verband von einem „haushalterischen Stellen-Verschiebebahnhof des Kultusministeriums“ und warnt vor „Raubbau am Gymnasium“.

„Die versprochene Angleichung der Beförderungschancen an Gemeinschaftsschulen ist im Haushalt nicht bei den Stellen der GMS hinterlegt“

Nach Angaben des Verbands stützen sich diese Vorwürfe auf Daten, die über das Landesinformationsfreiheitsgesetz abgefragt worden seien. Der Philologenverband erklärt dazu: „Die versprochene Angleichung der Beförderungschancen an Gemeinschaftsschulen ist im Haushalt nicht bei den Stellen der GMS hinterlegt.“

Wenn politisch eine solche Angleichung zugesagt werde, müssten dafür auch entsprechende Ressourcen bereitgestellt werden. Tatsächlich seien die nötigen A14-Stellen für Gemeinschaftsschulen jedoch „schlicht nicht im Plan“. „Sie werden von den Gymnasien geholt“, heißt es in der Mitteilung des Verbands.

Besonders deutlich werde dies nach Darstellung des PhV BW im Regierungsbezirk Karlsruhe. Dort fehle durch die Umverteilung der Stellen nahezu ein komplettes Jahreskontingent an Beförderungen. Für viele Gymnasiallehrkräfte bedeute das weitere Verzögerungen beim beruflichen Aufstieg.

Der Verband sieht darin ein strukturelles Problem der Personalpolitik. Das Kultusministerium betone regelmäßig, dass es die Beförderungschancen zwischen den Schularten angleichen wolle. Ziel sei es, den Anteil von A14-Lehrkräften an Gemeinschaftsschulen langfristig an das Niveau der Gymnasien anzupassen. Nach Einschätzung des Philologenverbands werde dieses Ziel jedoch derzeit ohne zusätzliche finanzielle oder planerische Grundlage verfolgt.

Damit verschärfe sich zugleich ein bereits länger bestehender Beförderungsstau im gymnasialen Bereich. Der Verband argumentiert, dass gerade an Gymnasien zahlreiche Lehrkräfte über Jahre hinweg auf eine Beförderung warten. Wenn A14-Stellen aus diesem Bereich abgezogen würden, verlängerten sich die Wartezeiten weiter.

Die A14-Beförderung gilt im höheren Schuldienst traditionell als zentraler Karriereschritt nach dem Einstieg in das Lehramt mit Besoldungsgruppe A13. Die Stellen sind in der Regel mit besonderen Aufgaben an der Schule verbunden, etwa Koordinations- oder Entwicklungsaufgaben. Ein Teil dieser Stellen wird jährlich im Ausschreibungsverfahren vergeben, während andere Beförderungen über dienstliche Beurteilungen erfolgen.

Die Bewerbungsfrist endete am 30. Januar 2026. Lehrkräfte mussten ihre Bewerbung über den Dienstweg beim zuständigen Regierungspräsidium einreichen. Schulleiterinnen und Schulleiter der Schulen, an denen eine A14-Stelle ausgeschrieben ist, führen anschließend Gespräche mit den Bewerberinnen und Bewerbern und übermitteln bis morgen einen Besetzungsvorschlag an das jeweilige Regierungspräsidium. Die Auswahlentscheidung soll dort bis Ende April getroffen werden; die Beförderungen erfolgen im Laufe des Monats Mai. News4teachers 

A13 für alle – aber… Lehrer-Gewerkschaften warnen vor „erheblicher Demotivation“

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unfassbar
1 Monat zuvor

Ziel dürfte sein, mehr (Sek II-) Lehrer an die Gemeinschaftsschulen zu bringen. Mehr nicht.

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  unfassbar

Oder den schon an GemS tätigen lehrkräften mit Lehrbefähigung für die SekI+II werden gleiche beförderungsbedingungen angeboten wie denen an GY oder BK, um sie zu halten.

Ragnar Danneskjoeld
1 Monat zuvor
Antwortet  unfassbar

Zweifelsohne. Ich kenne zwei Kollegen, die das freiwillig gemacht haben und durchaus zufrieden mit dieser Entscheidung sind.

Pädagogische Fachkraft
1 Monat zuvor
Antwortet  unfassbar

Sie haben es leider nicht verstanden! Wenn die Politik vorhat, den Gymnasiallehrkräften an GMS Aufstiegsmöglichkeiten zu geben, was nur recht und billig ist, dann soll sie diese Stellen auch im Haushalt einplanen und vorhalten – allein das ist die Aussage! Es ist nicht ehrlich und nicht in Ordnung, Versprechungen zu machen und die benötigten Stellen woanders zu holen, wo sie auch seit Jahren extrem knapp sind. Leider ist dieser Aspekt im Artikel oben nicht sehr deutlich hervorgehoben, so dass es wie eine Neiddebatte dargestellt wird, anstelle die unredliche Vorgehensweise des KM aufzuzeigen.
Gerne im Original nachlesen:
https://www.phv-bw.de/raubbau-am-gymnasium-philologenverband-baden-wuerttemberg-entlarvt-haushalterischen-stellen-verschiebebahnhof-des-kultusministeriums/

Schotti
1 Monat zuvor

Wäre es nicht sinnvoller, erstmal eine größere Zahl an Grundschullehrerinnen und Sek1 Lehrern auf A14 zu befördern? Die werden schließlich viel dringender gebraucht.

unfassbar
1 Monat zuvor
Antwortet  Schotti

Also doch nicht mehr A13 für alle, sondern A14 für Grundschule und A13 für Gymnasium?

HarneEinrichson
1 Monat zuvor
Antwortet  Schotti

Wo werden denn Grundschullehrkräfte gebraucht (also auch aus Sicht der Kultusminister)? Ich lese nur immer von Abordnungen an Oberschulen, weil man angeblich an den Grundschulen genügend Lehrer hat

unfassbar
1 Monat zuvor
Antwortet  HarneEinrichson

An den Grundschulen nimmt der Bedarf langsam aber sicher wieder ab. An den Oberschulen ist der Bedarf einerseits wohl noch größer, andererseits unterscheidet sich die Ausbildung der Gymnasiallehrer von der der Oberschullehrer deutlich weniger als die von den Grundschullehrern. Ich halte es für unverantwortlich, Junglehrer frisch aus dem Referendariat mit nur wenig Unterrichtserfahrung am Gymnasium ohne weitere Ausbildung an die Grundschule zu schicken.

Fräulein Rottenmeier
1 Monat zuvor

Ich leite für A14 eine ganze Schule……finde den Fehler….

Lera
1 Monat zuvor

Der Fehler basiert auf der der generellen Fehlannahme, dass die Arbeit mit Kindern umso schwieriger/ wertvoller/ verdienstvoller wird, je älter sie werden.

Wenn man da eine Hierarchie aufmachen wollte, müsste sie umgekehrt sein. Die Basis ist schließlich die Grundlage aller Fundamente.

Rainer Zufall
1 Monat zuvor

Die Verwaltungsvorschrift ist erst jetzt, nach 25 Jahren ungerecht? Wer mag da vorher profitiert haben? 😛

Pädagogische Fachkraft
1 Monat zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Sie blicken leider garnichts, sorry….
Es geht um GMS, die gibt es in BW seit SJ 2012/13.
Gerne in der Pressemitteilung nachlesen:
https://www.phv-bw.de/raubbau-am-gymnasium-philologenverband-baden-wuerttemberg-entlarvt-haushalterischen-stellen-verschiebebahnhof-des-kultusministeriums/

Rainer Zufall
1 Monat zuvor

Hm, ich denke, da sind wir bloß verschiedener Meinung.

“Grundlage des Verfahrens ist die Verwaltungsvorschrift „Beförderung zur Oberstudienrätin/zum Oberstudienrat“ vom 19. März 2001 in der jeweils gültigen Fassung. Ein prozentualer Anteil der verfügbaren A14-Planstellen wird demnach über ein schulbezogenes Ausschreibungsverfahren vergeben.”

Da scheinen die Menschen am längeren Hebel der Meinung zu sein, so die Versorgung der Schularten (durch Anreize) steuern zu können, zumindest verstehe ich es so.
Dass die Gymnasien da zuvor bevorzugt seien, war – meinerseits – Quatsch ohne Belege (Smiley und so).

Lera
1 Monat zuvor

Toll!

Bitte nicht – wie immer – die GS komplett vergessen. Wir haben außerhalb der SL nämlich NULL Funktionsstellen. Zero. Nada. Gar keine. Nüscht.

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  Lera

Als SekI-Lehrkraft an einer SekS oder GE gibt’s A14/E14 auch nur für die AL I und die AL II. Alle anderen A14-Stellen gehen an Lehrkräfte der SekI+II.

Konfutse
1 Monat zuvor

An der SEK 1 werden Funktionsstellen und Extraaufgaben für umme gemacht. Es gibt nicht mal eine Ermäßigungsstunde für eine Fachbereichsleitung. Finde ich auch ziemlich doof.

Mika
1 Monat zuvor

Ich habe nie verstanden was an den A14 Stellen so besonders sein soll.
Egal wie ich es mir vorgestellt und durchgerechnet habe, es würde nur meinen Stundenlohn senken und gleichzeitig meinen Stress erhöhen.
Es mag ein paar lukrative Stellen geben, die Mehrheit sind es mMn überhaupt nicht.

real_anka
1 Monat zuvor
Antwortet  Mika

A14 ist ruhegehaltsfähig. Ist das nix 😀

Mika
1 Monat zuvor
Antwortet  real_anka

Es ist nicht nix, aber es ist kein Grund, dass ich darüber auch nur nachdenken würde. In meinem Bundesland gibt es keine Regelbeförderung, d.h. es ist immer an eine Funktionsstelle geknüpft die mehr Arbeit bedeutet. Für meine Altersstufe in meinem Bundesland wäre A14 dann um die 150€ mehr im Vergleich zu A13Z. Auch wenn es sich in den höheren Altersstufen und der Pension etwas stärker auswirken mag, sind das keine Beträge für die ich überhaupt die Bewerbung abschicken würde, wenn ich ehrlich bin.

unfassbar
1 Monat zuvor
Antwortet  Mika

A14 ist die notwendige Bedingung für A15.

Fräulein Rottenmeier
1 Monat zuvor
Antwortet  unfassbar

Nein, nicht zwingend. Wenn Sie ein Beförderungsamt ergattern, welches eine Stufe überspringt, dann dürfen Sie das annehmen….

Beispiel: GS-Lehrkräfte wurden bis vor kurzer Zeit nach A12 vergütet, die SL aber nach A14…..und zack, A13 übersprungen…

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  unfassbar

Nein, ist sie nicht. Es gibt nur keine Sprungbeförderungen. Wer also sich auch einer A13-Stelle auf eine A15-Stelle bewirbt, zum Verfahren zugelassen und für die Verwendung eingesetzt wird, erhält für die A15-Stelle eben nur A14.

Fräulein Rottenmeier
1 Monat zuvor
Antwortet  dickebank

Das ist nicht richtig…..Ich kenne meinen Gehaltszettel….

dickebank
1 Monat zuvor

Ich rede von Beförderungs-, nicht von Funktionsstellen. Ich kenne meine ehemalige Laufbahn auch.

Indra Rupp
1 Monat zuvor

Wenn euer Kleiderschrank mit A14 noch voller wird, habt ihr aber trotzdem nichts zum anziehen…