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Finanzministerium: Verbeamtete Lehrkräfte profitieren mehr vom Tarifabschluss als angestellte

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DÜSSELDORF. Beamte in Nordrhein-Westfalen sollen bei der Übertragung des jüngsten Tarifabschlusses für den öffentlichen Dienst stärker profitieren als Tarifbeschäftigte. Wie das NRW-Finanzministerium laut WDR mitteilte, steigt die Grundbesoldung rückwirkend zum 1. April 2026 um rund 3,36 Prozent. Für Angestellte war in der Tarifeinigung lediglich ein Plus von 2,8 Prozent vereinbart worden – mindestens jedoch 100 Euro monatlich.

Zuschlag (Symbolfoto). Foto: Shutterstock

Die schwarz-grüne Landesregierung hatte ursprünglich angekündigt, den Tarifabschluss „systemgerecht eins zu eins“ auf Beamte, Richter und Versorgungsempfänger zu übertragen. Hintergrund der nun höheren prozentualen Anpassung sei laut Ministerium das verfassungsrechtlich vorgeschriebene Mindestabstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen. Besonders höhere Besoldungsgruppen profitieren dadurch von der Regelung.

Für 2027 ist eine Erhöhung um 2,0 Prozent geplant, 2028 sollen die Bezüge um weitere 1,0 Prozent steigen. Das entsprechende Gesetz soll noch im Juni in den Landtag eingebracht werden. Abschlagszahlungen sind laut Landesregierung ab Ende Juni vorgesehen. Beamte dürfen nicht streiken, deshalb werden Tarifabschlüsse für sie grundsätzlich nachträglich übernommen. Von den rund 180.000 Lehrkräften in NRW sind rund 140.000 verbeamtet, 40.000 tarifbeschäftigt. News4teachers 

“1:1” – Wüst kündigt vollständige Übernahme des Tarifergebnisses auf Beamte an

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Mika BB
1 Stunde zuvor

Na ich warte dann mal auf „das Zeichen der Wertschätzung der Arbeit“ der Angestellten….

vhh
28 Minuten zuvor

Ja, ‘systemgerecht’ ist eben etwas anderes als ‘gleich’, hat es unser lieber AG doch wieder einmal geschafft. Es wäre ja spannend, das nächste Mal nur für die Abschaffung von §44 TVL zu streiken. Viel Spaß bei der ‘systemgerechten Übertragung’ auf Beamte…Wird leider nicht passieren.
Ab wieviel Differenz wird eigentlich unterschiedliche Bezahlung für gleiche Tätigkeit sittenwidrig, bis wohin ist es durch ‘besonderes Verhältnis’ begründbar? Eigentlich eine schöne Feststellungsklage…doch auch das wird nicht passieren.
Ziemlich originell, dass trotzdem ‘freiwilliges’ Engagement jenseits aller Grenzen erwartet wird…aber, Überraschung, das passiert auch nicht.