Start Aus den Verbänden GEW-Umfrage: Lehrkräfte leisten für Abschlussprüfungen oft mehr als 40 Zusatzstunden

GEW-Umfrage: Lehrkräfte leisten für Abschlussprüfungen oft mehr als 40 Zusatzstunden

7
Anzeige

FRANKFURT/MAIN. Die Korrektur schriftlicher Abschlussprüfungen sorgt nach Angaben der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Hessen weiterhin für eine erhebliche Mehrbelastung von Lehrkräften. Auf Grundlage einer aktuellen Online-Befragung, an der sich mehrere hundert Lehrkräfte beteiligt haben, fordert die Gewerkschaft das Hessische Kultusministerium auf, künftig einheitliche Korrekturtage zu gewähren. Zudem sieht die GEW die Ergebnisse als weiteren Beleg für die Notwendigkeit einer systematischen Arbeitszeiterfassung an Schulen.

Lastenträger (Symbolbild.) Illustration: News4teachers

Die GEW Hessen setzt ihre Erhebungen zur Arbeitsbelastung durch Abschlussprüfungen fort. Nach Angaben der GEW hat sich die Belastung seit der Verlegung der schriftlichen Prüfungen auf die Zeit nach den Osterferien verschärft. Die Korrekturarbeiten müssten seither parallel zum regulären Unterrichtsbetrieb erledigt werden. Dies führe für viele Lehrkräfte zu erheblichen zusätzlichen Arbeitszeiten.

Der Vorsitzende der GEW Hessen, Thilo Hartmann, verweist auf die Ergebnisse der aktuellen Befragung. „Im Durchschnitt arbeiten Lehrkräfte an Gymnasien in der Korrekturphase des Abiturs je nach Stellenumfang zusätzlich fast 40 Stunden oder mehr. An den anderen Schularten liegt der durchschnittliche Mittelwert zwar etwas niedriger, aber immer noch bei mehr als 30 Stunden. Da ist es kein Wunder, dass die große Mehrzahl der Lehrkräfte sich für verbindliche Korrekturtage ausspricht. Dieser Forderung sollte das Ministerium im kommenden Jahr nachkommen.“

Die Gewerkschaft leitet daraus die Forderung ab, Lehrkräften während der Korrekturphasen verbindlich Zeiträume zur Verfügung zu stellen, in denen sie von anderen schulischen Aufgaben entlastet werden. Nach Darstellung der GEW verweigert das Kultusministerium bislang sowohl die Einführung solcher Korrekturtage als auch eine eigene Erfassung des zusätzlichen Arbeitsaufwands.

„Das Kultusministerium muss die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts zur verpflichtenden Zeiterfassung endlich umsetzen“

Über die Prüfungsphase hinaus sieht die Gewerkschaft grundsätzlichen Handlungsbedarf bei der Arbeitszeit von Lehrkräften. Hartmann verweist dabei auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sowie des Bundesarbeitsgerichts zur verpflichtenden Arbeitszeiterfassung. „Viele Lehrkräfte arbeiten jenseits der Belastungsgrenze. Das Kultusministerium muss die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts zur verpflichtenden Zeiterfassung endlich umsetzen. Die von uns ermittelten Zahlen zu den Korrekturzeiten im Rahmen der schriftlichen Abschlussprüfungen unterstreichen, wie dringlich die Einführung einer systematischen Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte an hessischen Schulen ist.“

Vor diesem Hintergrund kündigte die GEW Hessen an, ihren Mitgliedern zum Beginn des Schuljahres 2026/27 eine eigene Anwendung zur Arbeitszeiterfassung zur Verfügung zu stellen. Die Web-App soll nach Angaben der Gewerkschaft speziell auf die Anforderungen schulischer Beschäftigter zugeschnitten sein und eine flexible sowie datensichere Erfassung der Arbeitszeit ermöglichen. Vorgestellt werden soll das Angebot noch vor dem Start des neuen Schuljahres.

Die GEW führt ihre Befragungen zu den Korrekturzeiten seit mehreren Jahren regelmäßig durch. Nach Angaben der Gewerkschaft hat das Kultusministerium bislang weder eigene Erhebungen zum tatsächlichen Zeitaufwand bei Abschlussprüfungen vorgenommen noch verbindliche Entlastungsregelungen geschaffen. Die Auswertung der aktuellen Rückmeldungen soll die Forderungen nach Korrekturtagen und einer systematischen Arbeitszeiterfassung nun erneut untermauern. News4teachers 

Arbeitszeit von Lehrkräften: Bremen erkennt als erstes Bundesland Erfassungspflicht ausdrücklich an – Pilotprojekt startet nach den Sommerferien

Anzeige

Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei
7 Kommentare
rfalio
1 Tag zuvor

Es sind ja nicht nur die Korrekturzeitem!
Zuerst muss ich eine Jahresfortgangsnote festlegen und in der Konferenz begründen. Dann in aller Frühe eine Aufgabe auswählen ( durchrechnen auf Fehler!), dann Prüfungszeit + Prüfungsraum untersuchen usw. Dann Besprechung mit Kollegen aus Parallelklassen, dann Korrektu!
Anschließend oft noch Zweitkorrektur, dann Besprechung mit eigenem Zweitkorrektor..
Jetzt beginnt der Konferenzenmarathon. Eventuell noch mündliche Prüfung ( Vorbereitrung, Abhaltung, Besprechung, Konferenz).
Zusammengezählt pro Schüler 1h Korrekturzeit und noch mal 1h zusätzliche Arbeit.
Juhu.
Ach ja: Ein Deutschlehrer kann von so Zeiten nur träumen.
rfalio

Salamander
1 Tag zuvor

… und haben danach wochenlang frei, machen tolle Weltreisen und genießen doppelt so viel Urlaub wie Otto Normalverbraucher. Verdient. Zu Recht. Es sei gegönnt. Warum jammern?

Katinka
14 Stunden zuvor
Antwortet  Salamander

Wer jammert denn? Das ist ein neutraler Artikel, der Fakten benennt – oder?

S.B.
11 Stunden zuvor
Antwortet  Salamander

Es kann halt ohne Hetze nicht gehen.

laromir
10 Stunden zuvor
Antwortet  Salamander

Urlaub hieße ja, man hätte frei. Homeoffice zu haben, heißt nicht, Urlaub zu haben. Auch wenn einige Chefs das denken…ich hatte seit letztem Jahr August genau 12 Tage Urlaub. Bleiben noch 18 für die Sommerferien. Haben andere auch.

Unfassbar
1 Tag zuvor

Die Mittelwerte sind nur wenig aussagekräftig, weil die Zeiten stark von der Anzahl, vom Fach und dem individuellen Korrekturtempo abhängen. Ich korrigiere sehr schnell und brauche für das Abitur pro Schüler ungefähr doppelt so lange für die Zehner-Abschlüsse pro Schüler. Einen korrekturtag brauchte ich nicht, keine Vertretungen und die vielen springstunden reichten mir.

Omg
22 Stunden zuvor

Korrekturlesen gibt es bei uns seit 16 Jahren, da die Arbeiten während der regulären Arbeit innerhalb kurzer Zeit korrigiert werden müssen. Das ist seit ewigen Zeiten rechtlich möglich. Eine einheitliche Regelung ist dennoch notwendig, weil es nicht sein kann, dass der Ort entscheidet, ob eine Lehrkraft die Arbeitszeit anerkannt bekommt oder nicht.