HAMBURG. Die Zahl der Kinder mit Förderbedarf steigt, die Kosten für Schulbegleitung ebenfalls. Die Hamburger Schulbehörde reagiert darauf mit neuen Vorgaben, die den Zugang zu individueller Unterstützung deutlich erschweren dürften. Pädagogische Fachkräfte sollen weitgehend durch FSJ-Kräfte ersetzt werden, in vielen Fällen soll Schulbegleitung erst nach einem Jahr überhaupt geprüft werden. Die GEW und betroffene Eltern schlagen Alarm.

Angesichts klammer Kassen will Hamburgs Bildungsbehörde die Schulbegleitung inklusiver Kinder im kommenden Schuljahr umorganisieren. Da Schulbegleitung eine «nachrangige, helfende Unterstützung und keine Bildungs- und Erziehungstätigkeit» sei, werde pädagogisch beziehungsweise sozialpädagogisch ausgebildetes Personal künftig nur noch in Ausnahmefällen bewilligt, heißt es in einem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Schreiben der Schulbehörde unter anderem an alle Leitungen der Grund- und Stadtteilschulen sowie Gymnasien und Sonderschulen.
Stattdessen sollen Teilnehmer und Teilnehmerinnen am Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) flexibel und bedarfsgerecht eingesetzt werden, um die Kinder auf dem Schulweg und während des Unterrichts zu betreuen. Unbesetzte FSJ-Stellen können den Angaben zufolge künftig auch nicht mehr in Stellenanteile für sozialpädagogische Fachkräfte umgewandelt werden. «Dies gilt bei FSJ-Schulbegleitungsbedarfen für alle neuen Fälle, für die Fälle aus dem Schuljahr 2025/26 sowie für alle Schülerinnen und Schüler mit langfristig unveränderten Schulbegleitungsbedarfen», heißt es in dem Schreiben.
«Soweit nach einem Schulbesuchsjahr mit diesen Maßnahmen keine angemessene Teilhabe gelungen ist, kann Schulbegleitung als nachrangige Hilfe erörtert werden»
Kinder mit den sonderpädagogischen Förderbedarfen Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung erhalten demnach im ersten Jahr künftig gar keine Schulbegleitung mehr. Stattdessen soll es individualisierte Bildungsangebote sowie etwaige außerschulische Unterstützungsmaßnahmen geben. «Soweit nach einem Schulbesuchsjahr mit diesen Maßnahmen keine angemessene Teilhabe gelungen ist, kann Schulbegleitung als nachrangige Hilfe erörtert werden», heißt es in dem Schreiben.
Wer welche Fördermaßnahmen erhält, obliege weiter den sogenannten Entscheidungskonferenzen, in denen die Gesamtleitung und Schulbegleitungskoordination der Regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ) sowie die Schulleitung der speziellen Sonderschule sitzen. Das letzte Wort habe künftig aber die Schulbehörde.
Nach Behördenangaben wurden im Schuljahr 2011/2012 noch in etwa 460 Fällen eine Schulbegleitung bewilligt. Im vergangenen Schuljahr seien es bereits 3.226 Fälle gewesen, die nun im laufenden Schuljahr noch einmal auf 4.011 gestiegen seien. Die Kosten kletterten demnach von 6,75 Millionen Euro im Jahr 2014 auf fast 32,6 Millionen Euro im Jahr 2024 und 42,15 Millionen Euro im vergangenen Jahr.
Insgesamt haben der Schuljahresstatistik zufolge im laufenden Schuljahr 15.606 Schülerinnen und Schüler sonderpädagogischen Förderbedarf. Das seien 7,0 Prozent aller Schülerinnen und Schüler – und rund 1.100 Kinder und Jugendliche mehr als im vorangegangenen Schuljahr. Im Vergleich zum letzten Vor-Corona-Schuljahr 2019/20 seien es sogar knapp 3.000 Schülerinnen und Schüler mehr.
Auch die Linksfraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft kritisierte die Pläne. «Die angekündigten Veränderungen laufen auf massive Kürzungen hinaus – quantitativ wie qualitativ», sagte deren schulpolitische Sprecherin Sabine Ritter. Der Anspruch eines inklusiven Schulsystems werde so grundsätzlich infrage gestellt. «Dass insbesondere fachlich ausgebildetes Personal nur noch eine Ausnahmeerscheinung darstellen soll, ist ein echter Skandal», sagte Ritter. Schließlich machten sie derzeit etwa 16 Prozent aller genehmigten Schulbegleitungen aus, erklärte die Fraktion.
Die Schulbehörde wies die Vorwürfe dagegen zurück. «Die Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit Unterstützungsbedarf ist und bleibt ein zentrales Anliegen der Hamburger Schul- und Familienpolitik.» Die Anpassungen dienten dazu, die Verfahren zur Bewilligung von Schulbegleitung zielgerichteter, transparenter und nachvollziehbarer zu gestalten. «Damit stellt die Bildungsbehörde sicher, dass die vorhandenen Ressourcen dort eingesetzt werden, wo sie tatsächlich benötigt werden, im Sinne einer bestmöglichen Förderung aller Kinder und Jugendlichen.»
«Inklusion ist ein Menschenrecht und keine freiwillige Leistung, die je nach Haushaltslage gekürzt werden kann»
Scharfe Kritik kommt allerdings auch von der GEW. Die Bildungsgewerkschaft sieht in den von der Schulbehörde angekündigten Änderungen erhebliche Einschränkungen der Unterstützungsleistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und besonderem Förderbedarf. Besonders kritisch bewertet sie die Absicht, pädagogisch und sozialpädagogisch qualifiziertes Personal künftig nur noch in Ausnahmefällen als Schulbegleitung einzusetzen.
«Inklusion ist ein Menschenrecht und keine freiwillige Leistung, die je nach Haushaltslage gekürzt werden kann», sagt der Hamburger GEW-Vorsitzende Sven Quiring. Wer qualifizierte Schulbegleitung zurückfahre und Unterstützung erschwere, verschlechtere die Bildungs- und Teilhabechancen der betroffenen Kinder und Jugendlichen. «Gleichzeitig werden Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte und Schulen mit zusätzlichen Herausforderungen allein gelassen.»
Die GEW warnt zudem davor, Schulbegleitung lediglich als «nachrangige Hilfe» zu betrachten. Gerade für Schülerinnen und Schüler mit körperlich-motorischen Beeinträchtigungen, Autismus-Spektrum-Störungen oder psychosozialem Unterstützungsbedarf sei eine verlässliche und fachlich qualifizierte Begleitung eine zentrale Voraussetzung für gelingende Inklusion. Statt Leistungen einzuschränken, müssten die inklusiven Strukturen an den Schulen ausgebaut sowie ausreichend Fachkräfte gewonnen und gehalten werden, erklärte die Gewerkschaft.
Zugleich fordert die GEW von der Schulbehörde mehr Transparenz. Die geplanten Maßnahmen, die zugrunde liegenden Kriterien sowie die konkreten Auswirkungen auf betroffene Kinder und Jugendliche müssten offengelegt werden. Das Recht auf inklusive Bildung dürfe nicht durch Sparmaßnahmen ausgehöhlt werden.
«Schulbegleiter sind keine ‚Option‘, sondern für viele Kinder eine notwendige Voraussetzung, um überhaupt am Unterricht teilnehmen zu können»
Unterstützung erhält die Kritik durch eine von betroffenen Familien, Schulbegleitungen und Unterstützerinnen und Unterstützern gestartete Petition gegen die geplanten Änderungen. Diese hat innerhalb kurzer Zeit bereits mehr als 7.000 Unterschriften gesammelt. Die Initiatoren betonen, Schulbegleiter seien keine freiwillige Zusatzleistung, sondern für viele Kinder die Voraussetzung für den Schulbesuch. Wörtlich heißt es: «Schulbegleiter sind keine ‚Option‘, sondern für viele Kinder eine notwendige Voraussetzung, um überhaupt am Unterricht teilnehmen zu können.»
Mit Blick auf die von vielen Betroffenen befürchtete stärkere Bündelung von Unterstützungsleistungen warnen die Verfasser vor konkreten Folgen für die Kinder. Wenn eine Begleitperson mehrere Schülerinnen und Schüler gleichzeitig betreuen müsse, bedeute dies in der Praxis «weniger Unterstützung für jedes einzelne Kind», «Überforderung der Fachkräfte» und letztlich «Ausschluss statt Teilhabe».
Zugleich verweisen die Initiatoren auf die Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention. «Deutschland hat sich mit der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet, allen Kindern Zugang zu Bildung zu ermöglichen – unabhängig von ihren Einschränkungen», heißt es in dem Aufruf. Die geplanten Maßnahmen stünden «im klaren Widerspruch zu diesem Ziel».
Die Petition fordert deshalb den Verzicht auf Einsparungen bei der Schulbegleitung, den Erhalt individueller Unterstützung dort, wo sie notwendig sei, eine ausreichende Finanzierung inklusiver Bildung sowie die stärkere Einbeziehung von Eltern und Fachkräften. «Kinder mit Unterstützungsbedarf dürfen nicht die Leidtragenden von Sparmaßnahmen sein», heißt es weiter.
Besonders eindrücklich schildert die Hamburger Schulbegleiterin Nicole ihre Erfahrungen aus dem Berufsalltag. Die 46-Jährige arbeitet seit drei Jahren in der Schulbegleitung und warnt vor einer Ausweitung der Zuständigkeiten. «Schon die Begleitung eines einzelnen Kindes erfordert Aufmerksamkeit, Geduld und viel Einfühlungsvermögen», schreibt sie. Die Vorstellung, mehrere Kinder gleichzeitig betreuen zu sollen, mache sie «ehrlich gesagt sprachlos». Weiter erklärt sie: «Mehrere Kinder parallel zu begleiten würde bedeuten, dass keines von ihnen die Unterstützung bekommt, die es eigentlich braucht – und auch verdient.» Schulbegleitung sei «keine Aufgabe, die man einfach ‚aufteilen‘ kann». Es gehe um «echte Teilhabe, um Vertrauen und darum, Kindern Sicherheit zu geben». News4teachers / mit Material der dpa
Inklusion: Schulbegleitungen sollen Kinder im Pool betreuen dürfen (Bundesrat dafür)










„Angesichts klammer Kassen „
Erstaunlich, denn eigentlich hat nach der Durchführung des Finanzkraftausgleichs kein anderes Bundesland so viele Haushaltsmittel pro EW zur Verfügung wie Hamburg.
2026 HH = ca. 22,4 Mrd auf ca. 1,8 Mio EW,
zum Vergleich Berlin = ca. 45,5 Mrd. auf 3,9 Mio EW,
BY = ca. 84,7 Mrd auf 13,2 Mio EW, NRW ca. 112,3 Mrd auf ca. 18 Mio EW.
Dort wo es mit vertretbarem Aufwand möglich ist (insbesondere in Städten und bei weniger schwer betroffenen Schülern), sollte es doch selbstverständlich sein, dass man versucht die Stunden für Schulbegleitung so zu bündeln, dass mehrer Kinder gleichzeitig betreut werden können (was bei der Planung bedacht werden muss und evtl. auch Absprachen zwischen den Schulen erfordert, da man dafür auch zwei Inklusionsschüler in einer Klasse benötigt). Wenn eine Schulbegleitung statt einem Kind zwei betreut, reduzieren sich die Kosten und der Personalbedarf um 50% (nicht ganz, da ja die einzelne Person dann auch mehr dokumentieren und Gespräche führen muss und die können nicht zeitgleich ablaufen). Inklusion ist wichtig, aber auch extrem personalaufwändig. Es ist logisch, dass man da einen Mittelweg finden muss, immerhin muss sowas ja auch durch die Steuern der Bürger finanziert werden. Mir ist auch klar, dass es einzelne Schüler geben wird, die aufgrund ihrer Einschränkung weiterhin eins zu eins betreut werden müssen. Dennoch würde es mich wundern, wenn das die große Mehrheit ist, da ja die Zahl der begleiteten Schüler in den vergangenen Jahren sehr stark angestiegen ist und meines Wissens nach die Zahl der Schüler auf Förderschulen nicht geschrumpft ist.
Ich denke es macht auch in vielen Fällen Sinn nur eine FSJ-Kraft damit zu beauftragen, insbesondere wenn kaum pädagogisches Können gefragt ist und in erster Linie körperliche/motorische Fähigkeiten ersetzt werden müssen. Bleibt die Frage, ob das nicht schon in den meisten Fällen so umgesetzt wird. Pädagogen sind schließlich Mangelware und die Bezahlung einer Schulbegleitung meines Wissens nach schlecht.
„Angesichts klammer Kassen will Hamburgs Bildungsbehörde die Schulbegleitung inklusiver Kinder im kommenden Schuljahr umorganisieren.“
Es gibt keine „klammen Kassen“, es gibt nur Prioritäten bei den Ausgaben…
Da fehlen einem die Worte
Aber: Wundert es Sie?
Seit wann schreiben andere und ich das schon?
Es wird immer mehr eingespart künftig diesbezüglich. Den „Trend“ sah man ja auch schon deutlich kommen …
Keine Ahnung – wundert mich einfach gar nicht mehr inzwischen.
Als Ergänzung, da Sie ja immer „auf meine Privatschule gehen“:
Auch bei uns sind Kürzungen angedacht gewesen und weiterhin angedacht. Das betrifft logischerweise auch uns.
Bei „stärkeren Fällen“ (und theoretisch auch so) haben wir allerdings eben auch die Möglichkeit des „Ablehnens“.
Somit erhöht sich selbstverständlich ggf. „der Druck“, dass „uns“ Schulbegleitungen bei SuS gestellt werden, welche ansonsten kaum bis gar nicht beschult werden können.
Immerhin.
Aber ja … Es ist auch bei uns merkbar. Allerdings weniger als bei/an „optionslosen“ Sprengelschulen.
Alles traurig. Alles vorhersehbar.
Jetzt kommen halt nach und nach immer mehr „die Praxisauswirkungen“.
Wer einem FSJler hier „stärkere Bedarfsfälle“ anlastet … Der handelt meiner Meinung nach (grob) fahrlässig.
Und wenn es diesbezüglich keinen Spielraum gibt [und den wird es nicht geben – also Vertretungsreserven usw.] … Dann wird das sicherlich nicht „entlastend“, sondern ggf. massiv belastend sein.
Wenn es gar keine Personen gibt – von Fachpersonen sprechen wir bei FSJler i. d. R. nicht … Dann halt wieder „flächendeckender“ auch.
Die Förderschulen kümmern sich um die Schüler, die auf den Regelschulen nicht zurechtkommen.
Das ist eine vernünftige Regelung, die allen Beteiligten gerecht wird.
Geld zu sparen, indem man sie unter dem Vorwand der Inklusion durch Einzelfallbegleiter ersetzt, hat nicht funktioniert. Dafür gibt es von denen mittlerweile zu viele.
Und sein wir doch mal ganz ehrlich: als Profis wissen wir doch, dass die Förderschüler in den Regelklassen oft den Unterricht zum Schaden für die Restklasse ausbremsen.
Angenehmer Nebeneffekt der großflächigen Reaktivierung von Förderschulen: die Eltern bemühen sich wahrscheinlich mehr um das Verhalten ihrer Kinder, wenn die Konsequenz von Fehlverhalten wieder sozial stigmatisierter ist. Ich vermute, dass sich die meisten EmSoz-Fällen so lösen werden.
Als ehrliche Profis wissen wir, dass inklusiv beschulte Kinder den Unterricht nicht ausbremsen, weil sie zielgleich arbeiten, also mit den anderen, oder zieldifferent, sodass sie recht individuelle Aufgaben haben und die anderen Schüler:innen etwas anderes lernen – in ihrem Tempo.
Auch wissen die Profis, dass inklusiv beschulte Kinder nicht generell solche mit ESE-Gutachten sind, sondern mit Lernen oder Geistiger Entwicklung, mit Sprache oder Hören.
Und solche, die ein ESE-Gutachten haben, haben eine Diagnose in diesem Bereich, also eine Beeinträchtigung. Schieben Sie die schlechte Sehfähigkeit oder die körperlich-motorische Beeinträchtigung auch auf die Eltern und deren Erziehung?
Teilhabe an Bildung ist ein Menschenrecht, das Deutschland umsetzen will, aber die Kosten dafür werden von einem zum anderen geschoben, sodass es schwierig ist, den Kindern und Jugendlichen die Teilhabe zu ermöglichen.
Ich glaube, Sie verwechseln schlecht erzogene Kinder mit Kindern mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Einschränkung, Erkrankung oder Behinderung, die sich durch das Bemühen der Eltern um Erziehung nicht beeinflussen lässt.
Ich teile Ihre Bedenken und Erfahrungen mit diesen Kindern, was das Ausbremsen der restlichen Klasse betrifft und ja, es gibt auch viele Kinder, die sich wegen mangelnder Erziehung nicht zu benehmen wissen, Das Ausbremsen der Klasse kann vermutlich in vielen Fällen durch eine fähige Schulbegleitung mit 1:1 Betreuung verhindert werden.
Dennoch halte ich Ihre Einstellung gegenüber Kindern mit einer ESE- Störung für gefährlich in der Gesellschaft und hoffe, dass diese Kinder weiterhin davor geschützt sind.
Das Ausbremsen der Klasse ist eine Folge des Unterrichts im Gleichschritt. Jedes Kind das eine erneute oder andere Erklärung des akt. Sachverhaltes braucht, bremst quasi einen Teil der Klasse aus. Und Überflieger, die sich langweilen und wegen ihrer Langeweile stören, bremsen den anderen Teil dann auch irgendwie aus. Es gibt genug Schulmodelle bzw. Beispiele die gelingendes individuelles Lernen zeigen (und das sind nicht nur die Schulpreisträger), die gleichzeitig auch zumindest einen Teil der Inklusion erfolgreich umsetzen! Wie z.B. die Schule in Frankfurt Sachsenhausen in dem Zeit-Artikel: https://www.zeit.de/2026/27/autismus-schule-regelschule-inklusion-unterstuetzung?freebie=0edc6833
Oder eine Grundschule in Bonn in einem Problemviertel (dazu finde ich den Bericht gerade nicht), wo Integration und Sprachförderung bestmöglich passiert.
An der Schule in Bonn hat die Junge Schulleitung gestört, dass die 97 % der Schüler mit Migrationshintergrund an ihrer Schule viele direkt bildungstechnisch abgehängt wurden. Sie hat sich gesagt, „entweder ich ändere das System oder ich gehe und mache was ganz anderes“…
Aber solange sich das Gro der Entscheidungsträger (und Lehrer) an dem preußischen Schulmodelle in Kombi mit gleichzeitigem Sparzwang bei der Bildung klammern, wird sich wohl so schnell nichts ändern.
Hä?
Die Modellschule wurde doch durch „Frankfurt macht Schule“ (anfangs) massiv unterstützt?
Dazu hat sie halt Rahmenbedingungen, welche jetzt nicht „alle“ haben.
Trotzdem fängt es doch auch dort schon „etwas zu strugglen“ an? Oder nicht?
Mussten die nicht erst dieses Jahr „ausweichen“, wegen Sanierung und co.? Bedarf da … Umsetzung schwierig und langfristig?
Dazu ebenfalls Kampf um Personal/Stellen. Obwohl sie ja eine Modellschule sind?
Warten wir mal noch 5 Jahre ab. Dann wird es interessant denke ich. Dort wird sich zeigen, ob sie sich „auf guten Niveau“ halten wird/kann … Nehme ich an.
Solche Bedingungen aufrecht zu erhalten ist normalerweise auch nicht ganz ohne.
Zur Bonner Grundschule müssten Sie jetzt dann schon die Schule auch nennen. Sonst ist die Einschätzung sehr sehr schwierig …
Wie hat die SL denn dort „was geändert“? Wie lange war der Kampf und wie aufwändig?
Wie nachhaltig ist/war das?
„Aber solange sich das Gro der Entscheidungsträger (und Lehrer) an dem preußischen Schulmodelle in Kombi mit gleichzeitigem Sparzwang bei der Bildung klammern, wird sich wohl so schnell nichts ändern.“
Wie will man denn (als Lehrkraft) hier „ausbrechen“?
Nicht ganz so einfach … Stellen sich viele irgendwie anscheinend ganz easy vor? Und alle Lehrkräfte sind dann auch „faul“? Oder warum wird das denn mehrheitlich nicht effektiv gemacht?
Viele versuchen es doch … Und scheitern meist.
Irgendwann wird man da „resilient(er)“. Oder man geht halt. Vllt. auch eine Alternative.
Weiß nicht … Klar. Modellschulen wichtig. Aber ganz soooo ohne ist das halt nicht. Liest man sich die Rahmenbedingungen auf der Homepage zumindest mal durch … Haste halt leider oft gar nicht erst.
Unsere Schule ist vergleichsweise auch besser aufgestellt als viele Regelschulen. Als Rahmen ebenfalls.
Heißt aber nicht, dass das flächendeckend realistisch ist, insbesondere so lange der Staat beim Bildungssystem so unglaublich ineffektiv hauswirtschaftet und „Entscheidungen“ fällt.
Es ist sehr traurig, dass jetzt auch an dieser Stelle gespart werden soll. Kinder, die eine Schulbegleitung benötigen, sind oft hochsensibel und bauen eine enge Verbindung zu ihrer Betreuungsperson auf. Wie soll das gehen, wenn die FSJler jedes Jahr wechseln?
Und ein Jahr ohne Schulbegleitung? Menschen, die so etwas beschließen, haben das Prinzip Inklusion nicht verstanden.
Soviel zur Wertigkeit und zur Umsetzung von irgendwelchen Konventionen. Nein, es ist nicht gut, wenn die Lehrkräfte das auffangen, der Laden muss voll vor die Wand gefahren werden.
Das ist der Weg.
„der Laden muss voll vor die Wand gefahren werden“
Der fährt doch schon voll gegen die Wand. Zumindest diejenigen, die live dabei sind, wissen das doch!
So isses.
Bei den FSJlern sollte man auch mal bedenken … Freiwilliges (!!!) Soziales Jahr. Wenn es wirklich „heftigere Inklusionsfälle“ sind, könnte man auf die Idee kommen, dass die FSJler nicht unbedingt „ewig bleiben“.
Habe auch schon die/den ein oder andere [professionelle] Schulbegleitung ausscheiden sehen – auch „unter dem Jahr“. Sollte man wirklich nicht „so easy“ bei allen sehen.
Bin mal „gespannt“. Für mich ist das eher „ein Verschleiß“ wahrscheinlich. Aber gut … Wunderts jemanden? Inzwischen? Doch nicht so wirklich, wer in dem Bereich tätig ist.
@Rainer: Wunderts?
Werden die Inklusionsfachkräfte jetzt durch die multiprofessionellen Teams ersetzt oder in diese eingegliedert?
sowohl als auch! Das ganz wird durch Multiprofessionelle Ein-Personen-Teams umgesetzt.
Also so wie bisher auch, aber nur ohne Inklusionsfachkräfte…
Die eierlegende Wollmilchsau aka Lehrkraft.
Das bisschen Inklusion macht sich von allein, sagt meine Schulbehörde…
Klar … Man spart „wEgEn KoStEn“ bei Inklusionsfachkräften/Schulbegleitungen … Und dann glaubt wirklich jemand daran, dass man massiv in multiprofessionelle Teams investieren will?
Haha.
Mit welcher Begründung denn? Ist doch reiner Irrsinn (und Unsinn).
Wie wäre es mal mit Grundrahmenbedingungen?
– Geringeres Deputat
– Kleinere Klassen [Personen/Klasse … Haha KMK … Nicht die Klassenraumgröße.]
– Räumlichkeiten
Zuvor ist doch alles andere sowieso „vom Tisch“ … Wenn man nichtmal die Grundrahmenbedingungen anpassen schafft/will.
Braucht doch keiner so naiv zu sein.
Bringt „mir“ nichts, wenn man zwar eine „Zusatzperson“ dabei hat, dafür aber +10 SuS. Das ja beispielsweise Quatsch.
Aber das würde „noch eher“ kommen.
Man man man.
„Die Zahl der Kinder mit Förderbedarf steigt“
Oha! Was genau ist der Förderbedarf? Frage für einen Freund.
Dieses Konstrukt spart keinen Cent!
Es stehen ca. 1.500 Jobs zur Disposition. Wenn keiner dieser Schulbegleiter und Schulbegleiterinnen einen neuen oder anderen Job findet, melden sie sich arbeitslos!
Rechnen wir mal kurz durch….. 1.500 Arbeitslose x 1.000,-€ im Monat ALG und Wohngeld ergibt 18 Millionen Euro im Jahr….. Diese Jobs sollen durch FSJler ersetzt werden. Also nehmen wir mal 1.000 FSJler x 500,-€ ergibt 6 Millionen im Jahr. Gesamt 24 Millionen Euro!
Zzgl. der zu erhöhten Kranktage der Lehrkörper….. Wo genau liegt da die Ersparnis?
Volkswirtschaftlich müsste man noch die durch den Verlust der Kaufkraft entgangene Mehrwertsteuer dazu addieren!
Wann verlangen wir endlich, dass auch Politiker und Entscheider in wichtigen Positionen eine dementsprechende Ausbildung vorweisen müssen?
Die Inkompetenz der Entscheider ist mittlerweile nicht mehr hinnehmbar und führt dazu, dass wir in eine politische Richtung rutschen, die uns allen Angst machen sollte.
Auch Beamte sollten dem Leistungsprinzip unterliegen und nicht dem Peter Prinzip!!!