BERLIN. Die Rentenkommission empfiehlt weitreichende Änderungen bei der Altersvorsorge in Deutschland. Während Beamte auch künftig nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden sollen, schlagen die Experten erhebliche Veränderungen bei der Beamtenversorgung vor. Besonders betroffen wären Lehrkräfte: Künftig sollen nach dem Willen der Kommission nur noch Beschäftigte mit hoheitlichen Aufgaben verbeamtet werden. Für Schulen könnte dies langfristig einen tiefgreifenden Wandel der Personalpolitik bedeuten. Der Bundeskanzler signalisiert bereits Zustimmung.

Die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission empfiehlt eine umfassende Reform der Alterssicherung. Nach Informationen des Handelsblatts soll der Kreis der Beitragszahler in der gesetzlichen Rentenversicherung zwar erweitert werden. Beamte sollen jedoch ausdrücklich nicht in die gesetzliche Rentenversicherung integriert werden. Damit folgt die Kommission nicht den Forderungen von Bundesarbeitsministerin und SPD-Chefin Bärbel Bas, die sich mehrfach dafür ausgesprochen hatte, künftig auch Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen.
Wie das Handelsblatt unter Berufung auf Kreise der Kommission berichtet, wurde ein entsprechendes Modell nach längeren Beratungen verworfen. Als Gründe werden erhebliche rechtliche Schwierigkeiten sowie hohe Belastungen für die Haushalte der Länder genannt. Diese müssten gleichzeitig weiterhin Pensionen finanzieren und zusätzlich Rentenbeiträge für aktive Beamte zahlen.
Stattdessen schlägt die Kommission vor, die Beamtenversorgung stärker an die Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung anzupassen. Nach Angaben der Bayerischen Staatszeitung empfiehlt das Gremium, künftige Reformen der Rentenversicherung wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung zu übertragen. Das Niveau der Beamtenpensionen würde damit langfristig in ähnlichem Umfang sinken wie das Rentenniveau.
Für Schulen und Hochschulen besonders relevant ist ein weiterer Vorschlag der Kommission. Nach Informationen des ZDF sollen künftig nur noch Beschäftigte mit hoheitlichen Aufgaben verbeamtet werden. Als Beispiele werden Polizei, Justiz, Finanzverwaltung oder bestimmte Aufsichtsbehörden genannt. Für neu eingestellte Lehrkräfte könnte der Beamtenstatus damit weitgehend entfallen. Nach Daten des Statistischen Bundesamts arbeiten derzeit mehr als 700.000 verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer in Deutschland.
Das Niveau der Beamtenpensionen soll schrittweise stärker an die Entwicklung der gesetzlichen Rente angeglichen werden
Die Vorschläge der Kommission gehen jedoch deutlich über die Frage hinaus, wer künftig noch verbeamtet werden soll. Nach Informationen der Bayerischen Staatszeitung empfiehlt das Gremium, Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung künftig „wirkungsgleich“ auf die Beamtenversorgung zu übertragen. Damit würden verbeamtete Lehrkräfte von künftigen Einschnitten im Rentensystem nicht mehr weitgehend abgeschirmt bleiben. Zudem soll das Niveau der Beamtenpensionen schrittweise stärker an die Entwicklung der gesetzlichen Rente angeglichen werden. Die Kommission zielt damit auf eine Verringerung der Unterschiede zwischen Renten und Pensionen. Für Lehrkräfte, die bereits verbeamtet sind oder künftig noch verbeamtet werden, könnte dies langfristig niedrigere Versorgungsansprüche bedeuten.
Hinzu kommt ein weiterer Vorschlag mit unmittelbaren Folgen für die Höhe der Pensionen. Nach Darstellung der Bayerischen Staatszeitung soll künftig nicht mehr allein die Besoldung kurz vor dem Ruhestand maßgeblich sein. Stattdessen könnte ein längerer Zeitraum von fünf bis zehn Jahren in die Berechnung einfließen. Davon wären insbesondere Beschäftigte betroffen, die erst gegen Ende ihrer Laufbahn höherwertige Funktionen übernehmen. Für Lehrkräfte könnte dies etwa Schulleitungen oder andere Beförderungsämter betreffen, deren bisherige Besoldungssteigerungen bislang vergleichsweise stark auf die spätere Pension wirken.
Auch beim Eintritt in den Ruhestand sieht die Kommission Änderungen vor. Das Renteneintrittsalter soll nach den Vorschlägen künftig stärker an die Entwicklung der Lebenserwartung gekoppelt werden. Nach Angaben von Focus würde diese Logik auch auf Beamte übertragen. Für Lehrkräfte könnte dies bedeuten, dass sich die Altersgrenze für den Ruhestand künftig parallel zur gesetzlichen Rente nach oben verschiebt. Zugleich sollen Bund und Länder laut ZDF verpflichtet werden, stärker für ihre künftigen Pensionslasten vorzusorgen und entsprechende Rücklagen aufzubauen. Hintergrund sind die in den kommenden Jahrzehnten erwarteten Versorgungsausgaben für die geburtenstarken Jahrgänge im öffentlichen Dienst.
Welche Auswirkungen die vorgeschlagenen Maßnahmen auf die Attraktivität des Lehrerberufs hätte, lässt sich bereits heute abschätzen. Focus Online verweist auf Beispielrechnungen für Lehrkräfte. Ein verbeamteter Lehrer der Besoldungsgruppe A13 kann demnach nach einer langen Dienstzeit eine Pension von bis zu rund 4.550 Euro monatlich erreichen. Für vergleichbare angestellte Lehrkräfte lägen gesetzliche Rente und Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes dagegen je nach Einkommen und Erwerbsverlauf zusammen bei etwa 2.900 bis 3.700 Euro. Die tatsächlichen Ansprüche hängen vom individuellen Berufsweg ab; die Beispielrechnung verdeutlicht jedoch die Größenordnung der Unterschiede zwischen Beamtenversorgung und gesetzlicher Alterssicherung.
Neben den Vorschlägen zur Beamtenversorgung enthält der Bericht der Rentenkommission weitere Reformempfehlungen. So soll das Renteneintrittsalter künftig an die Entwicklung der Lebenserwartung gekoppelt werden. Diese Entwicklung würde nach den Vorschlägen auch auf die Beamtenversorgung übertragen. Außerdem empfiehlt die Kommission die Abschaffung der sogenannten Rente mit 63 sowie den Aufbau einer zusätzlichen kapitalgedeckten Säule innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung. Finanziert werden soll diese nach Informationen des Handelsblatts über einen zusätzlichen Beitrag von zwei Prozentpunkten.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas: „Man kann das nicht aufschnüren“
Der Präsident des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung und Mitglied des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Prof. Gabriel Felbermayr, kritisierte gegenüber dem Deutschlandfunk, dass Beamte weiterhin nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden sollen. Um Akzeptanz für weitreichende Reformen zu schaffen, müssten aus seiner Sicht alle Bevölkerungsgruppen einen Beitrag leisten.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) kündigte bereits die vollständige Umsetzung der Vorschläge der Rentenkommission an. „Alle Elemente dieses Reformpakets müssen jetzt zügig umgesetzt werden“, sagte Merz nach der Übergabe des Berichts in Berlin. Man könne es sich nicht erlauben, einzelne Maßnahmen herauszunehmen oder abzulehnen. SPD-Chefin Bas lobte die Kommission, die in Rekordzeit ein wichtiges Gesamtpaket vorgelegt habe und ebenfalls warnte, einzelne Elemente herauszulösen: „Man kann das nicht aufschnüren.“ News4teachers / mit Material der dpa
Erstes Bundesland schlägt bei Besoldung ordentlich drauf: Beamtenbund spürt “Good Vibes“








