KASSEL. Mit dem «Burkini-Streit» um den Schwimmunterricht eines muslimischen Mädchens wird sich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beschäftigen. Die Klägerin habe Revision gegen das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) eingelegt, sagte ein VGH-Sprecher.
Die Schülerin aus Frankfurt/Main war Ende September vor dem Kasseler Gericht mit der Forderung gescheitert, aus religiösen Gründen vom gemischten (koedukativen) Schwimmunterricht befreit zu werden. Die VGH-Richter befanden, das Tragen eines «Burkinis» sei ihr als «milderes Mittel» möglich gewesen. Der «Burkini»-Badeanzug entspricht den Bekleidungsvorschriften des Islams. Die Schülerin lehnte diesen aber ab (VGH/Az: 7 A 1590/12).
Zum Bericht: „Keine Befreiung vom Schwimmunterricht für muslimische Schülerinnen“