Kinderkommission: Scheidungskinder nicht allein lassen

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BERLIN. Bei Trennungen und Scheidungen sollten mehr als bisher die Nöte der Kinder berücksichtigt werden. Das haben Sachverständige übereinstimmend bei der jüngsten Sitzung der Kinderkommission des Deutschen Bundestages zum Ausdruck gebracht.
Kinder leiden, wenn sich ihre Eltern trennen. Foto: Greg Westfall / Flickr (CC BY 2.0)
Kinder leiden, wenn sich ihre Eltern trennen. Foto: Greg Westfall / Flickr (CC BY 2.0)
Die Vorsitzende Nicole Bracht-Bendt (FDP) stellte fest: „Kinder sind die Hauptleidtragenden bei einer Trennung, weil sie beide Elternteile lieben. Ziel der Politik muss es sein, Scheidungskindern eine Stimme zu geben.“ Der langjährige Familienrichter Jürgen Rudolph bemängelte die fehlende Zusammenarbeit zwischen Familiengerichten, Psychologen und Jugendämtern. Psychologische Erkenntnisse müssten unbedingt mehr in die juristische Ausbildung einbezogen werden. Ein interdisziplinärer Studiengang an der Universität Mainz sei Vorreiter.
Prof. Dr. Thomas Schulte-Markwort, Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, wies darauf hin, dass mit einer Scheidung die Wahrscheinlichkeit für Auffälligkeiten bei betroffenen Kindern deutlich steige. Kinder befänden sich häufig in einem Loyalitätskonflikt und litten teilweise unter Entfremdung. „Eltern bleibt man ein Leben lang“, so Prof. Schulte-Markwort. Eltern müssten das Wohlergehen der Kinder über eigene Konflikte stellen. Prof. Dr. Sabine Walper, Pädagogik-Professorin und Expertin für den Umgang mit Scheidungskindern von der Ludwig-Maximilians-Universität München, forderte im Scheidungsfall verpflichtende Beratungen von Eltern und obligatorische Fortbildungen von Richtern. Einhellige Meinung der Experten war, dass die deutsche Gesetzgebung bei Scheidungsverfahren das Wohlergehen der betroffenen Kinder in den Mittelpunkt rücken solle, statt die Interessen streitender Eltern. Die Kinderkommission beabsichtigt, die Erkenntnisse in einer ihrer nächsten Stellungnahmen aufzunehmen.

Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages ist eine seit 1988 bestehende institutionelle Arbeitsgruppe des Bundestagsausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend speziell für kinderpolitische Belange.

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