MAINZ. Ein Vertretungslehrer hat Sex mit einer minderjährigen Schülerin und wird dennoch freigesprochen – das hat eine bundesweite Debatte ausgelöst. Rot-Grün in Rheinland-Pfalz will ein Verbot von Sex mit Schülern gesetzlich festschreiben.
Der Freispruch für einen Lehrer, der Sex mit einer minderjährigen Schülerin hatte, hat bundesweit für Schlagzeilen gesorgt – jetzt will Rheinland-Pfalz das Schulgesetz verschärfen. Das Kabinett billigte einen Gesetzentwurf, der ein Verbot sexueller Kontakte vorsieht. «Sexuelle Beziehungen zu Schülerinnen und Schülern sind mit dem staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag von Schule nicht vereinbar», betonte Bildungsministerin Doris Ahnen (SPD) in Mainz. Allerdings geht es nicht um Sanktionen im Beamten- oder Strafrecht – das ist eine bundesweite Angelegenheit.
Die Debatte war wegen eines Falls in Rheinland-Pfalz aufgeflammt. Ein Mann, der früher im Kreis Neuwied als Hauptschullehrer arbeitete, war im vergangenen Jahr vom Landgericht Koblenz zu zwei Jahren Haft auf Bewährung wegen des Missbrauchs von Schutzbefohlenen in 22 Fällen verurteilt worden. Er hatte 2007 ein sexuelles Verhältnis mit einer damals 14-jährigen Schülerin begonnen. Das Oberlandesgericht Koblenz sprach den Mann im Dezember 2011 frei. Die Schülerin gehörte nicht unmittelbar zur Klasse des Lehrers.
Die Justizminister der Länder debattieren über eine Änderung des Strafrechts, um Schüler besser vor sexuellem Missbrauch zu schützen. Am 6. September kommen dazu in Mainz hohe Beamte von Bund und sieben Ländern zum Erfahrungsaustausch zusammen. «Es darf kein Schnellschuss sein, das ist ein sensibler Bereich. Es will aber auch keiner auf die lange Bank schieben», sagte ein Sprecher des federführenden rheinland-pfälzischen Justizministeriums. Die Justizministerkonferenz hatte im Juni beschlossen, den Änderungsbedarf der Länder zu prüfen.
GEW unterstützt das Verbot
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Rheinland-Pfalz wertete das geplante Verbot positiv. Eine Klarstellung sei gut, weil die Grenze zwischen sexuellem Kontakt und sexuellem Missbrauch in einem Lehrer-Schüler-Abhängigkeitsverhältnis schwer abgrenzbar sei. Zum Gesetzentwurf des Landes steht nun erstmal eine Anhörung an.
Der Lehrer war auf eigenen Wunsch als Beamter entlassen worden, er kam damit einer Gerichtsentscheidung zuvor, die die Schulaufsicht mittels einer Klage angestrebt hatte. «Er ist beim Land Rheinland-Pfalz nicht mehr beschäftigt», sagte eine Sprecherin der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz. Die Staatsanwaltschaft Koblenz hatte im Juli die Ermittlungen wieder aufgenommen – dabei geht es um die ältere Schwester des Mädchens, die er bedrängt haben soll, wenn auch weniger massiv. Außerdem lagen Anzeigen weiterer ehemaliger Schülerinnen oder Schüler vor.
Die Justizminister der Länder debattieren über eine Änderung des Strafrechts, um Schüler besser vor sexuellem Missbrauch zu schützen. Schüler unter 16 müssen dem Lehrer zur Erziehung anvertraut sein, damit sexuelle Kontakte unter das Strafgesetzbuch fallen – also könnte der Fall bei Aushilfslehrern anders als bei Klassenlehrern liegen. Die CDU-Landtagsfraktion dringt auf eine Verschärfung. Derzeit könne eine Verurteilung wegen Missbrauchs bei Aushilfslehrern von Zufällen abhängen – etwa von der Zahl der Vertretungsstunden. MARC-OLIVER VON RIEGEN, dpa
(14.8.2012)
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