Streit um Seifhennersdorfer 5. Klasse erneut vor Gericht

0

SEIFHENNERSDORF/DRESDEN. Den Kindern, die in Seifhennersdorf zum selbstorganisierten Unterricht gehen, news4teachers.de berichtete, droht das Land mit Nichtversetzung. Jetzt kommt der Streit erneut vor Gericht.

Die Front der Schulrebellen in Seifhennersdorf bröckelt. Seit dieser Woche nehmen nur noch 17 Kinder am von der Stadt selbst organisierten Unterricht teil, wie Bürgermeisterin Karin Berndt (parteilos) sagte. Vor den Herbstferien waren es noch 21 Fünftklässler, die dem regulären Unterricht in umliegenden Schulen fernblieben. «Man hat den Eltern gedroht, dass ihre Kinder nicht versetzt werden», sagte Berndt. Deshalb gingen die Schüler jetzt in Ebersbach zum Unterricht.

An diesem Donnerstag wird um den Erhalt der Seifhennersdorfer Mittelschule erneut vor Gericht gestritten. Die Stadt klagt vor dem Verwaltungsgericht Dresden gegen die Schulnetzplanung des Landkreises Görlitz. Sie wird dabei von Rechtsanwalt Torsten Schmidt vertreten, der zum Thema Schulnetzplanung in Sachsen promoviert hat. Die Stadt bemängelt, 2010 nicht ordentlich in die Planungen einbezogen worden zu sein.

«Die Planung war ein Schnellschuss, die Gemeinden hatten damals keine Gelegenheit für gründliche Stellungnahmen», sagte Schmidt. Das betreffe nicht nur Seifhennersdorf. Nur ein Drittel der damals angeschriebenen Gemeinden habe sich zu der Planung des Landkreises geäußert, weil die Frist viel zu kurz gewesen sei. «Die Rechte der Gemeinden wurden mit Füßen getreten.»

Kultusministerium und Landkreis halten die Klage für unzulässig, wie das Gericht mitteilte. Mit der Schulnetzplanung werde nicht in den Kernbereich der kommunalen Selbstverwaltung eingegriffen. Die Stadt Seifhennersdorf sei deswegen nicht klageberechtigt. Ob bereits an diesem Donnerstag ein Urteil fällt, ist Gerichtssprecher Robert Bendner zufolge unklar.

Seifhennersdorf wehrt sich seit geraumer Zeit dagegen, dass die Mittelschule geschlossen werden soll. In diesem Jahr durfte erneut keine fünfte Klasse gebildet werden: Es fehlten zwei Schüler, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. dpa

(7.11.2012)

Anzeige


Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all comments