Kameras auf dem Schulklo – Wie weit darf Überwachung gehen?

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BAD HERSFELD. Ist das noch normal? In einigen Schulen im hessischen Kreis Hersfeld-Rotenburg werden Schüler beim Gang zur Toilette gefilmt.  An der Uni Kiel hat es offenbar Leibesvisitationen von Studenten vor Prüfungen gegeben. Wie weit darf Überwachung in Schulen und Hochschulen gehen?

Vorbildlich? In Hamburg sind bereits an jeder sechsten Schule Kameras montiert. Foto: Timo Heuer / Flickr (CC BY-NC-SA 2.0)
Vorbildlich? In Hamburg sind bereits an jeder sechsten Schule Kameras montiert. Foto: Timo Heuer / Flickr (CC BY-NC-SA 2.0)

Nach einem Streit über die Rechtmäßigkeit von Video-Aufzeichnungen in Schülertoiletten hat der Landrat des Kreises Hersfeld-Rotenburg, Karl-Ernst Schmidt (CDU), die Überwachungsmethode verteidigt. Sie diene der Verhinderung von Vandalismus, Straftaten und sexuellen Übergriffen, ließ er durch sein Büro mitteilen.

«Die Video-Anlagen sind nach Recht und Gesetz installiert und werden unter Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen betrieben», sagte er. Schuldezernentin Elke Künholz (SPD) hingegen die Kameras als Verletzung der Grundrechte bezeichnet.  Nach Angaben der Verwaltung werden seit 2004 in mehreren Schulen des Landreises gekennzeichnete Bereiche per Video überwacht. Seitdem sei die Kriminalitätsrate dort deutlich zurückgegangen.

Asta der Uni Kiel: „Die Grenze der Zumutbarkeit ist überschritten“

Die Studentenvertretung (Asta) der Uni Kiel hat die immer strengeren Kontrollen vor Prüfungen angeprangert. «Die Grenze der Zumutbarkeit ist überschritten!», kritisierte ein Studentenvertreter. So habe es Leibesvisitationen vor den Klausuren zum Abschluss einer Einführungsvorlesung am Institut für Klassische Altertumskunde gegeben. Bei zwei Prüfungsterminen am 12. Februar und 2. April seien Studierende abgetastet und ihnen persönliche Gegenstände wie Geldbörsen und Brötchen abgenommen worden.

«Leibesvisitationen und die Abnahme von Gegenständen lehnt die Hochschulleitung ab», sagte ein Uni-Sprecher. Das Präsidium der Hochschule werde den Sachverhalt klären. «Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, wird die Hochschule umgehend handeln.»

Eine männliche wissenschaftliche Hilfskraft und eine Mitarbeiterin hatten laut Asta nach Geschlechtern getrennt die Studierenden abgetastet. Der Professor habe zur Identitätskontrolle sich nicht mit Personalausweisen begnügt, sondern bei einem seiner Meinung nach nicht eindeutigem Foto einen zusätzlichen Nachweis gefordert.

Dies markiere den traurigen Höhepunkt des Regulierungswahns, kritisierte der Studentensprecher. Asta-Vorstand Steffen Regis sagte, «das inakzeptable Verhalten des Lehrstuhls in diesem Fall ist an Kompetenzüberschreitung nicht zu überbieten und muss personelle Konsequenzen nach sich ziehen». Es sei einer Universität nicht würdig, Studierende derartig zu schikanieren. Ruben Reid, Asta-Referent für Hochschulpolitik, forderte eine generelle Überprüfung der Regularien im Bereich des Prüfungswesens an der Universität. Regis ergänzte: «Es ist ein allgemeiner Hang zu immer mehr Kontrolle festzustellen.» Dabei fehle es an unabhängigen Beschwerdestellen und Transparenz bei der Prüfungsbewertung. Der jetzige Vorfall sei nur die Spitze eines Eisbergs.

Der Uni-Sprecher sprach von einer gewissen Unsicherheit der Lehrenden, wie sie bei Prüfungen verfahren sollen. Denn es gebe bisher keine glasklaren Vorgaben. In einem Rundschreiben an die Prüfungskoordinatoren werde die Hochschulleitung den Fakultäten «umgehend Empfehlungen geben, wie Kontrollen vorgenommen werden sollten, ohne die Rechte oder die Würde der Studierenden zu verletzen». Die Feststellung der Personalien bei Prüfungen sei obligatorisch. In der Regel geschehe dies während der Klausur. Der Personalausweis liege dabei auf dem Tisch des Studierenden. Handys seien bei Prüfungen wegen der Gefahr von Täuschungen grundsätzlich verboten. Werden sie dennoch mitgebracht, müssen sie ausgeschaltet auf den Tisch gelegt werden. News4teachers, mit Material der dpa

(15.4.2013)

Zum Bericht: „Spicken mit Smartphone beliebt – Schulen halten dagegen“

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