POTSDAM. Brandenburgs Landesregierung wollte mit einer zusätzlichen Unterrichtsstunde den Lehrkräftemangel abfedern und zugleich den Landeshaushalt entlasten. Nun wächst der Widerstand gegen die Regelung. Sowohl die GEW als auch der Brandenburgische Pädagogen-Verband ziehen mit Normenkontrollklagen gegen die Pflichtstundenerhöhung vor das Oberverwaltungsgericht – trotz angeblicher Entlastungen an anderer Stelle. Die Gewerkschaften sehen in dem Paket keine organisatorische Verschiebung von Arbeit, sondern eine versteckte Arbeitszeiterhöhung.

Die Bildungsgewerkschaften in Brandenburg wollen die zusätzliche Unterrichtsstunde für Lehrkräfte kippen. Sowohl die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) als auch der Brandenburgische Pädagogen-Verband (BPV) wählen dazu das Mittel einer Normenkontrollklage. Eine Normenkontrollklage – genauer: ein Normenkontrollverfahren – ist ein gerichtliches Verfahren, mit dem geprüft wird, ob eine gesetzliche Regelung oder Verordnung mit höherrangigem Recht vereinbar ist.
Die GEW hat diese bereits im November am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht. «Wir gehen davon aus, dass wir durch alle Instanzen gehen werden», sagte der GEW-Landesvorsitzende Günther Fuchs. Nun kündigte auch der BPV eine Klage gegen das Land Brandenburg an. Der Verband teilte mit, man habe im Gesetzgebungsverfahren «alle demokratischen Wege genutzt, um auf die Folgen dieser Pflichtstundenerhöhung hinzuweisen, Vorschläge zu machen und auf belastbare Datengrundlagen zu drängen». Diese Hinweise aus der Praxis seien «weitgehend unberücksichtigt geblieben». Mit dem Normenkontrollverfahren solle nun «eine rote Linie juristisch markiert werden».
Die Lage an den Schulen sei «desaströs», sagte Fuchs angesichts des Lehrkräftemangels. Eine Lösung sei es aber nicht, eine zusätzliche Unterrichtsstunde zu verordnen. Diese entspreche einer Arbeitszeiterhöhung und nicht wie versprochen einer Arbeitszeitverlagerung, heißt es von den Gewerkschaften. Um dem Mangel zu begegnen, müssten unter anderem weitere Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger gefunden werden.
«Im Ergebnis bleibt die Mehrarbeit, während die „Entlastung“ vielfach aus Ankündigungen, Modellprojekten oder kleineren Verwaltungsänderungen besteht»
Der BPV sprach in seiner Mitteilung von einer «nicht tragfähigen Kompensation». Im Klartext sei die angekündigte Entlastung «eine Mogelpackung». Lehrkräften werde Entlastung versprochen, «aber im Ergebnis bleibt die Mehrarbeit, während die „Entlastung“ vielfach aus Ankündigungen, Modellprojekten oder kleineren Verwaltungsänderungen besteht».
Neben den grundsätzlichen Klagen, mit denen die Gewerkschaften die zusätzliche Wochenstunde prüfen lassen wollen, unterstützt die GEW auch die Individualklagen von sechs verbeamteten Lehrkräften – diese seien bei den Verwaltungsgerichten in Potsdam, Cottbus und Frankfurt (Oder) eingereicht worden. Es sollen noch vier Klagen von angestellten Lehrkräften folgen. Zuvor hatte Fuchs von acht Individualklagen gesprochen.
«Es ist gutes Recht der Lehrkräfte, die Möglichkeit einer gerichtlichen Prüfung zu nutzen», hatte Bildungsminister Gordon Hoffmann (CDU) als Reaktion auf die Ankündigung mitgeteilt. «Das Ergebnis wird für Rechtssicherheit bei allen Beteiligten sorgen.» Inhaltlich wollte sich das Ministerium nicht zum gerichtlichen Verfahren äußern.
Hintergrund des Unmuts der Lehrerinnen und Lehrer ist die zusätzliche Stunde Unterricht pro Woche seit diesem Schulhalbjahr. Sie wurde im Zuge des Doppelhaushalts für 2025 und 2026 wegen finanzieller Zwänge beschlossen und betrifft laut Bildungsministerium rund 60 Prozent aller Lehrkräfte – ausgenommen sind nur die Beschäftigten an Förderschulen, Berufsschulen und sozialen Brennpunktschulen.
Laut Ministerium sollten die Lehrerinnen und Lehrer dafür an mehreren Stellen entlastet werden. In den ersten und zweiten Klassen sind Lernentwicklungsgespräche nicht mehr vorgeschrieben. Die Bewertung von Lern- und Leistungsbereitschaft an Grundschulen wird nur noch in vierten und sechsten Klassen vorgenommen. Zudem gibt es keine Pflicht zur Facharbeit in neunten Klassen und keine zentrale Prüfung der zehnten Klassen an Gymnasien mehr. Im Schuljahr 2026/2027 entfällt das Erstellen von Grundschulgutachten.
Der Präsident des BPV, Hartmut Stäker, warf der Landesregierung vor, die Belastungsgrenzen der Lehrkräfte zu ignorieren. «Ein Arbeitgeber kann die Motivation seiner Beschäftigten am stärksten erhöhen, indem er Wertschätzung, Entwicklungsmöglichkeiten, Autonomie, faire Bedingungen und ein sinnstiftendes Arbeitsumfeld schafft», erklärte Stäker. Bildung und Erziehung seien «eine sehr soziale Aufgabe, die Zeit, Kraft und Empathie verlangt und auch Zeit, Kraft und Geld kostet». News4teachers / mit Material der dpa
Klagen gegen zusätzliche Wochenstunde: Acht Lehrkräfte ziehen vor Gericht









Niedersachsen ist damit krachend gescheitert. In dem Urteil in Niedersachsen wurde die zusätzliche Stunde für Gymnasiallehrer auch mit Haushaltszwängen begründet. Allerdings ist die Wochenarbeitszeit von Beamten allgemein festgelegt.
Das Land kann die Erhöhung nur so begründen, dass bisher das festgelegte Deputat nicht geeignet ist, die Wochenarbeitszeit von Beamten allgemein zu erreichen. Oder aber es muss in gleichem Umfang Aufgaben streichen.
Eine nicht durchgeführte (und zudem völlig sinnlose) Prüfung am Ende von Klasse 10 an Gymnasien beispielsweise reicht dem Gericht sicher nicht aus, zumal dort bei Weitem nicht alle Lehrkräfte jedes Jahr beteiligt sind.
Ich vermute stark, dass die Klage Erfolg haben wird.
In der Folge wurde das Land Niedersachsen verpflichtet, bei Erhöhung der Arbeitszeit die Arbeitszeit entsprechend zu messen, d.h. auch hier ist die Arbeitszeiterfassung unabdingbar.