«Zwölf Stämme» dürfen keine neue Schule eröffnen

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MÜNCHEN. Nach der Schließung der Schule und der Sorgerechtsentziehung gegen die Eltern aus der schwäbischen Sekte, sieht das bayerische Kultusministerium den Antrag der Glaubensgemeinschaft auf eine neue Schule derzeit nicht als genehmigungsfähig.

Die Sekte «Zwölf Stämme» kann vorerst keine neue Privatschule aufmachen. Der Antrag der Gruppierung von Mitte August sei derzeit nicht genehmigungsfähig, sagte der Sprecher des bayerischen Kultusministeriums, Ludwig Unger. Den Lehrern fehle eine ausreichende Qualifikation. Außerdem müssten zunächst die massiven Vorwürfe gegen die Glaubensgemeinschaft geprüft werden.

"Zwölf Stämme"
Vorerst wird es keine neue Schule für die Glaubensgemeinschaft der “Zwölf Stämme” geben. Foto: Tobias Mandt / Flickr (CC BY 2.0)

Die Polizei hatte die Kinder der Sekte am vergangenen Donnerstag aus den Standorten der «Zwölf Stämme» im schwäbischen Klosterzimmern bei Deiningen und im mittelfränkischen Wörnitz geholt und sie in Pflegefamilien gebracht. Nach Angaben des Kultusministeriums gehen die Kinder im Alter von 6 bis 17 Jahren von Donnerstag an in eine Regelschule.

Vor dem Amtsgericht Ansbach hat am Freitag die mündliche Anhörung der Eltern wegen Verdachts auf körperliche Misshandlung beginnen. Dabei geht es um zehn Kinder. Mit dem Schicksal von weiteren 28 Kindern der Gemeinschaft beschäftigt sich das Amtsgericht in Nördlingen. Die Gerichte überprüfen, ob der vorläufige Entzug des Sorgerechts weiter aufrechterhalten wird. Die Staatsanwaltschaft in Augsburg ermittelt wegen Misshandlung Schutzbefohlener und gefährlicher Körperverletzung.

Kultusminister Ludwig Spaenle (CSU) hatte die bisherige Schule der Sekte geschlossen. Die Mitglieder der «Zwölf Stämme» weigern sich unter anderem wegen des Sexualkundeunterrichts, die Kinder in staatliche Schulen zu schicken.

zum Bericht: Nach Schließung – urchristliche Gemeinschaft “Zwölf Stämme” beantragt neue Schule

zum Bericht: Polizei holt 40 Kinder aus Glaubensgemeinschaft «Zwölf Stämme»

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