Gericht bremst Lehrer: Nicht länger als bis 65 Jahre arbeiten

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KASSEL. In Hessen will ein Lehrer mit 65 Jahren nicht in den Ruhestand gehen, sondern weiter unterrichten. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hat den Studienrat erst einmal gestoppt. Damit war das Land mit einer Beschwerde gegen eine anderslautende vorläufige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt erfolgreich. Die Richter dort müssten aber noch im Hauptsacheverfahren entscheiden, teilte der VGH mit.

Ein Lehrer muss wohl doch mit 65 in den Ruhestand gehen. Foto: Florentine / pixelio.de
Ein Lehrer muss wohl doch mit 65 in den Ruhestand gehen. Foto: Florentine / pixelio.de

Das Verwaltungsgericht hatte argumentiert, dass niemand wegen seines Alters diskriminiert werden dürfe. Der VGH vertrat nun die Ansicht, die im hessischen Beamtengesetz vorgesehene starre Grenze sei zwar grundsätzlich eine Benachteiligung wegen des Alters, in diesem Fall aber gerechtfertigt.

Der Studienrat hatte im Dezember 2012 beim Kultusministerium beantragt, ihn über die am 31. Juli 2013 erreichte Altersgrenze von 65 Jahren hinaus zu beschäftigen, noch höchstens ein Jahr. Das Ministerium lehnte ab. Der dagegen beim Verwaltungsgericht Frankfurt beantragte einstweilige Rechtsschutz auf Weiterbeschäftigung war zunächst erfolgreich. dpa

Zum Bericht: Lehrer halten länger durch – so wenig Frühpensionierungen wie noch nie

 

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