Mit einem Gesetz zur erleichterten Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse sollen Migranten neue berufliche Perspektiven erhalten. Analog zum seit 2012 geltenden Bundesgesetz haben Migranten jetzt einen allgemeinen Anspruch auf individuelle Prüfung der Gleichwertigkeit ihrer im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen. Diese werden dabei mit inländischen Referenzqualifikationen verglichen.
Von 3 Millionen berufstätigen Migranten in Deutschland haben schätzungsweise rund 300 000 einen qualifizierten Berufsabschluss, den sie in ihrem Heimatland erworben haben. Auch früher schon konnten sie einen Antrag auf Anerkennung der Gleichwertigkeit mit einem deutschen Berufsabschluss stellen. Das Gesetz sichert ihnen jedoch einen Rechtsanspruch auf ein solches Prüfverfahren zu.
Es gibt in Deutschland zulassungsfreie Berufe – aber auch viele reglementierte, bei denen eine qualifizierte Ausbildung und eine Prüfung durch die Kammer oder ein staatliches Prüfungsamt verlangt werden. Dabei ist zu unterscheiden zwischen bundesrechtlich geregelten Berufen (alle 350 Ausbildungsberufe, Handwerks-Meister, Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Hebammen, Fahrlehrer) und den landesgesetzlich geregelten Berufen (Erzieher, Lehrer, Architekt, Ingenieur). Im Südwesten sind 260 landesrechtlich geregelte Berufe wie Ingenieure, Techniker, Lehrer, Erzieher und Krankenpflegehelfer betroffen. es wird mit einigen tausend Antragstellern gerechnet.
Das vor einem Jahr verabschiedete Bundesgesetz gilt nur für Berufe im Regelungsbereich des Bundes. Die Länder müssen für ihre Berufe eigene Gesetze erlassen. Aktuell berät auch Thüringen über eine Landesregelung.


Die Ingenieurskammer ist mit dem Gesetz nicht zufrieden
Während Integrationsministerin Bilkay Öney (SPD) davon sprach, dass der Dschungel der Zuständigkeiten gelichtet werde, übte die Ingenieurkammer Baden-Württemberg scharfe Kritik an dem neuen Gesetz. «Dass ausländische Ingenieure unter fünf unterschiedlichen Anerkennungsstellen im Land den zuständigen Ansprechpartner finden müssen, ist realitätsfern», sagte Hauptgeschäftsführer Daniel Sander. Wie in elf anderen Bundesländern hätte auch in Baden-Württemberg die Ingenieurkammer die Anerkennung für diese Berufsgruppe übernehmen können. Das Gesetz sei enttäuschend.
Der Liberale Andreas Glück sagte, die Zustimmung der Liberalen sei kein Kompliment für Ministerin Öney, sondern berücksichtige den Bedarf der Unternehmen. Denn: «Die Wirtschaft dürstet nach Fachkräften.» Auch die CDU-Abgeordnete Marianne Engeser betonte, das Land dürfe im Rennen um die besten Köpfe nicht ins Hintertreffen geraten. Der SPD-Abgeordnete Gerhard Kleinböck meinte: «Das ist gut für die Integration und ein wichtiger Baustein für eine neue Willkommens- und Anerkennungskultur.»
Für ausländische akademische Abschlüsse, die nicht Voraussetzung für die Berufsausübung sind, besteht die Möglichkeit einer Zeugnisbewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen in Bonn. Das ist zum Beispiel bei Mathematikern und Betriebswirten der Fall.
Integrationsministerin Öney betonte, mit dem Prüfungsanspruch sei ein bundesweit einzigartiger Beratungsanspruch gekoppelt. So könnten Migranten bei Beratungsstellen wohnortnah Informationen zu Verfahren, Kosten und möglicher Nachqualifikation erhalten. Die Anerkennung ihrer Abschlüsse soll die Antragsteller im Südwesten nicht mehr als 600 Euro kosten. Die Gebühren dürften auf keinen Fall abschreckend wirken, heißt es im Ministerium. Karl-Heinz Reith/Julia Giertz/dpa
Das Bundesbildungsministerium und das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) haben ein Anerkennungsportal eingerichtet (www.anerkennung-in-deutschland.de), das Interessierte zur richtigen Stelle leiten soll.