NRW-Universitäten rebellieren gegen Wissenschaftsministerium

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DÜSSELDORF. In den geplanten Änderungen am nordrhein-westfälischen Hochschulgesetz sieht die Rektorenkonferenz massive Eingriffsmöglichkeiten der Regierung in die Hochschulautonomie. Alle Universitäten verweigern daher die Unterschrift unter die Leistungsvereinbarungen mit der Regierung für die Jahre 2014 und 2015. Wissenschaftsministerin Svenja Schulze droht mit Konsequenzen.

Die Hochschulen suchen die Machtprobe mit der nordrhein-westfälischen Landesregierung. Alle Universitäten des Landes verweigern die Unterschrift unter die Ziel- und Leistungsvereinbarungen für die Jahre 2014 und 2015. Das teilte die Landesrektorenkonferenz am Freitag in Dortmund mit. Sie könnten nicht abschätzen, wie weit das geplante neue Hochschulgesetz ihre finanziellen Handlungsspielräume einschränken werde, argumentieren die Rektoren. «Eine Unterzeichnung käme einem Blindflug gleich.»

NRW-Wissenschaftsministerin Svenja Schulze
Will weiter an den geplanten Änderungen im Hochschulgesetz festhalten. NRW-Wissenschaftsministerin Svenja Schulze. Foto: Gerd Seidel (Rob Irgendwer) / Wikimedia Commons (CC-BY-SA-3.0)

Wissenschaftsministerin Svenja Schulze (SPD) wies die Einwände zurück und drohte mit Konsequenzen. Das Ministerium prüfe nun, wie wichtige Ziele zur Geltung gebracht werden könnten, teilte sie mit. Schulze verwies auf den Paragrafen 6 im Hochschulgesetz, der dem Ministerium Durchgriffsrechte einräumt.

Dort heißt es: «Das Ministerium kann hochschulübergreifende, vergleichende Begutachtungen der Qualitätssicherungssysteme der Hochschulen sowie Struktur- und Forschungsevaluationen veranlassen. Die Evaluationsberichte werden veröffentlicht.» Prinzipiell setze das Ministerium aber weiter auf Dialog statt auf Konfrontation, versicherte Schulze

Das neue Hochschulgesetz, das derzeit erst im Entwurf vorliegt, soll Ende 2014 in Kraft treten – mit einer einjährigen Übergangsphase. Angesichts dessen könne von einer rechtlichen oder finanziellen Unsicherheit für eine Vereinbarung, die 2015 schon auslaufe, keine Rede sein, meinte Schulze. «Die Ziel- und Leistungsvereinbarungen sind ausverhandelt und unterschriftsreif.» Dabei geht es unter anderem um Aufnahmekapazitäten, die Senkung der Abbrecherquote, Qualitätssicherung in der Lehre und gute Arbeitsbedingungen.

Eigentlich sollten die neuen Vereinbarungen zwischen Land und Hochschulen bis zum Jahresende unterzeichnet sein. Die Rahmenbedingungen für die Hochschulen würden durch die Novelle aber gravierend verändert, betonte die Rektorenkonferenz. «Dem Land werden weitreichende Regelungs- und Eingriffsmöglichkeiten in die Hochschulautonomie übertragen.» Eine verantwortungsvolle Abschätzung der Auswirkungen sei nicht möglich.

Auch ohne die Unterzeichnung würden die Hochschulen aber allen Verpflichtungen nachkommen: «Insbesondere für die Studierenden wird sich nichts ändern.» Die Landesrektorenkonferenz ist ein Zusammenschluss der 14 Universitäten, die in der Trägerschaft des Landes stehen, plus der Universität Witten/Herdecke.

Kritik an der geplanten Gesetzesänderung kam auch von der Industrie- und Handelskammer NRW. Die Novelle sei «ein deutlicher Rückschritt», urteilte Kammerpräsident Paul Bauwens-Adenauer. Er kritisierte unter anderem verschärfte Regelungen bei der Verwendung von Drittmitteln. (dpa)

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Biene
10 Jahre zuvor

Die Frau Ministerin macht einen Schritt um etwa 70 Jahre zurück, die Folgen für die Autonomie der Lehre an den Universitäten sind nicht abzuschätzen. Ich geben sowohl der IHK NRW und den Rektoren der sich verweigernden Universitäten völlig recht. Solange die Universitäten auch ohne Gesetzesänderung den Punkten nachkommen, braucht die Ministerin nicht zu drohen.