Das ändert sich zum neuen Schuljahr in Schleswig-Holstein

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KIEL. Schleswig-Holsteins neues Schulgesetz unter Bildungsministerin Waltraud Wende (parteilos) tritt zum Beginn des Schuljahres 2014/2015 in Kraft. Am Mittwoch hat der Kieler Landtag die Gesetzesänderungen mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und SSW beschlossen. Kern der Schulreform von Bildungsministerin Wende  ist die Einführung eines zweigliedrigen Schulsystems.

– Zweigliedriges Schulsystem: Schüler haben nach der Grundschule künftig nur noch die Wahl zwischen dem Gymnasium und der Gemeinschaftsschule. Nach Ministeriumsangaben werden 36 der derzeit noch landesweit 47 Regionalschulen zum 1. August in Gemeinschaftsschulen umgewandelt. Sieben Schulen nehmen keine Schüler mehr auf und laufen aus, vier Schulen liegen unter der Mindestschülerzahl von 240 Schülern und werden aufgelöst.

Löst Kontroverse aus: Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Waltraud Wende. (Foto: Steffen Voss/Bildungsministerium Schleswig Holstein)
Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Waltraud Wende will die Entscheidung über die Schullaufbahn allein den Eltern überlassen. (Foto: Steffen Voss/Bildungsministerium Schleswig Holstein)

– Neue Schulabschlüsse: Hauptschulabschluss und Mittlere Reife (Realschulabschluss) werden abgeschafft. Stattdessen wird an Gemeinschaftsschulen nach neun Jahren die «Berufsbildungsreife» erreicht, nach zehn Jahren der «Mittlere Abschluss» und das Abitur nach 13 Jahren – also neun Jahre nach der Grundschule.

– Freie Schulwahl der Eltern: Die bisher verbindliche Schulartempfehlung nach Klasse vier entfällt. Stattdessen gibt es ein obligatorisches Beratungsgespräch. Welche weiterführende Schule das Kind besucht, entscheiden allein die Eltern, unabhängig von der Leistung ihrer Kinder.

– Gymnasien: Sie bieten künftig in der Regel das sogenannte Turboabitur nach acht Jahren (G8) an. Ausnahmen sind lediglich die landesweit elf Gymnasien mit neunjährigem Bildungsgang und die vier Gymnasien, die G8 und G9 (sogenanntes Y-Modell) anbieten. Sie erhalten Bestandsschutz.

– Schrägversetzungen: Die Versetzung in Klasse sieben soll an Gymnasien künftig die Regel werden. Sie sollen schwächere Schüler in der Orientierungsstufe so fördern, dass eine Schrägversetzung auf die Gemeinschaftsschule die Ausnahme bleibt.

– Gemeinschaftsschulen: Sie sollen künftig den Weg zum Abitur nach neun Jahren (G9) ebnen. Schulen ohne eigene Oberstufe können eine Kooperation mit Gymnasien, Beruflichen Gymnasien oder Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe vereinbaren. Schüler kennen dann schon frühzeitig ihre jeweilige künftige Oberstufe.

– Binnendifferenzierung statt Klassen an Gemeinschaftsschulen: Abschlussbezogene Klassenverbände gibt es künftig nicht mehr. Dadurch will die Koalition das gemeinsame Lernen stärken. Ab Jahrgangsstufe 7 sind Lerngruppen in einzelnen Fächern – etwa Mathematik, Deutsch oder Englisch – nach Leistungsfähigkeit möglich. Einzige Ausnahme: Langsamer lernende Schüler können den Stoff der letzten beiden Schuljahre für die Berufsbildungsreife in drei Jahren im Klassenverband («Flexi-Klassen») machen.

– Gemeinsames Dach: Bisher sind landesweit sechs Gymnasien und Regionalschulen organisatorisch verbunden. Daran soll sich nach der Umwandlung der Regionalschulen in Gemeinschaftsschulen nichts ändern. dpa

Zum Bericht Albig boxt Schulreform durch – der Norden bekommt ein zweigliedriges System

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