VBE zieht wegen Nullrunde für die meisten Lehrer in Nordrhein-Westfalen vor Gericht

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DORTMUND. Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) Nordrhein-Westfalen hat Klage gegen das im Juli 2013 verabschiedete Besoldungsanpassungsgesetz eingereicht. „Wir nehmen nicht hin, dass das Land den beamteten Lehrkräften eine 1:1-Übertragung des Tarifergebnisses vorenthält, um so den Haushalt zu sanieren“, stellt VBE-Vorsitzender Udo Beckmann klar: „Qualitativ hochwertige Arbeit muss auch eine entsprechende finanzielle Anerkennung bedeuten – alles andere signalisiert, dass das Land seine Lehrkräfte schlichtergreifend nicht achtet und wertschätzt.“

Das Vorgehen der Landesregierung sei aus Sicht des VBE nicht vereinbar mit dem Alimentationsprinzip, so Beckmann weiter. „Ein Land darf seinen Haushalt nicht beliebig auf dem Rücken seiner Beschäftigten sanieren und sie von der allgemeinen Einkommensentwicklung abkoppeln“, sagt Beckmann. Das Bundesverfassungsgericht habe dies in ähnlichen Fällen ebenfalls festgestellt. „Das Land hat trotz aller berechtigter Kritik ein Gesetz durchgeboxt, das jetzt einer gerichtlichen Klärung bedarf“, erklärt Beckmann. Deswegen begrüßt der VBE auch, dass CDU und FPD die Verfassungsmäßigkeit prüfen lassen wollen.

Der VBE erwartet, dass mit einer Klage gegen das Besoldungsanpassungsgesetz der Landesregierung endlich klar wird, dass sie von ihren Beschäftigen kein weiteres Sonderopfer verlangen darf. News4teachers

Zum Bericht: Wegen Nullrunden: Lehrer und Polizisten ziehen gegen Rot-Grün vor Gericht

 

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