Start Themenmonate Beruf Schulleitung Mehr Geld für Schulleitungen: Ministerium verteidigt umstrittene Grenze von 360 Schülern

Mehr Geld für Schulleitungen: Ministerium verteidigt umstrittene Grenze von 360 Schülern

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DÜSSELDORF. Warum sollen Schulleitungen an Grund- und Hauptschulen erst bei mehr als 360 Schülerinnen und Schülern von der geplanten Besoldungsverbesserung profitieren? Das nordrhein-westfälische Schulministerium weist den Eindruck zurück, die Landesregierung habe damit eine neue Grenze für Verantwortung oder Belastung gezogen. Die Schwelle ergebe sich vielmehr aus früheren Besoldungsentscheidungen: Kleinere und mittlere Schulen seien bereits berücksichtigt worden, größere dagegen nicht. Das zweite Besoldungspaket soll nach Darstellung des Ministeriums nun diese Lücke schließen – und zugleich die Leitungsstrukturen an mehreren Schulformen ausbauen.

Die Grenze. (Symbolbild.) Illustration: News4teachers

Die Zahl wirkt zunächst wie eine neue Trennlinie: 360 Schülerinnen und Schüler. Wer eine größere Grund- oder Hauptschule leitet, soll nach den Plänen der nordrhein-westfälischen Landesregierung künftig mehr verdienen; wer darunter bleibt, nicht. Das Schulministerium stellt nun klar, dass mit dieser Schwelle nach seiner Darstellung keineswegs unterschiedliche Verantwortung bewertet werden soll.

„Die Grenze von mehr als 360 Schülerinnen und Schülern wurde nicht neu oder willkürlich gezogen“, hieß es aus dem Schulministerium. Sie knüpfe vielmehr an die bisherige Besoldungssystematik an. Das zweite Besoldungspaket, dessen Eckpunkte das Kabinett für den Haushalt 2027 beschlossen hat, solle eine Gruppe besserstellen, die bei früheren Reformschritten gerade nicht zum Zuge gekommen sei.

Konkret sollen Rektorinnen und Rektoren an Grund- und Hauptschulen mit mehr als 360 Schülerinnen und Schülern künftig von A14 auf A14 mit Amtszulage steigen. Nach Angaben der Landesregierung bringt das mehr als 250 Euro zusätzlich im Monat. Gleichzeitig sollen die Konrektorinnen und Konrektoren dieser Schulen statt A13 mit Zulage künftig A14 erhalten.

Warum die Verbesserung ausgerechnet an der Marke von 360 Schülerinnen und Schülern ansetzt, erklärt das Ministerium mit der Entwicklung der Besoldung seit 2017. Bis dahin war die Bezahlung von Schulleitungen an Grund- und Hauptschulen nach der Schulgröße gestaffelt. Anschließend wurden die Leitungen kleinerer und mittlerer Schulen auf A14 angehoben; in einem weiteren Schritt verbesserte das Land auch die Besoldung ihrer Stellvertretungen.

Für die größeren Schulen ergab sich daraus eine andere Situation. Deren Leitungen waren bereits nach A14 besoldet und profitierten deshalb nicht von der damaligen Anhebung. Auch ihre Stellvertretungen blieben nach Darstellung des Ministeriums unberücksichtigt.

An diesem Punkt soll das zweite Besoldungspaket ansetzen. Die Leitungen der größeren Grund- und Hauptschulen sollen nun die Amtszulage erhalten, ihre Stellvertretungen auf A14 steigen. „Die Besoldung der Leitungen kleinerer und mittlerer Schulen ist bereits in der Vergangenheit angehoben worden“, hieß es aus dem Schulministerium. Lehrerverbände hatten die Beschränkung auf größere Schulen kritisiert.

„Die Schwelle bedeutet ausdrücklich nicht, dass die Verantwortung an einer Schule mit 359 Schülerinnen und Schülern geringer wäre“

Dabei räumt das Ministerium ausdrücklich ein, dass sich aus der Schülerzahl keine entsprechende Abstufung der Leitungsverantwortung ableiten lässt. „Die Schwelle bedeutet ausdrücklich nicht, dass die Verantwortung an einer Schule mit 359 Schülerinnen und Schülern geringer wäre. Aber mit dem zweiten Besoldungspaket wird gezielt bei denjenigen nachgesteuert, die bisher nicht profitiert hatten“, hieß es aus dem Schulministerium.

Die Landesregierung versteht das Paket zugleich als zweiten Schritt nach der Einführung von A13 für alle Lehrämter. Für diese Reform seien bislang rund 900 Millionen Euro aufgewendet worden. Zum Schuljahr 2026/27 ist die schrittweise Anhebung der Besoldung von Grundschullehrkräften und Lehrkräften der Sekundarstufe I auf A13 abgeschlossen.

Nun argumentiert das Ministerium mit der besonderen finanziellen Priorität, die das Land trotz angespannter Haushaltslage für den Bildungsbereich setze. „Keine andere Beschäftigungsgruppe des öffentlichen Dienstes ist in einer Legislaturperiode zwei Mal berücksichtigt worden“, hieß es aus dem Schulministerium. Trotz knapper Kassen unterstütze die Landesregierung Schulen, Lehrkräfte und Schulleitungen mit erheblichen finanziellen Beiträgen, argumentiert das Ministerium.

Für das zweite Besoldungspaket selbst sind im Jahr 2027 zunächst rund vier Millionen Euro vorgesehen. Ab 2028 sollen sich die jährlichen Kosten auf rund zehn Millionen Euro belaufen. Insgesamt sieht der Haushaltsentwurf für den Bildungsbereich 44,4 Milliarden Euro vor. Das wären nach Angaben der Landesregierung rund 800 Millionen Euro mehr als 2026 und 8,6 Milliarden Euro beziehungsweise 24,2 Prozent mehr als 2022.

Schulministerin Dorothee Feller (CDU) verbindet die bessere Bezahlung ausdrücklich mit der Personalgewinnung für die Schulen. „Die Landesregierung arbeitet weiter konsequent daran, zusätzliches Personal für die nordrhein-westfälischen Schulen zu gewinnen. Wer mit unseren Schulleitungen und Lehrkräften spricht, der weiß: Ihr Beruf ist ihre Berufung. Für die tägliche Arbeit mit unseren Kindern und Jugendlichen verdienen unsere Schulen unser aller Dank und Wertschätzung. Und diese Wertschätzung drückt sich eben auch in der Bezahlung aus“, erklärte sie bei der Vorstellung der Eckpunkte.

„Mit der Entscheidung für A 13 haben wir eine große Gerechtigkeitslücke in der Bezahlung unserer Lehrkräfte geschlossen“

Das Paket beschränkt sich allerdings nicht auf die Besoldung der Leitungen größerer Grund- und Hauptschulen. Die Landesregierung will zugleich die Leitungsstrukturen an Grund-, Haupt-, Real- und Förderschulen verändern. An Grund-, Haupt- und Realschulen soll künftig bereits bei mehr als 480 Schülerinnen und Schülern eine zweite Konrektorenstelle eingerichtet werden. Bislang liegt diese Schwelle bei mehr als 540.

Deutlich erweitert werden sollen die Leitungsstrukturen an Förderschulen. Künftig soll jede Förderschule über eine stellvertretende Schulleitung verfügen. Auch kleine Förderschulen mit bis zu 60 Schülerinnen und Schülern sollen deshalb eine mit A13 und Zulage besoldete Konrektorenstelle erhalten. Abhängig von Schülerzahl und Förderschwerpunkt soll darüber hinaus erstmals eine zweite Konrektorenstelle möglich sein.

Das Schulministerium hebt diesen Teil nun besonders hervor. Bei dem Paket gehe es „nicht allein um die Besoldung einzelner Ämter, sondern um die Stärkung der Leitungsstrukturen an Grund-, Haupt-, Real- und Förderschulen insgesamt“, hieß es. Die Landesregierung bringe ihre Wertschätzung für die Arbeit der Schulleitungen damit sowohl finanziell als auch durch zusätzliche Leitungsstellen zum Ausdruck.

Hinzu kommt eine Verbesserung für Lehrkräfte, die an der Ausbildung des Nachwuchses beteiligt sind. Die Stellenzulage für Fachleitungen in den Lehrämtern an Grundschulen, Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen sowie für sonderpädagogische Förderung soll auf 350 Euro monatlich steigen und sich damit gegenüber heute mehr als verdoppeln.

Feller und Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) stellen diese Maßnahmen in einen unmittelbaren Zusammenhang mit der A13-Reform. „Mit der Entscheidung für A 13 haben wir eine große Gerechtigkeitslücke in der Bezahlung unserer Lehrkräfte geschlossen – und dafür allein bis heute rund 900 Millionen Euro ausgegeben. Mit dem zweiten Besoldungspaket für Schulleitungen und Lehrkräfte sorgen wir für eine faire Bezahlung derjenigen, die in unseren Schulen wichtige Funktionen und damit zusätzliche Aufgaben übernehmen“, erklärten beide. News4teachers 

Hier geht es zu allen Beiträgen des News4teachers-Themenmonats Beruf Schulleitung. 

Mehr Geld für Schulleitungen – doch Lehrerverbände sehen neue Ungerechtigkeiten

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19 Kommentare
Jonas
17 Tage zuvor

Puh, als Schulleiter an einer Brennpunktschule mit 359 Schülern würde ich mich schnell entbinden lassen und versuchen an eine Schule mit 260 Schülern im Villenviertel zu kommen….

Fairer wäre es die Besoldung an den Sozialindex anzupassen. Da verläuft die tatsächliche Trennlinie

vhh
17 Tage zuvor

Mit der Entscheidung für A 13 haben wir eine große Gerechtigkeitslücke in der Bezahlung unserer Lehrkräfte geschlossen…“
Siehe E13/A13, beim Wort Gerechtigkeitslücke muss die Nase einen Meter gewachsen sein. Mir fehlen inzwischen die Worte, um meine Verachtung für diese Heuchelei auszudrücken.

Schotti
17 Tage zuvor

Was ist denn im zweiten Besoldungspaket für die ersten Beförderungsämter der Sek1 vorgesehen? Da ist ja eine Reform schließlich am dringendsten. Dazu kann man nichts finden.

Fräulein Rottenmeier
17 Tage zuvor

Die Argumentation kann ich nachvollziehen. Dennoch finde ich diesen Move ungerecht.

J.D.
17 Tage zuvor

Ich leite eine Schule mit 220 Kindern, seit Jahren wachsend und auch die OGS verantworte ich in letzter Konsequenz mit ihren weiter wachsenden Strukturen und dem nun kommenden Rechtsanspruch. Das wird so überhaupt nicht mitgedacht. Ich bin nicht der Meinung, dass ich für meine Arbeit zu wenig verdiene, aber wer macht den Job denn demnächst dann noch an kleinen Schulen? Das ist unattraktiv vergütet im Vergleich zu den anderen.
Das Einrichten von Konrektor*innen-Stellen ist auch nicht zu Ende gedacht. Als Schule erhält man ja nicht mehr Leitungsstunden (zumindest als kleine Grundschule) für diese Aufgabe, sondern ich muss Stunden von meinen abgeben. Gegenseitige Absprachen, gemeinsame Teilnahme an Veranstaltungen etc. erfordern am Ende mehr Zeit, sodass die Entlastung sicher in Abgabe von Verantwortungsbereichen gegeben ist, nicht aber zeitlich.
Ich glaube aktuell nicht, dass ich den Job nochmal machen würde, auch wenn er tolle Seiten hat.

Fräulein Rottenmeier
16 Tage zuvor
Antwortet  J.D.

Meine Schule ist ähnlich groß…..das, was Sie beschreiben, ist natürlich richtig. Durch das kleine Kollegium bleibt eben noch mehr am Einzelnen (also auch an der mir) hängen und ich kann nicht mehr wegdeligieren, weil die Kolleginnen sowieso schon sehr belastet sind….und andererseits die SL-Entlastungsstunden auch endlich sind…..(ich teile meine zu 50% mit der meiner KR und mehr geht einfach nicht, sondern würde ich völlig untergehen)
Den Vorschlag, die Bezahlung (und auch die Entlastungstunden) in Abhängigkeit vom Sozialindex zu gestalten (nicht nur für die SL, sondern auch für die LuL) fände ich bedenkenswert.
Auch das Leiten von Schulverbünden müsste honoriert werden (gibt auch kleine Verbünde, die die Zahl von 360 nicht erreichen)…..

Fräulein Rottenmeier
16 Tage zuvor
Antwortet  J.D.

Ich würde mich auch dagegen entscheiden, obwohl…..eine echte Landschule…..das wäre schon auch noch schön…..!

Lera
17 Tage zuvor

Die Frage ist:

Warum wird bei Schulleitungen ÜBERHAUPT nach Schulform und -größe bezahlt? Gibt es dafür auch nur ein einziges, stichhaltiges Argument in der Sache (nicht im Verfahren!)?

Fräulein Rottenmeier
16 Tage zuvor
Antwortet  Lera

Oh,Oh, jetzt stechen Sie aber in eine Nest…..
Aber ja, ist schon komisch, denn alle angehenden SL (zumindest in NRW) sitzen zusammen in der SLQ und auch später zusammen im EFV…..die Anforderungen sind also haargenau dieselben….auch in der BASS wird überhaupt nicht unterschieden…..

Und ja klar, ich wäre souverän in der Lage ein Schule mit 1200 Schülern zu führen……sag ich jetzt mal einfach so 🙂

Schotti
16 Tage zuvor

In welcher Laufbahngruppe befinden Sie sich denn?

Fräulein Rottenmeier
16 Tage zuvor
Antwortet  Schotti

Nicht in der, die eine Schule mit 1200 Schülern führt…..Aber es spielt keine Rolle, denn alle Laufbahngruppen durchlaufen dieselbe SLQ und dasselbe EFV. Gleiche Anforderungen, gleiche Prüfung, gleiche Bewertung….
Auch die Fobi im Anschluss „Neu im Amt“ durchlaufen alle gemeinsam…..in dieser Fobi wird auch ein übergreifendes Projekt bearbeitet. Es zeigt sich sehr schnell, dass SL an jeder Schulform dieselbe Arbeit verrichten….und auch dieselben Probleme wälzen…..

dickebank
15 Tage zuvor

Aufgrund Ihrer Quali dürften Sie hier in NRW eine IGS leiten, Sie dürften nur nicht in der Oberstufe unterrichten und dem Zentralen Abi-Ausschuss vorsitzen. Dafür müssen Sie dann einen Stellvertreter/Abwesenheitsvertreter haben, der eine Lehrbefähigung für die SekI+II hat.

Schotti
15 Tage zuvor

Aber da haben Sie doch ihre Antwort. Da sitzen in der selben Veranstaltung zwei verschiedene Einstiegsämter und damit stehen Ihnen viele höhere Ämter gar nicht zur Verfügung. Studiendirektkor können Sie zum Beispiel nicht werden.

Und das ist auch der Sachgrund, weshalb Fachleiter mit den selben Voraussetzungen, Qualifikationen und Aufgaben an Studienseminaren entweder mit A13 oder A15 besoldet werden. Die befinden sich in verschiedenen Einstiegsämtern.

Lera
15 Tage zuvor
Antwortet  Schotti

Wenn Sie mit „Sachgrund“ einen formalen Grund meinen, haben Sie recht.

dickebank
16 Tage zuvor
Antwortet  Schotti

Laufbahngruppe II, da sind nämlich alle Lehrkräfte. Die entscheidende Frage ist die nach dem Einstiegsamt.
Btw in NRW kann man auch mit erstem Einstiegsamt LGeD zu A16 werden.

Schotti
15 Tage zuvor
Antwortet  dickebank

Ja, aber das ist eher eine Laune der Natur.

Lera
15 Tage zuvor
Antwortet  dickebank

Empirische Studien des Lera-Instituts haben gezeigt, dass die Begriffe „Laufbahngruppe“ und „Einstiegsamt“ nach der Nivellierung der Eingangsbesoldung im Sprachgebrauch von Studienräten exorbitant zugenommen haben.

Theoretisch erklärbar ist dieses Phänomen durch das Bedürfnis nach Distinktion.

Tom
16 Tage zuvor

Ein Blick auf stella.nrw.de reicht um zu sehen, dass gerade an den „kleineren“ Schulen Leitungen fehlen. Hier wäre die Erhöhung doch mal ein vernünftiger Anreiz gewesen.

dickebank
14 Tage zuvor

Nun ja, irgendwie muss man ja die Strukturzulage (Ratszulage) verteidigen, wo doch letzt auch der Plebs die A13 erhält.
Wobei ja immer noch nicht eindeutig klargestellt worden ist, ob nicht die „Altfälle“, die ja zu A12 eingestiegen sind, jetzt im Übergangsamt sind oder in den „höheren Dienst“ (Laufbahngrupp II, zweites Einstiegsamt) aufgestiegen sind. Statusfrage eben.