VNL/VDR: Für die Oberschule gegen ideologisch geführte Debatten

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HANNOVER. Der Verband Niedersächsischer Lehrkräfte (VNL/VDR) warnt die rot-grüne Landesregierung, die immer beliebter werdende Oberschule in ihrer Entwicklung zu schwächen. Nach Aussagen von Claus Peter Poppe, schulpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, plane die Landesregierung im Rahmen der Novellierung des Schulgesetzes auch Änderungen bei der Oberschule, so der Verband.

Demnach solle zum Beispiel die Wahlmöglichkeit entfallen, die Oberschule jahrgangs- oder schulformbezogen führen zu können. Auch solle es nicht mehr möglich sein, dass Oberschulen einen gymnasialen Zweig führen dürfen. „Gerade die pädagogische Freiheit bei der Organisation einer Oberschule macht den Charme dieser Schulform aus. Hier kann vor Ort entschieden werden, wie an der Oberschule pädagogisch gearbeitet werden soll“, gibt der VNL/VDR-Landesvorsitzende Manfred Busch zu bedenken.

Eine Oberschule müsse je nach örtlicher Gegebenheit auch einen Gymnasialzweig führen können. Das Argument, nach Wiedereinführung des G9-Gymnasiums sei dies überflüssig, sei nicht haltbar. Fakt sei, dass ein Gymnasialzweig an einer Oberschule der von der Landesregierung gewünschten Integrierten Gesamtschule Konkurrenz machen könnte, das sei aber politisch nicht gewollt.

„Wir fordern weiterhin die Beibehaltung der pädagogischen Vielfalt bei der Ausgestaltung der Oberschule. Hände weg von der Oberschule! Was die Schulen vor allem nötig haben, ist eine produktive Ruhe zum Arbeiten zum Wohle unserer Schülerinnen und Schüler. Auf keinen Fall brauchen wir ideologisch geführte Debatten“, so Busch.

Die niedersächsische Oberschule umfasst als Schule des Sekundarbereichs I die Schuljahrgänge 5 bis 10 und kann als Oberschule ohne gymnasiales Angebot oder mit gymnasialem Angebot geführt werden, so die Angaben des Kultusministeriums. „Der Unterricht kann nach Entscheidung der Schule im Rahmen der Vorgaben

  • jahrgangsbezogen (in den Schuljahrgängen 5 und 6),
  • jahrgangsbezogen in Verbindung mit Fachleistungsdifferenzierung auf zwei oder drei Anforderungsebenen in den Kernfächern (Deutsch, Mathematik und Englisch) oder
  • überwiegend schulzweigbezogen (mehr als 50 Prozent des Unterrichts werden schulformbezogen unterrichtet) erteilt werden.“

Das gymnasiale Angebot einer Oberschule soll ab dem 7. Schuljahrgang und muss ab dem 9. Schuljahrgang überwiegend schulzweigbezogen geführt werden.

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