Hausunterricht: Religiöses Paar scheitert mit Verfassungsbeschwerde

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KARLSRUHE. Die meisten schulpflichtigen Kinder gehen zwar zur Schule. Doch immer wieder wollen Eltern ihre Sprösslinge lieber zu Hause unterrichten. Jetzt gibt es dazu eine Entscheidung vom Verfassungsgericht. Ein nordhessisches Paar ist mit seiner Klage gescheitert.

Ein streng religiöses Ehepaar aus Nordhessen, das seine Kinder nicht in die Schule schicken wollte und deshalb bestraft wurde, ist mit einer Verfassungsbeschwerde gescheitert. Wenn Eltern ihre Kinder dauerhaft zu Hause unterrichten und deshalb nicht in eine Schule schicken, dürfen harte Sanktionen bis hin zu Haftstrafen verhängt werden, entschied das Bundesverfassungsgericht. Die Richter billigten damit eine entsprechende Landesregel aus Hessen.

Das Paar hat neun Kinder und unterrichtete bereits die ältesten fünf zu Hause. Obwohl die Eltern mehrfach zu Geldstrafen verurteilt worden waren, gingen auch die jüngeren drei Sprösslinge nicht zur Schule.

Die Allgemeinheit habe ein berechtigtes Interesse daran, religiös oder weltanschaulich motivierten Parallelgesellschaften entgegen zu wirken, hieß es unter anderem am Freitag. Demzufolge können die Eltern auch mehrfach wegen der Schulverweigerung bestraft werden.

Misswirtschaft, Unterschlagung, Führungsversagen. Nun klärt das Arbeitsgericht Düsseldorf, ob dem Volkshochschulverband Schadenersatz zusteht. Foto: FaceMePLS / flickr (CC BY 2.0)
Justitia hat entschieden: Hausunterricht ist illegal und kann Haftstrafen zur Folge haben. Foto: FaceMePLS / flickr (CC BY 2.0)

Nachdem die Eltern in allen Instanzen gescheitert waren, zogen sie vor das Bundesverfassungsgericht. Der Hessischen Norm zufolge können hartnäckige Schulverweigerer-Eltern mit bis zu einem halben Jahr Haft oder mit einer Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen bestraft werden. Das sei mit dem Grundgesetz vereinbar, urteilten die Verfassungsrichter nun. Sie betonten den vom Grundgesetz vorgesehenen Erziehungsauftrag des Staates.

Entsprechend harte Vorschriften haben dem Gericht zufolge in Deutschland noch Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland. In allen anderen Bundesländern wird Schulverweigerung demnach als Ordnungswidrigkeit angesehen und wesentlich milder geahndet. dpa

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