Sollen sich Lehrer gesetzlich oder privat Krankenversichern – Eine Entscheidungshilfe

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Jeder Beamte und jeder Referendar kennt das leidige Thema Versicherungen mit dem man sich nach abgeschlossenem Studium oder Ausbildung herumschlagen muss. Sich ohne Beratung durch den dichten Urwald von Klauseln, Tarifen und Sonderregelungen zu schlagen, ist schier unmöglich. Doch abgesehen von der späteren Tarifwahl, besteht die erste Mammutaufgabe für einen Referendar darin, sich zwischen der privaten Krankenversicherung und der gesetzlichen Krankenversicherung zu entscheiden.

Die Besonderheit der Beamten
Wir vom www.beamten-infoportal.de bekommen tagtäglich viele Fragen bezüglich der Wahl zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung. Natürlich möchte man, um das Wesentliche mal auf den Punkt zu bringen, möglichst wenig zahlen und trotzdem ausreichend abgesichert sein. Das Tolle am Beamtendasein ist die sogenannte Beihilfe, die eigentlich genau das bewirkt. Beihilfeberechtigt sind alle verbeamteten Staatsdiener, sowie teilweise auch Angestellte und Arbeiter des Bundes und der Länder. Doch die Beihilfe gilt nicht nur für die Staatsdiener selbst, sondern umfasst auch die Ehegatten, deren Kinder und Versorgungsempfänger. Die Beihilfe ist also eine Art „Krankenkassengeldspritze“, die es den Beamten ermöglicht sich sehr günstig privat zu versichern.

Unterschied Private und Gesetzliche
pkv-gkv-entscheidungUm zu wissen, für welche Versicherungsart man sich als Beamter entscheidet, sollte man unbedingt die Unterschiede kennen. Der größte Unterschied zwischen Privater und Gesetzlicher liegt darin, dass die Gesetzliche nach dem Solidaritätsprinzip (Alle zahlen in einen Topf) und die Private nach dem Äquivalenzprinzip (Jeder Versicherte für sich selbst) funktioniert. Während sich der Leistungsanspruch in der GKV nach Bedarf und Einkommen richtet, wird er bei der PKV aus den persönlichen Risikofaktoren wie Alter und Vorerkrankungen berechnet. Noch ein großer Unterschied ist, dass die Beiträge in der GKV aus dem Bruttoeinkommen errechnet werden, während man bei der PKV nur für die gewählten Leistungen zahlen muss. Während die Gesetzliche dazu verpflichtet ist jeden Antragsteller aufzunehmen, kann die private Krankenversicherungsgesellschaft Kunden aufgrund eines zu großen Krankheitsrisikos ablehnen. Ebenfalls unterscheiden sich Private und Gesetzliche bei der Abrechnungen von Arztkosten. Ärzte und Krankenhäuser rechnen direkt mit der Versicherung ab, in der Privaten bekommt der Patient die Rechnung und muss diese dann für eine Erstattung einreichen.

Also nun Privat oder Gesetzlich?
Wägt man als Beamter Für und Wider ab, kommt man eigentlich zwangsläufig zu der Entscheidung, dass die private Krankenversicherung die bessere Wahl ist. Durch die Beihilfe, die je nach Bundesland und Familienstand bis zu 70% betragen kann, zahl man so für die bestmöglichste Absicherung den kleinstmöglichsten Betrag. Die Beihilfe selbst ist eine vom Staat eingeführte Zuschussform für die private Krankenversicherung. Damit beteiligt sich der Dienstherr anteilig an Krankheitskosten und nimmt damit die sogenannte Fürsorgepflicht seinerseits wahr. Alle beihilfeberechtigten Beamten bekommen mindestens 50% Beihilfe, was bedeute, dass in diesem falle die Hälfte der entstandenen Kosten übernommen wird. Aber es sind ja nicht nur Beamte selbst, sondern auch deren Kinder und Ehegatten, die beihilfeberechtig sind. Allerdings nur, wenn sie privat versichert sind. Je nach Bundesland sind die Kinder bis zu 80% beihilfeberechtigt und Ehegatten bis zu 70%. Natürlich kann man nicht pauschal sagen, dass in allen Fällen die PKV die bessere Wahl ist. Für nicht Beamte sollte sehr genau abgewogen werden, ob es der finanzielle Mehraufwand wert ist. Als nicht Beamter sollte man, wenn man einen Wechsel in die PKV erwägt, das nötige Kleingeld jeden Monat übrig haben, halbwegs gesund sein und die Familienplanung unter Kontrolle haben. Dennoch gilt in der Regel, dass für Beamte die Private Krankenversicherung die bessere Wahl ist. Worauf unbedingt geachtet werden sollte ist, dass bei den Tarifen keine Eigenanteile bestehen, denn dann können diese schnell zur Kostenfalle werden. Der Eigenanteil ist der Teil, der beim Leistungsfall selbst gezahlt werden muss. Also Augen auf beim Vertragsabschluss.

Alle Informationen zum Thema Krankenversicherung, Dienstunfähigkeitsversicherung, Privat- Diensthaftpflicht inkl. Schlüsselverlust und Altersvorsorge sowie eine Möglichkeit zu einem kostenfreien und unverbindlichen Vergleich und Beratung, finden Sie unter www.beamten-infoportal.de in der Rubrik Krankenversicherung.

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