Burka-Verbot an Schule wird vielfach begrüßt, aber: Elternrat fordert Rechtssicherheit

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DÜSSELDORF. Nachdem eine Düsseldorfer Schule Gesichtsschleier auf ihrem Gelände verboten hat, werden Zweifel an der Rechtmäßigkeit laut. Der Bundeselternrat weist auf die Religionsfreiheit als im Grundgesetz verankertes hohes Gut hin. Andererseits betont er die Wichtigkeit offener Kommunikation auf dem Schulgelände. Beide Sichtweisen hätten ihre Berechtigung. «Jetzt sollte vor Gericht geklärt werden, ob das Verbot zulässig ist, um Rechtssicherheit herzustellen», sagte Sprecher Wolfgang Pabel, am Mittwoch auf Anfrage.

Einhellig heißt es: In der Schule muss das Gegenüber erkennbar sein. Foto: Ranoush / flickr (CC BY-SA 2.0)
Einhellig heißt es: In der Schule muss das Gegenüber erkennbar sein. Foto: Ranoush / flickr (CC BY-SA 2.0)

Eine Düsseldorfer Grundschule hatte in ihrer neuen Hausordnung untersagt, Gesichter auf dem Schulgelände zu verhüllen. Davon betroffen sind etwa muslimische Mütter, die im Vollschleier ihre Kinder nach dem Unterricht von der Schule abholen wollen. Die Schulleitung begründete den Schritt mit dem Ziel einer offenen Kommunikation, dass man wissen wolle, mit wem man es zu tun habe.

Der Lehrerverband VBE fordert nun ein Verbot von Gesichtsschleiern an allen öffentlichen Schulen. «Die Sicherheit der Kinder muss garantiert werden. Wir müssen wissen, wer über den Schulhof geht», sagte Bundesvorsitzender Udo Beckmann am Mittwoch. Der Deutsche Elternverein ist für ein Verschleierungsverbot in allen öffentlichen Gebäuden. «Vollverschleierung gehört nicht zu unserer Kultur und unseren Kommunikationsregeln», sagte Vorsitzende Regine Schwarzhoff.

Auch der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime in Deutschland, Aiman A. Mazyek, sprach sich „insbesondere in der Schule für einen gesichtsschleierfreien Unterricht“ aus. Auch seien der Sport-, Musik- und Schwimmunterricht schulpflichtige Einheiten. Beim Schwimmunterricht könnten allerdings wahlweise für Muslime getrennte Stunden oder als Alternative ein Burkini im herkömmlichen Unterricht erlaubt werden, sagte Mazyek gegenüber der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“. Die Düsseldorfer Grundschule hat neben dem Schleierverbot beschlossen, dass die Teilnahme am gemeinsamen Frühstück und am Schwimmunterricht künftig verpflichtend sei, so hieß es.

Kritik wurde aber auch laut. Symbolisch und überzogen hält Bekir Alboga die Neuregelung. Der Generalsekretär im Bundesvorstand der Türkisch-Islamischen Union (Ditib) findet: Gerade in Schulen sollten Einsicht und Kompromisse angestrebt werden. «Dies erreicht man mit Gesprächen, nicht mit Verboten», unterstreicht Alboga.

Auch Sozialpsychologe Ulrich Wagner von der Uni Marburg äußert sich kritisch. «Im Düsseldorfer Fall ein Verbot auszusprechen, halte ich für problematisch. Man sollte besser mit den Eltern direkt sprechen, als sie auszugrenzen», rät er. «Die Flüchtlingsdebatte hat die Menschen sensibilisiert und stärker empfindlich für Einwanderer gemacht», erläutert Wagner. Dies spiegele sich einerseits in der Hilfsbereitschaft, aber auch in Angst und Ablehnung vor dem Unbekannten wider.

Das NRW-Schulministerium hatte am Vortag erläutert, dass Schulen sich in eigener Verantwortung eine Schulordnung geben. Dabei machte es auch Grenzen deutlich: Um einen ungestörten Betrieb zu gewährleisten, könne die Schulordnung festlegen, dass Eltern das Schulgelände nicht betreten dürfen. «Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann in Wahrnehmung des Hausrechts einer vollverschleierten Person im Einzelfall das Betreten des Schulgeländes verbieten, wenn sie die Sicherheit und Ordnung auf dem Schulgelände beeinträchtigt», hieß es. News4teachers / mit Material der dpa

Zum Bericht: Grundschule verbietet Gesichtsschleier – Lehrerverbände: Burka mit offener Kommunikation unvereinbar

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xxx
8 Jahre zuvor

Lieber Herr Albonga,

wie soll denn der Kompromiss zwischen „keine Burka aus Sicherheitsgründen“ oder „Burka wegen Religionsfreiheit“ aussehen? Wie wäre eine transparente Burka ?!?

Und: Was machen vollverschleierte Frauen, wenn sie sich aus welchen Gründen auch immer ausweisen müssen? Bei vielen Angelegenheiten im Bürgerbüro oder bei der Bank ist das so.

Beim gemeinsamen Frühstück werden Grundsteine für eine gelungene Integration gelegt, z.B. indem Lebensmittel aus unterschiedlichen Kulturen verzehrt werden (vorausgesetzt, sie dürfen überhaupt gereicht werden, was ein vor einigen Wochen erschienener Artikel merkwürdigerweise bezweifelte). Schwimmunterricht im Burkini ist kein Problem, notfalls ziehen sich die Mädchen in Einzelkabinen um. Einzelunterricht für Muslime halte ich nur in sehr großen Städten mit entsprechendem Muslimenanteil für umsetzbar.

Wer das nicht akzeptiert, soll unter Verzicht auf alle Annehmlichkeiten Deutschlands (zurück) nach Ostanatolien ziehen. In wie fern die Töchter damit einverstanden sind, kann ich nicht beurteilen, gewisse Zweifel habe ich aber.